Beiträge von WillG

    Der Schulleiter muss "nein" ankreuzen, weil meine Schule unterbesetzt ist. Düsseldorf wird auch "nein" ankreuzen, weil NRW unterbesetzt ist.

    Wenn du die Freigabe durch die übergeordnete Behörde, die sich dabei durchaus auch am Urteil des Schulleiters orientiert, nicht bekommst ("nein ankreuzen"), dann wird dein Versetzungsantrag gar nicht weiter bearbeitet. Das heißt, du hast erstmal keine Chance, dass hier noch etwas passiert.
    Was kannst du tun?

    • Du könntest dich an Lehrerrat UND v.a. Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Was der ausrichten kann, steht in den Sternen, aber es ist immer sinnvoll, wenn die Personalvertretung solche Anträge begleitet.
    • Falls du Kontakte zum Zielbundesland hast (aufnehmende Schule; Dezernat), kann es helfen, wenn hier auf dem kurzen Dienstweg Gespräche zwischen den Dezernenten laufen. Da kann hintenrum schon mal was bewegt werden, aber das ist natürlich nicht offiziell und auch keine Garantie.
    • Das mit der Beförderungsstelle habe ich auch schon oft gehört, nicht zuletzt hier im Forum: Wenn du im anderen Bundesland eine höher gruppierte Stelle bekommst, müssen sie dich gehen lassen. Dazu kenne ich aber keine Rechtsgrundlage. Falls jemand hier etwas weiß, wäre ich dankbar für einen Verweis.
    • Generell: Führe Gespräche und bleibe mit allen relevanten Stellen im Kontakt: Schulleitungen hier und dort, Dezernenten hier und dort, Personalvertretungen auf allen betroffenen Ebenen hier und dort etc. Je mehr man deinen Namen kennt, desto weniger bist du einfach eine Personalnummer. Manche munkeln, dass man so lange nerven muss, dass sie einen alleine deshalb schon versetzen, um endlich ihre Ruhe zu haben.
    • Beantrage auch eine Freigabeerklärung direkt - nicht über das planstellenneutrale Länderaustauschverfahren. Vielleicht hast du auf diesem Weg mehr Glück und kannst dich dann direkt bewerben. Der Antrag ist form- und fristlos und schadet deshalb jedenfalls nicht.
    • Erkundige dich beim Personalrat, ob es in NRW Vorgaben gibt, dass nach dem xten Antrag eine Freigabeerklärung erteilt werden MUSS.
    • Das mit dem Tauschpartner ist meiner Meinung nach Mythos, der sich beständig hält. Je mehr ich mit dem System "Schule" und dem ÖD zu tun habe, desto mehr bezweifle ich, dass die Sacharbeiter überhaupt wüssten, wie sie mit so viel Eigeninitiative umgehen sollen.

    Es ist unheimlich viel Arbeit und sehr nervenaufreibend. Aber es kann funktionieren, auch ohne Familie etc. Aber man muss dranbleiben, im Heimatbundesland und im Zielbundesland. Wenn man nur brav den Antrag ausfüllt und drauf wartet, dass die "powers that be" das schon alles machen, wird das nichts.
    Viel Erfolg!

    Wer gegen das Handyverbot in den Pausen ist, liest entweder undifferenziert, argumentiert persönlich oder egoistisch.

    Wie gleichgültig, zynisch, naseweis-kindisch und besserwisserisch sich hier viele Lehrer äußern, wundert es mich nicht, dass wir ein Lehrermangel, Lehrerqualitätsproblem in D haben.

    Interessant. Hast du nicht viellecht das Gefühl, dass diese Aussage irgendwie selbst "naseweis-kindisch und besserwisserisch" wirken könnte?

    Meine Jugendlichen haben die Dinger meistens auf dem Tisch liegen und texten zwischendurch auch mal schnell was, wenn sie z. B. mit den Aufgaben fertig sind.

    In der Oberstufe läuft das bei mir ähnlich. Wenn sie dann mal kurz aufs Handy schauen, um auf die Uhr zu sehen, stört mich das eigentlich nicht besonders. Auch wenn sie dabei vielleicht eine Pop-Up Nachricht lesen können. Sollte es tatsächlich mal Leerlauf geben - z.B. wenn ich mich mit einem Schüler beschäftige und die anderen mit ihrer Aufgabe schon fertig sind oder so - können sie von mir aus auch mal ne Nachricht schreiben oder sonst was machen. Wie gesagt, in der Oberstufe.

