Freier Tag bei beschränktem Stundenumfang

  • Ich melde mich mal mit einer kleinen Frage.


    Ich bin seit Anfang September mit einem Umfang von 10 Unterrichtsstunden befristet beschäftigt, während ich hauptsächlich meiner Promotion nachgehe und auch eine kleine Stelle an der Uni habe. Bisher habe ich vor allem Stunden aufgefangen, jetzt kam heute aber der neue Stundenplan für die Zeit nach den Herbstferien. Demnach bin ich jeden Tag mind. 1 Stunde im Einsatz. Ich weiß, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen oder zwei freie Tage in der Woche gibt, bisher hieß es aber, dass ich von einem Tag sicher ausgehen kann und wahrscheinlich auch zwei drin sind. Der Stundenplan scheint jetzt auch so fix zu sein, dass Änderungen nicht mehr vorgenommen werden können (dass das in der Wirklichkeit so nicht stimmt, ist natürlich auch klar). Kann man da irgendwie noch was drehen?


    Für mich war die Stelle bisher eher als netter Zuverdienst gedacht und dass ich den Kontakt zum Lehrerdasein nicht verliere. So denke ich aber, dass es nur eine Mehrbelastung ist, die dann auch meiner Promotion eher schadet. Noch bin ich in der Probezeit, eine Kündigung würde ich aber gerne vermeiden. Nur als ich das Thema heute ansprach, da gab es wirklich nur zu verstehen, dass das nun in Stein gemeißelt ist. Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

  • Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    "Unschicklich"? Wie meinst Du das?

    Ob das "unschicklich" ist, hängt doch wohl davon ab, ob Deine Drohung Wirkung zeigt oder nicht.

    Oder würdest Du etwa selbst dann nicht damit drohen, wenn sicher wäre, dass Du damit Erfolg hast?

    Kollegen, die nicht (mehr) auf diese Arbeit angewiesen sind - und damit implizit oder explizit "drohen" - haben meist die besten Stundenpläne bzw. können der SL ihre Stunden diktieren. Das bedeutet, dass selbst eine wohlwollende Schulleitung, die versucht alles Mögliche möglich zu machen (sic), hier an ihre Grenzen für die "reguläre" Belegschaft stößt, die dann eben - mangels Druckmittel - das Nachsehen haben.

    P.S.: was es auch gibt sind die Kollegen, die in so einer Lage dann sehr oft krank werden. Tatsächlich wg. der hohen Belastung oder Frust, oder evt. nur vorgetäuscht um sich zu rächen bzw. zu damit zu zeigen, dass man es nicht mit ihnen machen kann und im nächsten Jahr sich so was nicht wiederholt. (Das wäre dann auf jeden Fall recht unschicklich für alle Beteiligten, würde ich meinen.)

  • Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    Unschicklich ist es vor allem, wenn man eine Kollegin, die nur 10 Stunden unterrichtet, an fünf Tagen die Woche antanzen lässt. Vor allem, falls die Schulleitung über deine anderen Verpflichtungen und über deine Prioritätensetzung informiert ist.

    Ich würde - sofern du bereit bist, es auch durchzuziehen - der SL sehr deutlich kommunizieren, dass du unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit siehst, weiter an der Schule beschäftigt zu bleiben.

  • Sprich den Stundenplaner an und verweis auf die ADO §17 (3).

    "Soll" heißt in Gesetzen und Erlassen übrigens 'muss, wenn kann'. Wenn du jetzt nicht gerade einen komisch gesteckten Leistungskurs vertrittst, dann dürfte es sehr schwer werden eine Begründung zu finden, weshalb jemand mit 10 Stunden Deputat jeden Tag anwesend sein muss.


    Bei uns hättest du damit übrigens 2 freie Tage garantiert, aber wir haben nur die S1 und unser Zeitraster so organisiert, dass ein Fach maximal an 3 Tagen (je Klasse) unterrichtet wird.



    Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    Wenn sich die Schule gar nicht bewegt, würde ich an deiner Stelle tatsächlich kündigen. In Verena sind über 600 andere Vertretungsstellen ausgeschrieben...

  • Anwälte kennen den Begriff "hilfsweise", z.B.

    Ich bitte um Unterrichtseinsatz an maximal 4 Tagen pro Woche, hilfsweise um Entlassung.

    Das zeigt an, dass es eigentlich keine Alternative gibt (sie nehmen dich zu deinen Bedingungen oder gar nicht). Ist natürlich nur dann zu verwenden, wenn du die 2. Option tatsächlich durchziehen würdest.


    (Du gehst nicht näher auf deine Klassen etc. ein. Vielleicht ist der Plan nur übergangsweise, z.B. bis Weihnachten? Dann wäre das vielleicht ein unschöner Kompromiss für dich, aber machbar? Da auf jeden Fall das Gespräch suchen!)

  • Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    ich würde da nicht mit einer Kündigung drohen, sondern prüfen, ob es auch ohne diesen Job geht und einfach zum nächst möglichen Termin kündigen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Personalrat einschalten...


    Oftmals existieren Vereinbarungen zwischen Personalrat und vorgesetzten Behörden, welche die Vorgaben (in diesem Falle: ADO/NRW) präzisieren und die faktisch verbindlich für die Schulen sind.


    Das liest sich erstmal nach klarem Fall an, wo der Personalrat dir weiterhelfen kann....(wenn die der Schule übergeordneten Stellen davon durch den Personalrat hören, werden sie nur mit dem Kopf schütteln....., unabhängig davon, ob eine Dienstvereinbarung existiert oder nicht)


    In NRW gibt es zudem ja auch Lehrerräte an Schulen, ist selbstverständlich auch ein Fall für diesen.


    Als 'Motivation' der Schulleitung für ihr Handeln kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass sie dich generell loswerden wollen (Probezeitkündigung durch die Schule vll. nicht einfach wegen notwendiger Einschaltung der Bezirksregierung). Aber so geht das nicht...


    Also: Personalrat einschalten, dann hat der Spuk bald ein Ende...

  • So ein Plan geht gar nicht. Mindestens zwei freie Tage wären üblich, bei einer wohlwollenden Schule wäre es sogar möglich, 10 Stunden auf 2 Tage zu verteilen. Wie willst du denn bei so einer Belastung sinnvoll deine Diss weiter betreiben?

  • Ich finde es unmöglich, Dich in dieser Form zu verheizen. Mit 10 Stunden bist Du quasi in einem Nebenjob, dies sollte die Schulleitung auch berücksichtigen. Passiert das nicht, würde ich mich an den Lehrerrat wenden (NRW). Und wenn das alles immer noch nicht hilft, es gibt Schulen die suchen händeringend und sind sicherlich auch in der Lage, Dich zusammenhängend zu beschäftigen. Als Tarifbeschäftigter kann man sich seinen Arbeitsplatz aussuchen🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Unschicklich ist es vor allem, wenn man eine Kollegin, die nur 10 Stunden unterrichtet, an fünf Tagen die Woche antanzen lässt. Vor allem, falls die Schulleitung über deine anderen Verpflichtungen und über deine Prioritätensetzung informiert ist.

    Ich würde - sofern du bereit bist, es auch durchzuziehen - der SL sehr deutlich kommunizieren, dass du unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit siehst, weiter an der Schule beschäftigt zu bleiben.

    Die mündliche Abmachung mit der Abteilungsleitung (es ist ein BK und die meisten Kollegen sind nur in einer Abteilung eingesetzt, sodass die da ihre Stundenpläne mehr oder weniger selber machen) war, dass ich bis zu den Herbstferien die bisherigen Stunden auffange und dann, wenn sowieso ein neuer Stundenplan ansteht, einen solchen bekomme, der mind. einen freien Tag umfasst und auch sonst mit meinen anderen Verpflichtungen in Einklang zu bringen ist. Das wurde hier jetzt nicht eingehalten und heute wurde ich da auch nur abgewiesen.

