Beiträge von WillG

    Wozu brauchen die SuS in Prüfungssituationen Internetzugang? Handys / Smartphones müssen vorne am Pult abgegeben werden. Selbst IF-Klausuren werden nicht am PC geschrieben. Ansonsten kann man - zumindest bei unseren PC's - den Internetzugang unterbinden.

    Möglicherweise, weil wir in einer Welt leben, in der wir "im richtigen Leben" immer und überall Internetzugang haben. Wenn man nun davon ausgeht, dass die Schule Kompetenzen für Wissensmanagement im richtigen Leben vermitteln soll und dass Prüfungen diese Kenntnisse entsprechnd überprüfuen sollen, könnte man ableiten, dass sich Klausurenformate ebenfalls anpassen müssen.
    Ist wohl eine Frage der persönlichen Einstellung zu den Themen/Begriffen "Wissen"; "Kompetenzen"; "Bildung".

    (Das meine ich nicht kritisch: Ich bin selbst nicht ganz sicher, wie ich dazu stehe. Vermutlich finde ich eine Mischung nicht verkehrt. "Normale" Klausuren, in denen neben den Kompetenzen auch Wissen abgefragt wird und zwischendurch aber durchaus auch mal eine Klausur, die sozusagen unter "realistischen" Bedingungen abläuft. Hier wäre dann der Schwerpunkt anders: Wo finde ich Informationen; wie stelle ich die Verlässlichkeit einer Quelle sicher; wie suche ich Informationen im Internet effektiv und effizient; Wie verwerte ich die Informationen im Hinblick auf die Aufgabenstellung. In Deutsch wäre das bspw. für die Erörterung - bei entsprechend geschickter Themenwahl - ein echter Gewinn.)

    Meine Güte, dass so eine Diskussion immer gleich so emotional werden muss...
    Natürlich ist es prinzipiell richtig, dass der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, und dass man grundsätzlich auch an diesem Wochentag nachmittags für Unterricht, Konferenzen oder auch für andere dienstliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen muss.
    Das trifft zunächst erstmal für Vollzeit- und Teilzeitkräfte zu. Sonderregelungen für Teilzeitkräfte müssen eben in Form eines guten Teilzeitkonzepts erarbeitet werden. Darin kann dann natürlich schon stehen, dass TZ-Kräfte freitags keinen Unterricht haben und nicht an Konferenzen teilnehmen. Ist halt eine Frage der Ausarbeitung eines solchen Konzepts. Wenn es kein solches Konzept gibt, dann sollten sich Teilzeitkräfte mit dem PR und der Gleichstellungsbeauftragten kurzschließen und eins erarbeiten. Das dauert aber und ist aufwendig. Wenn man das nicht möchte, bleiben nur noch individuelle Absprachen.

    Persönlich sehe ich aber das System "Schule" als ein System, bei dem es viel um gegenseitige Absprachen und Rücksichtnahme geht. Das Personalvertretungsgesetz spricht hier von der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" und vom "Schulfrieden". Und der Freitagnachmittag ist eben rein subjektiv doch kein "normaler" Arbeitstag. Deshalb würde ich von einer Schulleitung, die in der Regel auch Arbeit und Engagement an manchen Abenden und am Wochenende einfordert (und sei es nur durch Korrekturen) so viel Sensibilität erwarten, hier auf die Wünsche des Personals Rücksicht zu nehmen. Auch da kann der PR einen Vorstoß leisten.
    Nicht zuletzt hat Meike ja ausführlich beschrieben, wie man auch von Seite des Kollegiums auf solche Vorgaben Einfluss nehmen kann. Stichwort: Geschäftsordnung der GeKo.

    Ja, natürlich hätten wir Rechte, aber das würde bedeuten, in komplette Konfrontation mit der Schulleitung zu gehen (die nur noch 2 Dienstjahre hat). Ganz ehrlich, da sitz ich die Zeit lieber aus.

    Wenn man natürlich die Konfrontation mit der Schulleitung scheut, dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn diese in Gutsherrenart willkürliche Weisungen erteilt, ohne die Bedürfnisse des Kollegiums zu berücksichtigen. Man muss seine Wünsche und Bedürfnisse schon klar artikulieren und seine Rechte einfordern. Das ist zu einem großen Teil des PR, aber der kann auch nicht in die Köpfe des Kollegiums schauen. Außerdem schadet es auch dem Feld-Wald-und-Wiesen-Lehrer nicht, seine Rechte zu kennen. Und als verbeamteter oder unbefristet angestellter Lehrer kann man sich auch trauen, diese einzufordern.

