@sam1976
Ich bin ja nun kein Hesse, aber die Paragraphen, die du zitierst, würde ich mit meinem schurechtlichen Hintergrund nicht als relevant betrachten.
Tage der offenen Tür gehören nun mal nicht zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Schulfeste auch wohl eher auch nicht.
Gefühlsmäßig fallen solche Dinge eben eher in den Kompetenzbereich der Schulkonferenz/des Schulforums.
Generell liegt das Grundproblem in der Unterscheidung, die Meike anspricht: Ein großer Teil unserer Arbeitszeit findet außerhalb der Unterrichtsstunden statt, diese Arbeit wird aber durch den Begriff "Mehrarbeit" nicht erfasst, da dieser Begriff in Bezug auf Unterrichtsstunden definiert ist. Mit anderen Worten bleibt es immer Verhandlungssache, ob und wie viel Entlastung man beim Schulleiter herausschlagen kann. Eine handfeste gesetzliche Grundlage habe ich in Bayern bislang nicht gefunden und ich sehe sie auch nicht in den Rechtsquellen, die du zitierst.
Alternativ kann man natürlich durch Reduktion des Engagement in anderen Bereichen selbst darauf achten, dass die Arbeitszeit nicht überschritten wird. Das übt aber wenig Druck aus, da es im stillen Kämmerchen geschieht. Als PR weisen wir den Schulleiter darauf hin, dass das passieren wird und dass wir die Kollegen auch dazu ermutigen, weil wir nicht wollen, dass immer so getan wird, als sei das alles kein Problem. Dann ist es zumindest mal ausgesprochen...