Beiträge von RebelHeart

    falls noch einmal jemand Ähnliches vorhat, kurz etwas zum Ablauf:
    Die Vorstellung war in zwei Teile gegliedert:
    Teil 1: Assessment Center (schriftliche Fallbefragung und Pro und Contra-Runde (schriftlich))
    danach eine Auswertung
    Teil 2: Diskussion in größerer Runde zum Thema


    Es war eine interessante Erfahrung - nun heißt es warten.


    Aber mal etwas anderes:
    Sollte man sich für mich entscheiden, wie sehe dann der Verlauf aus?
    Ich weiß, dass man sich dann an die obere (eventuell auch untere) Schulaufsichtsbehörde wendet.
    Können diese dann noch einlenken oder zählt einzig die Entscheidung der obersten Schulaufsichtsbehörde?
    Rechtlich findet man nicht viel.




    Zitat von §87 SchulG

    (1) Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, schulfachlich und verwaltungsfachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt.
    (2) Die Schulaufsichtsbehörde kann Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Hauptamtes als Fachberaterinnen und Fachberater zu ihrer Beratung und Unterstützung hinzuziehen.

    Zitat von §24 LBG NRW

    (1) Der Beamte kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle eines Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeordnet werden.
    (2) Aus dienstlichen Gründen kann der Beamte vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihm die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund seiner Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt.
    (3) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf der Zustimmung des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung des Beamten zulässig, wenn die neue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigen oder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.
    (4) Vor der Abordnung ist der Beamte zu hören.
    (5) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt; das Einverständnis ist schriftlich zu erklären. In der Verfügung ist zum Ausdruck zu bringen, dass das Einverständnis vorliegt. Zur Zahlung der dem Beamten zustehenden Leistungen ist auch der Dienstherr verpflichtet, zu dem der Beamte abgeordnet ist.

    Man lege mir das jetzt nicht als Bösartigkeit aus, aber ich fände es gut, wenn Du die Stelle nicht bekämest. Warum das? Ich bin ein totaler Gegner der Inklusion (am Gymnasium) und für die Erhaltung von Sonderschulen. Hauptsächlich aus drei Gründen:1) Die inkludierten Kinder, vor allen die mit Verhaltensauffälligkeiten, verschlechtern die Bedingungen für die Gymnasialkinder, weil der Lehrer seine Aufmerksamkeit, seine Kraft, und Teile seiner Vorbereitungszeit des Unterrichts auf diese speziellen Schüler auch noch richten muss.
    2) An Sonder- und Förderschulen gibt es strukturell viel bessere Möglichkeiten (Wickelraum, Snoezelroom etc.) auf die Behinderten einzugehen.
    3) An Sonderschulen entstehen für die Behinderten Freundschaften auf Augenhöhe, am Gymnasium nicht.


    Gerade weil ich seit Jahren in dem Bereich arbeite, möchte ich auf die Inklusion keinen Altar bauen, sondern konstruktiv daran arbeiten und kritisch hinterfragen, wie, wo und wann es gelingen kann.
    Eine Förderschüler an einem derart leistungsorientierten Ort wie einem Gymnasium ist meines Erachtens auch nicht richtig. Ich sehe, dass es an Realschulen und vor allem Hauptschulen sehr gut gelingen kann - wenn bestimmte Gegebenheiten vorhanden sind - was leider nicht der Fall ist. Denn Kinder zwingend auf eine Regelschule schicken und merken, dass man immer am Ende der Kette ist, wirkt demotivierend und ist wenig hilfreich für jene Kinder.


    Es ist übrigens auffällig, dass immer mehr Eltern teilweise eine Förderschule der Regelschule vorziehen.

    Um welche Stelle bewirbst du dich denn genau? Ich würde mal vermuten, dass gilt, was für alle Bewerbungen gilt: Was werden deine Aufgaben sein und warum bist du dafür am besten geeignet? Wenn du Statistiken auswerten wirst und Präsentationen halten sollst, dann wärs wohl nicht verkehrt, wenn du dich in Computerprogramme reindenken und gut reden könntest etc.pp.Also nix, worauf man sich explizit vorbereiten könnte.
    M.a.W.: Vertrau auf dich, du packst das schon :top:


    (Im Zweifelsfalle interessiert sowieso die Note von deinem ersten Examen am meisten. Ich kenne es jedenfalls so, dass explizit Leute mit "hervorragendem 1. StEx" gesucht werden und pädagogisch-didaktische Kenntnisse keiner überprüft. Selbst bei der Arbeit mit Lehramtsanwärtern!)

