Beiträge von WillG

    O. Meier

    Ja, okay. Ich kann nachvollziehen, wie die Erwähnung der generellen Forderung nach lebenslangen Lernen in einem Thread über technische Problme aufgrund dilettantischer Fehlentscheidungen möglicherweise in diese Richtung verdreht werden kann.

    Allerdings habe ich ja genau diesen Gedanken sehr deutlich formuliert:

    Die Lernfähigkeit der Kollegin ist genau so wenig ein Problem wie ihre Lernwilligkeit.

    Ich habe so gar noch weitergehend darauf hingewiesen, dass er es an dieser Stelle mit beidem übertreibt.

    Man muss sich schon auch davor hüten, sich nicht selbst gewisse Aussagen zu verbieten, nur weil man befürchtet, sie könnten an anderer Stelle verdreht und missbraucht werden.

    Die TE muss nichts lernen, eine Webseite aufrufen kann sie.

    Das hoff ich doch. Die Nutzung dieser Seite könnte unter Umständen auch ein Indiz in diese Richtung sein, aber man soll ja keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

    Deswegen stelle ich jetzt auch keine Vermutung derart an, dass du vermutlich sehr wohl verstanden hattest, dass ich mit "lebenslanges Lernen" nicht unbedingt die Bedienung eines Webbrowsers meinte - obwohl anekdotische Evidenz in meinem Kollegium hier durchaus auch gewissen Entwicklungsbedarf bei einzelnen Kolleg*innen zeigt - sondern dass es sich auf methodisch sinnvollen Einsatz von digitalen Medien etc. bezieht.

    Da ich also eine solche Vermutung nicht einfach pauschal äußern möchte, sei die Intention meiner Aussage in meinem letzten Post hiermit geklärt.

    166 Tage vor der Rente brauche ich da wirklich nicht mehr.

    Ich habe alles wie beschrieben gemacht und es funktioniert nicht. Ich gebe auf.

    Jetzt mal ganz ehrlich, natürlich gehört es zum Lehrberuf dazu, sich auch auf Neues einzustellen und sich weiterzuentwickeln. Lebenslanges Lernen ist sowieso eine Selbstverständlichkeit.

    Aber ich kann jeden, wirklich jeden, verstehen, der ein halbes Jahr vor der Pensionierung keinen Bock mehr hat, jeden Schnellschuss der Bildungsverwaltung mitzutragen und unter Einsatz persönlicher zeitlicher Ressourcen umzusetzen.

    Aus meiner Sicht ehrt es dich, dass du es zumindest mehrfach versucht hast.

    Zu der Sperre: Bei uns waren sehr lange alle offiziellen Seiten von deutschen Universitäten gesperrt, weil der Filter auf das Wort Staatsexamen angesprungen ist. Leider kein Scherz.

    Als ich vor ca. 30 Jahren von Ba-Wü nach Bayern wechselte, fand ich es in Ba-Wü mit den Stoffverteilungsplänen schlimmer. Da musste man nämlich im Voraus jede Woche grob aufschreiben (Thema, Medien usw.), und zwar quartalsmäßig (2 oder 3 Teile) im Schuljahr. Mit der Zeit merkte man, dass man im konkreten Unterricht fast nicht mehr dem Plan hinterherkam. Uns wurde in der Ausbildung damals geraten, "Pufferwochen" einzubauen.In Bayern fand ich die Stoffverteilungspläne erstmal gewöhnungsbedürftig, weil man die nur monatsweise fürs ganze Jahr macht. In meiner ersten Schule in Bayern (Grund- und Hauptschule) hatten wir einen generellen Stoffverteilungsplan für die Klassen und Fächer für die ganze Schule, jetzt legen wir ihn meistens jahrgangsstufengleich vor. Also diesen groben, monatsweisen Stoffverteilungsplan.

    Über die konkrete Woche, also den "Wochenplan" und schließlich den "Lehrnachweis" haben schon einige geschrieben. Der ist auch viel wichtiger. Aber der muss genau am Anfang der aktuellen Woche vorliegen, falls jemand den mal überprüft. Mit dem Computer ist das kein Problem, den aktualisiere ich täglich mit meiner Planung und am Ende der Woche ist der Wochenplan der "Lehrnachweis". Ich hatte bisher immer Glück, bei mir hat noch nie jemand herumgemäkelt, wenn ich etwas nicht eingehalten habe, hat auch nie jemanden mein ganzes bisheriges Lehrerleben interessiert.

