SInd die Aufstiegsmöglichkeiten (und die Zulage) nicht an dem Dienstgrad "Studienrat" gekoppelt? Sprich, wenn die Grundschullehrer weiterhin "nur" Lehrer sind, dann dürfte sich daraus nicht unweigerlich diese Aufstiegsmöglichkeiten ergeben
Nö, Studienrat ist nur die Amtsbezeichnung.
Als Lehrer im gehobenenen Dienst mit Eingangslehramt A12 kann man problemlos auch auf A13 und aufwärts befördert werden, nur ist das dann halt ne andere Amtsbezeichnung (bswpGesamtschulrektor, Lehrer, etc)