Sollte es da nichts geben, kann man ja sonst ggf. mit seinem zuständigen Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen.
Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.
Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.