Und bis auf das angebrüllt werden, was man sicher an den Vorgesetzen weitergeben kann, sehe ich auch nichts, was das Kollegium (wenn es denn als Ganzes agieren würde) in der Hand hätte.
Konferenzen können sich eine Geschäftsordnung geben. Hat Meike hier schon mehrfach erläutert und ist ein wirklich brauchbarer Hinweis. Überhaupt müsste einer der ersten Schritte der sein, dass ein Kollegium über seine Rechte aufgeklärt wird: Wer verteilt wann welche Aufgaben mit welchen Mitbestimmungsmöglichkeiten? Was ist ganz klar Schulleitungsaufgabe? Wie müssen/können Konferenzen ablaufen? Was kann/muss Konferenzthema sein - mit anderen Worten, in welchen Bereichen hat welche Konferenz Entscheidungsbefugnisse etc.
Da muss sich jemand mal mit dem Dienstrecht genau beschäftigen und das Kollegium informieren. Das kann der PR sein, das kann aber auch jeder andere Kollege machen. Aus der Ferne kann man leider keine konkreteren Tipps geben.
Öhm, und wer soll zum Personalrat gehen? Das Kollegium geschlossen? Konrektor? Ein Auserwählter? Wer zieht sich den Schuh an?
Na ja, vielleicht die TE? Sie scheint ja damit ein Problem zu haben.
@Meike.
Ich verstehe, was du meinst, würde das aber ähnlich wie DeadPoet sehen. Hängt natürlich auch von der Person des SL ab. Wenn ihm seine Fehler nicht bewusst sind, kann man vielleicht in einzelnen Bereichen doch etwas erreichen. Also nicht: "Sie sind unfähig, bitte stellen Sie das ab!", sondern konkrete Gespräche zu einzelnen Punkten: Wahrnehmung des Kollegiums bzgl. des Kommunkationsstils (Anbrüllen vor Schülern); Vorschläge/DVs zu konkreten Verfahrensweisen etc.