Beiträge von Karl-Dieter

    a) ... es in Deutschland eine akademische (!) Ausbildung mit nur einem einzigen Berufsziel, nämlich "Lehrer", gibt.

    Du kannst auch bei zig anderen Arbeitgebern damit anfangen, da spricht ja nichts gegen. Der AG muss die Person nur haben wollen, dann wird die auch eingestellt.

    Die Zeit von hoch dotierten Stellen für die breite Masse der Absolventen ist eben vorbei.


    Akademiker werden im Durchschnitt immer noch deutlich besser als Leute mit Ausbildung bezahlt. Das war schon immer so und wird auch so bleiben.

    Deswegen schrieb ich "auch" und nicht "ausschließlich". Dass das natürlich auch andere Faktoren sind - logisch. Aber dennoch gibt es (das gilt auch für NRW) viele junge Leute, die stur Deutsch/Geschichte studieren ohne Rücksicht darauf, dass das schon sehr gut abgedeckt ist.

    Sind wir auch mal ehrlich, der Grund Lehramt zu studieren ist doch für viele auch, weil es etwas bodenständiges, konservatives usw. ist. Quer durch die Republik zu ziehen passt da nicht zusammen.


    In NRW ist übrigens Lehrermangel im Sek-1-Bereich. Verbeamtet wird auch noch.

    zumal Konferenzankündigungen bei uns mitunter extrem kurzfristig kommen, so könnte man sich wenigstens drauf einstellen...)

    Das wäre imho eine Sache für den Lehrerrat. Alles was nicht spätestens 5-6 Tage vorher angekündigt wird, wird ignoriert bzw. ist dann keine Anwesenheitspflicht.

    ich komme nicht direkt von der Uni, sondern war schon einige Jahre in der Industrie tätig.


    Das ist dann eine andere Situation, hier hast du, sofern du aus dem Mangelbereich Elektro- und Metall kommst, den Direkteinstiegzuschlag und hast ggf. anrechenbare Zeiten aus der Industrie.
    Ohne den Zuschlag kommst du aber schwer über die Bemessungsgrenze, weil dir hier fast 10 000 Euro Bruttoeinkommen fehlen.

    Das ist aber bei dir eine Sondersituation, ohne weitere Informationen ist der Tipp "Versichere dich doch privat!" nicht so nützlich, weil das nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Nur die wenigsten Direkteinsteiger kommen über die Grenze.

    Du kannst dich aber auch privat versichern (so mach ich's auch, weil ich nicht zurück in die gesetzliche Kasse möchte).
    Gruß!

    Nein. Das ist nur möglich, wenn du mit deinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegst, d.h. mehr als 54900 Euro Bruttojahreseinkommen. Das wirst du definitiv nicht knacken. Falls du (wenn ich da von deinem Namen ausgehe) gerade Student bist und privat versichert bist, musst du (nach dem Studium) in die gesetzliche Kasse, sofern dein Jahreseinkommen unter der o.g. Summe liegt. Ausnahme ist natürlich, falls du Beamter wirst, aber darum geht es in diesem Fall ja nicht.

    20 Tage Anspruch hat man nur als Alleinerziehender - oder wenn man mehrere Kinder hat, dann aber max. 25 insgesamt.

    Und auch hier kommt es drauf an, wie viel man verdient. Ein Oberstudienrat der schon etwas aufgestiegen ist, hat schnell nur noch 4 Tage.

    Mag an meinem Mann liegen, weil er ein konservatives Rollenbild hat, aber ich kann ja auch nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten.


    Vielleicht musst du ihn dann "umerziehen". Mir fällt gerade kein anderes Wort ein. Aber wenn du dich selbstverständlich auch in diese Rolle gefügt hast bzw. sie von Anfang an eingenommen hast (vielleicht hast du auch ein eher konservatives Rollenbild? Soll kein Angriff sein), ist das ja auch kein Wunder, wenn er dann seinen Part so ausfüllt, wie du es vielleicht erwartest.

    Fairerweise muss man nämlich auch sagen, dass viele Frauen häufig auch Sachen nicht gerne abgeben. Wenn der Mann dann z.B. irgendwas bügelt, wird dann nachher gemeckert, dass die Falttechnik falsch ist usw. anstatt das so einfach hinzunehmen, dass es auch andere Falttechniken gibt.

    Entschuldige, aber das ist doch nicht dein Erst, oder?

    Ich habe nicht gesagt, dass ich das gut oder schlecht finde. Ich sage nur, wie die Rechtslage aussieht. Selbst wenn ältere Geschwister (die jetzt im jugendlichen Alter sind) im Haushalt leben die zufällig zuhause sind, hat man kein Anrecht auf Kinder-Krank-Tage.

    Was ich damit sagen möchte: Diese Kinder-Krank-Tage kriegt man nicht so hinterhergeworfen, da sind einige Bedingungen dran geknüpft (auch der Versichertenstatus des Elternteils, welches zuhause bleiben will und das des Kindes), die schnell mal nicht erfüllt werden.

    Verbeamtete Bundesbeamte (bei den Landesbeamten bitte entsprechend nachschauen) haben z.B. nur vier (!) Kinder-Krank-Tage, deutlich weniger als Arbeitnehmer. Weitere Tage müsste man als unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Aber auch hier gilt eine Verdienstgrenze, manchmal hat man 4, manchmal 10.

    Gute Idee, noch gar nicht so bedacht. Geht natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Freibetrag nicht eh schon fast völlig durch herkömmliche Anlagen ausgeschöpft ist, wie das z.B. bei meiner Freundin der Fall ist.

    Aber für mich ist das durchaus relevant. Danke!

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