    Kommt wohl aufs Bundesland an.
    Auf die Notenbildung selbst würde es mich auch sehr wundern. Aber in manchen BL kann man durch Berufsausbildung bzw. durch berufliche Tätigkeiten einen Bonus auf die Einstellungsnote selbst bekommen. D.h. dass deine Abschlussnote sich zwar nicht ändert, aber evtl. bei der Stellenvergabe auf staatliche Planstellen wie eine bessere behandelt wird. Wie gesagt, hängt vom Bundesland ab.

    Interessanterweise habe ich erst auch überlegen müssen, weil ich einfach durch die Fremdsprachen geprägt bin, in denen Authentizität ganz wichtig ist. Aber wenn ich darüber nachdenke, kann ich eigentlich nichts Schlimmes daran finden. Und sogar in den Fremdsprachen verfasst man in den unteren Klassen kurze Lesetexte selbst, um sie auf den aktuellen Wortschatz und die Grammatik abzustimmen.
    Außerdem würde ich Mikaels Argument unterstreichen und noch dazufügen: Die Lehrwerke werden ja auch "nur" von Lehrerkollegen geschrieben; wer sollte da denn unbedingt mehr Kompetenz haben als du.
    Eine Ausnahme bleiben aber wohl doch die Fremdsprachen ab einem gewissen Niveau: Obwohl ich mir meiner Sprachkompetenz sehr sicher bin, würde ich mir nicht erlauben, einen Text in der Fremdsprache ab einem gewissen Niveau als "authentisch" zu bezeichnen. Muttersprachler bin ich einfach trotz allem nicht.

    Aber wie würdest du dich als Kind fühlen, wenn deine Freunde schon aus haben und du müsstest noch in den "blöden Gottesdienst"? Kinder denken ja in der Hinsicht recht pragmatisch und verlieren keinen Gedanken daran, dass ihnen der Gottesdienst ja auch gefallen könnte

    Sofern der Gottesdienst nicht schulrechtlich vorgeschrieben ist, wäre das dann ein klares Zeichen darüber, ob er gewünscht wird oder nicht. Und wenn sich dann herausstellt, dass eine Mehrheit der Kinder (bzw. deren Eltern) kein Interesse daran haben, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen. Ich sehe das auch pragmatisch. Das sehe ich übrigens nicht nur bei Gottesdienstens so. Auch Schulfeste, für die man Anwesenheitspflicht verhängen muss, damit überhaupt jemand kommt, kann man sich eigentlich sparen. Oder abendliche Theaterbesuche etc. mache ich prinzipiell nur noch auf freiwilliger Basis und eben nicht während des Vormittags. Und wenn ein Großteil der Schüler sich bei Exkursionen etc. beklagt, dass sie dadurch späer nach Hause kommen, dann werden sie abgesagt.
    Ich biete meinen Schülern gerne mehr an als den reinen Unterricht. Aber ich sehe mich nicht in der Pflicht, sie dazu zu zwingen - und mir dadurch das Leben zusätzlich zur Mehrarbeit noch schwerer zu machen, indem ich mich deswegen mit Jammern oder Elternbeschwerden beschäftigen muss.

    Es gibt aber auch BPLK, die verbeamtet, und ADLK, die nicht verbeamtet sind.

    Der Punkt ist, dass die Einstellungsvoraussetzungen für BPLK einfach niedriger liegen. Die müssen eben nicht verbeamtet oder unbefristet sein. Dadurch ergibt sich die geringere Vergütung. Das ist wie mit Promovierten im Schuldienst - die bekommen ja auch nicht mehr, obwohl sie besser qualifiziert sind, weil ihre Qualifikation zumindest formal keine Einstellungsbedingung ist. Oder wenn ein Lehrer mit 2. Staatsexamen an der VHS unterrichtet etc. etc.
    In der Theorie sollte es auch so sein, dass die ADLKs mehr Aufgaben (z.B. Funktionsstellen) und mehr Verantwortung (z.B. im Abitur) übernehmen sollen. Ob das in der Praxis an allen DSen so umgesetzt wird, ist dann natürlich eine andere Frage.
    Seltsam finde ich allerdings, dass die Besoldungsunterschiede nicht mehr durch das Grundgehalt entstehen. Das würde noch eher Sinn machen. Bei Ortszuschlägen etc. wirkt das schon wenig nachvollziehbar.

