Beiträge von WillG

    Hast du mal ne Klassenfahrt in der Sekundarstufe I gemacht?

    Ich machte keine 24-Stunden-Schichten. Nach 10 Stunden fällt der Hammer. Danach bin ich physisch nicht mehr in der Lage, einer anspruchsvollen Tätigkeit wie Aufsicht nachzukommen.

    Mir ist natürlich klar, dass die gängige Praxis die ist, dass möglichst wenige Begleitpersonen mitfahren, damit in der Schule während der Fahrt möglichst wenig Unterricht ausfällt. Das führt dann dazu, dass wöhrend der Fahrt alle irgendwie immer im Dienst und zuständig sind. Ich habe noch keine Fahrt erlebt, wo das anders war. So weit verstehe ich Karl-Dieters Frage - also, in diese Richtung interpretiere ich sie.

    Das heißt aber ja nicht, dass O. Meier grundsätzlich falsch liegt. Wie immer muss man sich die Frage stellen, wo denn die eigenen Rechte liegen und wodurch es gerechtfertigt scheint, diese Rechte zu untergraben, nur weil von Seiten des Dienstherrn Erwartungen formuliert werden, die nicht mit entsprechenden Ressourcen gestützt werden.

    Es würde uns allen gut anstehen, hier mehr auf unseren eigenen Schutz zu beharren. Ich soll auf Klassenfahrt fahren? Okay, aber ich bestehe auf meine gesetzlich festgelegten Ruhephasen, also müssen genügend Begleitpersonen zur Verfügung stehen, dass ich nicht jede Nacht Aufsicht und "Bereitschaft" bin. Und dass ich nach Nächten, wo dies mal meine Aufgabe ist, entsprechende Regenerationsphasen einlegen kann, ohne dass umgekehr zu wenige Kollegen da sind, die die Gruppe tagsüber betreuen und das Programm durchführen können. Das geht nicht, weil dann zu Hause zu viel Unterricht ausfällt? Dann kann wohl die Klassenfahrt nicht stattfinden.

    Ich arbeite selbst daran, hier noch konsequenter zu werden und mir nicht mit Gedanken wie "Ich bin ja eh ein Nachtmensch und so oft werde ich ja dann ab Mitternacht nicht mehr gebraucht" in die eigene Tasche zu lügen. So gesehen finde ich die Konsequenz, die O. Meier hier zeigt, eigentlich fast bewundernswert.

    Manchmal hilft es, sich nicht sofort zu verteidigen, sondern das aufzugreifen und anzunehmen, was der andere anbietet.

    Diesen Tipp würde ich nicht nur als "Strategie" für das eigene Auftreten im Gespräch nehmen, sondern vielleicht auch als mentale Position.

    Ja, es gibt Eltern, die nur Stress machen wollen. Ja, es gibt Eltern, die einfach mal versuchen wollen, etwas besseres herauszuholen.

    Es gibt aber eben sicherlich auch Eltern, die wegen der Leistung ihrer Kinder besorgt sind (- egal ob dies objektiv gerechtfertigt ist oder nicht -) und sich rückversichern wollen, ob schulisch alles in Ordnung ist, bzw. sich Tipps für eine mögliche Verbesserung geben lassen wollen.

    Man darf als Bildungsbürger (- und der überwiegende Großteil der Lehrkräfte dürfte dem Bildungsbürgertum angehören -) auch nicht den Fehler machen, davon auszugehen, dass Eltern ihre Nöte immer adäquat artikulieren können. Was vielleicht wie ein Angriff oder eine Beschwerde klingt, kann oft auch ein Hilferuf oder Ausdruck von Unsicherheit oder Ängsten sein.

    Interessant, wie unterschiedlich es sein kann. Meine Einschätzung wäre die gleiche gewesen wie die von CDL:

    [...] hier in BW scheitert das bereits daran, dass unsere neuen Lehrkräfte prinzipiell erst am letzen Freitag der Sommerferien vereidigt werden und selbst an davor stattfindenden GLK höchstens als Gast teilnehmen dürfen. Verpflichtende Vorbereitungstage kann es so gar nicht erst geben [...]

