Beiträge von Karl-Dieter

    Ich sehe es nicht als "Unterwerfung unter religiöse Normen", wenn man - speziell mit jüngeren Kindern - die unterschiedlichen religiösen Feiertage der SuS würdigt, und die Gelegenheit nützt, Wissen über Religionen zu vermitteln.

    Das sehe ich auch so, aber das meine ich nicht, sondern dass man darauf Rücksicht nimmt, dass irgendwelche Kinder irgendwas nicht sehen dürfen und deswegen das gar nicht erst gemacht wird.

    Auch Mohammed-Karikaturen kann man (sofern es sich anbietet) auch im Unterricht besprechen und man sollte da keine Rücksicht auf vermeintliche religiöse Gefühle nehmen

    Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?

    Mit Kennzeichen V kann man auch weniger als 4 abrechnen, wenn man min. 4 gemacht hatte, aber eine Verrechnung mit anderen Stunden stattfand.

    Bsp: 4 Vertretungsstunden, aber eine Klasse auf auf einer Exkursion, der Unterricht ist ausgefallen, man wurde nicht zur Vertretung gezogen, bedeutet -1, => 3 Stunden Summe auf der Abrechnung. Mit Kennzeichen V werden die drei auch bezahlt. Man muss aber mal mindestens 4 gemacht haben.

    Theoretisch könnte man so auch eine einzelne gemachte Mehrarbeitsstunde abrechnen, dann wäre das Kennzeichen V aber sachlich falsch und das unterschreibt der Schulleiter ja - würde ich an seiner Stelle nicht machen.


    5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.

    Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm

    Und wie bekommt ihr den?

    Bei uns bedeutet Freizeitausgleich (z.B. für Teilzeitler nach der Klassenfahrt etc.) immer, dass KEIN Unterricht ausfallen darf. Also wir dürfen dann mal den pädagogischen Halbtag schwänzen oder so etwas. Recht unbefriedigend.

    Das ist rechtlich auch korrekt so:

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm

    Zitat

    Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet

    Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
    Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.

    Du hast eine Behauptung aufgestellt - du musst sie belegen.

    Ich vermute aber, dass das in Berlin natürlich mal wieder anders ist.

    Ich glaube das habe ich nur ein einziges Mal durchgezogen bei einer Kollegin, die meinte mich verbal angehen zu müssen, da sie jahrelang unter dem alten Stundenplaner JEDEN Tag die ersten beiden frei hatte um ins Schwimmbad zu gehen. Nachdem ich diese Hohlstunde rausgenommen habe um den Plan für die Gesamtheit optimieren zu können wurde ich richtig verbal ausfällig angepöbelt. Im Folgejahr hatte die Frau dann immer 1+2 Unterricht :D :). Das war aber eher Erziehungsmethode als Bestrafung.

    Die Schwimmbadzeit raus ist natürlich die richtige Entscheidung, der Kollegin dann gezielt die ersten beiden Stunden reinlegen bewirkt natürlich für das Kollegium insgesamt das Gegenteil, es ist eine Einschränkung die wieder zu Nachteilen für andere Pläne führen kann.

    Obendrein ist es unprofessionell das persönlich zu nehmen.

    Meine Tochter bestand auch für ein Geschenk für die Mathelehrerin.

    Das „gewünschte“ Geschenk konnte ich ihr ausreden ( eine Tasse mit „ beste Mathe Lehrerin“), es wurde jetzt ein kleine Stifttasche mit „ Lehrerin mit Herz“. Kostete den halben Preis. Bevor die Lehrerin das Geschenk nicht annimmt und ihr damit das Herz bricht.

    Sie möchte sie natürlich nicht bestechen, sondern ihr nur mitteilen wie gerne sie sie hat.

    Ich finde das ehrlich gesagt völlig ok.

    Diese Lehrerin begeistert mein Kind für ein Fach was ihr nicht zufliegt. Das freut mich ungemein.

    Grundsätzlich geht es bei sowas ja nicht um den "einzelnen" Akt des Geschenkes, sondern die gesamtgesellschaftliche Einstellung dahinter.

    Beispiel beim Trinkgeld: Es ist absolut üblich, dass man Trinkgeld in der Gastronomie gibt. Wenn man als einziger kein Trinkgeld gibt, fühlt man sich selber komisch, oder man denkt, die anderen denken xyz, etc. Also gibt man auch Trinkgeld. (und ja, hier kommt bestimmt gleich wieder irgendwer, der sagt, er gibt kein Trinkgeld). Und ähnlich ist das bei Geschenken für Lehrern, weil man dann Angst vor Nachteilen hat, wenn man sowas nicht gibt.

    Mutterschaftsgeld gibt es für Beamte nicht. Elterngeld bei deiner Elterngeldstelle. In NRW gibt es 170 EUR von der Beihilfe für die Ausstattung nach der Geburt.

    Ohne Angabe des Bundeslands kann man dir da nicht wirklich weiterhelfen.

    Ansonsten würde ich dir auch Google empfehlen.


    Wie lange Elternzeit sinnvoll ist, musst du entscheiden. Für die Ausbildung sinnvoll wäre, wenn du gar keine Elternzeit nimmst sondern direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst und dein Partner Elternzeit nimmt.

    Bei uns findet im Januar wieder ein Tag der offenen Tür statt, wo alle Kolleginnen und Kollegen auch am Samstag von 9-16.00 Uhr in der Schule sind.

    Wie wird das bei euch, wenn überhaupt, berechnet?

    Am darauffolgenden Montag fällt der Nachmittagsunterricht aus. Aber selbst das muss nicht, ist mit deinem Gehalt abgedeckt. zumindest in NRW

    z.B. in NRW § 10 ADO

    Zitat

    1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).

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