"Für alle Fallgruppen gilt:
Der Höhergruppierungstermin zum 1. August 2026 ergibt sich aus den
tarifvertraglichen Vorgaben und kann weder durch Sie noch durch die
personalverwaltenden Stellen beeinflusst werden. Dies gilt sowohl für die
Beschäftigten, die ohne Antrag höhergruppiert sind, als auch für die Beschäftigten, die
auf Antrag höhergruppiert sind. Der Zeitpunkt eines fristgerecht gestellten Antrags hat
keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung; der Antrag wirkt auf den
1. August 2026 zurück.
Ihre neue Eingruppierung wird in einem Änderungsvertrag niedergelegt. Sie erhalten
zwei Ausfertigungen des Änderungsvertrags zur Unterschrift – eine Ausfertigung wird
zu Ihrer Personalakte genommen, die andere ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Der
Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter den Vertrag beeinflusst den
Höhergruppierungstermin nicht."
Quelle:https://www.gew-nrw.de/fileadmin/user…ung_02-2026.pdf
Für mich liest sich das so, als wenn es keine Ausnahmen gibt. Aber ich lasse mich gerne anderweitig belehren.