Ich habe im Oktober Prüfung und wenn die Kinder weiterhin garnicht zuhören, werde ich garantuert durch die Prüfung fallen.
Wenn du deswegen durch die Prüfung fällst, liegt das nicht an den Kindern.
Ich habe im Oktober Prüfung und wenn die Kinder weiterhin garnicht zuhören, werde ich garantuert durch die Prüfung fallen.
Wenn du deswegen durch die Prüfung fällst, liegt das nicht an den Kindern.
also ist es für mich fast unzumutbar jede Woche um 5 Uhr morgens aus dem Haus raus zu sein ( und erst gegen 17-18 Uhr wieder zu kommen)
Das ist doch nur 1x die Woche und du hast vermutlich noch einen Partner?
Ansonsten finde ich diese Distanz von 200km Zfsl - Schule tatsächlich auch recht ungünstig
Es ist sehr nervig, dass manche Kollegen die 50/50 Regelung nur anwenden, wenn es um Verbesserungen geht,
Es gibt keine pauschale 50/50-Regelung, sondern es soll beides angemessen berücksichtigt werden.
Die Fachkonferenz kann da natürlich genaueres beschließen. Unabhängig davon wird eine Note nicht arithmetisch ermittelt
In Englisch hieß es auch mal, dass die SoMi Note etwas mehr zählt als die schriftliche
§ 48 SchulG
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Die entsprechende Aufteilung muss ja von der Fachkonferenz festgelegt worden sein, das ist dann für alle verbindlich. Lass dir das von dem Fachkonferenzvorsitz entsprechend bestätigen bzw. die Unterlagen darüber aushändigen.
Schriftlich stehen beide S. 2, mündlich aber schwach 3
"Schwach" 3 gibt es der Sekundarstufe I nicht, hier gibt es nur ganze Noten.
Ansonsten ist das, zumindest in NRW, keine mündliche Note - sondern "sonstige Mitarbeit" bzw. "sonstige Leistungen". Da ist die sonstige Mitarbeit nur ein Teil von.
Rein formal darfst du sicherlich nicht wegen einer Erkrankung deinen Job verlieren.
Doch, auch das darf man. Da muss die Prognose aber negativ sein.
Gründe um einen Vertrag nicht zu verlängern, benötigt man aber nicht.
Gerade im Bereich Schule finde ich es immer wieder mehr als fragwürdig, wenn Schulleitungen engstirnig gegenüber Kollegen mit kleinen Kindern reagieren
Ja, das gibt es. Es gibt aber genauso auch Kolleginnen (und seltener Kollegen), die genauso engstirnig gegenüber dem System Schule als ganzes sind und wo sie faktisch dann nicht einsetzbar sind.
Teilzeit und Elternzeit arbeiten, so dass ich die Stunden durch meine Konrektorentätigkeit abdecken kann und ich auch dann nicht unterrichten werde.
Natürlich werde ich dann auch manchmal wieder im Büro sein, aber dadurch dass ich dann nur noch ein Deputat von 5 Stunden habe
Habe ich aber so verstanden chilipaprika
5 Anrechnungstunden heißt aber nicht, dass du nur 5x45 min in der Schule sein kannst. Die wegfallende Vorbereitung wird ja dabei auch berücksichtigt
rotzdem hat es nicht funktioniert, eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr zu haben. Entweder musste ich früher los, oder hatte Nachmittagsunterricht.
Ja, das ist halt so. Ist in anderen Berufen übrigens nicht anders. Bekannte sind beide Polizisten, die haben auch ihre Schichten. Da können die auch nicht sagen, ich geh auf 50% Teilzeit und will aber nur von 7-14 Uhr arbeiten.
en Verantwortlichen ist komplett egal, dass Gymnasiallehrkräfte an GemS mit Oberstufe nicht nur Abitur, sondern auch noch ESA und MSA abnehmen und sog. I-Klassen unterrichten müssen.
Hm, ja und?
Gewöhnlich vereinbart man dann einen Termin um 17:00 mit den Eltern, wenn man selbst bis 15:00 Unterricht hat und wartet/ arbeitet eben dann in der Schule auf die Eltern.
Hä? Da gebe ich einen Termin um 15:10 Uhr vor. Warum sollte ich einen um 17:00 Uhr vereinbaren?
Ich würde auch auf ein Versehen tippen, falls nicht -> PR
Wie kann man Alltagshelfer in den Ferien eigentlich an Grundschulen konkret beschäftigen, wenn man selber ggf nicht vor Ort ist? In der Betreuung helfen dürfen sie ja nicht. Wie macht ihr das?
Ich finde das Entschuldigungsverfahren dieser Gesamtschule sehr ausgereift: Entschuldigungsverfahren.pdf (wkge-en.de) (dort steht bspw
Stimme ich dir zu, wobei das hier
"Oberstufenschüler benötigen ab dem drit-
ten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung"
rechtswidrig ist. Genauso wie die Attestregelung der Oberstufe.
Dass Kopieren etwas ist, das ein Großteil aller Lehrkräfte ausübt, wird auch kaum jemand bezweifeln. Es bleibt aber eine Tätigkeit, für die wir maßlos überqualifiziert sind.
Man sollte hier aber etwas den Ball flachhalten, wenn ich ähnlich bezahlt im Büro bin, gehe ich in der Regel auch selber zum Drucker und hole dort meine Kopien raus oder wechsel die Tackerklammern.
Ich würde eher prüfen, ob die Vornoten sauber zustande gekommen sind. Z.B. im 1. Halbjahr 4 und Vornote Englisch 5 ist zumindest schon etwas merkwürdig und könnte ein Ansatz für einen Widerspruch sein.
die Schulungen von Pedav sind sehr gut, muss man deutlich sagen.
WebUntis ist allerdings kein Hexenwerk, ich habe die Ersteinrichtung und den Start bei uns auch administriert, klappte gut. Mir liegt sowas aber auch.
Wichtiger wäre, wenn man die Klassenbuch-Funktion nutzt, eine ausführliche Einführung und Schulung und Begleitung des Kollegiums, sonst hat man da am Ende des Schuljahres einen riesigen Haufen Datenmüll
Es gibt auch misstrauische SL, die denken, online ist man nur so halb präsen
Das ist ja auch nicht unberechtigt
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