@chemikus08
Na ja, ich bin ja nun auch in der Personalvertretung. Und ich sehe meine Aufgabe durchaus darin, dem einzelnen Kollegen zu seinem Recht zu verhelfen. Gleichzeitig finde ich aber auch, dass die übrigen Kollegen nicht über Gebühr belastet werden dürfen.
Deshalb: Elternzeit, Kuren und meinetwegen auch OPs so legen, dass man die Ferien größtenteils ausspart? Meinetwegen. Bei Kuren und OPs, bei denen der Zeitpunkt aus medizinischen Gesichtspunkten nicht verschiebbar ist, ist das sowieso keine Frage. Aber es ist durchaus wünschenswert, dass sich der einzelne Kollege auch die Belastungen des Gesamtkollegiums bewusst macht. Klar sollte das nicht nötig sein. Der Arbeitgeber soll lieber für eine ordentliche Vertretungssituation sorgen. Aber solange das nicht passiert, sollte doch möglich sein, dem einzelnen Kollegen zumindest zu spiegeln, welche Konsequenzen seine Entscheidungen für andere haben. Vor allem falls er - durch ein krankes Kind beispielsweise - möglicherweise in einer Situation ist, in der er auch später noch Entgegenkommen vom Kollegium benötigt, wo das vielleicht nicht so klar in seinem Sinne geregelt ist.
Als PR würde ich dem Kollegen das im Einzelgespräch also darlegen. Wenn er dann auf seine Entscheidung besteht, die Kur vor die Ferien zu legen, würde ich ihn gegenüber der Schulleitung dabei unterstützen, dies auch durchzusetzen. Aber, wie gesagt, auf die Konsequenzen für andere hinweisen sollte man schon.
Trotzdem hast du im Prinzip nicht unrecht, dass sich Lehrer hier sehr viel gefallen lassen und zu oft auch von anderen erwarten, nicht vollumfänglich auf ihre Rechte zu bestehen. Keine Ahnung, wie das in der "freien Wirtschaft" (tm) funktioniert, aber im Schuldienst liegt das eben daran, dass das System solche Ausfälle nicht auffangen kann und dann andere, die bereits auf Anschlag arbeiten, noch mehr belastet werden. Konsequenterweise müsste man an solchen Schnittstellen im großen Stil mit dem Arbeitskampf beginnen: Kollege X fordert seine Rechte ein und Kollege Y reagiert mit einer Überlastungsanzeige, wenn er dadurch besonders belastet wird.
Und jetzt kommt der Hammer. Erkranken ich im Januar mit einem Herzinfarkt und bin die Sommerferien über bis September krank geschrieben. Bekomme ich dann noch meinen Urlaub? Nein, den immerhin reichen ja die Herbst- und Winterferien noch um meine 28 Urlaubstage anzufeuern.
Das würde ich anders sehen. Bei zwei Wochen Herbstferien (=10 Arbeitstage) kommt man im besten Fall mit den Weihnachtsferien im Kalenderjahr nach Abzug der Feiertage auf 14 Arbeitstage, wenn Weihnachten auf einem Samstag liegt. Damit hätte man noch mind. 16 Urlaubstage "übrig", die man natürlich an anderer Stelle einfordern könnte. Wenn man schlüssig nachweisen kann, dass man in den Herbstferien aufgrund von Überstundenabbau oder Korrekturen keine 10 Urlaubstage nehmen kann, kann man möglicherweise noch mehr durchsetzen.