Ich fackel nicht lange, wenn es einen Täuschungsversuch oder eine Täuschung gibt. Ein Betrug(sversuch) darf sich nie lohnen.
Aktueller Fall in meinem Unterricht: Schülerin der SEK II schaut während Philo-Klausur in kleines Heftchen, das zwischen ihren Beinen eingeklemmt ist.
In S-H kann man die Klausur nicht oder mit 0 Punkten bewerten. Ich mache immer Letzteres. Die sog. "mündliche" Beteiligung (= Unterrichtsbeiträge jeglicher Art außer Klausuren) wiegt in der Zeugnisnote mit ca. 70 Prozent.Beweis: "Ihre Klausur ist hiermit wegen eines Täuschungsversuchs beendet, bitte geben Sie sie ab!"
Entsprechende Dokumentation mit Datum und Uhrzeit unter der Arbeit, fertig.
Edit: Ich weiß, der Fall ist hier ein bisschen anders, aber ich kümmere mich nicht um die evtl. Möglichkeit rechtlicher Einsprüche und frage von A bis Z, ob das so 100%ig möglich ist. Was kann mir denn im schlimmsten und an unserer Schule äußerst seltenen Fall einer juristischen Auseinandersetzung passieren? Ich könnte sie verlieren. Na und?
Sei mir nicht böse, aber das klingt für mich etwas nach Willkür. Natürlich hast du da ganz klare Regeln, nach denen du handeln solltest, und wo du dich auch erkundigen solltest.
Wenn du irgendwo auf dem Amt bist und nach Gutdünken des Gegenübers irgendwelche Bescheide bekommst , regst du dich doch auch darüber auf.