    Dass es - im gleichen Bundesland wohlgemerkt - auch anders gehalten wird, finde ich spannend:

    Kenne ich auch anders aus BW. Da werden dann selbstverständlich drei Tage vor Ende der Sommerferien im eingangs genannten Zeitrahmen oder sogar darüber hinaus Konferenzen abgehalten. Von Neulingen wird dabei ungeachtet noch anstehender Ernennungen die Anwesenheit erwartet.

    Dass es - sagen wir mal - schwierig ist, vor Antritt des Dienstes bereits Dienstanweisungen zu erteilen, hat ja schon jemand geschrieben. Und der Dienst bei Beamten beginnt nun mal mit der Vereidigung. Aber dazu kommt ja noch ein anderes Problem: Wird Arbeitsleistung von einem befristet angestellten erwartet, bevor der Vertrag unterzeichnet ist bzw. vor dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, wie er im Vertrag steht, gilt das in der Regel als Grund für Entfristung. Im Prinzip könnte also nach meiner Rechtsauffassung jede Vertretungskraft, die zur Anwesenheit bei einer dienstlichen Veranstaltung vor Vertragsbeginn gezwungen wird, sofort auf Entfristung klagen. Das gilt natürlich auch für die Regelung in NRW, die oben zitiert wurde:

    Dienstordnung für NRW, § 14: "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde."

    Ich halte es darüber hinaus auch nicht für sinnvoll, dann solche Veranstaltungen trotzdem durchzuführen, und die neuen Kolleg*innen und befristet Angestellten nicht einzuladen. Gerade Berufsanfänger benötigen die Infos aus Fachkonferenzen doch meist sehr dringend.

    Ich hasse das, wenn ich Zweitkorrekturen von KollegInnen machen muss, die im Zweitfach Deutsch haben - die lassen einem nicht das kleinste Komma zum anstreichen und ich muss total Korinthenkacken, um irgendwo wenigstens ein bisschen grüne Farbe unterzubringen (meist ein A), damit man sieht, dass ich zweitkorrigiert habe.

    Warum unterschreibst du nicht einfach mit grün, als Zeichen, dass du zweikorrigiert, aber nichts gefunden hast?

    Ich hatte mal eine Kollegin, die alle von ihr in der Zweitkorrektur gefundenen (von mir übersehenen) Fehler mit Bleistift anstrich, damit ich sie noch mit rot ergänzen konnte ...

    Das hatte ich auch schon. Das habe ich einmal mitgespielt. Seitdem sage ich, dass es nicht mein Problem ist, wenn die Zweitkorrektur mit Bleistift durchgeführt wird. Entweder der Kollege streicht richtig an, oder es geht mit Bleistift zur Ablage zurück zur Schulleitung.

    Ist wahrscheinlich nett gemeint, aber wenn ich einen Satz Abikorrekturen durch habe, möchte ich nicht alle nochmal in die Hand nehmen müssen.

    Mit Ausnahme dieser arroganten Kollegin klingt das doch danach, dass du halt wirklich das Abitur nicht ganz so hoch hängen musst.

    Wobei ich schon verstehe, dass man beim ersten Mal noch unsicherer ist und sich solche Abkürzungen noch weniger traut.

    Umso unverständlicher ist es, dass du als Abiturerstling gleich zwei Klassen hast.

    Die "Fürsorgepflicht" ist übrigens nicht nur ein Schlagwort. Sie ist in §45 BeamtStG geregelt, das bundeslandübergreifend für alle Landesbeamten gilt. Das müsstest du vielleicht mal deinem SL vorlegen.

    Praktisch wird es so sein, dass meine gesamten Pfingstferien "drauf" gehen, weil "Stichtag" für die Ergebnisse unmittelbar nach den Ferien liegen.

    Es ist immer leicht, sowas "von außen" zu sagen, aber wenn bei euch die Atmosphäre sowieso so schwierig ist, was spricht denn dagegen, einfach mal aus den Pfingstferien zu kommen und den Stichtag nicht einzuhalten.

