Ich antwortete darauf sachlich, weil ich weiß, wie es hier ist, schließlich bin ich im Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule in Hamburg.
Gut, wenn du weißt, wie es in Hamburg ist, dann wirst du ja auch wissen, wo es steht. Ich habe dich nett nach der rechtliche Grundlage dafür gefragt, wo steht, dass die AU dann rückwirkend zum 1. Krankheitstag sein muss. Weil das wäre eine merkwürdige Hamburger Sonderregelung, die beispielsweise mit dem § 5 AU-RL kollidiert
Zitat(3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Ehrlich gesagt habe ich weder Verständnis dafür, dass Leute aus anderen Bundesländern mit keiner/wenig Kenntnis von Hamburg meine Angaben pauschal anzweifeln und "Nachweise" * verlangen, gerade so, als habe ich etwas völlig Unwahrscheinliches oder Unerhörtes vorgetragen, das man einfach nicht glauben könne.
(*die ich zu bequem bin heraus zu suchen, das kann TE immer noch machen, falls nötig).
Du kannst hier auch gerne beleidigt sein, aber ich habe die Hamburger Gesetze durchsucht, aber nichts entsprechendes gefunden, aber du kennst dich vermutlich auch nicht direkt mit den NRW-Gesetzen, Erlassen und Verordnungen aus. Für Schleswig-Holstein habe ich tatsächlich die Regel mit den Kalendertagen gefunden, NRW gilt Arbeitstage für Beamte,
Zitat von NRw(2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (§ 62 Absatz 1 LBG, § 5 Absatz 1 EntgFG).
Mir ist nicht ganz klar, warum du da jetzt so eingeschnappt bist. Nur weil es jemand gewagt hat, bei einer Aussage von einem Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule nachzuhaken?