    Ich bin ehrlich überrascht, dass das an Grundschulen offenbar wirklich Usus ist in Bayern. Ich habe seit Beendigung des Refs keinen Stoffverteilungsplan mehr irgendwo einreichen müssen. Ich hab auch ehrlich gesagt nur noch welche geschrieben, wenn ich eine Jahrgangsstufe oder ein Thema nach Lehrplanwechsel zum ersten Mal völlig neu unterrichten musste. Und dann eher so handschriftlich in Stichpunkten, um für mich abzusehen, wie das klappen kann.

    Auch bei nur Anzeigepflicht mehrfach erlebt, dass aufgefordert wurde, zunächst den TZ-Anteil beim Dienstherrn aufzustocken, bevor eine externe Nebentätigkeit erlaubt würde - auch bei vorliegender Zustimmung der SL.

    Das erscheint mir, wenn es so vom Amt formuliert war, nicht ganz korrekt gelaufen. Bei einer anzeigepflichtigen Tätigkeit damit zu drohen, die Zustimmung zu versagen, wenn nicht aufgestockt wird, dürfte einen Rechtsbruch darstellen.

    Oder war es "subtiler" formuliert, in dem Sinne, dass dann ja der nächste TZ-Antrag nicht unbedingt genehmigt werden muss, wenn die Lehrkraft noch ausreichend Ressourcen für eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit hat?

    Aber eigentlich darf man nicht vor der Genehmigung anfangen.

    Ist das eine allgemeine Rechtsgrundlage und könntest du mir in dem Fall eine Quelle nennen?

    Oder ist das etwas, was sich aus dem Dienstrecht deines Bundeslandes ergibt? Dann wäre mir die Quelle nicht so wichtig.

    Ich frage, weil ich als Personalvertretung einem Kollegen gesagt hätte, dass er ruhig die Tätigkeit schon aufnehmen soll, wenn sie nicht genehmigungspflichtig ist, da im Zweifelsfall die vorgesetzte Behörde sich darum kümmern muss, ihre Bedenken rechtzeitig zu formulieren.

    Selbstverständlich gibt es dafür keine Rechtsnorm, weil die Forderung vollkommen absurd ist.

    Als Personalrat würde ich genau so vorgehen, wie Schmeili das oben beschreibt.

    Als verbeamtete Lehrkraft ohne Aufgabe in der Personalvertretung würde ich die Anweisung zur Kenntnis nehmen und dann ignorieren. Darauf würde ich es ankommen lassen, dass der Schulleiter mich anweist, bei Krankheit Aufaben einzuschicken. Und auch auf die Konsequenz, wenn man das nicht tut. Ich möchte gerne sehen, was er macht, wenn er feststellt, dass er eine Anweisung gegeben hat, die keine Rechtsgrundlage hat und die er deswegen weder durchsetzen noch deren Nichtbeachtung er irgendwie sanktionieren kann.

    das müsste ja schon regelmäßig sein, bei jedem einzelnen Lehrer an jeder Schule

    In Bayern gibt es regelmäßig unangekündigte Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter. Jeweils im vier-Jahres-Turnus kommt muss er bei jeder Lehrkraft dreimal in den Unterricht kommen, dabei (am Gym) Unter-, Mittel- und Oberstufe besuchen und beide Fächer berücksichtigen. Am Ende der vier Jahre bekommt jede Lehrkraft eine benotete Regelbeurteilung (die natürlich nicht nur den Unterricht berücksichtigt, sondern die gesamte dienstliche Leistung) und der nächste Beurteilungszeitraum von vier Jahren geht los.

    Dafür gibt es in der Regel keine Anlassbeurteilung, wenn jemand sich bewirbt, da wird einfach die aktuelle Regelbeurteilung herangezogen. Und dadurch haben wir nach wie vor die Regelbeförderung auf A14.

    Also, rein logistisch ist das schon machbar. Ob es zu einer validen, aussagekräftigen Beurteilung der Arbeitsleistung führt, wage ich aus meinen bisherigen Erfahrungen im Prozess zu bezweifeln.

