Beiträge von WillG

    Wo bekommt man eigentlich A13 Z und wo nur A13 als Studienrat?

    Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.

    Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.

    Manche Kollegen brüsten sich ja hier mit ihren wöchentlichen Konferenzen. Was auch immer da besprochen wird, Beschlüsse werden das wohl kaum sein.

    Deswegen auch meine weiteren Ausführungen zu Konferenzen vs. Dienstversammlungen und Teamsitzungen. Ohne direkte Einladung mit konkreter inhaltlicher Tagesordnung dürfte es in solchen Fällen kaum eine formale Anwesenheitspflicht geben

    Nicht in allen Bundesländern sind digitalen Konferenzen zur Beschlussfassung noch möglich. Häufig war das nur eine befristete Coronaregelung.

    Natürlich muss die SL auf Verhältnismäßigkeite achten und dauernd kurze Konferenzen wären wirklich ein Fall für den PR mit Hinweis auf die Arbeitszeit.

    Dennoch ist eine Konferenz selbstverständlich nicht durch ihre Länger definiert. Die Definition erfolgt inhaltlich, meistens abschließend in Konferenzordnungen festgelegt. Es gibt formale Vorgaben wie Einladung, Ladungsfrist, Personenkreis und Beschlusskompetenzen und eben Anwesenheitspflicht.

    Das folgende gilt für Bundesländer, in denen ich mich etwas besser auskenne: Bayern, NRW, Hessen, aber ich würde annehmen, dass das in anderen BL ähnlich sein sollte:

    Man sollte sehr darauf achten, hier die Terminologie nicht zu vermischen, da es relevante Unterschiede gibt. Dienstversammlungen haben Anwesenheitspflicht, können aber keine Beschlüsse fassen und müssen konkret anlassbezogen sein, entsprechend mit fristgemäßer Einladung. Eine regelmäßige DV, bspw. wöchtentlich, "weil ja immer irgendwas anliegt", sind nicht zulässig. Teamsitzungen sind ebenfalls nicht beschlussfähig und eigentlich auch ohne formale Anwesenheitspflicht.

    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    Ein Antrag, der sich auf Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz bezieht, kann von der Schulleitung nicht einfach so kassiert werden, weil er "nicht praktikabel" ist. Ein Antrag ist ein Antrag, der zur Abstimmung kommen muss. Da kann es kein Diktat vom Abteilungsleiter geben, das wäre ein massives Dienstvergehen und ein Fall für die Schulaufsicht

    Ja, ich wollte jetzt sicherlich hier auch keine Lanze für die Wissenschaftlichkeit der Theologie brechen.

    Oder, um Stephen Hawking in einer zu zitieren:

    Zitat

    A scientific law is not a scientific law if it holds only, when some supernatural being decides not to intervene.

    Er bezieht sich damit auf einen Austausch zwischen Napoleon und Laplace, in dem Laplace auf Napoleons Frage, wie Gott denn in seine Theorie passt, geantwortet haben soll: "Sire, I have not needed that hypothesis."

    Das Thema in seiner allgemeineren Dimension interessiert mich aber schon länger, ohne dass ich es jetzt ernsthaft verfolgt hätte. Deswegen fand ich das eben interessant und habe mich zu dem kleinen Exkurs hinreißen lassen.

    Sie erfüllt ein wichtiges Kriterium der Wissenschaftlichkeit nicht: Sie ist nicht falsifizierbar.

    Ich kenne natürlich das Kriterium der Falsifizierbarkeit in Bezug auf die Wissenschaften. Ich frage mich schon länger immer mal wieder, ob dies auch auf Geisteswissenschaften übertragbar ist bzw. auch für Geisteswissenschaften gilt. Während meines Studiums ist es mir der Begriff weder im Bereich der Literaturwissenschaft noch der Linguistik begegnet.

    [EDIT: Ich muss mich verbesser: Natürlich kann man auch in der Literaturwissenschaft und in der Linguistik Thesen falsifizieren; aber es gibt eben doch eigentlich immer und überall Ausnahmen, für alle Begrifflichkeiten, für alle Kategorisierungen etc. Das scheint mir mit dem naturwissenschaftlichen Verständnis von Falsifizierbarkeit, so wie ich es begreife, nicht vereinbar zu sein.]