    Vielen Dank für die Motivation :)!
    Es geht um eine Abordnungsstelle zum Bereich Inklusion. Ich arbeite seit einigen Jahren intensiv daran an unserer Schule.
    Grundlegendes zu diesem Thema kann ich ja aus der vergangenen Arbeit. Paragraphen und die Struktur des Ministeriums habe ich noch einmal wiederholt.
    Diskussionen, Einzelfallberatung o.ä. wird man schon irgendwie meistern - ob gut oder schlecht.
    Wenn es nicht sein soll, dann eben nicht :)!

    Hallo!
    Erst einmal vielen Dank für die Kommentare und Anregungen.


    Natürlich möchte und werde ich nicht als Rebell dort auftreten, sondern mich der ausgeschriebenen Stelle entsprechend verhalten. Dies impliziert natürlich auch, dass ich mich für das Thema interessiere bzw. dahinterstehe.
    Was man in Juristenforen lesen musste, wie man sie prüft bzw. was man von Ihnen erwartet, hemmt meine Motivation ein wenig, aber ich weiß natürlich nicht, um was man sich beworben hat.


    Zur Kleidungsfrage: Ich werde meinen Vampirumhang - so sehr es mich auch reizen würden - im Schrank lassen, ebenso wie meinen Anzug. Ich denke, ein legeres Auftreten mit Jeans, Hemd und Sakko sollten es tun. Es soll ja ein wenig authentisch wirken :)


    Eine Auffrischung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und einen erworbenen Überblick über die Anzahl der Schulen und Schüler in NRW habe ich bislang als kurze Vorbereitung hinter mir. Vielleicht ist eine Vorbereitung von Pro-/Contra-Argumenten gar nicht verkehrt, wenn es zu einer Gruppendiskussion kommen sollte. Das man hierfür schon etwas in der Hinterhand hat. Ich bin generell gespannt, wie viele sich auf so einen Posten bewerben, da es von der Thematik schon eingegrenzt ist und der Vorstellungstermin am Nachmittag stattfindet. Da wird man ja kein großes AC auffahren können...

    Hallo,
    ich habe mich auf eine Abordnungsstelle als pädagogischer Mitarbeiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung beworben.
    Nun habe ich in wenigen Tagen ein Vorstellungsgespräch.
    Soweit war alles gut. Ich habe mich noch einmal grob mit den Gesetzmäßigkeiten auseinandergesetzt und mich auf den neusten Stand gebracht.
    Auf der Einladung steht, dass Teile eines Assessment Center vorkommen werden. Nach kurzer Recherche von Auswahlverfahren in anderen Ministerien (Finanzministerium, Innenministerium) scheinen diese Tests wohl gar nicht so einfach zu bewältigen sein - im Gegenteil.
    Nun weiß ich natürlich nicht, auf welche Stelle sich die Leute beworben haben, da es bei meiner Stelle ja "nur" um eine Abordnungsstelle als pädagogischer Mitarbeiter geht.


    Daher meine Frage:
    Hat jemand schon einmal Erfahrungen im AC im schulischen Bereich gemacht?
    Was für Aufgaben wären denkbar? (Ich gehe eher von einer persönlichen Vorstellung (Stärken, Schwächen, wesentliche Karrierepunkte) und einem Einzel-Interview (Fallanalyse, Überprüfung der Kenntnisse) aus, als von einem Intelligenztest und Gruppendiskussionen.)


    Vielen Dank im Voraus für Input und Ideen.

    Hallo.
    Ich möchte mich gerne auf eine Abordnungsstelle bewerben, welche sich jedoch in einer anderen Bezirksregierung befindet.
    Dazu stellen sich mir Fragen, die ich über meine Internetrecherche nicht beantworten konnte:


    - Was passiert, wenn die Abordnung nach einem/zwei oder drei Jahr/en abläuft? Geht es dann zurück in die alte Bezirksregierung oder werde ich in der Neuen untergebracht?
    - Muss bei einer Abordnung das Einverständnis der Schulleitung/Schulrat vorausgesetzt werden?


