Berechtigt und befähigt für Konrektorstelle?

  • Hallo zusammen.


    Ich habe generelle Fragen in Bezug auf die Bewerbung von Konrektorstellen.


    Zuvor kurz etwas zu meiner Person:
    Ich habe Lehramt auf Grund,-Haupt-, Realschulen und Teilen der Gesamtschule mit dem Schwerpunkt HRGe studiert.
    Während meines Studiums habe ich 3 Jahre in OGTS gearbeitet und dort sehr viel Freude gehabt.
    Momentan arbeite ich an einer Hauptschule, die laut Beschluss, im kommenden Jahr zur Sekundarschule umstrukturiert werden soll.
    Ich bin aktuell im letzten Halbjahr meiner Probezeit, arbeite seit zwei Jahren auf einer Funktionsstellen-ähnlichen Funktion und im erweiterten Team der Schulleitung.
    Ich übe meinen Job sehr gerne aus, merke aber im Laufe der Zeit, dass mir die frühere Arbeit mit kleineren Kindern viel mehr Freude bereitet hat.
    Hinzu kommt die Tatsache, dass meine zukünftige Frau ein wirklich tolles Jobangebot bekommen hat, welches sich in unserer Heimatstadt befindet, die jedoch gut 100km von meinem Arbeitsplatz entfernt ist.
    Nun ziehen wir einen Umzug bzw. Teilumzug und eine (nicht gewünschte) Fernbeziehung in Erwägung.
    Ich persönlich - und wie ich einzelnen Kommentaren von Kollegen entnehme - würde mir eine solche Stellung auch zutrauen und spiele schon seit Längerem mit einem solchen Gedanken in (ferner) Zukunft.


    Meine Frage wäre nun, ob ich berechtigt bin, mich auf eine Konrektorenstelle zu bewerben?
    Ich weiß, dass ich mindestens ein Jahr aus der Probezeit heraus sein muss, wenn ich nicht in der Abschlussbewertung den Vermerk habe, mich aussergewöhnlich qualifiziert zu haben.
    Aber habe ich dennoch realistische Chancen?
    Hinzu kommt mein Abschluss; ich habe die Ausbildung GHRGe, aber den Schwerpunkt Sek I. Kann dies ein Hindernis werden?
    Was würde eine Bewerbung einschließen? Revisionsstunde und mündliche Prüfung? Oder auch die Leitung einer Konferenz, wie bei einer regulären Schulleitung?
    Ist es ein Problem, dass ich die Bezirksregierung wechseln muss?
    Und könnte ich mich z.B. auf zwei Ausschreibungen gleichzeitig bewerben oder ist dies unzulässig?
    Sollte man / darf man zuvor Kontakt mit den Schulen aufnehmen um vorsichtig nachzuhaken, ob man reale Chancen hätte?


    Ich weiß, es sind Fragen über Fragen.
    Aber aufgrund der abrupten Schließung unserer Schule und dem Jobangebot meiner Frau mache ich mir schon intensive Gedanken über die Zukunft.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Guck dir doch mal die LVO an.


    Für eine Konrektorenstelle an der Hauptschule musst du 3 Jahre, für eine an der Sekundarschule 4 nach deiner Probezeit im Dienst sein. (§53 und §14 LVO) Da du vermutlich 3 Jahre Probezeit hattest, verkürzt sich die Zeit um 6 Monate.
    Diese Zeitanforderung kann aber bei der Stellenausschreibung außer Kraft gesetzt werden.


    Die Sache mit dem 1 Jahr Dienstzeit nach Probezeitende oder besondere Bewährung gilt zusätzlich.
    In der Praxis ist das für dich vor allem für normale A13-Aufstiegsstellen wichtig, da diese ansonsten keine darüber hinaus gehenden Mindestdienstzeiten erfordern. Du findest diese Regelung im LBG.

  • Mir geht es ja vordergründig um die Grundschulen.
    Und laut Stellenausschreibungen ist dies ein Jahr nach Probezeit möglich.

    Zitat

    Beförderungsvoraussetzung gem. § 20 Abs. 2 LBG ist eine Dienstzeit von 1 Jahr nach Beendigung der Probezeit


    Durch die Verkürzung um ein Jahr, wäre dieses Jahr doch dann ausser Kraft gesetzt?!


    Aber ist das Theorie oder gibt es wirklich auch eine reelle Chance?
    Darf ich mich bei zwei Schulen parallel bewerben?

  • Hallo,
    im Sekundarbereich umfasst eine solche Revision vier Teile:
    1. eigene Unterrichtsstunde (mit Unterrichtsentwurf) mit Nachbesprechung,
    2. Hospitation eines Kollegen mit anschließender Beratung (mit vorherigem Erstellen eines Beratungskonzepts),
    3. Planung und Durchführung einer pädagogischen Konferenz (mit Konferenzkonzept),
    4. schulfachliches Kolloquium.
    Die Vergabe der Stelle erfolgt nach folgenden Kriterien:
    1. beste Note
    2. "Besoldungsnähe"
    3. Dienstalter.


    Viel Erfolg!!!!!


    Bine

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