50% darf maximal pro Woche minus gerechnet werden,
aber wie viele Stunden darf man maximal vertreten, wenn die Schule nicht gerade untergeht?
Schulausfall, Minusstunden, kein Distanzunterricht NDS
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4 pro Woche über der persönlichen Pflichtstundenzahl, aber nur kurzfristig, über längere Zeiträume maximal 2.
Übrigens darf in Niedersachsen inzwischen wieder Distanzunterricht angeboten werden.
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Bei uns noch keine Stunde, heute Mittag war es sonnig und relativ warm. Ich wünsche euch auch besseres Wetter ohne Eisregen etc.
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Morgen Abend - vielleicht.
Dann könnte zumindest die Eis-Glasur tauen
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Ich wünsche euch auch besseres Wetter ohne Eisregen etc.
Tolle Band, kann man auch bei schlechtem Wetter hören.
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Bin ganz schön überrascht, dass das mit den Minusstunden bei euch zulässig ist. In BW ist das ganz klar nicht zulässig, Minusstunden kann es, solange es keine Zeiterfassung gibt, nicht geben.
Hier gilt die Umsetzung folgenden Urteils: Zur „Heckwelle": Nacharbeit von zuvor ausgefallenen Stunden ist nicht erlaubt. Es darf kein Minusstundenkonto geführt werden. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (30.3.1992; BVerwG 2 B 27.92) darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden, um ...in der Vergangenheit (...) schuldlos nicht abgeleistete Arbeit nachzuholen...
Darunter fällt Unterrichtsentfall wg. Wetter ja ganz klar. Was zulässig ist, ist Vertretung am selben Tag: Klasse auf Klassenfahrt, ich vertrete die Stunden, in denen ich eigentlich bei der Klasse Unterricht hätte
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Bin ganz schön überrascht, dass das mit den Minusstunden bei euch zulässig ist. In BW ist das ganz klar nicht zulässig, Minusstunden kann es, solange es keine Zeiterfassung gibt, nicht geben.
Hier gilt die Umsetzung folgenden Urteils: Zur „Heckwelle": Nacharbeit von zuvor ausgefallenen Stunden ist nicht erlaubt. Es darf kein Minusstundenkonto geführt werden. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (30.3.1992; BVerwG 2 B 27.92) darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden, um ...in der Vergangenheit (...) schuldlos nicht abgeleistete Arbeit nachzuholen...
Darunter fällt Unterrichtsentfall wg. Wetter ja ganz klar. Was zulässig ist, ist Vertretung am selben Tag: Klasse auf Klassenfahrt, ich vertrete die Stunden, in denen ich eigentlich bei der Klasse Unterricht hätte
Du darfst aber vorher (!) gehaltene Plusstunden genannt MAU-Stunden nicht mehr abrechnen.
Bei mir mehrfach geschehen, MAU-Stunden im Winter dank vieler Vertretungen, MAU-Stunden in Frühjahr dank Elternzeit, Minusstunden im Juni und Juli dank Abitur und LK, Studienfahrt des anderen LK, Austausch usw.
Die vorher 30 gehaltenen Stunden waren weg. In anderen Bundesländern wird monatlich abgerechnet, nicht schuljährlich.
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In anderen Bundesländern wird monatlich abgerechnet, nicht schuljährlich.
NDS kombiniert tatsächlich die Mist-Punkte: jährliche Abrechnung UND Minusstunden.
NRW rechnet monatlich ab, wobei zur Zeit nicht wenige KuK um die 10-15 Stunden im Monat haben. Alleine durch Vertretung, also keine dauerhafte Mehrarbeit. -
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