In der Regel fängt man dann vorher an, aber halt als Angestellter.
Beiträge von Karl-Dieter
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Ich bin in ein 5-Punkter in der Br Münster (Bedörderungsstelle A13)
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Fairerweise muss man sagen, dass man nunmal damit rechnen muss, wenn man Landesbeamter ist.
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Könnt ihr das bestätigen?
Eher nicht. Der Aufwand für ein AOSF-Verfahren ist so hoch, dass man das eher zu wenig als zu viel macht.
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Für A14 im Bereich Sek I/II stimmt das nicht ganz. Die dienstliche Beurteilung schreibt die jeweilige Schulleitung. Im Anschluss geht das Ganze zur Bezirksregierung, die dann auf der Basis der Beurteilungen entscheidet.
Nicht unbedingt, Koordinationsstellen gD A13 oder Funktionsstellen (z.B. Abteilungsleiter Gesamtschule) A14 (egal ob gD oder hD) wird auch durch den Dezernenten durchgeführt.
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Normalerweise steht auf der Verordnung ja drauf, was du bekommen sollst. Wenn du 10x KGG drauf stehen hast, kann er ja nicht nicht einfach KG abrechnen.
Ansonsten würde ich hier wirklich nur die erbrachte Leistung bezahlen und ansonsten auch tatsächlich über eine Strafanzeige nachdenken, weil ich das schon sehr fragwürdig finde.
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ob mein SL explizit darüber informiert wird, an welchen Schulen ich mich über die hauseigene Bewerbung beworben habe oder. Wisst ihr da was?
Ich empfinde es als unprofessionell die eigene Schulleitung nicht darüber zu informieren.
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Krass. Das mit dem Kitabeginn interessiert hier keinen. Ihr scheint eine viel mächtigere Frauenvertretung zu haben.
Mit dem Frauenförderplan usw. wurden hier schon relativ viele substanzlose Behauptungen aufgestellt, die sich dort aber nicht wiederfinden.
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Also wenn mir ein Schulleiter sagen würde, daß ich Mo-Fr. von 7.30 - 21.00 Uhr und samstags von 7.30 - 16.00 Uhr durchgehend zur Verfügung zu stehen habe, würde ich ihn daran erinnern, daß ich als Beamter zur Gesunderhaltung verpflichtet bin. Außerdem liegen bei so ausgedehnten Dienstplänen ja praktisch sämtliche privaten Termine in der Dienstzeit.
Die Lehrerkonferenz entscheidet laut § 68 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW über die Grundsätze für die Aufstellung von Vertretungsplänen. Die Schule entwickelt vor diesem Hintergrund ein Vertretungskonzept.
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. Sind trotz zwei Nebenfächer
Würde ich dringend von abraten, außer es ist irgendeine Naturwissenschaft.
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Habt ihr so viel Leute mit, dass ihr eine entbehren könnt?
Natürlich nicht, gerade nicht, wenn die Lehrkräfte im Schichtsystem arbeiten, so dass keiner mehr als 8 Stunden auf einer Klassenfahrt am Stück arbeitet mit anschließender ausreichender Ruhepause - dann muss eben nachgeführt werden.
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Wir hatten in einem der letzten Schuljahre einen solchen Fall, wo jemand aus Klasse 10 auf diesem Weg aus Berlin zurückreisen musste vorzeitig.
Wir auch, Klasse 10, Rückreise aus Hamburg im Zug (OM) => Ohne Aufsicht nicht erlaubt, klare Aussage der BezReg. /edit: Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass da je nach BezReg (NRW) oder Bundesland unterschiedliche Aussagen kommen.
Unabhängig der angefallenen Kosten
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Und das Kind einfach in irgendeinen Zug alleine zu setzen geht auch nicht so einfach. Man hat ja schließlich eine Aufsichtspflicht. Wenn das Kind dann beim Umsteigen was verbaselt, oder nach Ankunft nicht direkt nach Hause geht, sondern irgendwo Sch... baut, oder aus Gründen zwischendurch aussteigt, dann hat man ganz schön Ärger am Hals. Ob ich das riskieren würde......
Genau, da muss eine Lehrkraft mitfahren bzw. es muss jemand kommen und das Kind abholen.
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Dann kann das Kind nicht mit auf Klassenfahrt fahren und besucht in dieser Zeit die Schule vor Ort.
Das ist in NRW nicht möglich, außer es handelt sich um eine Angebotsfahrt. Aber hier ist der Prozess ja schon weiter fortgeschritten.
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Ich verstehe nicht: geht ihr davon aus, dass man, wenn man in TZ 50% arbeitet und z.B. an einem Tag erst um 10 Uhr Unterrichtsbeginn hat oder an einem anderen schon um 10 Uhr Unterrichtsschluss, trotzdem täglich von 8-16.00 Uhr für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen muss und z.B. nicht um 10.00 Uhr nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen kann? So lese ich es bei einigen, und das kann doch nicht euer Ernst sein? 🤔
Rein rechtlich ist das in NRW so, ja.
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-> Bei Verstoß gegen die Regeln Abholregelung (auch unterschreiben lassen)
Das ist eine Ordnungsmaßnahme. Ich halte das rechtlich für Pfuscherei, die Eltern hier eine „Abholregelung“ unterschreiben zu lassen. Was ist, wenn sie nicht unterschreiben? Zwingen kann man sie dazu nicht.
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Also wenn man länger und intensiver mit Untis arbeitet, merkt man schon einige Macken oder Marotten. Das Programm ist nicht perfekt.
Dass man an einer Grundschule aber damit keinen Plan rausbekommt liegt aber vermutlich eher an fehlerhafter Eingabe der Grunddaten oder unsauberes Einpflegen der Unterrichte. Ansonsten muss man die automatische Verpflanzung („Optimierung“) ja nicht nutzen, man kann ja durchaus auch händisch in Untis einen Plan setzen. Spricht ja auch nichts gegen.
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Du kannst dort Termine reinlegen, aber wenn ein schulischer Termin kommt, und wenn es 10 min vorher ist, musst du den privaten Termin absagen.
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In NRW kann dort Vertretung reingelegt werden, generell während der allgemeinen Unterrichtszeit. Genauso wie Besprechungen u.ä.
Ich vermute, dass das in Niedersachsen ähnlich ist, also ist deine Schulleitung im Recht.
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also gegen das finale Zeugnis.
Nein, einzelne Dinge auf dem Zeugnis sind Verwaltungsakte, aber nicht alles.
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/…chverfahren-zur
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