    Allerdings habe ich irgendwann mal ein Interview mit Manfred Spitzer gesehen, als sein Anti-Handy-Buch herauskam. Er hat behauptet, dass Studien bewiesen hätten, dass die Konzentrationsfähigkeit von Schülern extrem sinkt, wenn ihr Handy in Sichtweite ist. Das fand ich schon krass. Allerdings finde ich Manfred Spitzer heute deutlich weniger seriös als in den 90ern, als er sich konkreter auf Intelligenzforschung konzentriert hat. Die konkrete Aussage, die er im Interview gemacht hat, nämlich dass "der IQ eines Gymnasiasten auf den IQ eines Hauptschülers fällt", wenn ein Handy in Sichtweite ist, erschien mir nämlich wenig wissenschaftlich und seriös.

    Na ja, wenn du von einer deutschen Organisation entsendet wirst, kann es natürlich sein, dass du auch von Deutschland aus bezahlt wirst.
    Für Lehrer ist hier das klassische, viel zitierte Beispiel der Auslandsschuldienst. Du gehst als ADLK an eine deutsche Schule, bekommst aber weiterhin deine Bezüge von deinem Bundesland (das sich diese vom BVA zurückerstatten lässt). Dazu bekommst du noch eine Auslandsdienstzulage vom BVA, also auch aus Deutschland.

    @Frapper Ich habe heute den Newsletter vom Beltz-Verlag mit Werbung für das neue Schulrechtsbuch von Hoegg bekommen. In der Leseprobe werden deine Fragen eigentlich ziemlich gut beantwortet:
    https://www.beltz.de/fileadmin/belt…ehrernewsletter


    Zitat von Hoegg

    Kann von mir verlangt werden, meinen privaten Pkw für die schulische Praktikumsbetreuung zu nutzen? Nein. Fast regelmäßig höre ich diese Frage an Berufsschulen bzw. Berufsbildenden Schulen, aber ebenso an anderen weiterführenden Schulen, bei denen das Berufspraktikum meist in der 9. Klasse durchgeführt wird. Einige Kollegen eines Oberstufenzentrums im Havelland wollten sogar wissen, ob der Dienstherr für solche Einsätze nicht eigentlich Dienstfahrzeuge stellen müsse. Falls Sie jetzt innerlich lachen, so wie ich es damals getan habe, tun wir den Fragestellern ein wenig Unrecht. Denn völlig absurd ist dieser Wunsch nicht. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Behörden, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen. Die typischen Tätig-keiten dieser Behördenvertreter umfasst allerdings sehr viel häufiger die Wahrnehmung von Außenterminen, als es bei Lehrkräften der Fall ist. Anders als bei der vorangegangenen Frage (Weg zur Arbeitsstätte) ist die Betreuung von Schülern, die verstreut irgendwo ein Praktikum absolvieren, unbestritten eine dienstliche Tätigkeit. Selbst derjenige, der direkt neben dem Schulgebäude wohnt, muss in der Regel die Wege zu den Praktikumsstätten mit einem Verkehrsmittel zurücklegen. Aber ist er verpflichtet, dafür seinen privaten Pkw zu benutzen – und abzunutzen? Nein. Schließlich ist keine Lehrkraft verpflichtet, ein Auto zu besitzen. Oder mussten Sie den Besitz eines Kraftfahrzeugs nachweisen, bevor man Sie eingestellt hat? Na also. Der Dienstherr kommt nicht daran vorbei, dass es Menschen ohne Auto gibt. Sei es aus Gründen des Umweltschutzes oder weil in einer Großstadt ab 500 000 Bewohnern ein Auto nicht sehr praktisch ist. Allerdings kann der Dienstherr verlangen, dass Sie irgendwie zu den Praktikumsbetrieben gelangen, notfalls mit Bussen und Bahnen. Wenn das deutlich länger dauert als mit dem eigenen Auto, dann ist das eben so. Als Folge könnten Sie nicht mehr so viele Betriebe pro Tag besuchen, und die Verweildauer in den einzelnen Betrieben würde sich deutlich verkürzen, aber das ist nicht Ihr Problem.

