Und nun CoronaSchVO:
Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden
„
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver- sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind,“
Das bezieht sich nicht auf Klassenpflegschaften -
Meiner Meinung nach. Oder?