    Der Stichtag besteht aufgrund von Vorgaben von oben und weil die Schulleitung Zeit braucht, die Ergebnisse zu "verabeiten". Im Moment macht die Schulleitung die Zeitknappheit zu deinem Problem. Mach sie doch einfach mal zu deinem Problem.

    Du bist auf Lebenszeit verbeamtet (nehme ich an). Da dürfte dich auch ein Eintrag in die Akte nicht stören.

    Oder, wie hat Nele immer so schön geschrieben: "Einem verbeamteten Lehrer, dem nichts peinlich ist, kann man nichts anhaben."

    Ich kann Pyros Beitrag nur vollumfänglich zustimmen, ich hätte ihn im Prinzip fast wörtlich genau so schreiben können.

    Ich unterrichte Deutsch und Englisch, beinahe ausschließlich in der Oberstufe.

    Ich möchte gerne noch advocatus diaboli spielen:

    Ab übermorgen kommen dann die FH-Klausuren in Deutsch dazu: Wieder 57 Stück. Da kannst du nicht "drübergehen".

    Warum denn eigentlich nicht? Genau genommen, ist das gar nicht so sehr advocatus diaboli, weil ich die Frage halb ernst, halb rethorisch und halb appellativ meine (- ich Sprachenlehrer, nicht Mathelehrer ;) )

    Natürlich korrigiere ich meine Abiklausuren in der Regel auch gründlicher als normale Klausuren, aber wenn man mal ganz ergebnisoffen die Frage stellt, warum das macht, wird es tatsächlich interessant. Ich behaupte, dass die Noten sich dadurch nicht großartig verändern. Auch bei der schnellen Korrektur normaler Arbeiten / Klausuren halte ich meine Noten für valide. Ich habe vielleicht nicht alle Fehler erfasst und angestrichen, aber die Bewertung würde sich durch ein Handvoll zusätzlicher Komma- und Sprachfehler nicht großartig ändern.

    Bleiben aus meiner Sicht nur zwei Gründe, warum man sich beim Abi mehr Zeit nimmt:

    1.) Man hat Angst vor Widersprüchen / Klagen

    Diese Angst halte ich realistisch betrachtet für unbegründet. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass jemand Widerspruch einlegt, weil man Fehler NICHT angestrichen hat. Und selbst für den Fall, dass es doch mal so kommen würde: Netto betrachtet wäre die Zeit, die man durch die schnellere Korrektur über Jahre hinweg einspart deutlich größer als die Zeit, die man für eine Stellungnahme zu einem Widerspruch benötigt - zumal dies dann außerhalb der heißen Abikorrekturphase käme.

    2.) Man hat Angst, vor dem Zweitkorrektor das Gesicht zu verlieren

    Klar, niemand gibt sich gern die Blöße, Fehler übersehen zu haben und evtl. in den Verdacht zu kommen, die Regel vielleicht selbst nicht verstanden zu haben. Bei Licht betrachtet sitzen wir aber alle im gleichen Boot, wir sind alle von den Abikorrekturen gestresst und fluchen über die viele Zeit, die man dafür braucht. Wenn man dem Zweitkorrektur offen kommuniziert, dass man sich den zweiten Durchgang aufgrund von Zeitnot gespart hat, aber man hinter der Note steht, dürften das die meisten Kollegen nachvollziehen können. Und wenn nicht, dann ist es nicht mein Problem - es gibt keinen Erlass, der mir vorschreibt, wie oft ich eine Klausur lesen muss.

    Ich hab das auch schon gemacht, wenn ich wirklich viele, viele Abiklausuren hatte - wobei das immer noch deutlich weniger als 57 waren. Es ist eine einfache Rechnung. Bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit, meinetwegen 48 Stunden oder so ferienbereinigt, und nur wenig Unterrichtsentlastung durch wegfall des Abijahrgangs, kann ich bei kurzen Korrekturzeiten gar nicht die Zeit für zwei Durchgänge aufbringen. Und schon gar keine 57 Stunden. Wer dir da ein Problem machen möchte, soll erstmal aufzeigen, wie das im Rahmen deiner Arbeitszeit gehen soll - womit wir dann doch wieder bei Korrketurtagen wären.

    Es bleibt dann der Grund, dass man es respektlos findet, dem Zweitkorrektor einen Satz Arbeiten zu geben, die noch mehrere Fehler enthalten, die er dann anstreichen muss. Das wäre eine Frage des Respekts vor der Arbeitszeit des Kollegen. Das kann ich tatsächlich nachvollziehen, Auch hier hilft ein ehrliches Wort vielleicht.

    Ja, ich meine das ernst. Wir verbringen am meisten Zeit mit Korrketuren einer Arbeit, die die Schüler so gut wie nie überhaupt auch nur zu Gesicht bekommen und aus denen sie nichts mehr für spätere Arbeiten lernen können, weil sie gerade ihre Schullaufbahn abgeschlossen haben. Das ist absurd und arbeitszeitökonomisch, pädagogisch und persönlich eigentlich eine Bankrotterklärung.

    Was fehlt, ist eine Vorgabe a la "wenn die Klausur inhaltlich mangelhaft ist, kann sie im Gesamtergebnis auch nicht besser als mangelhaft sein".

    Würde das dann in der Konsequenz nicht bedeuten, dass ein Schüler, der einen beliebigen, gut formulierten Text auswendig gelernt hat und fehlerfrei niederschreibt, zwar auf Inhalt null Punkte bekommt, aber eine sehr gute Bewertung für eine perfekte sprachliche Leistung?
    Vor allem, wenn man ihm kein Plagiat nachweisen kann, sondern der Text vielleicht von einem befreundeten Native Speaker verfasst wurde und nicht im Internet auffindbar ist?

    Versetzung geht vor Beförderung, wenn jemand mit A14 kommt dann wird das Verfahren eingestellt und versetzt.

    Ich weiß natürlich nicht, wie das in Hessen ist, aber das muss nicht unbedingt automatisch der Fall sein. Der Laufbahnvorteil ist ein (!) Unterkriterium im Rahmen der Bestenlause, d.h. der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Vergleich zu anderen Unterkriterien durchaus mit besonderem Stellenwert, aber in meiner Erfahrung (allerdings halt nicht Hessen) nicht sofort und automatisch ausschlaggebend.

    Falls eine Aufgabe (z.B. die Textanalyse) gar nicht bearbeitet wurde, ziehen wir prozentual Punkte ab. Falls der Analyse-Teil z. B. 30% der Inhaltsnote ausmacht, könnte man bei einer Sprachleistung von insg. 11 Punkten 3,3 Punkte abziehen, so dass der Schüler nur noch auf 7,7 Punkte käme.

    Finde ich interessant - ist das eine schulinterne Festlegung oder kam das von oben. Spontan erscheint mir das nicht als formal korrektes Vorgehen.

    Wenn es für die Bewertung zwei Hauptkriterien gibt, Inhalt und Sprache, die unabhängig voneinander bewertet werden müssen, dann kann ich - aus meiner Sicht - inhaltliche Mängel (die fehlende Bearbeitung einer Aufgabe) nicht ohne weiteres auch bei der Sprachnote ahnden.

    Wenn es innerhalb der Sprachbewertung Einzelnoten für Sprachrichtigkeit und Ausdrucksvermögen gibt, kann ich bei einem formalsprachlich korrekten Text - aus meiner Sicht - auch keine Abzüge geben, nur weil er sehr kurz ist.

    Ich kann aber - wieder nur aus meiner Sicht - vielleicht bei Kritierien innerhalb des Ausdrucksvermögens wie "sprachliche Vielfalt" oder "Struktur" Punkte abziehen, wenn der Text so kurz ist, dass sprachliche Vielfalt quasi gar nicht vorkommen kann oder wenn eine klare Struktruierung aufgrund der Kürze nicht erkennbar ist.

    Ganz subjektiv widerstrebt mir das auch, deswegen kann ich das Gefühl, das sei "unfair" durchaus nachempfinden. Wenn aber der Dienstherr solche Kriterien einführt und einfordert, dann ist das halt so.