    Bisherige Gerichtsentzscheidungen betrachten Covid durchaus als Grundlage für einen Dienstunfall. Deswegen sollte laut meinem Berufsverband auch jede Infektion, die einen Zusammenhang mit der Schule vermuten lässt, erst einmal gemeldet werden.

    https://www.walhalla.de/blog/detail/sC…blogArticle/756

    Darf ich mal ganz blöd fragen, an welche Stelle man das dann meldet? Normalerweise würde man sowas den PR fragen, aber das bin ich selbst, also ist das schwieri...

    Ich persönlich habe nichts gegen Kollegen, die Karriere machen wollen, sich sehr für dafür aufstellen und die entsprechende Leistung bringen, solange diese die Leistung nicht als reinen Mittel zum Zweck bringen, im Zweifel mit Ellenbogen, sondern weil sie auch daran interessiert sind, in ihrem Aufgabengebiet etwas voranzubringen. Davon profitiert im Zweifelsfall die ganze Schule.

    Ich hatte so einen Kollegen, der mit mir gemeinsam angefangen hat. Ich war da eher das Gegenteil. Der hat aber wirklich überall angepackt und hat damit das gesamte Kollegium unterstützt. Inzwischen ist er Schulleiter mit A16 und ich habe halt die bayersiche Regelbeförderung auf A14 mitgenommen. Beide sind wir - nehme ich für ihn an - mit unserem Werdegang zufrieden. Ich will damit sagen, dass eben nicht nur das Verhalten negativ zu bewerten ist, wenn manche Kollegen (- und ich meine damit nicht den TE, den kenne ich ja nicht -) auf Teufel komm raus Karriere machen wollen und dabei über Leichen gehen, sondern auch, wenn ganze Kollegien die persönlichen Ambitionen eines Kollegen, die auch mit entsprechendem Einsatz und entsprechender Leistung einhergehen, abwerten und als Karrieredenken diffamieren. Für manche ist es auch eine Frage der eigenen Jobzufriedenheit, Leistung zu bringen.

    Dennoch müssen solche Kollegen zumindest genau das hier häufig in Kauf nehmen, da das System so strukturiert ist, nicht nur die SLen entscheiden können und gerade die übergeordneten Behörden nicht selten junge Leistungsträger ausbremsen, weil ein diffuses Senioritätsprinzip noch in vielen Köpfen verhaftet ist:

    dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.

    Und dann hast du auch das hier gesagt:

    Ich selbst möchte für mich nicht stagnieren und Dinge vorantreiben und von daher ist der Schritt in Richtung A15 für mich auf Dauer fest eingeplant.

    Ich glaube, dass Bolzbold und du vielleicht das gleiche meinen, aber Bolzbold hat - nicht ganz zu Unrecht - darauf hingewiesen, dass die Stagnation evtl. zwangsläufig dann später kommt. Denn wohin willst du dich dann noch großartig entwickeln, wenn du alle zur Verfügung stehenden Entwicklungssprünge schon im ersten Viertel deines gesamten Berufslebens gemacht hast. Nach A15 steht dir noch die Position des Schulleiters offen, alles darüber wird schon recht schwierig (- wenn auch nicht unmöglich). Vorher kann man vielleicht noch quer wechseln, aber auch das ist nicht ohne weiteres möglich. Und viele Optionen, die man zur Abwechslung hat, ohne befördert zu werden - also Abordnungen an die Uni, in Ämter etc. - stehen oft nur den niedrigeren Besoldungsstufen offen, da man mit A15 oder oft schon A14 einfach zu teuer für viele Aufgaben ist.

    Mach dein Ding, es ist deine Laufbahn und natürlich ergeben sich manche Möglichkeiten nicht in jedem Fall wieder, aber denk auch ernsthaft darüber nach. Ich kenne mehrere, die früh befördert wurden und jetzt frustriert seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr weiterkommen. Oben wird die Luft dünn.

