In der Gastro zahle ich jedenfalls konsequent mit Karte bzw. meide Barzahlungs-Restaurants.
Beiträge von Karl-Dieter
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Ich sehe es nicht als "Unterwerfung unter religiöse Normen", wenn man - speziell mit jüngeren Kindern - die unterschiedlichen religiösen Feiertage der SuS würdigt, und die Gelegenheit nützt, Wissen über Religionen zu vermitteln.
Das sehe ich auch so, aber das meine ich nicht, sondern dass man darauf Rücksicht nimmt, dass irgendwelche Kinder irgendwas nicht sehen dürfen und deswegen das gar nicht erst gemacht wird.
Auch Mohammed-Karikaturen kann man (sofern es sich anbietet) auch im Unterricht besprechen und man sollte da keine Rücksicht auf vermeintliche religiöse Gefühle nehmen
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Danke für den Einwurf, daran habe ich nicht gedacht. Aber Symbole wie Adventskranz oder Stern über Bethlehem sind doch spezifisch christlich und es sollte keinem Moslem verboten sein, sich damit zu beschäftigen, oder?
Auch so oder so finde ich, dass sich eine staatliche Schule nicht irgendwelchen religiösen Normen unterwerfen sollte.
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In NRW halte ich das für rechtswidrig, wenn dafür regulärer Unterricht gezielt ausfällt.
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Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?
Mit Kennzeichen V kann man auch weniger als 4 abrechnen, wenn man min. 4 gemacht hatte, aber eine Verrechnung mit anderen Stunden stattfand.
Bsp: 4 Vertretungsstunden, aber eine Klasse auf auf einer Exkursion, der Unterricht ist ausgefallen, man wurde nicht zur Vertretung gezogen, bedeutet -1, => 3 Stunden Summe auf der Abrechnung. Mit Kennzeichen V werden die drei auch bezahlt. Man muss aber mal mindestens 4 gemacht haben.
Theoretisch könnte man so auch eine einzelne gemachte Mehrarbeitsstunde abrechnen, dann wäre das Kennzeichen V aber sachlich falsch und das unterschreibt der Schulleiter ja - würde ich an seiner Stelle nicht machen.
5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.
Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.
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Leider besteht unsere Schulleitung aber auf Freizeitausgleich. Bezahlt bekommen wir nie etwas.
Was ist denn, wenn du eine Mehrarbeitsabrechnung einreichst? Was passiert dann konkret?
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Und wie bekommt ihr den?
Bei uns bedeutet Freizeitausgleich (z.B. für Teilzeitler nach der Klassenfahrt etc.) immer, dass KEIN Unterricht ausfallen darf. Also wir dürfen dann mal den pädagogischen Halbtag schwänzen oder so etwas. Recht unbefriedigend.
Das ist rechtlich auch korrekt so:
https://bass.schul-welt.de/1056.htm
ZitatGeleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet
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Ich glaube, so nett ist unsere Schulleitung nicht. Die kriegt auch mächtig Druck von oben, ja keine zusätzlichen Kosten zu produzieren.
In NRW?
Das ist allen Leuten doch völlig egal, glaube nicht, dass da irgendwer auch nur ansatzweise Druck bekommt.
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aber toi toi toi bisher scheint die 5. Impfung zu helfen.
Ich hab "nur" drei, wüsste auch nicht, weshalb ich die 4. und 5. bekommen sollte, und auch kein Corona.
Vielleicht auch einfach nur Zufall?
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Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.Du hast eine Behauptung aufgestellt - du musst sie belegen.
Ich vermute aber, dass das in Berlin natürlich mal wieder anders ist.
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Geht relativ einfach.
Ja, am Bk kann das durchaus sein, aber nicht an einer Gesamtschule. Hier brauchen wir zB Hohlstunden zwingend für Vertretung
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Ich glaube das habe ich nur ein einziges Mal durchgezogen bei einer Kollegin, die meinte mich verbal angehen zu müssen, da sie jahrelang unter dem alten Stundenplaner JEDEN Tag die ersten beiden frei hatte um ins Schwimmbad zu gehen. Nachdem ich diese Hohlstunde rausgenommen habe um den Plan für die Gesamtheit optimieren zu können wurde ich richtig verbal ausfällig angepöbelt. Im Folgejahr hatte die Frau dann immer 1+2 Unterricht
:). Das war aber eher Erziehungsmethode als Bestrafung.Die Schwimmbadzeit raus ist natürlich die richtige Entscheidung, der Kollegin dann gezielt die ersten beiden Stunden reinlegen bewirkt natürlich für das Kollegium insgesamt das Gegenteil, es ist eine Einschränkung die wieder zu Nachteilen für andere Pläne führen kann.