    Divida et impera.
    Sehe das so wie Kecks. Trotzdem würde ich erstmal den PR einschalten, der prüfen soll, ob solche Maßnahmen, wie du sie vage beschreibst, überhaupt zulässig sind.
    Damit meine ich die gegenseitigen Kontrollen. Was das Durchsetzen von Regeln angeht, würde ich das einfach in meinem Unterricht machen und mich innerhalb des Kollegiums verständigen, dass auf dem Schulhof nur noch die Anweisungen des SL (+nötigste Aufsicht, um die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen).
    Wenn unser Schulleiter das mit dem Rauchen so lasch angehen würde, würde mir das keine grauen Haare bereiten. Dann sollen die das eben machen.

    Allgemein würde ich erwarten, dass man für eine Planstelle auch aus "Kulanz" aus seinem Vertrag gelassen wird, aber es gibt bestimmt irgendwo einen Idioten, der nur die §§ sieht und nicht menschlich handelt.

    Da ist die Sicht vielleicht ein wenig einseitig: Vielleicht gibt es auch in manchen Fächern einfach nur nicht ausreichend Lehrer , so dass man diejenigen, die man hat, nicht einfach wieder ziehen lassen kann.
    Trotzdem würde ich mir natürlich von meinem Arbeitgeber auch so viel Empathie und Kulanz wünschen, dass er mich für einen besseren Vertrag ziehen lässt. Nur, falls das halt nicht geschieht, muss es nicht gleich ein "Idiot" sein, der "nur die §§ sieht".

    Die meisten Kollegen bei uns berufen sich meist darauf, dass sie "auch nur Menschen" seien, während ich behaupte: Sicher, aber der Berufsethos sollte uns etwas bedeuten.

    Ich würde hier ganz klar differenzieren: Es gibt ja Situationen, in denen Kollegen aus dem Unterricht, aus Elterngesprächen oder anderen Situationen ins Lehrerzimmer kommen und sich erstmal Luft machen müssen. Das würde ich nicht zu hoch hängen, wenn auch die Ausdrucksweise dann manchmal wenig professionell ist. In diesem Kontext sehe ich das Lehrerzimmer als "geschützten Raum" und besser die Kollegen lassen ihren Ärger hier raus, um dann wieder runterzukommen, als dass sie den Frust mit ins Klassenzimmer tragen. Denn ja, wir sind "auch nur Menschen".

    Anders sieht die Situation auf Notenkonferenzen etc. aus, wenn es also gerade keinen konkreten Anlass für Frust gibt. Hier würde ich uneingschränkt zustimmen. Ich nehme auch an, dass wir alle diesen einen Kollegen haben, der entspannt Kaffee trinkend im Lehrerzimmer sitzt und dabei darüber schwadroniert, wie doof, unerzogen und generell abzulehndend doch die Schüler (und ihre Eltern) seien. Das halte ich für wenig professionell, außerdem zieht es die gesamte Stimmung im Lehrerzimmer runter.

    Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
    Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.

    Bist du dir sicher, dass das auch gilt, wenn man nach einer Entlassung aus dem Dienst ein neues Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland aufnimmt? Dafür gibt es ja aonst eigentlich gerade die KMK-Vereinbarungen zu den speziellen Verfahren (Länderaustauschverfahren etc.).

    Normalerweise sollte das gehen. Du verlierst dabei wahrscheinlich deine Erfahrungsstufen und bisherigen Pensionsansprüche, was als Berufsanfäger ja noch nicht so wild ist. Ich würde mich aber nicht auf die Einschätzungen in einem anonymen Forum verlassen, sonder nochmal bei der Rechtsberatung deines Verbands nachfragen, um eine verlässliche Auskunft zu bekommen.

    Der "normale" Weg geht so:
    1.) Ländertauschverfahren: Hier muss dich dein Bundesland freigeben, dann kommst du in einen Pool von Tauschwilligen und die Bundesländer tauschen so lange fröhlich herum, bis (in der Regel) jedes Bundesland so viele Leute bekommt, wie es auch abgibt. D.h., wenn du in Niedersachsen bist und nach Bayern willst, dann muss kein direkter Tauschpartner für dich aus Bayern gefunden werden, sondern Bayern gibt vielleicht jemanden an Berlin ab, Berlin jemanden an Hessen und Hessen jemanden an Niedersachsen. Und dann könntest du die freie Stelle in Bayern besetzen (vereinfacht gesagt). Das ist häufig recht langwierig, weil der Prozess sehr intransparent ist. Ohne den Versetzungsgrund "Familienzusammenführung" ist es oft schwer. Außerdem ist es fraglich, ob dich dein Bundesland innerhalb der Probezeit dafür freigibt, da es sich formal um eine Versetzung handelt.