    Das Problem an den Grabenkämpfen ist doch nur, dass sie so emotionalisiert werden.
    Ich habe es oben schon geschrieben, Sprache entwickelt sich eben, immer. Und das beobachten wir gerade. Wir werden nicht auf Dauer Binnen-Is und Gendersternchen verwenden oder beide Genderformen aufzählen, weil das einfach nicht pragmatisch ist und somit einem der wesentlichsten Grundsätze von Sprache widersprechen. Gleichzeitig bildet Sprache Gesellschaft ab und gestaltet unseren Blick auf die Welt. Es wird sich also ein Umgang mit dem Gendern entwickeln, der sowohl die Bedürfnisse der Geschlechterrollen berücksichtigt als auch stilistisch und pragmatisch annehmbar ist. Es ist halt ein Prozess, der seine Zeit braucht.

    Dass in der Zwischenzeit die Debatte so emotional geführt wird und in Extreme verfällt, die einfach unwahr sind ("Man darf dies oder jenes nicht mehr sagen!!!einself!11!"), ist dabei keine Hilfe. Man darf fast alles sagen, sogar Unsinn wie "weiblicher Lehrer", aber man muss eben damit leben, wenn andere diesen Umgang mit Sprache kritisieren. Das ist der Diskurs, der eben nötig ist, um diesen Prozess zu einem sinnvollen Ende zu bringen - das dann auch die tatsächliche Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Personen zur Folge haben kann.

    Ich verstehe nicht, warum du hier so einen Wind um so einen lächerlichen Antrag machst.

    Du möchstest ihn stellen, dann mach es, es ist den gutes Recht.
    Du denkst, es ist den Recht, ihn vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, dann mach das. #

    Die ganze Angelegenheit ist einfach insgesamt völlig lachhaft und irrelevant. Ich hab hier tatsächlich nur mitgelesen, weil ich die grundsätzliche Fragestellung in Hinblick auf Bolzbolds EInwurf, dass der Notenschnitt in der Fachhochschulreife oft besser ist, interessant fand.

    Den ganzen Teil, den du hier zur Selbstdarstellung nutzt, um allen zu zeigen, wie toll du informiert bist und dass du dir nichts gefallen lässt, ist einfach nur lächerlich. Im US Sprachraum nennt man solche Leute wie dich "Karen".

    Meine eigene Erfahrung im Amt war sicherlich eine andere als deine, was Tätigkeit, Dauer und Orga angeht (- es war eine 50% Abordnung -). Nicht zuletzt war es auch ein anderes Bundesland und damit ein anderes System.

    Aber ich glaube, dass gewisse Erfahrungen sicherlich vergleichbar sind. Deinen beiden Komponenten stimme ich zu. Ich bin aber schon der Meinung, dass man sich recht schnell an Arbeitsbedingungen anpasst - zwangsläufig. Und dann hat man eben nicht bei jeder Aussage und jeder Entscheidung auf dem Schirm, wie sich das jetzt im Detail auf das andere System auswirkt. Ich will damit sagen: Wäre bei mir damals im Amt so ein Antrag wie der der TE eingegangen - und das hätte im Rahmen meiner Tätigkeit durchaus passieren können - dann hätte ich ihn vermutlich an die Schule weitergeleitet, ohne mir im Detail die Fragen zur Arbeitsbelastung zu stellen, die O. Meier richtig aufgeworfen hat. Auch wenn ich noch mit eine Bein im anderen System war. Ohne einen Rollenwechel im Kopf hätte ich nämlich meine Aufgaben im Amt gar nicht richtig erledigen können, wenn ich immer daran gedacht hätte, was das jetzt wieder konkret für die Schule heißt. Dann hätte ich öfter mal sagen müssen "Eigentlich ist es echt egal, wir lassen das jetzt so!", aber das hätten meine Dezernenten vor Ort nicht akzeptiert, die ja wieder eigenen Zwängen ausgeliefert waren. Ich würde mal vermuten, dass es dir vielleicht ähnlich geht, Bolzbold .

