Finde ich eher sehr schräg aufgeteilt und nicht optimal, aber gut, ist deine Sache.
Beiträge von Karl-Dieter
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Sofern das LABG 2009 nicht geändert oder aufgehoben wird, bleibt das bestehen.
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Grundsätzlich würde ich mir auch die Stellensituation für das Gymnasiallehramt in deinem Bundesland anschauen. Die ist nämlich in den meisten äußerst bescheiden.
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mein mann hat aber andere arbeitszeiten bzw kann aufgrund seiner arbeitszeiten nicht.
Hat dein Mann auch schon geguckt, ob er da was verschieben kann bzw. Gleitzeit nutzt oder Teilzeit arbeitet? Wäre vielleicht auch nicht so verkehrt. -
Da hast du natürlich Recht.
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Habe erst vor zwei Tagen erfahren,wohin ich als KV abgeordnet werde.
Nun sind natürlich da die Stundenpläne schon gemacht.Kann ich trotzdem noch intervenieren?
Hab zwar ein volles Deputat und habe nichts gegeb den Nachmittagsunterricht aber zwei kleine Kinder (2/4).
Bräuchte lediglich 2mal zur zweiten Std u bei dem einen Nachmittag bis 14.30 anstatt 15.45.
Schaffe es sonst nicht,die Kids abzuholen.Bist du alleinerziehend?
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Wäre mir zu unsicher.
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Der Hilfesuchende hat allerdings auch nicht gerade Bestrebungen gezeigt auf Rückfragen, die weiterhelfen könnten, zu antworten.
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A13 fängt erst bei Stufe 5 an, niedriger geht es nicht. Amtszuschlag bekommst du.
Netto wären das in NRW für einen ledigen Berufseinsteiger ohne Freibetrag der in der Kirche ist 2661 €
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Würde hier Rücksprache mit dem Personalrat halten. Das Beschäftigungsverbot ist aber eine medizinische Entscheidung, es kann hier allerdings auch nicht erwartet werden, dass die Stelle die Zeit des Beschäftigungsverbotes plus Mutterschutz plus eventuell Elternzeit freigehalten wird.
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Ist es wichtig, dass Beamer und Dokumentenkamera vom gleichen Hersteller sind?
Nö, da ist egal. Nur wenn ihr interaktive Whiteboards habt, dann ist die Software des Herstellers auf die eigene Kamera optimiert.Ich finde die Dokumentenkamera von SMART gut, aber weiß gerade nicht, wieviel die kostet. Die kann man aber unproblematisch an einen Beamer anschließen.
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Wobei die an die KK kann man sich sparen, das ist nur für das Krankengeld relevant. Wenn man nur ein paar Tage flachliegt, bekommt man das eh nicht.
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Eine Krankmeldung (telefonisch!) muss übrigens sofort erfolgen an die Schule. Eine ärztliche Bescheinigung, sprich AU, ist erst bei vierten Kranktag erforderlich. Die sollte man dann aber zügig per Post übersenden.
Zitat von Entgeltfortzahlungsgesetz.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen....
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as liest sich ja so, als sei das zweite Staatsexmaen gar nicht vorhanden.
Nein, das ist vorhanden. Wenn er eine Planstelle ergattert hat, wird aber noch 2x beurteilt für die Verbeamtung auf Lebenszeit.Beurteilung positiv => Beamter auf Lebenszeit
Beurteilung sagt "Nichtbewährung" => Entlassung.
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Es geht hier anscheinend um das Bundesland NRW. In der Zeit als Beamter auf Probe (also nach dem Ref aber auf Planstelle) muss man zwei Revisionen ablegen, bei denen in unterschiedlichem Grad die Eignung für den Lehrerberuf festgestellt wird. Die härteste Beurteilung ist die "Nichtbewährung", kurz, der Direktor hat festgestellt, dass der Unterricht grauenhaft ist, sprich "fachliche und pädagogische Mängel" vorliegen.
Sprich man wird von der Planstelle wieder entlassen. MWn hätte er auch nicht für eine Vertretungsstelle eingestellt werden dürfen (da bin ich mir aber nicht ganz sicher).
Der Threadersteller muss jetzt nachweisen, dass er die fachlichen und pädagogischen Mängel aufgeholt hat, z.B. durch Fortbildungen, Zusatzstudium, was auch immer. Oder alternativ, durch eine Beurteilung der früheren Schule, wo er drei Jahre gearbeitet hat. Und die sollte natürlich auch positiv sein. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen.
Grundsätzlich gilt es hier natürlich auch zu überlegen, ob der Lehrerberuf das richtige für den Threadersteller ist. Aber das kann er bzw. du nur mit dir selber ausmachen (und letzten Endes entscheidet die BezReg ob ihr das ausreicht). Hast du in diesen drei Jahren Vertretungstätigkeit irgendwelche Fortbildungen usw. besucht?
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Na, das ist ja praktisch, dass dann direkt Freitag was vorgefallen ist...
Auch wenn das höchstwahrscheinlich nicht reichen wird, die Versetzung in eine parallele Lerngruppe ist eine recht massive Ordnungsmaßnahme, da muss aber noch einiges mehr passieren oder direkt was richtig schlimmes. Dennoch bin ich der Meinung, dass das Lehrergrundwissen sein sollte.
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ich finde mit Gold kann man nie was falsch machen!
Erster Beitrag, Gold ganz toll finden? Komm, jetzt noch direkt den Ref-Link zu deinem Goldhandel und irgendwer wird dich dann hoffentlich sperren und das alles hat sich wieder erledigt.P.S. Ansonsten kann man mit Gold jede Menge falsch machen.
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Da er sagt, dass er das 2. Staatsexamen hat, vermute ich, dass die Revisionen in der Probezeit (Beamter auf Probe) nicht bestanden worden sind.
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