    2.) Du beantragst eine Freigabeerklärung bei deinem Dienstherrn. Damit erlaubt er dir quasi, dich in anderen Bundesländern zu bewerben und garantiert dir, dass du auch gehen darfst, falls du etwas findest. Und dann nimmst du einfach am normalen Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland teil und hoffst, dass es klappt.

    Der Vorteil dieser beiden Wege ist, dass du deinen Beamtenstatus durchgängig behältst und dass du Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche mitnehmen kannst. Der Nachteil ist, dass dein Dienstherr dir die Freigabe versagen kann.

    So, jetzt hast du mich neugierig gemacht.
    Artikel 7 ist soweit klar. Da steht aber - du hast es ja selbst zitiert - lediglich etwas von "Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften". Einrichtungen wie die Missio Canonica ergeben sich dann aus Artikel 22 des Reichskonkordats. So weit, so klar. Jetzt habe ich auf die Schnelle das hier gefunden, wenn auch bei Wikipedia. Das bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957:

    Zitat von Wikipedia

    Das Grundgesetz habe vielmehr – im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung – das Schulrecht ganz bewusst ausschließlich den Ländern zugewiesen. Art. 7 GG und Art. 141 GG (die sog. Bremer Klausel) zählten nach Willen des Parlamentarischen Rates die bundesrechtlichen Bindungen abschließend auf. Das ergebe sich schon daraus, dass die „Bremer Klausel“ gegen das Reichskonkordat verstoße und daher nicht gleichzeitig die Länder auf dessen Einhaltung verpflichten könne. Folglich seien die Länder jedenfalls nicht dem Bund gegenüber verpflichtet, die Schulbestimmungen des Konkordats einzuhalten.

    Für mich würde das heißen: Am konfessionellen Religionsunterricht führt wg. Art. 7 GG kein Weg vorbei. Da aber die Länder nicht dazu verpflichtet sind, die Schulbestimmungen des Konkordats einzuhalten, könnten sie die Einflussnahme der Kirche beenden, solange gesichert ist, dass eben die Inhalte des Religionsunterrichts nicht den Grundsätze der Religionsgemeinschaften widersprechen.
    Das würde heißen, die Religionsgemeinschaften bestimmen - entegen den Bestimmung im Reichskonkordat - nicht mit, wer Religion unterrichtet. Auch die Lehrplaninhalte sind erstmal Sache des Landes alleine und nur wenn diese den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft widersprechen, können diese entsprechende Schritte einleiten.
    Oder sehe ich das falsch?

    Ich bin übrigens nach wie vor der Meinung, dass die rechtliche Situation in dieser hypothetischen Diskussion nur ein Teilaspekt ist.

    WillG: Mir gehen die "Volljuristen" hier langsam auf den Geist.

    Na dann solltest du vielleicht in einem Juristenforum schreiben? Nur so eine Idee.
    Sicherlich sind die rechtlichen Grundlagen - vor allem das Grundgesetz, aber natürlich auch die Länderverfassungen, Lehrpläne etc. - für so eine Diskussion relevant. Gleichzeitig kann man sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass diese Diskussion ohnehin rein hypothetisch ist, da sie an der Realtiät nichts ändern wird. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass irgendein Bundesland auf Basis unserer Argumente den Fächerkanon ändern. Also immer mit der Ruhe.
    Und solange die Diskussion rein hypothetisch ist, kann man auch diese Regelung im Grundgesetz in Frage stellen. Und bevor du dich wieder künstlich aufregst: Ja, mir ist bewusst, dass der Artikel 7 zu denen gehört, die man nicht ändern kann. Man wird ja wohl noch träumen dürfen


    Zitat von Urteil des BVerwG vom 16. 4. 2014 – 6 C 11.13

    Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG räumt den Religionsgemeinschaften als außerstaatlichen Bildungs- und Erziehungsträgern die Möglichkeit schulbezogener Mitwirkung im Interesse der Religionsfreiheit ein. Für die Forderung nach Einführung eines nichtkonfessionellen Ethikunterrichts als Ersatzfach für den Religionsunterricht bietet die Vorschrift keine Grundlage.


    Nachdem du ja im Gegensatz zu uns Volljurist bist: Mich würde interessieren, warum diese Entscheidung des BVerwG die Variante, die ich meinem letzten Post vorgeschlagen habe, verbietet: Ethik für alle und die Religionsgemeinschaften machen ein zusätzliches schulisches Angebot für diejenigen, die es interessiert. Dann wäre Ethik ja nicht einfach nur "Ersatzfach für den Religionsunterricht", der dann ja seine eigene Stellung hätte. Hatte nicht Berlin mal so ein Modell?

    Und Regelbeförderung auf A14 für alle gab es auch.