    Ich binde zu diesem Thema nur Folgendes:




    Zitat von LBG

    Für beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte gültig.
    Rechtsgrundlagen: § 14 BeamtStG, § 24 LBG; §4 TV-L
    Es können Beamtinnen und Beamte auf (gestrichen) Probe, Lebenszeit und Zeit bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses abgeordnet werden. Der Begriff "Abordnung" beinhaltet, dass einer Beamtin bzw. einem Beamten eine dem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle zugewiesen wird, wobei die Zugehörigkeit zur Stammdienststelle beibehalten wird. Bei Abordnungen handelt es sich immer um nur vorübergehende Maßnahmen.
    Die Beamtin bzw. der Beamte kann auch aus dienstlichen Gründen zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden. Eine länger als zwei Jahre dauernde Abordnung bedarf der Zustimmung der Lehrkraft.
    Es bestehen auch die Möglichkeiten, in einen anderen Bereich des Bundeslandes oder sogar in ein anderes Bundesland (Dienstherrenwechsel) abgeordnet zu werden. Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf, wenn sie die Dauer von 5 Jahren übersteigt, der Zustimmung der oder des Betroffenen. Dabei müssen der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einverstanden sein.

    Ja,.
    Sollte ich mich jedoch auf eine Abordnung an Hochschulen bewerben und sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung im idealen Fall sich für mich entscheiden, werden diese sich an die Schulaufsicht wenden.
    Und ich denke, dass sich die untere Schulaufsicht dem Willen des Ministeriums nicht widersetzen würde, oder?

    Danke,Coco.
    Die Anträge laufen maximal 5 Jahre und nach Schulrat muss ich diese halbjährlich stellen. Dann werde ich es zum 15.12. mal probieren.



    Zu der Abordnung habe ich nun im Runderlass gelesen:



    Das Verfahren zur Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern in den Hochschuldienst ist im Jahre 2000 vom damaligen Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen grundlegend reformiert worden.Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten“ vom 17. Oktober 2000 (veröffentlicht im ABl. NRW. 1 und 2) traten folgende wichtige Neuerungen in Kraft:


    • Die Abordnung ist nicht mehr auf dem Dienstweg Antragssteller – Rektorat – Ministerium zu beantragen.

    okay, vielen Dank.


    Dass die Freigabe bei einem regulären Versetzungsantrag (über OLIVER) die obere Schulaufsichtsbehörde das "OK" geben muss war mir bewusst.
    Ich hatte immer im Hinterkopf, dass es bei schulscharfen Stellen Schlupflöcher geben würde bzw. eine Möglichkeit bestünde. Davon berichtet mir zumindest jemand aus dem Kollegium.
    Schade, somit kann ich die Abordnungsstellen über STELLA wohl erst einmal vergessen.


    Gerade keimte der Mut auf als ich las, dass die Bedienung lediglich ein "unbefristetes Beschäftigungsverhältnis" sei und nichts von dem Jahr nach der Probezeit dort stand :(

    Einen schönen Sonntag zusammen.
    Ich habe einige Fragen zur Versetzung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.



    Kurz zur Situation:
    Anfang des Jahres habe ich meine drei Jahre Probezeit rum. Aus berufsbedingten Gründen lebe ich in Zukunft getrennt von meiner "besseren Hälfte" bzw. könnte mitziehen und täglich um die 160km fahren (Wechsel der Bezirksregierung).
    Leider habe ich, trotz meiner dreijährigen Arbeit an der Schule (erweiterte Schulleitung, Arbeit in einer funktionsstellenähnlichen Position) nicht das bekannte "Kreuzchen" bekommen, um mich frühzeitig auf eine andere Funktionsstelle zu bewerben. (Gründe unbekannt)



    Nun möchte ich natürlich versuchen meine Versetzung zu beschleunigen und wäge meine Optionen ab.


    - Kann ich in NRW schon in der Probezeit einen Versetzungseintrag stellen? Meines Kenntnisstandes ist dies nicht möglich, jedoch meinten Kollegen, es ginge. Könnte dies womöglich noch Folgen auf meine Verbeamtung haben? Das Gutachten ist seit Wochen bei der Bezirksregierung.
    - Da ich davon ausgehe, dass die nächsten Jahre mein Versetzungsantrag nicht genehmigt wird, möchte ich es zunächst über Funktionsstellen versuchen. Jedoch geht dies erst 2017. Nun habe ich gesehen, dass es Möglichkeiten gibt, sich zur Stadt / zum Schulamt abordnen zu lassen; ohne das eine Jahr nach der Probezeit zu warten. Es gäbe auch Tätigkeiten, die meine jetzige Schularbeit beinhalten. Könnte ich dies tun, obwohl es eine andere Bezirksregierung ist? Oder nimmt man nur Bewerbungen aus der eigenen BR entgegen? Lohnt es sich, vorher mal telefonisch dort zu erkundigen / sich vorzustellen?
    - Kann man sich auf auch auf schulscharfe Stellen bewerben? Es werden sicherlich wieder einige Stellen ausgeschrieben. Könnte ich mich auch darauf bewerben oder gibt es ein extra Portal für unbefristete Lehrer? Hätte ich überhaupt eine Chance bei den ganzen "neuen Lehrerinnen und Lehrern" bzw. kommen unbefristete Stellen in eine engere Auswahl?
    - Meine Ausbildungsschule befindet sich in der neuen/alten Heimat. Lohnt es sich vielleicht, dort mal nachzufragen, ob sie zukünftig dort einstellen und mich "bewerben"? Oder haben sie darauf keinen Einfluss?


