Also dir geht es faktisch eher um den Schulformwechsel und weniger um die Entfernungsänderung?
Beiträge von Karl-Dieter
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Dafür wurden sie mit anderen Aufgaben betraut, die uns entlasten.
Bei uns hat man bei den Leuten mit Corona-Attest gesehen, dass es nicht ansatzweise möglich ist, dass man ohne Unterricht auf eine ähnliche Stundenzahl an "amtsangemessener" Arbeit kommt.
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Das Risiko für das ungeborene Kind ist aber zum größten Teil ein schwerer Covid-19-Verlauf bei der Mutter, dieser wird durch eine Impfung zuverlässig verhindert. Eine Übertragung auf das ungeborene Kind ist eher selten.
Ja, es gibt immer Risiken, man muss aber sehen, wie häufig sind die und wie oft sind sie im Verhältnis zu anderen Dingen. Eine Grippeinfektion ist z.B. auch eine Risiko für das ungeborene Kind, aber deswegen gibt es z.B. kein Beschäftigungsverbot, weil man sich irgendwo mit Grippe anstecken könnte.
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1. Ist es zulässig, dass ich in der EF unterrichten muss? Nicht falsch verstehen... Ich unterrichte gerne diese Klasse aber müsste ich nicht dann eigentlich auch e13 verdienen?
Nein, erst bei 50% deines Deputats. Es gibt auch viele S1-Lehrer, die in der EF unterrichten müssen.
2. Habe ich direkt eine Klassenleitung aufgedrückt bekommen. Die Entlastung dafür ist ein Witz (0,5)... Ich komme hier locker auf 5 Stunden zusätzlich pro Woche.
Sei froh, dass es dafür überhaupt eine Entlastung gibt, weil die Klassenlehrertätigkeit ist eigentlich orginäre Aufgabe eines Lehrers und mit dem Gehalt abgedeckt.
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BezReg Münster haben wir ihn heute bekommen.
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Es spricht überhaupt nichts gegen eine Zweitmeinung. Es müssen aber nicht zehn sein.
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Genau, er prüft, ob die Regelungen nach dem Mutterschutzgesetz eingehalten werden können. Die Möglichkeit, dass man von sich aus sagt, man verzichtet auf den Präsenzunterricht, entfällt richtigerweise.
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Sollte es da nichts geben, kann man ja sonst ggf. mit seinem zuständigen Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen.
Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.
Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.
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Relevanter als LEO ist auch das Portal LOIS
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote
Mit einem Bachelor von einer Universität ist "nur" ein Seiteneinstieg mit der "pädagogischen Einführung" möglich, also maximal TV-L 10 https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Se…hochschule.html
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Nein, weil du mit der pädagogischen Einführung keine Lehramtsbefähigung erworben hast, die ist aber Voraussetzung dafür. Mit OBAS würde das gehen, da erwirbst du diese ja. Mit PE aber nicht.
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Diese Diskussion bzgl. angeblicher "Grundrechtseinschränkungen" hatten wir hier schon lang und breit.
Ja, und eigentlich war die Sache ja geklärt. Deswegen wundert mich das ja, dass du hier wie ein typischer Schwurbler deine Alternativen Fakten verbreitest.
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Das ist ja auch verständlich. Aber das ist kein Grund für eine Einschränkung der Geimpften, weil die dafür ja nichts können.
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Voll ausgelastete Stadien, Nachtclubs und vor allem Karneval halte ich aber trotz Impfung auch auf lange Sicht für kaum vertretbar
Warum?
Erneut: Der Zweck all der Einschränkungen war es immer nur, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist zurzeit nicht gegeben.
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Nein.
Wie man auf die Idee kommen kann, dass die Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist, ist mir schleierhaft. Oder man hat das Demokratieverständnis eines Mullah Omar.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hingegen sieht bei einer MNS-Pflicht folgende Grundrechtseinschränkungen:
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- (Körperliche Unversehrtheit)
- Glaubensfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Berufsfreiheit
- Allgemeine Handlungsfreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/…20-pdf-data.pdf
Bei einer Testpflicht dürfte es ähnlich sein.
Oder was meinst du konkret mit deinem "Nein"?
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- Dusche und Toilette mit Schülern teilen (ich habe irgend wann nach Mitternacht geduscht …)
- Zimmer mit Kollegen teilen (für mich ist mangelnde Privatsphäre eine riesige Belastung)
Warum bucht ihr dann so einen Aufenthalt?
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Denn eine Testpflicht für Geimpfte muss sein - wir haben zu viele Impfdurchbrüche
Wir haben 60 Millionen Geimpfte und 40 000 Impfdurchbrüche, klar, man kann natürlich wieder alle gängeln - zumal bei Impfdurchbrüchen Covid faktisch nicht mehr als eine Erkältung ist.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Alle Grundrechtseinschränkungen (was alles hier genannte ist) dienten ausschließlich dazu, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Sie waren nie dazu gedacht eine individuelle Infektion auszuschließen.
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Na klar geht es sicherer. Man könnte Masken tragen.

Klar. Aber ich kann mit 80000 anderen Personen ins Stadion gehen, kann mit einem 6 Stunden alten Schnelltest in die Disco und dort feiern, ich kann Familienurlaub im Kosovo machen und dort mit dem ganzen Dorf feiern - aber kleinen Kindern willst du den Mittelfinger zeigen?
Dann frage ich dich: Wann soll denn die Maskenpflicht an Grundschulen aufgehoben werden? Nie? Am Besten führen wir noch eine Maskenpflicht in Kitas ein!
Machen wir es uns nichts vor, zu 80% wird keine Stiko-Empfehlung für eine Impfung der unter 12jährigen kommen. Die haben sich ja jetzt schon schwer getan.
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Comfort-Level ist um Zehnerpotenzen größer.
Mal gesehen, wo und wie Handwerker auf Montage idR schlafen?
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An der Grundschule finde ich das absolut richtig, mit 2x PCR-Tests pro Woche geht es kaum sicherer
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Ich möchte nicht darüber nachdenken, welche Stoffe die Schüler bei den Pooltests lutschen.
Viskose.
ZitatDer Stiel des „Lolli-Tests“ besteht üblicherweise aus Kunststoff - z.B. Polystyrol (PS), das „Wattebausch-Ende“ aus steriler Viskose. Insofern enthalten die Abstrichtupfer, von der Sache her gesehen, keine schädlichen Substanzen.
https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/anwend…tests-1673.html
Ansonsten ist 2x die Woche PCR wesentlich sicherer als 3x die Woche PoC
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