Grundsätzlich wäre das für mich aber nachvollziehbar, planerisch natürlich völlig utopisch umzusetzen
Beiträge von Karl-Dieter
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Nein, das iPad Pro gäbe es in diesem Format.
Nein, in 12,9“, aber er will ja größer.
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Es muss groß sein, also größer als 12,9 Zoll (Altersweitsichtigkeit
)Dann ist Apple eh schon raus.
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nur das zwei völlig verschiede Prüfer beurteilen. Bei uns gingen beide Stellen der letzten Runde an die Dienstältesten, die "versorgt" werden mussten. die jungen Engagierten schauten in die Röhre. Das ich nicht lache...
Kann ich zumindest bei uns nicht so sagen, da werden in der Regel, egal ob S1 oder S2, die Jungen engagieren befördert. Ich selber wurde ja beispielsweise knapp ein halbes Jahr nach meiner Lebenszeitverbeamtung befördert.
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da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.
Das halte ich eigentlich für Humbug, weil eigentlich alle Klagen erfolgreich waren, außer bei denen, wo den Eltern ein zumutbares Angebot gemacht wurde, welches sie aber abgelehnt haben. Wenn es dann keinen Platz gibt, muss Schadensersatz gezahlt werden.
Hier übrigens mal ein Beispiel aus Hessen:
https://www.spiegel.de/panorama/bildu…ef-85b8e4218404
Zitat, dass ihr der Landkreis 23.000 Euro Entschädigung für den Verdienstausfall zahlen muss, weil ihr nicht rechtzeitig ein Platz für ihr Kind zur Verfügung gestellt wurde. Als Träger der Jugendhilfe müsse er für jedes rechtzeitig angemeldete und anspruchsberechtigte Kind einen angemessenen Betreuungsplatz nachweisen.
Oder auch hier, vom BGH:
https://www.spiegel.de/karriere/bunde…-a-1117557.html
Also sei mir nicht böse, wenn das tatsächlich zwei Fach(!)anwälte gesagt haben, dann sind sie so dermaßen inkompetent, dass ich da schreiend wegrennen würde.
Dass die Städte Eltern natürlich gerne abwimmeln, ist klar, aber es gibt nun mal diesen Rechtsanspruch. Und der ist eben nicht so einfach mit "joah, ham halt keine Plätze, ne" erledigt.
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die Mehrheit macht Teilzeit aus anderen Gründen, wie der Doppelbelastung durch Arbeit und Erziehungs- oder Pflegezeiten, *oder auch* infolge schwerer gesundheitlicher Probleme / (Schwer-) Behinderung.
Hast du dafür eine Quelle?
Mir geht es insbesondere um die voraussetzungslose Teilzeit,
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Wie meine Vorrednerin schon schrieb, es fehlt auch hier das Personal im Kindergarten.
Ändert nichts daran, dass man trotzdem einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat, den man sich auch einklagen kann.
Übrigens, wie haben recht problemlos einen Kitaplatz für beide Kinder ab dem 1. vollendeten LJ bekommen.
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Und Rechtsanspruch ist schön und gut, aber hier im Umkreis fehlen in den Städten zwischen 300 und 900 Kitaplätze
Die Städte müssen diese Betreuung anbieten, dazu sind sie verpflichtend. Dass Kitaplätze fehlen, ist mir bewusst, deswegen gehen auch Tagesmütter. Aber in der Regel taucht dann immer doch ein Platz auf, daher: was sagt das Verwaltungsgericht nach Klageerhebung nach Ablehnung durch das Jugendamt?
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Das ging ja fix, danke!
Ich nehme erstmal 10 Monate (bis zum 09.07), geboren ist mein Kind am 10.09.22. Ich habe also noch 2 Monate "übrig", in denen mir Elterngeld zusteht. Das ist dann mein zweiter Abschnitt. Weil ich ja nicht weiß ob die Versetzung klappt kann ich über Juli hinaus ja eh nicht planen. Sollte ich nicht versetzt werden verlängere ich die Elternzeit auf unbestimmte Zeit, weil ich an meiner jetzigen Schule nicht mehr unterrichten kann wegen der Entfernung.
Ja, ich weiß, das ist nicht ganz ohne Risiko...
Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.
Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht
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Wie ist denn das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgegangen?
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Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind,
Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.
Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind, plant meine Frau 24 Monate in Elternzeit zu bleiben
Kann sie grundsätzlich, ich kann hier aber auch schon die Argumentation der BezReg nachvollziehen, da ihr (in eurem konkreten Fall) für die letzten drei Monate sowieso kein Elterngeld bekommt.
Ob 2 oder 3 Monate Basiselterngeld weg sind, kommt drauf an, wie weit euer Kind vor dem jeweiligen Geburtstermin geboren wurde, weil die Weiterzahlung der Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt verfällt ja bei einer früheren Geburt nicht, sondern wird hinten dran gehängt.
Ich würde euch empfehlen, dass ihr eine Betreuung ab dem 1.8.24 organisiert und deine Frau dann im Oktober oder November (mit dem Ende des EG-Bezuges) die Elternzeit beendet.
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Das erfährt aber doch keiner mehr. Bei uns wird das gar nicht mehr gemeldet, die Eltern melden ihre Kinder einfach nur so krank.
Ist bei uns auch so, im Zweifelsfall muss man dann halt nachhaken. Aber selbst so bekommt man das alle 14 Tage hin.
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Dazu das monatlich niedrige Gehalt/Besoldung als in der freien Wirtschaft mit vergleichbaren Qualifikationen.
Das wage ich mal zu bezweifeln
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In der freien Wirtschaft besteht durchaus gundsätzlich das Recht auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen: https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/
Mein "Betrieb" hat mehr als 15 Kollegen und organisatorisch spricht nichts gegen TZ. Also bestünde ein Rechtsanspruch.
Richtig: aber kein Anrecht auf wieder Vollzeit
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Woher willst du das denn wissen?Ja, Bestenauslese
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Findet ihr das begrüßenswert
Ja. Einer der häufigsten Gründe ist tatsächlich „Mein Mann verdient genug“ und das finde ich aus mehreren Gründen nicht „gültig“. Zumindest eine genauere Prüfung wäre hier angebracht
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Oder man bleibt halt einfach zuhause, wenn man krank ist. Auch Halsschmerzen gehören dazu. Insbesondere, wenn man den Tag über viel reden muss.
Ja, klar, in der Realität macht das aber kaum einer. Ich würde nie auf die Idee kommen, wegen etwas Halsschmerzen zuhause zu bleiben. Wenn es mich einschränkt, klar, aber wenn ich mich sonst fit fühle, gehe ich natürlich zur Arbeit.
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was bleibt den SL denn übrig, wenn die Betriebsärzte, wie ich nun hörte, keine Beschäftigungsverbote erteilen?
Betriebsärzte erteilen generell keine betrieblichen Beschäftigungsverbote. Das macht der Arbeitgeber.
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