Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen?
Nein, sofern es eine Pflichtfahrt ist.
Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.
Das ist aber schon entscheidend, ob es eine Angebotsfahrt oder nicht ist. Das sollte ja dem Fahrtenkonzept entnommen werden können.
Unabhängig davon bin ich mir sowieso unsicher, ob diese Kleingruppenunterschriftsregelung überhaupt irgendeinen Sinn hat. Die Aufsichtspflicht besteht ja weiterhin. Ein permanentes im-Auge-haben ist ja im Rahmen dieser sowieso nicht nötig.