    Mich ermüdet diese Diskussion, die sich sehr im Kreis dreht, deswegen vielleicht als allgemeine Feststellungen, vor allem an die Fragen/Rückmeldung von Tom123 - wenn auch nicht auf jeden einzelnen Punkt. Mir ist bewusst, dass das kein besonders vorbildliches Diskussionsverhalten ist, aber ich habe das Gefühl, dass wir uns gegenseitig sowieso nicht überzeugen können:

    1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    2. Ich bin jetzt nicht übermäßig ängstlich, aber wenn ich eine Situation vermeiden kann, die - vielleicht auch nur im Extremfall - sehr unangenehm werden kann, dann mach ich das auch. Deswegen nehme ich bspw. auch keine Schüler im privaten PKW mit. Ich hatte noch nie einen Unfall, also ist es auch hier eher unwahrscheinlich, aber warum soll ich das Risiko eingehen. Wenn ich jetzt eine AG hätte, die mir sehr am Herzen liegt und in deren Rahmen gäbe es einen Wettbewerb, zu dem wir nur mit meinem Auto kommen und ich bilde mir das unbedingt ein, würde ich mir das vielleicht auch nochmal überlegen.

    In Bayern scheint es dagegen ja quasi eine Regelbeförderung zu sein.

    Regelbeförderung stimmt, zumindest am Gymnasium, aber die Anzahl der Stellen ist natürlich trotzdem begrenzt. D.h. es gibt sozusagen eine Warteliste, wer als nächstes "dran" wäre, auf Basis von Dienstzeiten und Beurteilungsnoten, und wenn eine A14 frei wird, durch Pensionierung oder durch Beförderung A14 auf A15, wird die Stelle vergeben. Sehr stark vereinfacht dargestellt.

    Und... der "Preis" dafür, dass es A14 als Regelbeförderung gibt, ist, dass wir alle vier Jahre eine Beurteilung bekommen, mit drei mehr oder weniger unangekündigten Unterrichtsbesuchen in dieser Zeit für alle verbeamteten Lehrer.

    Das liegt aber daran, dass ausnahmslos alle (ALLE!!!) Lehrkräfte humorlose, besserwisserische, klugscheißende Korinthenkacker sind.

    Das finde ich überhaupt nicht witzig. Du solltest niemals so verallgemeinern, da du ja nicht alle Lehrkräfte kennst. Korinthenkacker finde ich auch als Begriff nicht angemessen und bei Satzzeichen reicht es wirklich aus, wenn du jedes nur einmal verwendest.

    Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist? Oder einfach der Paketbote, der noch ein zweites Mal vorbeikommt, weil der Empfänger nicht da ist.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Was ist mit dem Polizisten, der [...] von seinem privaten Geld jemanden etwas zu essen oder trinken kauft?

    Wenn das eine gewisse Regelmäßigkeit hat, sehe ich das ebenso kritisch wie bei Lehrern, die privates Geld dienstlich nutzen. Dass ich meinen Schülern fürs Abi ein Stück Schokolade hinlege oder im Sommer mal eine Packung Wassereis spendiere, weil ich Lust darauf habe, ist ebenso okay wie der Polizist, der ausnahmsweise mal jemanden eine Flasche Wasser hinhält. Wenn es aber mit einer erwartbareb Regelmäßigkeit notwendig oder hilfreich ist, muss der Dienstherr dafür aufkommen. Ich bin mal im Hochsommer im Fitnessstudio wg. Kreislauf umgekippt. Da hat mir der Trainer aus dem Verkaufskühlschrank einen isotonischen Drink in die Hand gedrückt. Ich bin sicher, den hat das Studio gezahlt, bei dem ich Kunde bin, nicht der Trainer privat, der dort nur angestellt ist.

    Oder der Hausarzt, der nach Praxisschluss noch mal bei seiner Patientin vorbeikommt?

    Siehe Kommentar von Dr. Caligiari - wenn ich spätabends noch schnell die Abivorbereitung meines Schülers durchsehe, die er mir panisch kurz vorm Abi geschickt hat, kostet mich das kein privates Geld und ich verrechne es mit meiner sonstigen Arbeitszeit. Kein Problem.

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