Beiträge von Karl-Dieter

    Vielleicht liegt auch eine chronische Erkrankung vor und die Schulleitung ist informiert,

    Das kann sein, aber auch mit einer chronischen Erkrankung ist es auf Dauer nicht tragbar, das muss ein Arbeitgeber nicht dauerhaft tolerieren und da wäre auch eine Kündigung möglich. Bei Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen im Jahr liegt eine negative Prognose vor.

    Bei Beamten ist das vermutlich ähnlich.

    Auch hier gilt, und jetzt setze ich mal die Kappe als betroffener Tarifbeschäftigter auf, wenn Ihr mir die Vorteile des Beamtentums verwehrt, dann müsst Ihr auch mit den Nachteilen klarkommen, die sich ergeben, wenn ein Teil tarifbeschäftigt ist. Denn eine andere Möglichkeit haben wir nicht unsere Forderungen durchzusetzen. Btw in NRW sind es derzeit deutlich mehr als 5 %.

    Ich stimme dir durchaus zu. Meiner Meinung nach sind in NRW aber keine richtigen Streiks möglich an Schulen, da eben ein großer Teil doch Beamte sind, die eben nicht streiken können. Das war völlig wertfrei ausgedrückt.

    Und ja, es sind mehr als 5%, aber meiner Erfahrung nach sind inzwischen ein großer Teil der Angestellten Vertretungslehrer mit befristeten Arbeitsverträgen, häufig Studenten. Deren Motivation für den Arbeitskampf ist nicht so hoch, zumindest habe ich noch nie mitbekommen, dass bei uns ein Vertretungslehrer gestreikt hat.

    Dann bringt doch GEW und Verdi mal auf Trab, auf das so richtig gestreikt wird. Mit "richtig" meine ich solche Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien.

    Wie soll das bei 95% Beamten an einer Schule denn "richtig" sein?

    Ist auch meine Erfahrung. Kollegen schreiben dann gerne so Mails wie „Ich muss mich abmelden“ - ja, was? Weshalb, wie lange, etc?

    2. Bei Kind-Krank-Tagen müssen wir ab Tag 1 sofort eine AU via Mail schicken (Wir haben hier vor Ort beispielsweise keinen Kinderarzt gefunden, dass würde dann bedeuten, ich müsste mit meinem kranken Kind nun immer ca. 2 Stunden durch die Gegen gurken für die AU? Zum Glück reicht bei unserem KA ein Anruf, aber andere haben das Glück nicht...)

    Das ist üblich und auch absolut nachvollziehbar. Wie lief das denn bis jetzt bei euch?

    Na ja, eine Bekannte von mir (Finanzbeamtin) hat eine Therapie bei einer Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie gemacht. Meine Freundin musste die Psychotherapie auch selbst zahlen, weil weder Beihilfe noch Krankenkasse die Kosten übernehmen. (Warum, weiß ich nicht - Keine Kassenzulassung?) Sie wusste aber schon, bevor sie diese Therapie angetreten hat, dass sie "Selbstzahlerin" sein würde. Andere Bekannte und KuK wiederum bekamen ihre Psychotherapie bezahlt.

    Ich kann gerade nicht nachvollziehen, warum hier Midnatsol für ihren Vorschlag derart "angemacht" wird. Was passt euch denn daran nicht Zauberwald , chilipaprika und Meer ?

    An der Stelle einer -Kasse oder -Versicherung würde ich generell keine Behandlungen bei Heilpraktikern bezahlen.

    Komm, wenn durch die Schule gerade eine Welle rollt, aber im privaten Umfeld niemand positiv ist,

    weil im privaten Umfeld sich natürlich auch jeder regelmäßig testet.

    eben auch problemlos von der Unfallkasse als Arbeitsunfall bisher anerkannt).

    Na, nicht wirklich:

    https://www.dguv.de/de/mediencente…nfall/index.jsp

    Grundsätzlich ist auch immer zu prüfen, ob und inwieweit in der fraglichen Inkubationszeit vergleichbare außerberufliche Gefährdungen zu einer Infektion geführt haben könnten.


    Meines Wissens nach gibt es da nur einen einzigen Fall, das war ein kasernierter Polizist.

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…ls-dienstunfall

    Zitat

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.

    Das erste Wort "Dienstunfall" ist meines Erachtens nach hier ein Tippfehler, weil es hier in dem Abschnitt um "Berufskrankheit" gehtl

    Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    In meiner Zeit haben bei mir an der Schule drei Personen zumindest den ersten Anlauf nicht bestanden, bei allen drei war klar wie Kloßbrühe, dass das so kommen wird. Häufig gab es hier große Probleme zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung und eine gewisse Beratungsresistenz.

    Das ist jetzt nur eine Anekdote, natürlich, aber das irgendwer trotz gutem Unterricht durchfällt, weil eine angebliche Quote erfüllt werden muss, halte ich für "unwahrscheinlich".

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