Ich bin nicht in NRW, aber im Folgenden die Regelungen, wie ich sie kenne. Die Unterschiede bzgl. NRW dürften eher in den Details liegen, meiner Meinung nach. Das alles gilt für Beamter. Bei Angestellten sind die Regelungen meines Wissens nach zum Teil anders.
Nun, wie bringt man das der SL bei? Wie lange im Voraus? Gibt es da Fristen?
Ob es Fristen gibt, weiß ich nicht. Je früher die SL Bescheid weiß, desto besser für die Schule natürlich. Sobald die Situation also vorhersehbar ist, würde ich das Gespräch suchen - sofern es nicht Gründe gibt, dies so lange wie möglich zu verschweigen. Eventuell kann die SL auch schon vor der langfristigen Krankschreibung für Entlastung sorgen. Ich würde auf jeden Fall auch den Schwerbehindertenbeauftragten (- der ist auch für solche Fälle zuständig, wenn keine Schwerbehinderung vorhanden ist -) und den PR ins Boot holen uns so weit wie möglich/angemessen informieren.
Muss ich der SL den Umfang/die Details meiner Krankheit bekannt machen?
Meiner Ansicht nach muss der SL gar keine Detail wissen. Je mehr er weiß, desto besser kann er sich aber auf die Situation einstellen. Damit meine ich nicht (nur) Fragen der Schulorganisation, sondern vor allem und in erster Linie die Frage, wie er seiner Fürsorgepflicht dir gegenüber nachkommen kann.
Wie stelle ich dann die Kontinuität meines Unterrichtsbesonders in der Q 1/Q2 sicher? Muss ich meinen Nachfolger mit Curricula, Planung, Materialien, Aufgaben versorgen?
Zuerst musst du dir bewusst machen, dass wir alle ersetzbar sind. Auch kurzsfristig und ohne Ankündigung. Auch deine Abikurse werden das Abitur hinbekommen, selbst wenn du von heute auf morgen ausfällst. Wie das gewährleistet werden kann, ist Aufgabe der Schulleitung. Setz dich also nicht unter Druck und mach dir kein schlechtes Gewissen. Schon gar nicht darfst du gesundheitliche/medizinische Maßnahme aufschieben, weil du fehlgeleitetes Pflichtgefühl höher bewertest als deine eigene Gesundheit.
Falls du aber in der Lage bist, deinem Nachfolger eine Auflistung der bisherigen Unterrichtsinhalte etc. oder eine Langzeitplanung zur Verfügung zu stellen, wird der sicherlich dankbar sein. Weitere Arbeitsmaterialien für die Weiterarbeit halte ich nicht nur für unnötig, ich würde sie auch eher als Belastung sehen bzw. ignorieren. Wir sind alle Profis, die meisten von uns haben eigene Vorstellungen und Materialien für die einzelnen Jahrgangsstufen. Mir würde es deshalb leichter fallen, die Klasse einfach zu übernehmen und mein Ding zu machen, als das Gefühl zu haben, jetzt unbedingt das Material des Vorgängers zu verwenden.
Was genau bedeutetdie langzeitige Krankschreibung in finanzieller Hinsicht?
Eine Krankschreibung, auch langfristig, hat bei Beamten keinerlei Auswirkungen auf die Besoldung. Sogar wenn du dann langsam wieder arbeiten kannst, wirst du im Rahmen der "Beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme (BEM)" erstmal nur mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteigen und trotzdem deine vollen Bezüge erhalten.
Wird diese langzeitige Krankschreibung im Fall einer vollständigen Genesung Einfluss auf die späteren beruflichen Pläne haben?
Das hängt möglicherweise von den beruflichen Plänen ab. Im Falle einer vollständigen Genesung dürftest du formal erstmal keine Nachteile haben. Wie aber die einzelnen Personen, die über deine berufliche Zukunft bspw. bei Bewerbungen auf Funktionsstellen, Abordnungen etc. entscheiden, kann natürlich keiner vorhersagen. Im Zweifelsfall wird da nämlich niemand sagen, dass Frau Valkyrie die Beförderung aufgrund ihrer Krankheit im Jahr 2018 nicht bekommt, sondern sie würden das dann anders begründen: fachlich etc. Oder dein Schulleiter würde bei einer Beurteilung mit hingedrehten Gründen eine schlechtere Note geben etc. Aber ob sie das machen, weiß man nicht. Rein juristisch geht das nicht. Falls du nicht vollständig gesundest, kann es natürlich sein, dass gewisse Einschränkungen auch formal relevant sein können. Andererseits hast du dann vielleicht einen GdB, für den wiederum andere Vorschriften gelten, die dann in diesem speziellen Fall von Vorteil sein können. Hier kann dich der Schwerbehindertenbeauftragte beraten.
Und wenn der Körperdoch nicht mitmacht und länger braucht, was dann?
Es gibt in den verschiedenen Bundesländern Fristen, ab wann man bei langfristiger Krankheit zum Amtsarzt geschickt werden kann, damit der Dienstfähigkeit oder eben Dienstunfähigkeit feststellt. Wenn der Amtsarzt dich dann Dienstunfähig schreibt, kannst du nicht weiterarbeiten. Du erhältst dann weiterhin reduzierte Bezgüge, wobei die Höhe davon abhängt, wie lange du schon im Dienst bist. Wie sich das genau errechnet, weiß ich nicht.
Ich wünsche dir alle Gute!