Wie man auf die Idee kommen kann, dass die Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist, ist mir schleierhaft. Oder man hat das Demokratieverständnis eines Mullah Omar.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hingegen sieht bei einer MNS-Pflicht folgende Grundrechtseinschränkungen:
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- (Körperliche Unversehrtheit)
- Glaubensfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Berufsfreiheit
- Allgemeine Handlungsfreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/…20-pdf-data.pdf
Bei einer Testpflicht dürfte es ähnlich sein.
Oder was meinst du konkret mit deinem "Nein"?