http://www.arbeitsrecht.org/personalrat/ta…eitnehmer-sein/
Bezieht sich hier auf das BetrVG, war also Murks meine Aussage bzgl. Beamte keine Arbeitnehmer.
---
Unabhängig davon: Auch in BW gibt es Angestellte als Lehrer. Fakt ist: Auch Beamte haben pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wären sie Arbeitnehmer/Angestellte, bestünde u.u. auch die Möglichkeit einer Abmahnung ggf. Kündigung.
Ich sehe nicht, inwiefern diese Aussage entweder falsch noch nicht hilfreich ist.