    Dann komm nach Bayern. Hier gibt es die am Gymnasium nach ca. 10-12 Jahren noch. Dafür bekommst du halt auch alle vier Jahre eine Regelbeurteilung, für die der Chef innerhalb der vier Jahre dreimal unangekündigt in deinem Unterricht sitzt. Bedeutet wenigstens, dass man keinen Entwurf schreiben muss. Und alle Klassenarbeiten werden routinemäßig stichprobenartig nachkorrigiert, um Anforderungsniveau und Korrketur mit dem Rest der Fachschaft abzugleichen.
    Andererseits braucht man bei Bewerbungen auf Funktionsstellen keine Revision durchmachen, weil einfach die aktuellste Beurteilung herangezogen wird. Hat halt alles seine Vor- und Nachteile. Ob sich das für die knapp €100 mehr beim Sprung von A13Z auf A14 lohnt, muss jeder selbst wissen.

    Nein? Welcher Art werden denn die Konsequenzen denn sonst sein, wenn du doch Probleme erwartest?

    Das hatte ich direkt im Anschluss an den Satz, den du zitierst beschrieben:


    Ein Schulleiter würde mich dann unter anderen Vorwänden absägen. Das kann aber einem schwulen Kollegen bei einem homophoben Schulleiter auch passieren. Oder einem 08/15-Normalo, dessen Nase dem Schulleiter nicht passt.
    Mit anderen Worten: Solange ich mich an das Grundgesetz halte, kann ich nicht institutionalisiert für meinen Lebenswandel bestraft werden.

    Um das nochmal zu präzisieren: Wenn mein Schulleiter mitbekommt, dass ich privat Hardcore-SM (mit Volljährigen mit gegenseitigem Einverständnis) betreibe oder mich an Fotos von volljährigen Schulmädchen, die nicht meine Schülerinnen sind, errege (beides deine Beispiele!), dann kann es schon sein, dass ihm das nicht passt. Er kann aber keine formalen disziplinarischen, beamtenrechtlichen Schritte (Abmahnung; Disziplinarverfahren etc.) einleiten, weil beides nicht gegen Dienstrecht oder Grundgesetz verstößt.
    Aber natürlich hat ein Schulleiter andere Möglichkeiten, mir das Leben schwer zu machen: Stundenplan; unbequeme Dienstanweisungen etc. Außerdem gibt es im Lehreralltag (zumindest in meinem) oft mal Situationen, in denen man sicht nicht zu 100% dienstrechtlich korrekt verhält: Man kommt zu spät zur Aufsicht, weil man nochmal auf die Toilette gegangen ist; man gibt eine Klausur ein paar verspätet heraus etc. Normalerweise wird sowas hingenommen und nicht weiter hoch gehängt. Ein Schulleiter, der aber ein Problem mit mir als Person bzw. mit meinem Lebenswandel hat, daran aber formal nichts ändern kann, wird solche Gelegenheiten nutzen, um mir auf diesem Wege disziplinarische Konsequenzen anzuhängen. Deswegen "nicht institutionalisiert", anders als das eben bei Missio/Vocatio passiert.
    Das muss übrigens gar nicht aufgrund zweifelhafter Vorlieben wie in deinen Beispielen geschehen. Da reicht es auch schon, dass dem Schulleiter der Kleidungsstil eines Kollegen nicht passt, oder dass er schwul ist, oder dass er Migrationshintergrund hat etc.

    Wenn nichts sonst, dann zumindest eine um Längen effizientere didaktische Verpackung der Unterrichtsinhalte. Ich sagte es schon: Serienhelden und so.

    Für letzteres kann Religion nützlich sein. Auch das maße ich mir an zu beurteilen: ich hab Didaktik irgendwann mal ein klein wenig studiert. Und als Lehrer gilt meine persönliche Meinung über Unterricht eben nicht nur als solche, so wie deine ja auch nicht.


    Auch dazu habe ich mich schon geäußert. Gerne aber nochmal: Wie du deine Unterrichtsmaterialien auswählst, ist ganz allein dir überlassen. Wenn du Bibeltexte für die Werteerziehung als geeignet erachtest, dann kannst du das natürlich gerne machen. Als Deutschlehrer habe ich mehrere Bibelstellen, die ich im Unterricht einsetze, wenn es darum geht, Literatur zu interpretieren: Buch Hiob beim "Faust"; Schöpfungsgeschichte beim "Erdbeben von Chili" etc. etc. etc. Ebenso wie ich auch griechische Sagen (Ödipus) und andere Quellen heranziehe. Gar kein Problem. Aber das schreibt mir keiner vor, das ist meine didaktische Entscheidung.
    Und auch das nochmal: Ein nicht-konfessioneller Religions- oder Ethikunterricht sollte meiner Meinung nach durchaus einen gewissen Schwerpunkt auf die christliche Religion als Basis unserer abendländischen Kultur legen. Aber das eben sachlich, wissenschaftspropädeutisch etc. Dazu brauche ich keine Einmischung bzw. Kontrolle durch die Kirche. Dafür brauche ich lehrer, die fachlich fit sind und einen Lehrplan, der fachlich fundiert ist. Das bekommen alle anderen Fächer auch ohne die Einmischung von außenstehenden Organisationen hin. Warum soll das bei Religionswissenschaft großartig anders sein?


