Du darfst aber vorher (!) gehaltene Plusstunden genannt MAU-Stunden nicht mehr abrechnen.
Bei mir mehrfach geschehen, MAU-Stunden im Winter dank vieler Vertretungen, MAU-Stunden in Frühjahr dank Elternzeit, Minusstunden im Juni und Juli dank Abitur und LK, Studienfahrt des anderen LK, Austausch usw.
Die vorher 30 gehaltenen Stunden waren weg. In anderen Bundesländern wird monatlich abgerechnet, nicht schuljährlich.
Abrechnen hat sich noch nie gelohnt, da nicht zu 100% vergütet wird, wobei ich das von dir beschriebene Vorgehen fragwürdig und u.U. für rechtlich anfechtbar halte...aber wer hat schon Lust den Klageweg zu gehen. Fakt ist: In BW wie auch in fast allen BL gibt es kein Arbeitszeitkonto/-erfassung und das ist auch die Grundlage für die Regelung in BW. Ich feier alle Stunden ab, sobald ich über der Bagatellgrenze bin, so ist in BW auch die Vorgabe bzgl Mau der Personalräte.
Die SL soll mir nur einmal blöd kommen, dann habe ich das letzte Mal eine Klassenfahrt durchgeführt oder begleitet, die dort geleistet Zeit holt keiner mehr raus im Schuljahr.
Aber müsste das Bundesverwaltungsgerichtsurteil nicht für alle Bundesländer gelten und würde die Praxis in NDS dann nicht dagegen verstoßen? Aber selbst wenn...wer klagt? Den Klageweg zu führen, scheint von den Ländern ja bei einigen Themen die kalkulierte Variante zu sein. Selbst wenn geklagt wird und es Urteile gibt, passiert ja trotzdem nichts ...siehe Arbeitszeiterfassung.