    Interessant finde ich bei diesem Diskurs um den Wissenschaftsbegriff auch, dass dieses scheinbare Gefälle der Wissenschaftlichkeit zwischen Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft, das von vielen Naturwissenschaftlern gerne mal süffisant postuliert wird (- in dieser Pauschalität jetzt nicht von dir, Antimon -) sich eigentlich aus der deutschsprachigen Verwendung des Begriffs "Wissenschaft" für beide Bereiche ergibt, der eine Vergleichbarkeit suggeriert. Im Englischen bspw, wo es mit "Science" und "Humanities" zwei grundsätzlich unterschiedliche Begriffe gibt, gibt es diese Überschneidung bzw. diesen Widerspruch nicht.

    Wie sehr gehst du allen auf die Nerven?

    Klingt so ein bisschen salopp dahingesagt, ist aber tatsächlich der beste Weg. Geh ins Gespräch mit allen, die auf irgendeiner Ebene betroffen sind: Schulleitungen (abgebende & annehmende Schule); Dezernenten (abgebendes BL & annehmendes BL); Personalräte, die in der Mitbestimmung sind (abgebende... na ja, du hast das Prinzip verstanden) etc. etc. etc. Informiere immer alle über alle Schritte, die du einleitest und bitte um größtmögliche Unterstützung. Bleib dabei immer freundlich und höflich. Klingt doof, ist aber echt der richtige Weg.

    Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.

    Dazu: Lies dich ein. Lies die KMK-Beschlüsse dazu, lies die Erlasse und Verordnungen dazu in RLP und NRW; wenn du Fragen hast, stell diese schriftlich (in Briefform) an die zuständigen Stellen, damit du auch eine belastbare, schriftliche Antwort erhältst.

    Ansonsten: Ich kenne mich für NRW und RLP nicht aus, aber prinzipiell gibt es vier verschiedene Wege. Du solltest prüfen, ob diese auch für dein BL gelten.

    1.) Planstellenneutrales Länderaustauschverfahren: Der offiziellste - aber auch intransparenteste - Weg. Du gibst das Formular ab, bittest entsprechende Stellen um Unterstützung (siehe oben), bleibst - soweit in diesem intransparenten Verfahren möglich - am Ball und hoffst auf das Beste. Es geht hier auch nicht darum, dass RLP in NRW für dich einen Tauschpartner findet, sondern es gibt im April eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer, bei dem auch Ringtauschmöglichkeiten über alle Bundesländer realisiert werden: Du gehst nach NRW, aus NRW geht einer nach HH, aus HH geht einer nach Hessen und aus Hessen geht einer nach RLP. Am Ende bleibt die Anzahl der Planstellen in allen Bundesländenr gleich, daher "planstellenneutral" und alle sind glücklich.

    Allerdings munkelt man, dass hier auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen können, bspw politische Absprachen zwischen den einzelnen Bundesländern außerhalb des Bildungswesens etc. Ob das stimmt? Keine Ahnung.

    2.) Antrag auf Freigabe und Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Zielbundesland: Die Freigabeerklärung ist die offizielle Erlaubnis deines obersten Dienstherrn (Kultusministerium), dich in anderen BLs zu bewerben. Im Regelfall übernimmt das Zielbundesland bei einer erfolgreichen Bewerbung mit vorliegender Freigabe dann deine Erfahrungsstufen und deine angesparten Pensionsansprüche. Wenn du schon ein Stellenangebot hast, scheint das der beste Weg zu sein. Du musst aber unbedingt prüfen, ob RLP solche Freigaben erteilt und ob NRW deine entsprechenden Ansprüche dann übernimmt. Fraglich ist aufgrund des aktuellen Lehrermangels auch, ob dein Bundesland aktuell eine solche Freigabe erteilen würde, da sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung deinerseits eben nicht automatisch eine Ersatzlehrkraft bekommen, wie dies im planstellenneutralen Länderaustauschverfahren der Fall wäre.

    3.) Bewerbung auf eine Beförderungs- oder Funktionsstelle. Angeblich ist es so, dass dein Bundesland dich ziehen lassen muss, wenn du dich erfolgreich auf einer höhergestellte Stelle in einem Bundesland bewirbst. Dazu hatten wir neulich hier im Forum auch einen Austausch, wie hier die rechtliche Grundlage ist.

    4.) Entlassung und Neueinstellung; vermutlich unter Verlust deiner Pensionsansprüche und evtl. unter Verlust deiner Erfahrungsstufen. Das ist sicherlich der einfachste und schnellste Weg, wie Chili schon beschrieben hat, aber halt auch der "teuerste".

    Stell dich darauf ein, dass viele Bundesländer eine neue amtsärztliche Untersuchung einfordern, wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt.

    Ich habe schon als Kind gerne gelesen, unabhängig von der Schule.

    In der 10. Klasse waren es dann die Schullektüren und der Deutschunterricht, die mich von Jugendbüchern und Stephen King zur anspruchsvolleren Literatur gebracht haben. Erst 20. Jhdt, Böll, Frisch, Dürrenmatt, Lenz, dann auch die Klassiker.

    In der Oberstufe war es dann ein wenig dir dröge Auswahl der Lektüren - für das damalige Alter - mit Iphigenie auf Tauris, Effie Briest und irgendwas von Thomas Mann, die mich ein wenig in Trotzverhalten gedrängt haben. Ich habe aber weiterhin privat viel gelesen, was ich halt wollte. Die sehr pauschale Aussage der Deutschlehrerin, dass wir die Lektüren ruhig mal lesen können, weil wir ja sonst eh nie lesen, habe ich als Vielleser eher als Erlaubnis genommen, die Schullektüren eben nicht zu lesen. Das hat für mich ja im Wortlaut nicht gegolten. Trotzdem hat mich der Deutschunterricht und meine private Lektüre dann zum Germanistikstudium geführt.

    Ich kenne mich weder mit dem Dienstrecht in BW noch mit einem Wechsel in die Schweiz konkret aus.

    Ganz allgemein geht aber häufig mit einer Beurlaubung ohne Bezüge auch das Verbot einher, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Bzw. müsste man sich jedes andere Beschäftigungsverhältnis genehmigen lassen.

    Es ist vielleicht nicht verkehrt, zu prüfen, ob dies in BW und in diesem speziellen Fall auch gilt.

    Das Erste, was eine Behörde macht, wenn eine Beschwerde über eine nachgestellte Dienststelle oder über einen Mitarbeiter an einer nachgestellten Dienststelle eingeht, ist, diese Dienststelle zu einer Stellungnahme aufzufordern. Das ist keine Ermahnung, a geht es darum, beide Seiten anzuhören.

    Wenn jetzt an der Dienststelle, also an der Schule, gar nicht bekannt ist, dass ein Problem besteht, weil die Eltern mit ihrem Bagatellvorwurf direkt an die übergeordnete Behörde gegangen sind, können sie das gar nicht tun.

    Mit anderen Worten: Die Behörde wird gar nichts anmahnen oder anweisen, bevor nicht die Stellungnahme vorliegt, oft reicht aber schon die Anfrage nach der Stellungnahme, dass ein Vorfall sich in Luft auflöst, weil endlich das Gespräch stattfindet, dass die Eltern von anfang an hätten suchen sollen.

    Ist es dann nicht eher so, wie wenn man sich gegenseitig Musik vorstellt und zeigt/erklärt, was es gibt und was einem daran gefällt?

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe, aber wenn ich Freunden aus persönlicher Begeisterung ein Lied von einer Band vorspiele, die ich eben erst entdeckt habe, dann ist das eine spontane Handlung, die rein intrinsisch motiviert ist. Vielleicht auch etwas sehr persönliches, weil mich das Lied vielleicht aus sehr persönlichen Gründen berührt. Wenn ich aufgefordert werde - in welchem Kontext auch immer - jetzt ein Lieblingslied vorzustellen, ist das eine Aufgabe. Vielleicht eine Aufgabe, die mir Spaß macht, wenn sich mich auf dem richtigen Fuß erwischt, aber halt eine Aufgabe, die ich erfüllen muss.

    So ähnlich würde ich auch den Unterschied bei der Lesezeit sehen, so wie ich sie manchmal mache: Ich frage ganz selten mal, ob jemand etwas gelesen hat, was ihm gefallen hat, und wenn dann jemand etwas sagen will, dann darf er das. Aber meistens mache ich das nicht. Ich beobachte aber ab und zu, wie während der Lesezeit oder direkt danach einer einem Freund etwas über das Buch erzählt, das er dann hatte. Das ist dann schön.

    Und, klar, das ist jetzt nicht meine unterrichtliche Herangehensweise an Leseerziehung. Natürlich mache ich im Rahmen des Deutschunterrichts ganz normalen Leseunterricht, vermittle Lesestrategien und Analysemethoden, überprüfe Leseverständnis etc. Aber ab und zu eine Insel des zweckfreien Lesens, ganz ohne dass da irgendeine Aufgabe dranhängt oder dass irgendwas gelernt werden muss.

    Piksieben Danke schön, aber ich will jetzt nicht so tun, als wäre das bei mir immer so. Manchmal nehme ich mir dafür halt die (Unterrichts-)Zeit.

    Aus welchem Grund reicht man denn eine offizielle Beschwerde bei einer Behörde ein?

    Aus der Zeit, als ich abgeordnet war und im gleichen Gang gearbeitet habe, wie die Kollegen, bei denen diese Beschwerden zuerst auf den Tisch landen: Das kann die kleinste Bagatelle sein. In der Regel ist die erste Frage natürlich: Haben Sie schon mit der Lehrkraft und dann mit der Schulleitung gesprochen? Dabei kommt häufig heraus, dass das natürlich nicht passiert ist und dann hört man nie wieder was, weil es natürlich ein reines Missverständnis war. Trotzdem ist die Beschwerde natürlich formal in der Behörde eingegangen und damit aktenkundig.

    Du schreibst "zweckfrei" , aber du hast doch einen Zweck im Kopf, oder nicht?

    Warum sollen die SuS denn Lesen? Was soll die Zeit bewirken?

    Ich nehme an, dass die Frage ist, wie man "zweckfrei" bzw. "Zweck" definiert.

    Als Deutschlehrer verfolge ich natürlich viele Lehrziele, wenn ich im Unterricht lese bzw. lesen lasse. Viele habt ihr ja schon genannt. Das geht bei Texterschließungskompetenzen an und hört bei der Vermittlung von Bildungsinhalten im Literaturunterricht noch lange nicht auf. Aber, lange, sehr lange, bevor ich mich mit solchen Inhalten als Ziel beschäftigt habe, also schon als Kind, habe ich das Lesen einfach als eine Tätigkeit kennengelernt, die Freude bereitet und meine Fantasie anregt. Ganz ohne praktischen Mehrwert. So wie es auch einfach Freude bereiten kann, ein Musikinstrument zu spielen, mit einem Ball zu spielen, ein Bild zu malen. Als Selbstzweck eben. All diese anderen Tätigkeiten haben natürlich auch andere Vorteile und helfen Menschen auf die unterschiedlichste Art und Weise bei ihrer Entwicklung, aber zuerst steht eben die Freude daran, alles andere ist nachgestellt.

    Ich möchte, wenn ich meinen Schüler manchmal Lesezeiten gebe, diese zweckfreie Freude vermitteln. Und das wird nicht bei allen gelingen, vielleicht bei den meisten nicht, so wie auch der beste Sportlehrer immer diejenigen haben wird, denen Bewegung keine Freude machen wird und die dann im mittleren Alter eher aus Vernunftgründen ins Fitnessstudio gehen (- ich bin so einer). Aber wenn ein paar dabei sind, die einfach eine Freizeitbeschäftigung finden, die ihnen Spaß macht, ist viel gewonnen. Und dann ist es mi auch egal, was sie lesen, ob das jetzt Vampirromane, Liebesschnulzen, Comics, postmoderne Romane oder expressionistische Lyrik ist. Solange sie Spaß daran haben.

    Deshalb befinden ich in meiner Bücherkiste für diesen Zweck auch Comic und ein Twilightroman.

    Um den anderen Thread, in dem es ja um konkrete Vorgaben in NRW zur Lesezeit an Grundschulen, nicht zu karpern, habe ich mal diesen Thread eröffnet. Die Thema sind verwandt, die Schwerpunktsetzung ist aber ja, vermutlich auch bedingt durch die Schularten, eine andere.

    Mir ging es bei meinem Beitrag (RE: 20 Minuten Lesezeit an Grundschulen NRW) im anderen Thread eher darum, Freude am Lesen zu fördern und darum, dass die Schüler das Lesen auch als Selbstzweck begreifen. Das geht natürlich Hand in Hand mit dem (Teil-)Auftrag des Gymnasiums, dass eben auch Bildung als Selbstzweck begriffen werden soll. Das ist aber natürlich etwas, was nie jeder Schüler mitnehmen wird. So ist das "Dann ist das aber so!" zu verstehen.

    In diesem Sinne würde ich es für die Herangehensweise, die ich beschrieben habe (zweckfreies Schmöckern in Büchern in klar abgegrenzten Zeiträumen) für eher kontraproduktiv halten, wenn die Schüler dazu Aufgaben bearbeiten müssten oder wenn sie danach das Gelesene vorstellen müssten. Es geht mir dabei um den Imperativ, wenn jemand vorstellen möchte, weil er so begeistert ist, ist das eine andere Sache.

    Aber das mit dem Verb "lesen" und dem Imperativ ist ja sowieso so eine Sache:

    Zitat

    Das Verb "lesen" duldet keinen Imperativ. Eine Abneigung, die es mit ein paar anderen teilt: dem Verb "lieben", dem Verb "träumen"...Man kann es natürlich trotzdem versuchen. Probieren Sie es mal: "Liebe mich!" "Träume!" "Lies! Jetzt lies doch, zum Teufel, ich befehle dir zu lesen!" "Geh in dein Zimmer und lies!" Ergebnis? Null. Er ist über seinem Buch eingeschlafen. Das Fenster, ungeheuer weit offen, schien ihm plötzlich auf etwas Beneidenswertes hinauszugehen. Dorthin ist er entflogen. Um dem Buch zu entgehen. aber es ist ein wachsamer Schlaf: Das Buch liegt aufgeschlagen vor ihm. Wenn wir seine Zimmertür auch nur ein bißchen aufmachen, können wir ihn brav lesend an seinem Schreibtisch sitzen sehen. Selbst wenn wir uns auf Zehenspitzen angeschlichen haben, hört er uns durch seinen oberflächlichen Schlaf kommen.

    "Na, gefällt's dir?"

    Er antwortet nicht mit Nein, das wäre ja eine Majestätsbeleidigung. Das Buch ist heilig, wie kann man ein Buch nicht mögen? Nein, er sagt, die Beschreibungen wären zu lang. Beruhigt setzen wir uns wieder vor unseren Fernsehapparat. Es kann sogar sein, daß diese Bemerkung eine leidenschaftliche Diskussion zwischen uns und den Unrigen auslöst. "Er findet die Beschreibungen zu lang. Man muß ihn verstehen, wir leben im Jahrhundert des Audiovisuellen, natürlich, die Romanciers des 19. Jahrhunderts mußten alles beschreiben..."

    "Das ist noch lange kein Grund, daß er die Hälfte der Seiten überspringt!"

    Bemühen wir uns nicht weiter, er ist wieder eingeschlafen.

    (Daniel Pennac: Wie ein Roman)

    Ohne Aufgaben kann man die 15 min dann damit verbringen, ruhig ins Buch zu schauen, ab und an eine Seite weiter zu blättern und zu träumen.

    Ich kann mich natürlich ausschließlich aus Sekundarstufensicht äußern, also widerspreche ich deiner Grundschulerfahrung in keinster Weise.

    Für meine Schulart (Gymnasium) würde ich sagen: "Dann ist das halt so!". Ich kann im Unterricht ohnehin nur Lernangebote machen, irgendwie müssen die Kinder (am Gymnasium) auch selbst die Bereitschaft haben, sich darauf einzulassen. Das tun nie alle. Und wenn in dieser Zeit, also 15min die Woche - meinetwegen 15min am Tag - ein paar echte Leselust entwickeln und ein paar andere halt nur so tun, so wie so viele Schüler in vielen Phasen nur so tun, dann ist es das aus meiner Sicht (am Gymnasium) wert.

    Aber ich war auch noch nie jemand, der unbedingt 100% effektiv genutzte Unterrichtszeit zur "Stoff"-Vermittlung als den höchsten Wert angesehen hat.

    Zitat

    Ich meinte, dass das Thema Krankheit und die damit verbundene Dienstunfähigkeit immer noch ein Tabu sind. Keiner spricht doch gerne über die eigenen Probleme, Hindernisse geschweige denn Krankheit. Es ist schwierig, sich darüber zu äußern, da man sich zwangsläufig als Versager wahrnimm

    Vielleicht sprecht ihr auch über verschiedene Perspektiven. Natürlich sind Krankheit und Behinderung kein persönliches Versagen und der einzelnen Person niemals anzulasten. Leider passiert das in der Realität aber halt doch immer wieder. Und wie sich Betroffene fühlen, lässt sich ja leider durch die rein kognitive Erkenntnis, dass Krankheit und Behinderung nichts sind, wofür man sich schämen muss, auch nur bedingt beeinflussen.

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