    (Du gehst nicht näher auf deine Klassen etc. ein. Vielleicht ist der Plan nur übergangsweise, z.B. bis Weihnachten? Dann wäre das vielleicht ein unschöner Kompromiss für dich, aber machbar? Da auf jeden Fall das Gespräch suchen!)

    Der bisherige Plan war übergangsweise. Der neue ist jetzt fix. Ich unterrichte nur in zwei Klassen, für die eine soll ich die Klassenleitung mit einer Kollegin zusammen übernehmen. Ich vermute, dass das auch ein Grund für die tägliche Anwesenheit ist.

    ich würde da nicht mit einer Kündigung drohen, sondern prüfen, ob es auch ohne diesen Job geht und einfach zum nächst möglichen Termin kündigen.

    Es geht ohne den Job an der Schule. Der hat sich einfach gut angeboten, ich kannte die Schule aus einem vorherigen Praktikum und für mich war es vor allem die Möglichkeit, nicht aus dem Berufsalltag herauszufallen, wenn ich mich jetzt die nächsten Jahre um die Dissertation kümmere.

    Als 'Motivation' der Schulleitung für ihr Handeln kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass sie dich generell loswerden wollen (Probezeitkündigung durch die Schule vll. nicht einfach wegen notwendiger Einschaltung der Bezirksregierung). Aber so geht das nicht...


    Also: Personalrat einschalten, dann hat der Spuk bald ein Ende...

    Danke, ich werde das mal in die Wege leiten. Über die Herbstferien wird sich jetzt wahrscheinlich wenig tun, aber irgendwann muss es ja losgehen.


    Dass man mich loswerden möchte, glaube ich jetzt nicht. Es wird händeringend nach Leuten gesucht, die Rückmeldungen im Kollegium und aus der Abteilungsleitung waren durchweg positiv. Aber so richtig sicher bin ich mir jetzt auch nicht mehr.

    So ein Plan geht gar nicht. Mindestens zwei freie Tage wären üblich, bei einer wohlwollenden Schule wäre es sogar möglich, 10 Stunden auf 2 Tage zu verteilen. Wie willst du denn bei so einer Belastung sinnvoll deine Diss weiter betreiben?

    Das ist auch meine Befürchtung. Ein freier Tag war mir unter der Hand zugesagt worden, mit einem zweiten habe ich aber auch mehr oder weniger gerechnet.

    Ich finde es unmöglich, Dich in dieser Form zu verheizen. Mit 10 Stunden bist Du quasi in einem Nebenjob, dies sollte die Schulleitung auch berücksichtigen. Passiert das nicht, würde ich mich an den Lehrerrat wenden (NRW). Und wenn das alles immer noch nicht hilft, es gibt Schulen die suchen händeringend und sind sicherlich auch in der Lage, Dich zusammenhängend zu beschäftigen. Als Tarifbeschäftigter kann man sich seinen Arbeitsplatz aussuchen🤷

    Lehrerrat ist notiert.

    Ich hatte das im Übrigen beim Gespräch auch klargestellt. Bei 10 Unterrichtsstunden (ursprünglich hätte ich auch gern mehr gemacht) würde ich mich entsprechend auch nur so einbringen können, wie das für einen Nebenjob üblich ist, da ich auch noch andere Verpflichtungen habe. Das Verständnis dafür war auch da, aber vielleicht ist es jetzt verschwunden. Keine Ahnung.

  • Und wenn Du da kündigst kannst Du jederzeit an einer anderen Schule einen Teilzeitjob bekommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kenne die rechtliche Situation bei euch nicht, nur so viel: Ich habe mit 15 Lektionen im Stundenplan und einem 60 % Pensum einen Tag die Woche unterrichtsfrei. Unter diesen 15 Lektionen ist ein richtiger "Stundenplankiller", ein Kurs mit 4 Lektionen pro Woche im Plan, den ich aber nur ein halbes Jahr unterrichte. Trotzdem schafft der Stundenplaner mir die Zeiten für die Uni freizuhalten. Da fällt mir ein, ich schulde ihm noch ein Bier dafür.