    Generell stellt sich mir die Frage:
    Kann mir die Schulleitung / Schulrat / Bezirksregierung einen Strich durch die Rechnung machen und mich trotz möglichem Jobangebot nicht gehen lassen? Soweit ich weiß, können sie Versetzungsanträge blockieren, sind aber bei Funktionsstellen machtlos. Wie sieht es bei meinen Optionen 2-4 aus?


    Ich sage schon einmal Danke für Ratschläge und Antworten.

    Mir geht es ja vordergründig um die Grundschulen.
    Und laut Stellenausschreibungen ist dies ein Jahr nach Probezeit möglich.

    Zitat

    Beförderungsvoraussetzung gem. § 20 Abs. 2 LBG ist eine Dienstzeit von 1 Jahr nach Beendigung der Probezeit


    Durch die Verkürzung um ein Jahr, wäre dieses Jahr doch dann ausser Kraft gesetzt?!


    Aber ist das Theorie oder gibt es wirklich auch eine reelle Chance?
    Darf ich mich bei zwei Schulen parallel bewerben?

    Hallo zusammen.


    Ich habe generelle Fragen in Bezug auf die Bewerbung von Konrektorstellen.


    Zuvor kurz etwas zu meiner Person:
    Ich habe Lehramt auf Grund,-Haupt-, Realschulen und Teilen der Gesamtschule mit dem Schwerpunkt HRGe studiert.
    Während meines Studiums habe ich 3 Jahre in OGTS gearbeitet und dort sehr viel Freude gehabt.
    Momentan arbeite ich an einer Hauptschule, die laut Beschluss, im kommenden Jahr zur Sekundarschule umstrukturiert werden soll.
    Ich bin aktuell im letzten Halbjahr meiner Probezeit, arbeite seit zwei Jahren auf einer Funktionsstellen-ähnlichen Funktion und im erweiterten Team der Schulleitung.
    Ich übe meinen Job sehr gerne aus, merke aber im Laufe der Zeit, dass mir die frühere Arbeit mit kleineren Kindern viel mehr Freude bereitet hat.
    Hinzu kommt die Tatsache, dass meine zukünftige Frau ein wirklich tolles Jobangebot bekommen hat, welches sich in unserer Heimatstadt befindet, die jedoch gut 100km von meinem Arbeitsplatz entfernt ist.
    Nun ziehen wir einen Umzug bzw. Teilumzug und eine (nicht gewünschte) Fernbeziehung in Erwägung.
    Ich persönlich - und wie ich einzelnen Kommentaren von Kollegen entnehme - würde mir eine solche Stellung auch zutrauen und spiele schon seit Längerem mit einem solchen Gedanken in (ferner) Zukunft.


    Meine Frage wäre nun, ob ich berechtigt bin, mich auf eine Konrektorenstelle zu bewerben?
    Ich weiß, dass ich mindestens ein Jahr aus der Probezeit heraus sein muss, wenn ich nicht in der Abschlussbewertung den Vermerk habe, mich aussergewöhnlich qualifiziert zu haben.
    Aber habe ich dennoch realistische Chancen?
    Hinzu kommt mein Abschluss; ich habe die Ausbildung GHRGe, aber den Schwerpunkt Sek I. Kann dies ein Hindernis werden?
    Was würde eine Bewerbung einschließen? Revisionsstunde und mündliche Prüfung? Oder auch die Leitung einer Konferenz, wie bei einer regulären Schulleitung?
    Ist es ein Problem, dass ich die Bezirksregierung wechseln muss?
    Und könnte ich mich z.B. auf zwei Ausschreibungen gleichzeitig bewerben oder ist dies unzulässig?
    Sollte man / darf man zuvor Kontakt mit den Schulen aufnehmen um vorsichtig nachzuhaken, ob man reale Chancen hätte?


    Ich weiß, es sind Fragen über Fragen.
    Aber aufgrund der abrupten Schließung unserer Schule und dem Jobangebot meiner Frau mache ich mir schon intensive Gedanken über die Zukunft.


    Vielen Dank im Voraus.

Werbung