Schriftliche und praktische Leistungen sollen in Präsenz erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes."
Ja kenne ich, dass sind ja Neuerungen vom 04.02.25 die aus meiner Sicht Spielraum offenlassen.
Für die Praxis fällt mir da spontan die Bewertung eines Herbariums in Biologie ein. Aber ich will da jetzt auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.
In meinen Hauptschulabschlussklassen bewerte ich im Fach Deutsch wöchentlich die Lernzeitaufgaben, die bei uns die Hausaufgaben ersetzen und größtenteils in der Schule erbracht werden. Machen tatsächliche einige Kollegen bei uns so und kenne es auch von meiner vorherigen Schule so, dass wurde das sogar von Kl. 1-10 durchgehend so gemacht.