    Du nervst dich zurecht, das geht gar nicht.

  • Also zusammengefasst, du brauchst den Job nicht wirklich (er ist ja auch nicht gut bezahlt, du bist Vertretungskraft, oder?) und die Schulleitung kommt dir nicht entgegen.


    Die Kündigung hätte ich schon längst geschrieben. Die geht ja bei der Schulleitung über den Tisch. Wenn sie dich ernsthaft behalten wollen, können sie das ja noch abzuwenden versuchen.


    Ich habe damals in ähnlicher Konstellation wie du angefangen und hatte mindestens 2 freie Tage.

  • Also zusammengefasst, du brauchst den Job nicht wirklich (er ist ja auch nicht gut bezahlt, du bist Vertretungskraft, oder?) und die Schulleitung kommt dir nicht entgegen.


    Die Kündigung hätte ich schon längst geschrieben. Die geht ja bei der Schulleitung über den Tisch. Wenn sie dich ernsthaft behalten wollen, können sie das ja noch abzuwenden versuchen.

    Ich finde E13 keine schlechte Bezahlung


    Die Abteilungsleiterin bietet mir jetzt ein Gespräch für den 19.10. an. Das scheint sich aber mit meiner Kündigungsfrist ein wenig zu beißen. Da gehe ich mittlerweile auch von einer gewissen Böswilligkeit aus.

  • Zurück ziehen kannst Du die Kündigung immer noch, wenn sie Bedarf haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich finde E13 keine schlechte Bezahlung


    Die Abteilungsleiterin bietet mir jetzt ein Gespräch für den 19.10. an. Das scheint sich aber mit meiner Kündigungsfrist ein wenig zu beißen. Da gehe ich mittlerweile auch von einer gewissen Böswilligkeit aus.

    Ah, ok, du bist ausgebildete Lehrkraft.


    Ich glaube, die Schulleitung rechnet einfach nicht damit, dass du kündigen würdest. Das ist halt ungewöhnlich in einer Welt, in der es von Beamten wimmelt. Aber kein Grund, es nicht zu tun, wenn man kann. Ob die die Fristen da überhaupt in Betracht gezogen haben?

  • Die Abteilungsleiterin bietet mir jetzt ein Gespräch für den 19.10. an. Das scheint sich aber mit meiner Kündigungsfrist ein wenig zu beißen. Da gehe ich mittlerweile auch von einer gewissen Böswilligkeit aus.

    Das kann sein, ist aber unwahrscheinlich.

    Es sind jetzt 2 Wochen Ferien. Je nachdem was sie so für Termine hat, ist der 19.10. vielleicht der erste freie...

    Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass da irgendjemand deine Kündigungsfrist im Hinterkopf hat.

  • Das kann sein, ist aber unwahrscheinlich.

    Es sind jetzt 2 Wochen Ferien. Je nachdem was sie so für Termine hat, ist der 19.10. vielleicht der erste freie...

    Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass da irgendjemand deine Kündigungsfrist im Hinterkopf hat.

    So unwahrscheinlich ist das gar nicht, da der Termin Schulleitung, Abteilungsleitung und Bildungsgangsleitung bekannt war, musste doch mein Unterrichtsbesuch vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfinden. Das haben alle auf dem Schirm. Der UB war aber gut.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast eine Vertretungsstelle mit 10 Wochenstunden und es wird ein Unterrichtsbesuch gemacht?
    Ich finde es nicht schlecht, aber krass... Ich war drei Jahre Vertretungslehrerin noch vor dem Ref (du hast doch schon das Ref, oder?) und meine geringste Stundenzahl war 16 (höchste 22) und es gab kein einziges Mal einen UB.

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