Obendrein ist es unprofessionell das persönlich zu nehmen.
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Bei uns muss jeder mit einer vollen Stelle 5 Tage unterrichten, mit Freistunden zwischendrin, damit auch immer jemand da ist, um Vertretung zu machen.
Ist an meiner Schulform absolut normal und ich wüsste auch nicht, wie das anders gehen sollte.
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Meine Tochter bestand auch für ein Geschenk für die Mathelehrerin.
Das „gewünschte“ Geschenk konnte ich ihr ausreden ( eine Tasse mit „ beste Mathe Lehrerin“), es wurde jetzt ein kleine Stifttasche mit „ Lehrerin mit Herz“. Kostete den halben Preis. Bevor die Lehrerin das Geschenk nicht annimmt und ihr damit das Herz bricht.
Sie möchte sie natürlich nicht bestechen, sondern ihr nur mitteilen wie gerne sie sie hat.
Ich finde das ehrlich gesagt völlig ok.
Diese Lehrerin begeistert mein Kind für ein Fach was ihr nicht zufliegt. Das freut mich ungemein.
Grundsätzlich geht es bei sowas ja nicht um den "einzelnen" Akt des Geschenkes, sondern die gesamtgesellschaftliche Einstellung dahinter.
Beispiel beim Trinkgeld: Es ist absolut üblich, dass man Trinkgeld in der Gastronomie gibt. Wenn man als einziger kein Trinkgeld gibt, fühlt man sich selber komisch, oder man denkt, die anderen denken xyz, etc. Also gibt man auch Trinkgeld. (und ja, hier kommt bestimmt gleich wieder irgendwer, der sagt, er gibt kein Trinkgeld). Und ähnlich ist das bei Geschenken für Lehrern, weil man dann Angst vor Nachteilen hat, wenn man sowas nicht gibt.
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Das stimmt so nicht.
https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…chulbereich.pdf
Blumenstrauß, Handcreme und so Kinkerlitzchen (Klassengeschenke von der Elternschaft zum Geburtstag oder Weihnachten oder Verabschiedung) sind überhaupt kein Problem.Ich habe das so aufgefasst, wenn das Geschenk von einer einzelnen Person kommt. Und da sind 10 EUR zuviel.
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Bei uns gilt so die ungeschriebene Regel: Alles bis 10 Euro ist ok, was so Weihnachtsgeschenkchen angeht.
Wäre in NRW Vorteilsannahme.
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Also du solltest meiner Meinung nach erstmal klar werden, was du machen willst. Willst du Fachleitung werden, dann würde ich jetzt die Bewerbung zurückziehen und fertig.
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Mutterschaftsgeld gibt es für Beamte nicht. Elterngeld bei deiner Elterngeldstelle. In NRW gibt es 170 EUR von der Beihilfe für die Ausstattung nach der Geburt.
Ohne Angabe des Bundeslands kann man dir da nicht wirklich weiterhelfen.
Ansonsten würde ich dir auch Google empfehlen.
Wie lange Elternzeit sinnvoll ist, musst du entscheiden. Für die Ausbildung sinnvoll wäre, wenn du gar keine Elternzeit nimmst sondern direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst und dein Partner Elternzeit nimmt.
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Ich gebe zu mein Unterricht war nicht perfekt, aber auch kein Grund zum Durchfall...
Zu deinem Unterricht kann ich konkret nichts sagen, aber wie ich weiter oben schon geschildert habe, gibt es häufig Unterschiede in der Selbst- und Fremdwahrnehmung.
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Bei uns findet im Januar wieder ein Tag der offenen Tür statt, wo alle Kolleginnen und Kollegen auch am Samstag von 9-16.00 Uhr in der Schule sind.
Wie wird das bei euch, wenn überhaupt, berechnet?
Am darauffolgenden Montag fällt der Nachmittagsunterricht aus. Aber selbst das muss nicht, ist mit deinem Gehalt abgedeckt. zumindest in NRW
z.B. in NRW § 10 ADO
Zitat1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).
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