    Und noch ein Gedanke zum Radikalisierungsargument:
    Wenn alle Schüler verpflichtend Ethik oder nicht-konfessionelle Religionskunde belegen müssen, wäre wohl auch dem Grundgesetz genüge getan. Ich persönlich könnte gut damit leben, wenn man als Zusatzangebot nachmittags noch konfessionelle Angebote macht, die Schüler dann je nach Interesse belegen können. Damit könnte man sicher stellen, dass die religiöse, konfessionelle Erziehung nicht in die Hand von obskuren Organisationen gelegt wird, ohne den Kirchen gleich großen Einfluss auf den Regelunterricht zu geben.

    Ich bin kein Sprachenlehrer. Ich beobachte aber, dass Latein viel strukturierter unterrichtet wird als andere Fremdsprachen. Sprachen wie Englisch werden offenbar mehr in "Papageienmethode" unterrichtet, man plappert nach, ohne die Prinzipien verstanden zu haben.

    Dass da eine Sprache wie Latein mehr Struktur hineinbringt, liegt dann weniger an der Sprache selbst als daran, wie sie unterrichtet wird. Warum unterrichtet man andere Fremdsprachen nicht auch etwas "strukturierter"? Müsste man dann nicht auch die eigenen Grammatikkenntnisse stärken?

    Puh... ich finde, dass Latein ein wichtiges Unterrichtsfach ist. Aus den von Kecks dargelegten Gründen. Ich fände es schlimm, wenn es als Fach "aussterben" würde.
    Gleichzeitig kann ich goebas Argumentation gut nachvollziehen. Es stört mich als Deutschlehrer immer etwas, wenn als Argument angeführt wird, dass man durch den Lateinunterricht auch die deutsche Grammatik besser versteht. Nicht, weil es als Argument falsch ist - denn leider scheint es ja zu stimmen. Aber ich frage mich dann immer, was wir eigentlich im Deutschunterricht falsch machen, dass wir Latein als Hilfsfach brauchen, damit die Schüler Grammtik kapieren.
    In Bezug auf die modernen Fremdsprachen ist goebas Argument etwas polemisch formuliert, in der Sache aber nicht völlig abstrus. Es ist nach verschiedenen didaktischen Säuen, die durch das Fremdsprachendorf getrieben wurden, nicht ganz einfach, die richtige Mischung zu finden. Reiner normativer, regelgeleiteter Unterricht, wie ich ihn noch als Schüler in Latein erlebt habe, wird den Anforderungen und Zielsetzungen einer modernen, lebenden Fremdsprache nicht gerecht. Ein rein kommunikativer Ansatz erreicht aber zu wenige Schüler, die vielleicht mehr Struktur brauchen und vom Wissen über Grammatikregeln auch für den eigenen Sprachgebrauch profitieren würden.
    Ich will nicht gerade von einer Identitätskrise der mod. Fremdsprachen reden, aber zumindest in unserer Fachschaft ist es durchaus Thema, wie man die unterschiedlichen Ansätze mischt.
    Ähnlich übrigens auch bei den Positionen zum rein zielsprachlichen Unterricht. Auch hier ist die Didaktik ja ein wenig vom extremen Postulat abgekommen (vgl. Butzkamm et al.), aber auch hier erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl festzulegen, wann der Unterricht bzw. die Schüler von einem kurzen, gezielten, begrenzten Wechsel in die Muttersprache profitiert und wann es einfach der bequemere Weg ist. Nicht zu vergessen, dass man seine Klasse schon im Griff haben muss, wenn man dann auch schnell wieder in die Zielsprache wechseln möchte. Aber das ist hier vielleicht zu OT.

    Und der Thread basiert m.E. nicht in erster Linie auf Wahrnehmungen einzelner Personen, sondern mindestens zu einem guten Teil darauf, dass ein Teil der Foristen bei allem, wo irgendwo "Kirche" dran steht, ziemlich unreflektiert an die Decke geht...

