Beiträge von Karl-Dieter

    Dem muß ich leider widersprechen. Ich bin meiner Klasse nur in einem Nebenfach eingesetzt, was zur Folge hat, daß ich neben den Klassenlehrertätigkeiten eigentlich nicht mehr zu unterrichten brauche, weil bei der Verwaltung die komplette Zeit draufgeht.

    Vor allem würde mich interessieren, woher diese halbe Stunde kommt, die für die Besprechung der Klassenlehrer berechnet wird. Wenn aus dem normalen Stundentopf fände ich das recht fragwürdig.

    Nun gut. An der Gesamtschule haben wir Klassenleiterstunden. Und es gibt Entlastung in Klasse 5 und 10, weil die besonders arbeitsintensiv sind.

    Außerdem haben wir eine Präsenzstunde im Plan, für die wir eine halbe Stunde angerechnet bekommen und in der wir mit unserem Co Sachen absprechen können (ist natürlich gleichzeitig).

    Das ist an eurer Gesamtschule so, nicht an jeder.

    Karl-Dietrich hast du eine Leitung?

    Die Aufgaben sind ungleich mehr als bei den Kollegen, die nie eine haben - die müssten das dann nach deiner Argumentation auch originär ausgleichen, wenn sie originäre Aufgaben nicht wahrnehmen können..

    Ja natürlich habe ich eine Klassenleitung. Und ich bin auch nicht an einem Gymnasium im Essener Süden. Ich bin mir dessen bewusst, aber trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Klassenleitung DIE klassische Aufgabe schlechthin des Lehrers neben dem unterrichten ist.

    Unsere Schulrätin (ebenfalls NRW) ist für rund 30 Grundschulen zuständig. Sie leitet eine Behörde. Unsere Schulleitung kontaktiert sie bei besonderen Einzelfallentscheidungen und in wichtigen, grundlegenden Fragen. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen. Ich wüsste auch nicht, welche Fragen man mit ihr als Lehrer:in persönlich klären könnte/sollte/müsste.

    Personalfragen, falls man sich für zB eine Tätigkeit als Konrektorin o.ä. interessiert. Die können da nämlich beraten, und wissen auch, wo bald was frei wird, haben einen Blick darauf etc

    Hey Karl Dietrich,

    dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!

    Was? Es geht mir nicht um die unterrichtsfreien Tage, sondern Susannea hat gesagt, laut Frauenförderplan müssten in Berlin komplett freie Tage geschaffen werden und wenn es da eine Konferenz o.ä. gibt, müsste ein anderer Tag dafür als Kompensation geschaffen werden. Das ist aber falsch.

    Vielleicht liest du mal nicht nur Buzzwords.

    Da auch Symptomlose ansteckend sind und kaum noch einer testet, bringt das Heimschicken bei bekanntem Coronafall so viel wie Coitus Interrupts bei HIV.

    Dann müsste man konsequenterweise schwangere Lehrkräfte grundsätzlich zuhause lassen, denn eine Wiederzulassung ist auch bei Mumps, Masern etc. da, und auch da gibt es unentdeckte Fälle. Und irgendwo sollte man ne Grenze ziehen. Ich persönlich bin eh der Meinung, dass schwangere Lehrkräfte auch durchaus wieder arbeiten können. Ich erinnere daran, dass zu Beginn des Schuljahres 20/21 in NRW schwangere Lehrkräfte sogar arbeiten mussten, und da hatten wir ganz andere Rahmenbedingungen.

    Ja und ich habe dir damals schon gesagt, dass Neukölln nicht der ist, den es betrifft und das wie auch der Bezirk so schön sagt, wir noch einen viel "netteren" haben!

    Nein, das hast du nicht gesagt.

    Du hast angedeutet, dass es hier um Mitte geht:

    Bildschirm­foto 2023-02-05 um 17.44.10_autoscaled.jpg

    Das ist ein Auszug aus dem Frauenförderplan Berlin-Mitte.


    Wie gesagt, ich habe nach wie vor keine Belege von dir, dass es komplett freie (und nicht nur unterrichtsfreie) Tage in Berlin gibt und dass wenn hier irgendwas ist, ein anderer freier Tag zu schaffen ist. Das war nämlich deine ursprüngliche Aussage. Das hast du ja irgendwann zurückgezogen, das hätte dir die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gesagt.

    Ich möchte einfach nur darauf hinaus, dass du manchmal recht viel erzählst, was manchmal etwas sehr ... kreativ ist und nicht wirklich Hand und Fuß hat.

    Ich eigentlich nicht, du hast gesagt, dass im "Frauenförderplan" (O-Ton) von "freien Tagen" die Rede ist, und dass für Dienst an eigentlich unterrichtsfreien Tagen ein Ausgleich zu schaffen ist. Beides steht NICHT bzw. sogar quasi gegenteilig im Frauenförderplan. Wenn du es nicht genau weißt, dann behaupte das nicht einfach so felsenfest.

    Da wir gerade im anderen Thread die Diskussion hatten, hier nochmal als Erinnerung.


    Hier nochmal mein Beitrag.

    Zitat

    Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?

    Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.

    Nein, von der Länge eines Schuljahres und bis zur nächsten Wahl ;)

    Respekt für die Idee, dass du darauf kommst, dass "gewählt für ein Schuljahr" automatisch gleichbedeutend ist mit "gewählt für 365 Tage", aber nein, das ist damit nicht gemeint. Allerdings ist es faktisch so, wie du meinst, weil in den Wahlordnungen meistens dann drinsteht, dass man bis zur ersten Elternpflegschaft im Amt bleibt. Ist im Kitabereich übrigens auch so.

    Und sei mir nicht böse, deine Rechtsauslegung ist manchmal etwas sehr kreativ, ich erinnere an den Teilzeit-Thread, wo du den Failed-State-Berlin über alle Maßen gelobt hast, denn im Frauenförderplan stünde ja drin, dass man Anrecht auf freie Tage hätte und eine verkappte Gleizeitregelung, leider stand da gar nichts entsprechendes drin, sondern eher das Gegenteil.

    Nach SchulG §63.1 laden die Vorsitzenden zum jeweiligen Mitwirkungsgremium ein. Nach den Sommerferien haben die Elternvertreter dass natürlich nicht im Blick, daher laden viele Kollegen in eigenem Namen zur ersten Klassenpflegschaft im Schuljahr ein.

    Die Schulkonferenz soll eine Wahlordnung beschließen, da steht das drin ggf und dann kann man das auch machen. https://bass.schul-welt.de/6229.htm

    habe aber noch nie jemanden gehabt, der über das Bildungs- und Teilhabepaket gefahren ist.

    Schönes Beispiel dafür, wie sozial selektierend Gymnasien sind. Bei uns sind das ca. 1/4 der Schüler.

    dafür versorgen wir uns nach dem Frühstück selbst

    Finde ich planerisch sowieso sehr ungünstig und eigentlich ein "schönes" Mittel, um den Höchstsatz zu umgehen (was in eurem Fall jetzt nicht ist).

    Laut meinen Unterlagen muss ich einfach nur die Höhe der zu erwartenden Kosten angeben und dafür unterschreiben. Für die Tagesverpflegung würde ich einen bestimmten Betrag festsetzen und einrechnen.

    Richtig, das ist am einfachsten. Das kontrolliert übrigens sowieso niemand. Das ist jetzt keine Aufforderung zum Schummeln, aber du rechnest den Betrag aus, bewahrst die Kalkulation in deinen Unterlagen auf und schreibst dann einfach Betrag X auf den BuT-Antrag.

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