Vertrauensarbeitszeit eh hinfällig ist.
Die allerdings sowieso faktisch durch das BAG-Urteil gestorben ist.
Unabhängig davon, frage ich mich immer, wer sich da allen ernstes drauf einlässt, weil es in 99% der Fälle zu unbezahlter Mehrarbeit führt.
Vertrauensarbeitszeit eh hinfällig ist.
Die allerdings sowieso faktisch durch das BAG-Urteil gestorben ist.
Unabhängig davon, frage ich mich immer, wer sich da allen ernstes drauf einlässt, weil es in 99% der Fälle zu unbezahlter Mehrarbeit führt.
Nur habe ich jetzt ein Jahr Elternzeit verschwendet, das ich hätte später nehmen können.
Ob man das wirklich gemacht hätte, ist die andere Frage.
Ja, das muss man sich dann vorher überlegen.
Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag.
Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?
Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.
Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.
Laut ADO hast du keinen "Mittwoch generell frei", sondern du hast vielleicht mal keinen Unterricht, d.h. aber nicht, dass du "frei" hast.
Richtig, aber das ist ja jetzt nicht die Masse. Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe
Grundsätzlich verweise ich auch mal auf §§ 12, 13 ADO NRW.
Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.
Ich habe mit meinen Schülern in der 5. Klasse auch schon eine Lesenacht gemacht. Wir hatten dann am nächsten Tag keine Schule, Schüler wie Lehrer. Fand ich jetzt auch nicht dramatisch
während er/sie an der abgebenden Schule ggf bald eine Beförderung hätte erwarten können.
Hm, wie? Gibt es Regelbeförderungen? Und wieso kann man sich während einer Abordnungen nicht auf entsprechend ausgeschriebene Stellen bewerben?
Dein Mann kann Kindkrank-Tage nehmen, aber kriegt die nicht bezahlt, da das Kind privat krankenversichert ist.
Übrigens findet man da relativ problemlos „klare Aussagen“ zu. Die einzige Ausnahme ist wenn es eine Pandemie-bedingte Schließung der kita gibt, dann gibt es hier einen Sondertopf.
Ansonsten ist das halt eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Unfair ist das nicht, du hättest das Kind ja auch gesetzlich versichern können
So pauschal ist das nicht richtig, sondern die gibt es nur, wenn keine andere Person im Haus das Kind betreuen kann.
Noch nichts von Schmierinfektionen gehört? Es geht in diesem Thread nicht vorrangig um Corona, sondern um den hohen Krankenstand allgemein. Und da ist alles dabei.
Okay, das ist richtig, im normalen Publikumsbereich reicht da aber normales reinigen und Hände waschen nach der Toilette. Und Schmierinfektionen geschehen kaum über Türklinken oder Tische, sondern in der Regel über direkten Kontakt und vorher mangelnde Handhygiene.
Oder ist das nur ein Synonym für "Unterricht fällt aus und es werden Aufgaben mitgegeben"?
Natürlich, was denn sonst?
Grundsätzlich möchte ich den ganzen "Homeschooling"-Fans hier (Wie ich diesen Begriff hasse) mal den Art. 7 Abs. 1 GG ans Herz legen - der wird hier nämlich meines Erachtens nach stark unterlaufen
desinfiziert wird gar nicht mehr,
Richtig so, weil es auch völliger Quatsch war.
In der Schule eines Bekannten hier in der Nähe sind aktuell nur noch die Hälfte der Lehrkräfte einsatzfähig. Eigentlich müsste die Schule in den Distanzunterricht gehen.
Wenn es Probleme wegen Vertretung gibt, gibt es auch alternative Modelle, die aber den regulären Unterricht aufrechterhalten (Kurzstunden etc pp), anstatt gleich zum Distanzunterricht zu greifen, der faktisch sowieso für die Tonne ist. Meiner Meinung nach.
So wirklich vernünftige Studien gibt es dazu ja (noch) nicht, nur ansatzweise hier etwas beispielsweise https://ifp.ep.tu-dortmund.de/storages/ifp-e…hoolingII_A.pdf (oder hier, bezogen allerdings auf den 1. Lockdown, so effektiv wie Sommerferien https://www.zeit.de/news/2021-06/2…w.google.com%2F )
Aber auch das erfasst nicht den Lernfortschritt.
Ansonsten wenn die Hälfte der Lehrer krank sind, bedeutet das ja nicht, dass im Distanzunterricht auf einmal der vollständige Unterricht möglich ist.
Es war ein großer Fehler auf nichts mehr zu achten, was Infektionen verhindern hilft.
Das hat doch jeder selbst in der Hand. Ansonsten muss das ja nicht immer durch den Gesetzgeber geschehen. Krankheiten gehören zum Leben dazu. Von einer Überlastung des Gesundheitssystems kann man jedoch hier bei weitem nicht sprechen.
Nein.
A14 gibt es nicht in der L2.1 (gD)
Der/die Abteilungsleiter an Gesamtschulen ist A14 (ggf. mit Zulage) (außer GOST), da sind sehr häufig Leute im ehem. gD drin
Du hast echt keine Vorräte, um eine Woche krank sein zu überstehen?
Ich jedenfalls nicht. Außer ich frühstücke dann irgendwann nur noch Nudeln oder so.
150 sind doch für verheiratet (Stufe 1). Ich hatte angenommen, dass das getrennt berechnet wird. Weil sonst sind nicht-verheiratete Eltern ja nicht abgebildet. Oder sehe ich das falsch?
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