    Ich fühle mich einfach mal angesprochen, weil ich ja auch viel mitdiskutiere.
    Ich gehe keinesfalls an die Decke, wenn irgendwo "Kirche" dran steht. Sonst wäre ich aus dem Verein längst ausgetreten. In der Tat engagiere ich mich privat auch in zwei Gruppen, die kirchlich organisiert sind, weil sie eine gute, soziale Sache vertreten. Viele Menschen in diesen Gruppen sind sicherlich gläubiger als ich, aber das ist kein Problem. Weder für mich noch für sie. Aber das mache ich eben privat.
    Privat kann jeder zu Religion und Kirche stehen, wie er möchte. Aber in der Schule, bzw. in einer staatlichen, allgemeinbildenden Schule hat das - meiner Meinung - einfach nichts verloren. Zumal ich immer noch nicht sehe, welchen Mehrwert der konfessionelle Religionsunterricht hat, der durch Ethik nicht erreicht werden kann. Gute Argumente in diese Richtung kamen ja auch nicht.

    (Wie gesagt, mit Ausnahme des Radikalierungsarguments - das ich übrigens von dir bei einer ähnlichen Diskussion hier als Erster gehört habe.)

    Ich halte mich auch an das Grundgesetz, wenn ich praktizierender Hardcore-SMler wäre, der sich daran aufgeilt, Frauen zu schlagen (natürlich bei gegenseitigem Einverständnis ) oder der auf katholische Schulmädchen-Fotos bezopfter Blondinen abgeht. Ich glaub schon, dass so eine Veranlagung von Interesse für meine Vorgesetzten wäre, insbesondere über den Umweg der Eltern meiner Kinder. Persönliche Eignung und Lebenswandel ist unabhängig vom studierten Fach.

    Nein. Wenn der Hardcore SM-Sex einvernehmlich ist und wenn die katholischen Schulmädchen-Fotos von erwachsenen Models - die nicht meiner Schülerinnen sind - gemacht sind, dann hat es meinen Schulleiter nicht zu interessieren.
    Dass ich in der Realität vermutlich mit solchen Vorlieben Probleme bekomme, ist klar. Aber ich muss keine offiziellen dienstlichen Konsequenzen befürchten, wenn ich solche Fotos auf meinem Rechner habe oder von einem Schülervater im Hardcore-SM-Saunaclub erwischt werde. Ein Schulleiter würde mich dann unter anderen Vorwänden absägen. Das kann aber einem schwulen Kollegen bei einem homophoben Schulleiter auch passieren. Oder einem 08/15-Normalo, dessen Nase dem Schulleiter nicht passt.
    Mit anderen Worten: Solange ich mich an das Grundgesetz halte, kann ich nicht institutionalisiert für meinen Lebenswandel bestraft werden.

    101 in Aussagenlogik: Wenn gilt: "Wenn es regnet, wird die Straße nass." gilt deshalb nicht zwangsläufig: "Wenn die Straße nass wird, regnet es."
    Wenn aus Religion => "konfessionslose" Ethik, heißt das nicht zwangsläufig: "konfessionsloses" Fach => religiöse/nicht-staatliche Variante dieses Faches

    Es tut mir leid. Ich habe es ehrlich immer noch nicht verstanden. Also, deine theoretische Erläuterung schon, aber ich sehe nicht, warum sie zwangsläufig auf mein Argument zutreffen muss.

    Weiß ich nicht. Irgendwo wirst du ja Unterrichtsmaterial benutzen. Irgendwer wird das aussuchen. Sofern es kommerzielle Anbieter sind, die sie bereit stellen: qed.

    Ich unterrichte vornehmlich Oberstufe. Unterstufe in nur in Deutsch. Da suche ich mir mein Material aus der Tagespresse und aus der klassischen Literatur zusammen. Also keine kommerziellen Anbieter von didaktisierten Unterrichtsmaterialien.

    Ich möchte gerne meine Frage wiederholen:
    Welchen Mehrwert hat der konfessionelle Religionsunterricht innerhalb des staatlichen Schulwesens, der nicht durch nicht-konfessionelle Religionskunde bzw. Ethikunterricht ebenso - und ohne Einfluss der Kirche - geleistet werden kann. Abseits von der Vermeidung von Radikalisierung.

    Das sind Vokabeln, die die Lehrbefugnis in zwei bestimmten Fächern bezeichnen. Gibts für jedes andere Fach auch und nennt sich schlicht erstes Staatsexamen.

    Wird alles nicht mehr so heiß gegessen, wie es serviert wird. Es gibt sogar homosexuelle Religionslehrer, die offen zugeben, in einer Beziehung zu leben.

