Wie sehr gehst du allen auf die Nerven?
Klingt so ein bisschen salopp dahingesagt, ist aber tatsächlich der beste Weg. Geh ins Gespräch mit allen, die auf irgendeiner Ebene betroffen sind: Schulleitungen (abgebende & annehmende Schule); Dezernenten (abgebendes BL & annehmendes BL); Personalräte, die in der Mitbestimmung sind (abgebende... na ja, du hast das Prinzip verstanden) etc. etc. etc. Informiere immer alle über alle Schritte, die du einleitest und bitte um größtmögliche Unterstützung. Bleib dabei immer freundlich und höflich. Klingt doof, ist aber echt der richtige Weg.
Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.
Dazu: Lies dich ein. Lies die KMK-Beschlüsse dazu, lies die Erlasse und Verordnungen dazu in RLP und NRW; wenn du Fragen hast, stell diese schriftlich (in Briefform) an die zuständigen Stellen, damit du auch eine belastbare, schriftliche Antwort erhältst.
Ansonsten: Ich kenne mich für NRW und RLP nicht aus, aber prinzipiell gibt es vier verschiedene Wege. Du solltest prüfen, ob diese auch für dein BL gelten.
1.) Planstellenneutrales Länderaustauschverfahren: Der offiziellste - aber auch intransparenteste - Weg. Du gibst das Formular ab, bittest entsprechende Stellen um Unterstützung (siehe oben), bleibst - soweit in diesem intransparenten Verfahren möglich - am Ball und hoffst auf das Beste. Es geht hier auch nicht darum, dass RLP in NRW für dich einen Tauschpartner findet, sondern es gibt im April eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer, bei dem auch Ringtauschmöglichkeiten über alle Bundesländer realisiert werden: Du gehst nach NRW, aus NRW geht einer nach HH, aus HH geht einer nach Hessen und aus Hessen geht einer nach RLP. Am Ende bleibt die Anzahl der Planstellen in allen Bundesländenr gleich, daher "planstellenneutral" und alle sind glücklich.
Allerdings munkelt man, dass hier auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen können, bspw politische Absprachen zwischen den einzelnen Bundesländern außerhalb des Bildungswesens etc. Ob das stimmt? Keine Ahnung.
2.) Antrag auf Freigabe und Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Zielbundesland: Die Freigabeerklärung ist die offizielle Erlaubnis deines obersten Dienstherrn (Kultusministerium), dich in anderen BLs zu bewerben. Im Regelfall übernimmt das Zielbundesland bei einer erfolgreichen Bewerbung mit vorliegender Freigabe dann deine Erfahrungsstufen und deine angesparten Pensionsansprüche. Wenn du schon ein Stellenangebot hast, scheint das der beste Weg zu sein. Du musst aber unbedingt prüfen, ob RLP solche Freigaben erteilt und ob NRW deine entsprechenden Ansprüche dann übernimmt. Fraglich ist aufgrund des aktuellen Lehrermangels auch, ob dein Bundesland aktuell eine solche Freigabe erteilen würde, da sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung deinerseits eben nicht automatisch eine Ersatzlehrkraft bekommen, wie dies im planstellenneutralen Länderaustauschverfahren der Fall wäre.
3.) Bewerbung auf eine Beförderungs- oder Funktionsstelle. Angeblich ist es so, dass dein Bundesland dich ziehen lassen muss, wenn du dich erfolgreich auf einer höhergestellte Stelle in einem Bundesland bewirbst. Dazu hatten wir neulich hier im Forum auch einen Austausch, wie hier die rechtliche Grundlage ist.
4.) Entlassung und Neueinstellung; vermutlich unter Verlust deiner Pensionsansprüche und evtl. unter Verlust deiner Erfahrungsstufen. Das ist sicherlich der einfachste und schnellste Weg, wie Chili schon beschrieben hat, aber halt auch der "teuerste".
Stell dich darauf ein, dass viele Bundesländer eine neue amtsärztliche Untersuchung einfordern, wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt.