Sorry, habt natürlich Recht. Tut mir leid für meine Falschaussage. Es muss explizit was drinstehen bzgl. Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Beiträge von Karl-Dieter
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Du bist ja normaler Arbeitnehmer, da kannst du regulär kündigen. Das ist quasi "wie in der freien Wirtschaft"
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Der Lehrermarkt in NRW ist (speziell in der Grundschule) derzeit absolut leergefegt.
Also zumindest im Ruhrgebiet ist das eher andersrum, 150-200 Bewerbungen auf normale Grundschul-Stellen ist keine Seltenheit. -
Die aktuell ausgebildeten Sek-1-Leute in NRW haben eh automatisch auch die Befähigung für das Primarstufenlehramt, die könnt ihr so pauschal gar nicht ausschließen bzw. die muss man nicht unbedingt extra einladen. Andersherum genauso, Primarstufe kann sich auch problemlos auf Sek-1 bewerben.
Das Problem wird sein, dass in NRW der Stellenmarkt für Sek-1 absolut leergefegt ist, es gibt kaum Absolventen und es wird extrem selten sein, dass ein Sek-1-Lehrer sich für die Primarstufe entscheidet (zumindest nur aus den von dir genannten Gründen, allerdings wird das vermutlich eher selten der Fall sein und die haben vermutlich auch keine Lust nur Sport zu machen sondern würden wenn dann auch eine reguläre Klassenleitung übernehmen wollen)
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Warum nicht? Du kannst mit der gesetzlichen Kündigungsfrist in NRW kündigen. Du musst nicht auf das Ende des Vertrages warten.
Was anderes: Warum wechselst du? Privat oder einfach weil du dir da bessere Chancen ausmalst? Falls du Sek I_Lehrämter bist, damit kriegst du in NRW problemlos eine feste Stelle.
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Bei der Pause habt ihr vermutlich keine Handhabe, das ist ja keine arbeitsrechtliche Pause, sondern eben nur keine Unterrichtszeit.
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Danke für die vielen Rückmeldungen

Um euch aber aufzuklären:
1900 EUR sind bei Beamten eh schon eingetragen, egal, ob man das einreicht oder nicht. Diesen Zettel macht eigentlich nur dann Sinn einzureichen, wenn man über 1900 EUR an Kosten für die PKV kommt (Grundtarif!). Bei manchen ist das der Fall, bei manchen nicht.
Ungünstig ist das wohl bei Referendaren, die ja relativ günstigste Tarife haben, auf die kommt dann wohl häufig eine hohe Rückzahlung zu.
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Genau das gleiche Thema:
Habe den Wisch für 2016 bekommen (NRW) und schicke dass dann zum LBV.
Ich habe das aber schon letztes Jahr gemacht, am Lohn hat sich aber anscheinend nichts geändert. Wird das in den Elstam-Daten oder bei der Lohnabrechnung vom LBV irgendwie vermerkt, dass da was berücksichtigt wird? Ein normaler Freibetrag ist da ja eingetragen.
Bzw. ich habe für 2016 einen monatlichen Freibetrag von 156 EUR (Fahrtkosten usw), laut meiner Logik müsste dieser dann doch um knapp 140 EUR erhöht werden (das ist nämlich die Summe meiner "berücksichtigungsfähigen Beitragsanteile")? Sprich, für mich also über den Daumen gepeilt noch mal 60-70 EUR mehr netto, korrekt?
Danke vorab
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Reicht nicht der Arbeitsvertrag?
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Suche dir trotzdem Unterstützung und lass das ggf. fachlich prüfen. Da sind so viele Fallstricke drin, auf jeden Fall überprüfen lassen, gerade in der Situation, wie du jetzt bist.
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Mir ist immer noch nicht ganz klar, warum du überhaupt wechseln willst. Im Studium läuft doch alles und Spaß scheint dir die Tätigkeit wohl auch generell zu machen?!
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Das sind doch alles prekäre Tätigkeiten. Sind wir doch mal ehrlich, die Bezahlung ist bei allen dieser Berufsfelder unter aller Sau.
Ich würde daher immer noch eine Ausbildung empfehlen.
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Keine dieser Schulformen ist dafür geeignet.
Richtig, da stimme ich dir ja zu. Aber die Gymnasien drücken sich ja (nachweislich! Siehe Verteilung von I-Kindern auf diverse Schulformen) vor solchen Schülern gerne mit diversen fadenscheinigen Begründungen, letztendlich landen die hauptsächlich an Haupt- und Gesamtschulen. Warum die besser dafür geeignet sind, erschließt sich mir nicht. -
Der Nachteilsausgleich muss von der Klassenkonferenz beschlossen werden.
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Klar, das stimmt. Aber mit einer 4 und einer 5 wird das alles zusammen nicht "das gelbe vom Ei" gewesen sein. Da lag es nicht nur an einem Fach. Bei einer 1 und einer 5 (auch solche Ergebnisse habe ich schon mitbekommen) wären meine Zweifel aber sicherlich größer.
Ansonsten, dass die Kollegen da auch nicht immer ganz objektiv urteilen, ist wahrscheinlich auch der Fall. Wenn bei uns ein Referendar durchfällt, würde ich ihm auch nicht sagen "Ganz klar, die Stunde war super schlecht".
Ich will dir damit auch nicht den Mut nehmen, sondern dich im Gegenteil dazu ermutigen, bewusst und zielgerichtet an deinen Mängeln zu arbeiten. Weil wenn du so weitermachst wie bisher, in der Annahme der Fachleiter wollte dir was, ist das Ergebnis der nächsten Prüfung abzusehen.
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olange das Schulgesetz nicht geändert wird, muss man sich als Gymnasiallehrer daran halten. Alles andere wäre eine Dienstpflichtverletzung.
Ja, beantwortet meine Frage nicht:Inwiefern sind dafür dann Haupt-, Real- oder Gesamtschullehrer dafür besser geeignet?
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Wie soll ein lernschwacher Schüler, der nicht sicher bis 100 rechnen kann, keine Sachaufgaben lösen kann,… z.B. am Gymnasium im Matheunterricht teilnehmen? Wann soll der Gymnasiallehrer -der dafür nicht ausgebildet ist- ihm neuen Unterrichtsstoff erklären z.B. den Zahlenraum bis 1000 mit ihm erarbeiten?
Inwiefern sind dafür dann Haupt-, Real- oder Gesamtschullehrer dafür besser geeignet?
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Das ist doch schön! Trotzdem solltest du nicht den Fehler begehen, den Fehler nur bei anderen zu suchen. Auch wenn ein Fachseminarleiter es nicht drauf hat oder dir was böses will, führt das normalerweise nicht zum Durchfall, sondern da müssen auch nachweislich grobe Mängel von dir vorgelegen haben.
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Ausbildung in dem Alter ist grundsätzlich kein Problem, gerade an qualifizierten Bewerbern mangelt es häufig.
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