In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin.
In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.
Diese fünf bzw. drei-Tage-Regelung gilt aber nur für Kranksein, nicht für geplante Arzttermine im Voraus.
Beispiel NRW:
§ 15 ADO
Zitat(2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist