Genau, er prüft, ob die Regelungen nach dem Mutterschutzgesetz eingehalten werden können. Die Möglichkeit, dass man von sich aus sagt, man verzichtet auf den Präsenzunterricht, entfällt richtigerweise.
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Sollte es da nichts geben, kann man ja sonst ggf. mit seinem zuständigen Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen.
Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.
Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.
-
Relevanter als LEO ist auch das Portal LOIS
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote
Mit einem Bachelor von einer Universität ist "nur" ein Seiteneinstieg mit der "pädagogischen Einführung" möglich, also maximal TV-L 10 https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Se…hochschule.html
-
Nein, weil du mit der pädagogischen Einführung keine Lehramtsbefähigung erworben hast, die ist aber Voraussetzung dafür. Mit OBAS würde das gehen, da erwirbst du diese ja. Mit PE aber nicht.
-
Diese Diskussion bzgl. angeblicher "Grundrechtseinschränkungen" hatten wir hier schon lang und breit.
Ja, und eigentlich war die Sache ja geklärt. Deswegen wundert mich das ja, dass du hier wie ein typischer Schwurbler deine Alternativen Fakten verbreitest.
-
Das ist ja auch verständlich. Aber das ist kein Grund für eine Einschränkung der Geimpften, weil die dafür ja nichts können.
-
Voll ausgelastete Stadien, Nachtclubs und vor allem Karneval halte ich aber trotz Impfung auch auf lange Sicht für kaum vertretbar
Warum?
Erneut: Der Zweck all der Einschränkungen war es immer nur, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist zurzeit nicht gegeben.
-
Nein.
Wie man auf die Idee kommen kann, dass die Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist, ist mir schleierhaft. Oder man hat das Demokratieverständnis eines Mullah Omar.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hingegen sieht bei einer MNS-Pflicht folgende Grundrechtseinschränkungen:
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- (Körperliche Unversehrtheit)
- Glaubensfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Berufsfreiheit
- Allgemeine Handlungsfreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/…20-pdf-data.pdf
Bei einer Testpflicht dürfte es ähnlich sein.
Oder was meinst du konkret mit deinem "Nein"?
-
- Dusche und Toilette mit Schülern teilen (ich habe irgend wann nach Mitternacht geduscht …)
- Zimmer mit Kollegen teilen (für mich ist mangelnde Privatsphäre eine riesige Belastung)
Warum bucht ihr dann so einen Aufenthalt?
-
Denn eine Testpflicht für Geimpfte muss sein - wir haben zu viele Impfdurchbrüche
Wir haben 60 Millionen Geimpfte und 40 000 Impfdurchbrüche, klar, man kann natürlich wieder alle gängeln - zumal bei Impfdurchbrüchen Covid faktisch nicht mehr als eine Erkältung ist.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Alle Grundrechtseinschränkungen (was alles hier genannte ist) dienten ausschließlich dazu, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Sie waren nie dazu gedacht eine individuelle Infektion auszuschließen.
-
Na klar geht es sicherer. Man könnte Masken tragen.

Klar. Aber ich kann mit 80000 anderen Personen ins Stadion gehen, kann mit einem 6 Stunden alten Schnelltest in die Disco und dort feiern, ich kann Familienurlaub im Kosovo machen und dort mit dem ganzen Dorf feiern - aber kleinen Kindern willst du den Mittelfinger zeigen?
Dann frage ich dich: Wann soll denn die Maskenpflicht an Grundschulen aufgehoben werden? Nie? Am Besten führen wir noch eine Maskenpflicht in Kitas ein!
Machen wir es uns nichts vor, zu 80% wird keine Stiko-Empfehlung für eine Impfung der unter 12jährigen kommen. Die haben sich ja jetzt schon schwer getan.
-
Comfort-Level ist um Zehnerpotenzen größer.
Mal gesehen, wo und wie Handwerker auf Montage idR schlafen?
-
An der Grundschule finde ich das absolut richtig, mit 2x PCR-Tests pro Woche geht es kaum sicherer
-
Ich möchte nicht darüber nachdenken, welche Stoffe die Schüler bei den Pooltests lutschen.
Viskose.
ZitatDer Stiel des „Lolli-Tests“ besteht üblicherweise aus Kunststoff - z.B. Polystyrol (PS), das „Wattebausch-Ende“ aus steriler Viskose. Insofern enthalten die Abstrichtupfer, von der Sache her gesehen, keine schädlichen Substanzen.
https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/anwend…tests-1673.html
Ansonsten ist 2x die Woche PCR wesentlich sicherer als 3x die Woche PoC
-
Genau, ich gehe davon aus, dass der Selbsttest falsch ist. Nix weiteres erforderlich.
Wohnst du in Ostdeutschland?
-
Nachtrag: Es wäre auch möglich ein Halbjahr 26 Stunden und das andere 22 Stunden zu unterrichten
Ja, aber ein "Vorarbeiten" für die Zeiten nach dem Abitur ist in NRW auch nicht erlaubt.
-
-
Schon klar. Der Dialog oben ging aber:
Darauf bezog ich mich. Ich gebe zu, dass meine Antwort etwas knapp war. Das sind die anderer User aber auch.
Ja, wir haben einfach aneinander vorbei geredet. Ich bezog mich auf den ersten Teil der Antwort mit den Ergänzungsschulen
-
Ergänzungsschulen gibt es gar nicht mal so viele. In der BezReg Münster nur zwei (Schule für Modemacher und Kosmetikschule)
-
Nein.
Dann Klär mich gerne auf
Werbung