Aah, na dann. Wieso nicht direkt bis zum Mutterschutz, wollte sie wohl noch zwei Wochen blaumachen?
Was willst du von mir? Wieso unterstellst du meiner Frau so etwas?
Aah, na dann. Wieso nicht direkt bis zum Mutterschutz, wollte sie wohl noch zwei Wochen blaumachen?
Was willst du von mir? Wieso unterstellst du meiner Frau so etwas?
Warum sollte bei Video-Onlineunterricht nicht gesprochen werden können? An meiner Schule sind die technischen Möglichkeiten gegeben, dass Bild und Ton aus dem Klassenzimmer übertragen werden können.
Es geht um den Austausch untereinander
Wie gesagt, Online-Unterricht könnte dann eine Alternative sein. Die erwachsenen Teilnehmer müssten eigentlich gut mit klar kommen, wenn die TE nicht physisch vor Ort ist, sondern in den Raum zugeschaltet wird.
Halte ich für fraglich, wie der Lernerfolg beim Sprachen lernen so klappen soll, da Sprachen ja auch gesprochen werden müssen
Ich will aber nicht leugnen, dass sich seit Corona die Sitten einfach geändert haben - ich hab ebenfalls seit März 2020 keine Frau mehr bis zum Mutterschutz arbeiten sehen.
Gibt es aber. Meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft bis Ende 2020 noch gearbeitet bis zwei Wochen vorm Mutterschutz, weil die Regeln in NRW da sehr unterschiedlich waren (nein, freiwillig nein, ja, nein) und aktuell auch zwei Kolleginnen von mir bis zum Mutterschutz
Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc
Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.
Für NRW gilt das nicht, da gibt es V-Stellen erst ab Elternzeit und selbst wenn früher, wäre der Tausch höchst unattraktiv, da man aktuell für eine voll ausgebildete erfahrene Lehrkraft in der Regel dann nur irgendeinen Studenten kriegt.
Der Gynäkologe kann dir Beschäftigungsverbot erteilen oder eingeschränktes BV, das bestimmte Bedingungen vorgibt (zum Beispiel nur online-Unterricht fiele mir ein oder ein anderer Arbeitsbereich ohne Kundenkontakt).
Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung
Vor wie vielen Jahren - und mit welcher Distribution hast du deine Erfahrungen gemacht? Die Bandbreite der Möglichkeiten ist weit gefächert.
Ubuntu vor 10 Jahren. Hat mir gereicht, versuche es definitiv auch nicht nochmal
Nie wieder Linux. Super umständlich. Wesentlich komfortabler, moderner und verbreiteter ist MacOs
Wenn Schüler bereitgestellte Vertretungsaufgaben bearbeiten, mache ich aber doch auch nix anderes als beaufsichtigen.
Sollte schon etwas mehr sein, siehe § 12 ADO NRw
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).
Die Besoldung orientiert sich an der Unterrichtsqualität?
Nein, an der Qualifikation, aber die wirkt sich auch auf die Unterrichtsqualität aus.
Daraus wird folgen, dass die Gymnasiallehrer bald auch alle A14 wollen, denn ihr Studium dauert länger als das der Grundschullehrer
Beispiel TU Dortmund:
Lehramt Grundschule:
Das Studium gliedert sich in ein sechssemestriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes viersemestriges Masterstudium. Auf das universitäre Studium folgen aktuell 18 Monate Vorbereitungsdienst.
https://dokoll.tu-dortmund.de/studium/im-studium/grundschule/
Lehramt Gymnasium und Gesamtschule:
Das Studium gliedert sich in ein sechssemestriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes viersemestriges Masterstudium. Auf das universitäre Studium folgen aktuell 18 Monate Vorbereitungsdienst.
https://dokoll.tu-dortmund.de/studium/im-stu…d-gesamtschule/
Wie man an deinem anderen Thread sieht, hast du genügend eigene Baustellen an denen du arbeiten solltest, bevor du hier die Arbeit der Lehrer an der Primarstufe so dermaßen abwertest.
Darüber kann man als Grundschullehrer verschnupft sein, aber auch ein Erzieher wird niemals Professor heißen und ein Hund auch niemals Katze
Ziemlich schräger gymnasialer Dünkel den du hier darstellst, der Qualifikationsunterschied zwischen einem Erzieher und einem Professor ist ja wohl deutlich - anders als der zwischen einem Grundschullehrer und einem Gymnasiallehrer (da gibt es nämlich keinen).
A9 - A15 (nicht SL!). Alle unterrichten die gleichen Klassen/Fächer. Trotzdem so große Unterschiede in der Bezahlung. Das kann ja wohl nicht sein...
Die unterrichten das gleiche - aber nicht in der gleichen Qualität (und ja, jetzt kommt wieder irgendwer mit der Geschichte vom super talentierten Quereinsteiger um die Ecke der alles besser macht als die grundständig ausgebildeten Lehrer...) . Und Die A14, A15 bei euch werden das vermutlich für eine Tätigkeit mit höherer Verantwortung bekommen.
Konrektorin
Also in NRW ist Konrektorin eine Amtsbezeichnung / da kann man eigentlich nicht gleichzeitig Studienrätin sein, was auch wieder eine Amtsbezeichnung ist.
Sobald wir A13 erreicht haben, wird es dann auch eine neue Amtsbezeichnung geben?
Seid ihr nach wie vor im gehobenen Dienst? Dann kein Studienrat.
Kostensteigerung zu begrenzen
…
Das doch kein Wunder, was erwartet man eigentlich? Die Leute leben länger, es gab deutlich Lohnerhöhungen im medizinischen Bereich, höhere Kosten für Krankenhäuser und Arzneimittel etc.
Und wenn man das alles ohne Selbstbeteiligung oder Leistungskürzung haben will bzw. eher im Gegenteil, dann wird es halt teurer.
An welcher Stelle entsteht Wettbewerb durch private Krankenkassen?
Es gibt einen Wettbewerb um Versicherte (ins. Gutverdiener), aber auch einen systemischen Wettbewerb. Der Wettbewerb zwischen den Systemen soll Anreize schaffen, effizientere Lösungen für gesundheitspolitische Herausforderungen zu entwickeln. Beispielsweise könnte die PKV durch ihre Vertragsfreiheit mit Leistungserbringern Innovationen fördern
da gibt es auch ein extra Gesetz für:
dass solche Praxen sich nicht unbedingt an die GOÄ halten und es dann eine Lücke für die Beihilfe gibt.
Müssen sie aber, außer sie schließen mit dir einen besonderen Behandlungsvertrag ab.
ch bin für die Abschaffung der PKVen.
Halte ich gar nichts von, dann gibt es nämlich quasi keinen Wettbewerb mehr im Gesundheitssystem, das ist wieder für alle schlecht.
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