    Das kann doch nicht euer ernst sein. Das Staatsexamen ist eine rein fachliche Qualifikation und sagt nichts über meinen Lebenswandel aus. Das ist meiner Ansicht nach schon ein deutlicher Unterschied. Den müsst ihr doch auch sehen? Solange ich mich an das Grundgesetz halte, interessiert es niemanden, wie ich mein Sexualleben oder mein Familienleben gestalte.
    Und wie "heiß das gegegessen" wird, ist völlig unerheblich. Die reine Möglichkeit einer nicht-staatlichen Organisation die Auswahl des Lehrpersonals mitzubestimmen ist schlimm genug. Dann könnte man auch gleich der amerikanischen Botschaft das Recht einräumen, über die Auswahl der Englischlehrer mitzubestimmten, je nachdem, wie sie dem aktuellen Kurs folgen. Würde bestimmt auch nicht so heiß gegessen...
    Im Übrigen kenne ich mindestens einen Fall, wo eine Referendarin an unserer Schule die Missio nicht bekommen hat, weil sie nur standesamtlich verheiratet war. Der Ehemann wollte keine kirchliche Hochzeit. Das finde ich schon recht "heiß gegessen", dafür dass es ja nur "Vokabeln" sind.


    Das war nicht der Punkt: Der Lehrer hat die Freiheit, nach Ansehen der Lernbedingungen die Mittel zu wählen, die ihn seine Inhalte mutmasslich am Besten vermitteln lassen. Du kannst ja gerne wütend mit dem Fuß aufstampfen aber im Grundschulalter ziehen religiöse Märchen mehr als generische Tim/Lisa-Geschichten aus dem Ethikbuch oder irgendeinem Heft für soziales Lernen. Die Bibel ist voller Serienhelden. Keine separaten Kurzgeschichten. Klar ist das einfacher.

    Ich stapfe überhaupt nicht wütend auf. Das überlasse ich den religiösen Eiferern. Und natürlich hast du die freie Wahl bei der Auswahl deines Unterrichtmaterials. Als Deutschlehrer verwende ich selbstverständlich auch regelmäßig Bibeltexte - bspw. einen Auszug aus dem Buch Hiob beim Faust etc. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, den selbstverständlich ist unsere Kultur - for better or worse - christlich geprägt. Aber dazu brauche ich keine eigene Erlaubnis der Kirche und mein Fach braucht dafür keine Sonderstellung. Das ist also auch kein Argument für den konfessionellen Religionsunterricht. Meine Güte, als ob ich fordern würde, alle christlichen Inhalte aus dem Unterricht zu entfernen. Im Gegenteil: Oben schreibe ich, dass ein Fach wie "Religionskunde" oder "Ethik" selbstverständlich einen Schwerpunkt auf das christliche Abendland legen sollte. Aber nochmal: Ich sehe nicht, wozu man dafür die Konfessionen und die Kirche braucht

    .

    Entwerft und druckt ihr eure Schulbücher selber? Und Nein, auswählen ist keine Alternative, sofern ihr hierbei nur die Verlage wechselt. Du bist auch sicher, deine SL, hinauf bis zum Schulrat, haben ihr Parteibuch abgegeben, als sie in Bildungsfragen verbeamtet wurden?

    Ich verwende gar keine Schulbücher. Und jetzt? Darf ich jetzt nicht mehr unterrichten? Oder ist da vielleicht doch ein Unterschied, ob eine nicht-staatliche Organisation klare Vorgaben macht oder ob ich mich entscheide, die Angebote einer nicht-staatlichen Organisation zu nutzen?
    Und dass es - eventuell (ich halte das nämlich eher für eine Legende) - politische Mauscheleien bei der Besetzung von Funktionsstellen gibt ist ja wohl kaum eine Rechtfertgigung dafür, solche Mauscheleien auch an anderer Stelle zu akzeptieren. Dann sollte man lieber über den (angeblichen) politischen Einfluss bei der Stellenbesetzung reden und wie man den verhindern kann.


    Das Argument sieht logisch falsch aus. Aus einer Injektion folgt nicht zwangläufig die Rückrichtung.

    Dann würde ich mich freuen, wenn du mir erklären könntest, wo du den Unterschied siehst.

    Bislang fand ich nach wie vor nur das Argument mit der Radikalisierung halbwegs einleuchtend. Alle anderen Aspekte lassen sich auch durch nicht-konfessionellen religionskundlichen Unterricht verwirklichen. Und viel zu oft gehen die Argumente in die Richtung "stört ja nicht" und "wird nicht so heiß gegessen".

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