Beiträge von Connect

    Schriftliche und praktische Leistungen sollen in Präsenz erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes."

    Ja kenne ich, dass sind ja Neuerungen vom 04.02.25 die aus meiner Sicht Spielraum offenlassen.

    Für die Praxis fällt mir da spontan die Bewertung eines Herbariums in Biologie ein. Aber ich will da jetzt auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

    In meinen Hauptschulabschlussklassen bewerte ich im Fach Deutsch wöchentlich die Lernzeitaufgaben, die bei uns die Hausaufgaben ersetzen und größtenteils in der Schule erbracht werden. Machen tatsächliche einige Kollegen bei uns so und kenne es auch von meiner vorherigen Schule so, dass wurde das sogar von Kl. 1-10 durchgehend so gemacht.

    Seit diesem Schuljahr darf in Baden-Württemberg dank KI alles was zuhause erledigt wurde kaum bis gar nicht bewertet werden. Das gilt sogar für GFS und Projekte. Vorgeschlagene Lösungen sind Kolloqien usw., die gewertet werden und nicht die PPP z. B. Es steht in der Notenbildungsverordnung. Wir wurden darauf hingewiesen und es hängt auch aus.

    Grund, du kannst Hausaufgaben nicht dem Schüler einwandfrei zuordnen, es könnte auch die Leistung des Vaters, der Nachhilfelehrerin oder seit neuesten KI sein.

    Ich vermute du spielst auf das Schreiben vom KM vom 04.02.2025 an, indem so einige rechtliche Neuerungen mitgeteilt wurden. Aber von einem "Verbot" häusliche Arbeiten zu bewerten, kann ich da eigentlich nichts lesen. Wenn du etwas anderes meinst, dann würde ich da gerne die Quelle wissen. (Bitte nicht falsch verstehen: Ich will wirklich die rechtliche Grundlage wissen und deine Aussagen nicht abwarten!)


    Hab jetzt leider aktuell kein VBR/GEW Jahebuch zur Hand, da ich auf Klassenfahrt in Österreich bin...da schau ich rein, sobald ich wieder daheim bin.

    Für viele Ganztagsschule mit im Stundenplan fest verankerten Lernzeiten/SOL-Stunden oder wie auch immer man es nennen mag, spielt das oft eh keine Rolle, da alle "Hausaufgaben" in der Schule erledigt werden.

    Steht in einem Kommentar zur Leistungsmessung (im GEW- Jahrbuch deshalb mit nachlesbar) , ist also eine Präzisierung zur Umsetzung, basierend auf z.B. einschlägigen Gerichtsurteilen. Ich habe das vor ein paar Jahren entdeckt beim Nachlesen, weil ich unsicher war, ob das zulässig sein könnte oder nicht und das verbreitete „Haben wir schon immer d s o gemacht, wird schon passen“ nicht mein Stil ist in schulrechtlichen Fragen.

    Hast du Zugang zu den schulrechtlichen Kommentaren oder einem GEW - Jahrbuch?

    Danke für den Hinweis, habe ich natürlich. Werde mal nachschlagen.

    Seit diesem Schuljahr darf in Baden-Württemberg dank KI alles was zuhause erledigt wurde kaum bis gar nicht bewertet werden. Das gilt sogar für GFS und Projekte. Vorgeschlagene Lösungen sind Kolloqien usw., die gewertet werden und nicht die PPP z. B. Es steht in der Notenbildungsverordnung. Wir wurden darauf hingewiesen und es hängt auch aus.

    Grund, du kannst Hausaufgaben nicht dem Schüler einwandfrei zuordnen, es könnte auch die Leistung des Vaters, der Nachhilfelehrerin oder seit neuesten KI sein.

    Bei uns werden die Hausaufgaben/Lernzeitaufgaben zu 99% in den Lernzeitstunden in der Schule erledigt.

    Nacharbeiten lassen Freitag nachmittags oder alternativ vorarbeiten lassen vor der ersten Stunde. Beides involviert natürlich die Eltern, was bei häufiger nicht erledigten Hausaufgaben auch unumgänglich ist. Ich stelle für jedes vergessene Material oder jede vergessene HA eine passende Meldung auf Webuntis ein, die die Eltern IMMER sehen können, so dass sie frühzeitig informiert sind über derartige Probleme und im besten Fall sogar etwas dagegen unternehmen.

