Beiträge von Karl-Dieter

    Unser Hausarzt, nicht der Kinderarzt von dem ich vorhin schrieb, hat über 800 Patienten auf der Warteliste bei 21 Impfdosen wöchentlich.

    Das Problem ist, dass medial oft suggeriert wird, ab jetzt könne sich jeder impfen lassen, da ja die Priorisierung bei allen Impfstoffen aufgehoben ist. Und deswegen bekommen Hausärzte unzählige Anrufe und den Ärger / das Unverständnis vieler Patienten zu spüren. Das ist schon sehr doof.

    Wo wird das medial suggeriert? Eigentlich steht überall, dass nur die Priorisierung aufgehoben ist, aber gleichzeitig dass der Impfstoff nach wie vor knapp ist.

    arf man auf eigene Gefahr in den Präsenzunterricht?

    In NRW: Nein.

    it den sinkenden Inzidenzwerten wird sich das vlt auch ändern?

    Für dieses Schuljahr gehe ich nicht mehr davon aus. Nächstes Schuljahr kann gut sein, ich denke, dass einigen Schwangeren da noch die Gesichtszüge entgleisen werden, wenn sie auf einmal wieder in den Präsenzunterricht müssen. Meine Frau war z.B. letztes Jahr schwanger, da gab es auch, je nach Zeitraum, entweder die freiwillige Möglichkeit oder gar keine Befreiung vom Unterricht.

    Du bekommst in Mai das, was du in Mai verdient hast plus/minus die Differenz zur Einmalzahlung für April.

    Angestellte bekommen rückwirkend ihren Lohn, also stimmt diese Aussage nicht so ganz.


    Da sie seit Mitte April arbeitet, hätte sie Ende April Anspruch auf ihren regulären (anteiligen) Lohn für den April. Der war aber vermutlich noch nicht im Abrechnungslauf des LBV drin, daher hat ein Sachbearbeiter das Gehalt für April dann händisch ungefähr "abgeschätzt" und überwiesen. Das hat mit dem Gehalt für Mai noch nicht wirklich was zu tun - das kommt ja erst Ende Mai.

    Wenn das Gehalt aber erst vor ein paar Tagen kam, kann es sein, dass die Unterlagen auch zu spät für die reguläre Abrechnung für Mai waren, dann hat wurde eventuell schon das Gehalt für Mai im Vorhinein überwiesen.

    in NRW auch

    Wäre mir neu.

    Es war in einer Schulmail zum Schulstart nach den Osterferien die Rede davon, dass die Schule Arbeitgeberbescheinigungen zum negativen Test ausstellen darf - aber das dass etwas verschoben wird. Wenn ein Schulleiter aktuell solche Bescheinigungen ausstellt, ohne andere Regelung, empfände ich das als sehr fragwürdig.

    1. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.


    Schulmail vom 14.4

    Mal eine generelle Frage: Ich dachte eigentlich, dass die zugewiesene Menge an Tests dem aktuellen Bedarf an der Schule angepasst wird. Ich habe jetzt erfahren, dass an den Schulen in unserem LK mehrere zehntausend Tests ungenutzt herumliegen, allein an unserer Schule knapp 15000.

    In NRW kam dazu eine Schulmail, dass die aktuell aufgrund vertraglicher Verpflichtungen abgenommen werden müssen, aber im Laufe des Schuljahres weiter dann weniger kommen, dass der Vorrat aufgebraucht wird.

    Ich liebe deine Beiträge. Der Kreis Unna war zum Zeitpunkt des Artikels bei knapp unter 200 und wollte einfach den sinnvollen Weg gehen, wenn schon das Überschreiten der 200er Marke sehr wahrscheinlich ist, den Laden vorsorglich dicht zu machen und ein paar Infektionen zu verhindern. Die bundesweite Regelung war da schon zum greifen nah, aber unser sehr fähiger Gesundheitsminister zusammen mit unserer sehr fähigen Kultusministerin haben das natürlich untersagt. Wer jetzt hier der Klügere war, dürfte jedem (abzüglich Karl-Dieter) vermutlich klar sein.

    Ich liebe deine Beiträge, die zeigen, dass du absolut keine Ahnung in diesem Fall hast.

    Der Kreis Unna hat seine Allgemeinverfügung am Donnerstag Nachmittag angekündigt, gültig ab Montag:

    - Notbetreuung nur für Kinder mit BEIDEN Eltern in systemrelevanten Berufen

    - Schule ebenfalls zu behalten.

    - Kontaktbeschränkung

    - Click & Meet mit Testoption aber beibehalten.


    Dass der Kreis Unna insb. in Bezug auf die Kitas von einer offenen Kita auf den Stand von März 2020 zurückfällt, mit einem Tag Vorlauf, ist der Gipfel der Frechheit. Zumal hier der sog. eingeschränkte Pandemiebetrieb übersprungen wird. Das hat zu Recht das Land kritisiert. Die Schulen waren übrigens, bis auf Abschlussklassen, immer noch geschlossen, da hier die Landesregelung griff.

    In Kombination damit, dass man die Geschäfte aber offen lassen wollte, sagt einiges aus. Was daran ein "sinnvoller Weg" ist, ist vermutlich keinem klar, außer dir in deiner Phantasie.

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