Hast Du mal das Planerteam angesprochen? Evtl haben sie es gar nicht bemerkt.
Ja, dass wäre in Ordnung sagen sie.
Das ist hier aber immer so, also nichts Neues.
Hast Du mal das Planerteam angesprochen? Evtl haben sie es gar nicht bemerkt.
Ja, dass wäre in Ordnung sagen sie.
Das ist hier aber immer so, also nichts Neues.
Genau richtig verstanden,
Moin Ihr Lieben,
darf die Schulleitung die Stunden eigentlich auf die Wochen verteilen, wie sie will?
In meinem Stundenplan für das nächste Schuljahr habe ich eine Woche 28, und eine Woche 20 Stunden.
Das haben die sich bei uns neu ausgedacht. Finde das gelinde gesagt nicht ganz so geil.
Bereitschaftszeiten müssen angerechnet werden, völlig egal, wie man sie nennt.
Da möchte ich nochmal drauf zurück kommen Moebius .
Wo ist das gesetzlich verankert? Bei uns werden sie nämlich nicht angerechnet.
Bereitschaftszeiten müssen angerechnet werden, völlig egal, wie man sie nennt.
Werden sie bei uns nicht.
Wir müssen 2 mal im Halbjahr für Bereitschaft 2 Stunden fest in der Schule sein.
Gibt es dafür einen Beleg, denn das versuchen wir schon seit Jahren klar zu machen, dass es angerechnet werden muss.
Das ändert aber nichts daran, dass man grundsätzlich immer für Vertretung eingeplant werden kann, so lange es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für Beamte bleibt.
Wie viele Vertretungsstunden sind denn pro Woche erlaubt?
Wir haben teilweise 6 Vertretungsstunden die Woche, und das bei 160 Kollegen.
Bei ner vollen Stelle mit 2 Sprachen, ist das natürlich kaum zu schaffen. Diese werden aber natürlich angerechnet.
Was sind zwingende dienstliche Verhältnisse?
Das ist wieder ein sehr dehnbarer Begriff.
Feste Termine kündige ich normalerweise bei den Vertretungsplanern an. Diskussionen gab es hierbei auch nie.
Und genau das habe ich getan.
Daraufhin wurde mir gesagt, das ginge nicht, ich müsste immer zur Verfügung stehen.
Sollte ich also nach der 4. Stunde frei haben, dürfte ich keine Termine in die 5/6 Stunde legen.
Obwohl ich dann ja nach Hause gehe. Zu Hause habe ich ja auch noch Arbeit für die Schule zu erledigen.
Das sie es kann ist klar.
Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?
Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste
mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?
Verbeamtet.
Wir haben keine Vereinbarung, dass wir nicht nach Hause dürfen.
Ich gehe in meinen Freistunden immer nach Hause.
Private.
Guten Abend,
ich habe ab und an wichtige Termine in meinen Freistunden.
Nun sagt mir die Schule, ich dürfte in den Freistunden keine Termine machen.
Das wäre nicht meine Freizeit, sonder ich müsste immer für die Schule verfügbar sein.
Wie sieht da der rechtliche Rahmen in Niedersachsen aus? Kann die Schule einfach so über meine Freizeit bestimmen?
Streng genommen ist das ja meine Freizeit, und ich könnte auch nach Hause gehen.
Wenn ein Gesetz das anders regelt als ein Erlass, dann ist der Erlass in dem Punkt ungültig.
Ist das wirklich so?
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Wurde es denn erst nach dem Erlass ins Schulgesetz geschrieben?
Moin Ihr Lieben,
nun möchte ich mal berichten.
Unserer Schulleiter hat uns nun den Erlass von 2015 vorgelegt, wo klar steht, dass der Schulvorstand entscheidet.
Hier schrieb jemand, dass dieser Erlass nicht mehr gilt. Nur finde ich keinen Ersatzerlass, oder irgendetwas wo das steht.
Wo finde ich die Mitteilung, oder den Erlass, dass der Erlass von 2015 nicht mehr gilt, und der Passus im Schulgesetz bindend ist?
Zitat von §34 Absatz 2 Satz 5 NSchG
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über (....)
5.Grundsätze für
Die Gesamtkonferenz ist aber doch nicht die FK.
Da bin ich gerade ein wenig verwirrt? Woher nimmst Du die Sicherheit, dass die FK entscheidet?
Die Schulleitung liest so einiges wie sie will!
Muss explizit im § stehen, dass sie kein Mitspracherecht haben?
Oder ist es rechtlich so, was nicht drinsteht dürfen sie auch nicht?
Der Schulleiter sagt, sie hätten Mitspracherecht.
$38a würde sich nur auf die Bewertungen der Leistungen beziehen, nicht auf die Anzahl.
Der Schulvorstand hätte Mitspracherecht, und dürfte auch weiterhin die Anzahl bestimmen.
Erstmal ein frohes neues Jahr!
Wir werden jetzt in der FK neu abstimmen.
Dem Schulleiter werden wir mitteilen, dass der Schulvorstand kein Mitspracherecht mehr hat.
Wir haben in der FK 3 abgestimmt, aber unser Schulleiter sagte, wir müssen 4 schreiben, dass hätte der Schulvorstand so festgelegt.
Darf der Schulvorstand also unsere Abstimmung einkassieren?
Moin,
kann ich irgendwo nachlesen, wie viele Klausuren mindestens in Klasse 10 geschrieben werden müssen?
Stehe gerade auf dem Schlauch, da bis zum Halbjahresende aufgrund von Unterrichtsausfall 1 Klausur nicht mehr geschrieben werden kann.
Meine mal vom Schulleiter die Info bekommen zu haben, dass zur rechtlichen Absicherung mindestens 3 im Schuljahr geschrieben werden müssen.
Es geht um die zweite Fremdsprache.
Moin,
erstmal vielen Dank für Eure tollen und informativen Antworten.
Gilt die Regel bezüglich der 5 auf dem letzten Zeugnis auch während Corona?
Eine 5 hat er immer gehabt in dem Fach der Nachprüfung.
Gibt es irgendwo Infos zum formellen Ablauf der Nachprüfung?
Ich würde jetzt einfach die Prüfung erstellen mit Inhalten aus dem ganzen Schuljahr.
Bedarf es einen Erwartungshorizont, wie auch bei einer mündlichen Abiturprüfung?
Moinsen,
bei uns soll ein Schüler die Chance zur Versetzung durch eine Nachprüfung bekommen.
Dies wurde aber auf der Konferenz nicht abgestimmt. Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.
Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest, ohne Rücksprache mit den Kollegen.
Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.
Was haltet ihr davon? Rechtlich ist diese Vorgehensweise doch sehr fragwürdig, oder?
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