    Das andere ist, und das baut auf deinen beiden Komponenten auf, dass die Behördenstruktur sich selbst ad absurdum führt. Ganz pauschal könnte man sagen, dass die übergeordnete Amtshierarchien zwei Aufgaben hat (die ich hier durchaus hierarchisiere): 1.) Rahmenbedingungen zu schaffen, die guten und effektiven Unterricht ermöglichen; 2.) Die Durchführung und die Effektivität dieses Unterrichts zu überwachen (Dienstaufsicht)

    Mein dezidierter Eindruck war, dass ein Großteil der Ressourcen in der Bildungsverwaltung in die zweite Aufgabe geht (Dienstaufsicht) und die Schulen mit der ersten Aufgabe (Bereitstellung von Rahmenbedingungen) mehr und mehr auf die Schulen abgewälzt wird, die dann Mängelverwaltung betreiben. Das wiederum führt die Idee der Dienstaufsicht ad absurdum, da hier Maßstäbe angesetzt werden, die im Rahmen dieser Mängelverwaltung nicht mehr gewährleistet werden konnten. Ein völlig absurdes System, das dazu noch völlig aufgebläht ist und damit Ressourcen verschlingt, die an den Schulen direkt besser aufgehoben werden. Dafür gibt es Gründe, klar, politische und juristische vor allem, aber das macht es nicht besser.

    Wie gesagt, ich bin damals aus dem Amt raus mit der Erkenntnis, dass ich mich niemals als Schulleitung hier ins Kreuzfeuer der Interessen begeben möchte, und bin in der Personalvertretung gelandet.

    Richtig, der Begriff „Lehrer“ wird geschlechtsneutral verwendet.

    Sprache entwickelt sich. Immer.

    Ich würde so weit gehen und behaupten, dass der Begriff "Lehrer", der mit dem generischen Maskulinum geschlechtsneutral die Gruppe der Lehrkräfte bezeichnet hat, durch entsprechende Sprachentwicklung durch den Begriff "Lehrkraft" ersetzt wurde, der geschlechtsneutraler wahrgenommen wird.

    Das hat übrigens mit dem Artikel, der davor steht, nur wenig zu tun.

    Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.

    Du bist recht großzügig mit der Zeit anderer. Woher sollen die zehn Minuten denn kommen? Geht jemand zehn Minuten früher aus dem Unterricht und die Schülerinnen lernen dann weniger? Nimmt die Kollegin es von der Unterrichtsvorbereitung? Oder welche Tätigkeit im Umfang von 10 Minuten darf sie liegen lassen, um ein nutzloses Zeugnis zu drucken? Oder nimmt sie die dann doch von ihrer Freizeit?

    Diesen Austausch finde ich ganz interessant, weil hier der Umgang mit Arbeitszeit im Amt und in der Schule sehr schön kontrastiert wird. Im Amt ist es nähmlich tatsächlich erstmal egal. Da kommt eine Anfrage ein und wird bearbeitet. Anderers bleibt in der Zwischenzeit liegen und wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, stempelt man aus, geht nach Hause und die Sachen bleiben weiterhin liegen.

    (Ich überspitze, aber nur Minimal: In der Realität gibt es sicherlich auch mal Vorgänge, die unbedingt fertig werden müssen, dann können die nicht liegen bleiben und müssen dann noch erledigt werden, obwohl man vorher Zeit mit der Anfrage verbracht hat. Aber dann stempelt man eben auch nicht aus, sammelt Überstunden an und geht dann an einem anderen Tag nochmal deutlich früher. So oder so, die Zusatzarbeit durch unnötige Anfragen führt insgesamt nicht zu mehr Arbeit.)

    In der Schule ist das halt nicht so einfach. Da hat man seine Aufgaben, die erledigt werden müssen, egal, wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn dann so alberne Anfragen kommen, dann muss man schon sehr konsequent sein und seine Aufgaben insgesamt sehr genau im Blick haben, um sich nicht selbst auszubeuten und die Zeit wieder an anderer Stelle einzusparen.


    Das sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich habe das Gefühl, dass dieser unterschiedliche Umgang mit Arbeitszeit an den verschiedenen Dienststellen auf Ebene der Ämter und Behören gerne mal vergessen wird. In der Konsequenz darf man sich bei zusätzlichen Aufgaben und bei Erlassen und Verfügungen, die zu Mehrarbeit führen, keinesfalls selbst ein schlechtes Gewissen machen, wenn man dann da einspart, wo man selbst die Kontrolle hat (Unterricht etc.), um mit seiner Arbeitszeit hinzukommen. Letztlich will es der Dienstherr ja dann genau so.

    Das war jetzt ein wenig OT, aber das Ansinnen des TE ist mir zu albern, um darauf einzugehen.

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