    Vergessene HA mit einer 6 zu bewerten dürfte in den meisten (allen?) Bundesländern komplett unzulässig sein. Hier in BW ist das beispielsweise schulrechtlich nicht zulässig. Lies dich selbst ein, was du diesbezüglich in Hessen machen darfst oder auch nicht darfst. Das ist sinnvoller, als auf vermeintlich erfahrenere Leute zu hören, die schulrechtlich womöglich gar keine Ahnung haben.

    Könntest du mir vll sagen, wo das genau für BW geregelt ist? So wie ich das bisher immer verstanden habe, können HAs durchaus benotet werden, wenn die Benotung transparent und deren Gewichtung zur Gesamtnote angemessen ist. Habe jetzt auf die Schnelle auch nichts Gegensätzliches in den Gesetzestexten gefunden.

    Ich würde an deiner Stelle mit einer neuem Sportart anfangen, die nach oben extrem viel Entwicklungspotential hat. Hätte ich noch Zeit übrig, würde ich wohl gefahren laufen Ultratriathlon zu machen, so bleibt es beim Trail- und Marathonlauf.

    Aber viel mehr Trainingsaufwand als bei Ultradistanzen und dann auch noch drei Disziplinen, lässt sich kaum stemmen. Würde außerdem gut mit dem Reisen harmonieren. Gibt mittlerweile tolle Trainingslagerangebote weltweit.

    Hallo miteinander,

    bei mir und ein paar Kollegen stellt sich gerade die Frage, wie es in BW mit der Mittagsaufsicht an einer Ganztagesschule bzgl. des Deputats geregelt ist. An meiner vorherigen Schule dauerte die Mittagspause 90min und wurde mit einer oder einer halben Deputatsstunde angerechnet (bin mir nicht mehr ganz sicher). An meiner jetzigen Schule muss man die Aufsicht während er Mittagspause als Teil der Pausenaufsicht zusätzlich übernehmen, also ohne Anrechnung auf das Deputat. Bei uns dauert die Mittagspause aktuell 45min.

    Habe von anderen Bundesländern gelesen, dass die Mittagspausen auch zum Teil halb angerechnet werden. Komisch sind die Unterschiede zwischen meiner vorherigen und meiner jetzigen Schule. Weiß da jemand genaueres für BW? Bin beim Recherchieren der Ganztagesverordnung und des Schulgesetzes nicht wirklich fündig geworden.

    Viele Grüße

    Wir können abrechnen, sobald die Mindeststundenzahl erreicht ist. Wenn es sehr viele Stunden sind, könntest du überlegen, ob du die Stunden als MAU ins nächste Schuljahr mitnimmst und dann weniger

    Darauf lass ich mich lieber nicht ein. Ich arbeite an einer GMS, haben hier eh schon 29h/Woche wegen der 0.5 Verrechnung der Lerncoachingstunden. Seh es dann schon kommen, dass ich einfach 2h Coaching weniger bekomme und dann bei regulären 27h lande.

    Hallo,

    Ich hab da eine Frage bzgl der Abrechnung von MAU-Stunden in BW. Kann ich für jeden Monat, in dem die Bagatellgrenze überschritten wurde, gleich abrechnen?

    In allen Schreiben von VBE/GEW/... steht nur "zeitnah abzurechnen und zu vergüten". Aber was bedeutet das?

    Die Konrektorin meiner Schule meinte, ich soll am Ende des Schuljahres abrechnen. Für mich wäre das aber nicht mehr "zeitnah".

    Tatsächlich bin ich zum ersten Mal in über 10 Jahren deutlich über der Bagatellgrenze und wegen Personalmangels ist ein Freizeitausgleich kaum möglich.

    Andere Kollegen haben scheinbar auch keine Ahnung...

    Sorry, du hattest mit dem Schüler nichts zu tun, aber seinen kulturellen Background (sageinfach Islam und gut ist../s) und dessen Auswirkungen kennst du?

    Wir haben ca 350 Schüler. 99% kenne ich mit Namen, über einen Großteil weiß ich noch mehr, auch wenn ich nicht alle unterrichte. Bei uns im Kollegium herrscht ein harmonisches Miteinander, wir tauschen uns aus, beraten uns gegenseitig und unterstützen uns. Da weiß man dann auch so einiges, auch wenn man einen Schüler nicht selbst im Unterricht hat. Davon abgesehen bin ich Klassenlehrer in einer Parallelklasse der Kollegin. Selbe Jahrgangsstufe, gleicher Stock, die Lernateliers werden geteilt... Reicht dir das?

    Darf ich fragen, wie es dann im Unterricht lief bei dem, der in allen Pausen gesessen hat?

    Katastrophal. War ein 5. Klässler. Der hat den ersten Tag damit gestartet, dass er seiner Klassenlehrerin erst mal den Mittelfinger gezeigt hat...

    Oftmals sind bei solchen Kandidaten die Pausensituationen dann ja nicht die einzigen Problemfelder. Glücklicherweise ist die Familie mittlerweile umgezogen. Ich hatte mit dem Schüler jedoch nichts zu tun. Dazu kam noch der kulturelle Background und damit vermutlich auch wenig Respekt vor weiblichen Autoritäten. Aber wenn man bei der Klassenzusammensetzung auch noch darauf achtet (und im Primarbereich gibt's ja leider oft gar keine Männer), wohin kommen wir denn dann...

    Ich muss aber für meine Schule auch noch erwähnen, dass das die absolute Ausnahme bei uns ist. Im großen Ganzen haben wir tolle Schüler.

    Wenn sich kleinere Konflikte in den Pausen helfen, hab ich auch schon den einen oder anderen mal 1-2 Tage zum Nachdenken vor dem Rektorat sitzen lassen.

    Bei den 5ern bis 7ern zieht das noch.

    Der Gesamttext an sich ist älter, die Updates der einzelnen Paragraphen stehen jedoch rechts am Rand und dort sieht man, dass die aktuellste Version von 2018 zu sein scheint.

    Wenn man bei deinem Link auf Gesamtausgabe geht, kommt man auch zur aktuellen Version. Irgendwie verwirrend, dass man da auf verschiedene Varianten kommt...

    Aber dann ist die von DFU genannte Regel, dass man sofort eine Krankmeldung braucht auch nicht richtig, Zitat:

    "Die Beaufsichtigungs-, Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit des Kindes ist auf Verlangen durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."

    Wer verlangt denn? Die Schulleitung? Pflicht ohne Verlangen damit dann auch erst ab einer Woche.

    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind.

    Das stimmt so nicht und ich denke, dass das genau die Problematik ist, warum bei dem Thema so viel Unsicherheit besteht.

    Für Beamte, die selbst erkranken, gilt im Schuldienst die folgende Regelung, die hier nachgelesen werden kann: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000039384

    Zitat: "Ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."


    Müsste folglich bedeuten, dass wenn ich von Montag bis einschließlich Freitag krank bin, noch keine Krankmeldung nötig wäre. Samstage zählen meines Wissens nach zu den Arbeitstagen und müssen mitgezählt werden.

    Für kranke Kinder in BW findet man irgendwie nur die folgende Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news…eht,2%20AzUVO).

    Wann aber die Krankmeldung abzugeben ist, steht da auch nicht. Wir sind beide Lehrer und meine Frau arbeitet seit 2 Monaten auch wieder. Wir sind an derselben Schule und bei uns wird das mit der Krankmeldung bzgl. kranker Kinder sehr locker gehandhabt. Interessant wird es ja immer erst, wenn eine SL auf die Gesetzeslage pocht. Was gilt jetzt also genau für BW? Wo kann man die genauen Regelungen rechtssicher nachlesen? Da bin ich bisher auch nicht wirklich fündig geworden...

    Bei uns (Sek1 5-10) sitzen einzelne Schüler, mit denen es immer wieder Probleme in den großen Pausen oder Mittagspause gibt, an Einzeltischen vor dem Rektorat.

    Letztes Schuljahr saß ein besonderer Schüler fast ein halbes Jahr dort. Wer uneinsichtig und unbelehrbar ist, kann m. M. nach nicht mehr an der Pause teilnehmen. Die anderen Schüler sollen schließlich auch ungestört ihre Pause zur "Erholung" nutzen können.

    § 12

    Leitung, Einberufung, Tagesordnung

    (1) Die Lehrerkonferenzen treten nach Bedarf zusammen; die Gesamtlehrerkonferenz soll mindestens viermal - bei Schulen mit Abteilungs-, Schulart- oder Stufenkonferenz mindestens zweimal - im Schuljahr, die Klassenkonferenz und die Jahrgangsstufenkonferenz mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammentreten. Die Sitzungen finden zu Zeiten statt, in denen keine für Schüler verbindliche Veranstaltungen der Schule angesetzt sind, wenn nicht zwingende Gründe dem entgegenstehen.

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…nfOBW1993rahmen

    Das sollte deine Frage beantworten. Sowas wurde bei uns im Lehrerseminar behandelt.

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