Gilt in ganz NRW nicht dies hier: "Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen." (BASS 2024/2025 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) ?
1. Satz, Seite 8
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…-30_08_2022.pdf
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