    Zitat

    Sie können für diese (unbestritten dienstlichen) Fahrten natürlich Ihren privaten Pkw einsetzen, sind allerdings gehalten, dies vorher bei der Schulleitung zu beantragen. Das ist in der Regel kein Problem, man muss es nur machen. Sofern es ein erhebliches dienstliches Interesse an diesen Fahrten gibt, und das sollte bei einer Praktikumsbetreuung an entlegenen Orten vorliegen, ist der Ersatz etwaiger Unfallschäden jetzt auch nicht mehr auf 350 Euro begrenzt. Zudem gibt es nun die große Wegstreckenentschädigung (0,30 Euro/km). [...] Die Frage, ob der Dienstherr einen Schaden an Ihrem Pkw zahlt, hängt nicht zuletzt davon ab, wer den Unfall in welchem Maße verursacht hat. Falls irgendjemand anders den Schaden an Ihrem Auto verschuldet hat, ist der Dienstherr fein raus. Denn dann bezahlt der andere (bzw. dessen Versicherung) Ihren Schaden. Und falls Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verschuldet (oder mitverschuldet) haben, weil Sie auf der Fahrt mit dem Handy telefoniert haben, zahlt der Dienstherr ebenfalls nicht dafür. Der Schaden an Ihrem Auto wird in aller Regel nur dann ersetzt, wenn Sie lediglich leicht fahrlässig (unbewusste Fahrlässigkeit) oder gar schuldlos (geplatzter Reifen) gehandelt haben.


    (Hervorhebungen von mir; auch das Kapitel davor, dass sich mit den Fahrten zur Schule beschäftigt, ist ganz interessant, z.B. für @plattyplus

    Wir müssen uns bis 7:15 telefonisch beim Stundenplaner krankgemeldet haben. Ab 7:30 sieht man dann in der Untis-App die Vertretungsstunden.

    Na ja, was heißt schon müssen. Was will dein Chef denn machen, wenn du erst um 11 Uhr Unterricht hättest und dich deshalb um 9 Uhr erst krankmeldest, weil du da aufstehst? Die Krankmeldung nicht akzeptieren und die eine Abmahnung geben, weil du unentschuldigt gefehlt hast?
    Selbstverständlich kann der Schulleiter so etwas nicht verlangen. Er kann aber natürlich darum bitten, um dem Vertretungsplaner und den Vertretungen das Leben zu erleichtern. Aus Kollegialität eben. Und ja, aus Kollegialität quäle ich mich dann auch aus dem Bett, sobald ich merke, dass es nicht geht, und schreibe die Email. Egal, ob das jetzt 3 Uhr morgens, 5 Uhr morgens oder 7 Uhr morgens ist.
    Aber wenn ich um 9 Uhr aufwache und feststelle, dass ich mir etwas eingefangen habe, was mich vom Unterricht abhält, dann ist das halt so. Da kann man nichts machen.

    Ich bin bereits vor mehreren Jahren von Flugreisen für Klassenfahrten abgekommen. Weniger aus Gründen des Umweltschutzes, sondern mehr aus Gründen der Stressvermeidung.
    Bei Flugreisen ist es immer mit Aufwand verbunden, wenn Schüler kurzfristig abspringen und ich über den Reiseveranstalter stornieren muss. Die Abrechnung der Reise wird dadurch auch nerviger.

    Moral von der Geschichte: es geht nicht um die Realität, sondern um Symbole und so würde ich auch die "fliegen wir noch" Diskussion in den Schulen einordnen.

    Ja, na klar geht es um Symbole. Deshalb ist es ja auch so albern, wenn bei jedem dieser Symbole die Kritiker um die Ecke kommen und fragen: "Jaaaaa, aber sind die auch sonst perfekt und völlig CO2-frei in ihrem Lebenswandel?"
    Viele Symbole können hoffentlich dazu beitragen, dass Menschen nachdenklich werden und eigene Verhaltensweisen hinterfragen.

    Deswegen sind "Friday for Future" Demos auch dann noch gut und richtig, wenn die Schüler in der ersten Ferienwoche nach Malle fliegen.
    Deswegen lohnt es sich auch dann noch, bei Klassenfahrten auf das Flugzeug zu verzichten, wenn ich privat in den Ferien nach Australien fliege.
    Deswegen macht es auch Sinn, sich gegen Strohhalme am Schulkiosk auszusprechen, selbst wenn ich abends genüsslich einen Cocktail durch einen Strohhalm schlürfe.

    Ist das perfekt? Nein, natürlich nicht. Besser wäre es, wenn Kevin nicht nach Malle und ich nicht nach Australien fliegen würde und wenn der Strohhalm in der Cocktailbar aus Papier wäre oder es gar keinen gäbe. Aber die Auswirkungen auf das Symbol sind trotzdem geringer, als hier immer behauptet wird. Wenn wir von allen Veränderungsprozessen sofortige Perfektion verlangen würden, würde nie etwas passieren.


    Und ich wollte mich doch im Urlaub nicht ärgern...

    Man könnte das brutale Völkerball durch den japanischen, sehr populären Sport Bo-Taoshi ersetzen.

    Ich finde, diesem Spiel fehlt für eine Beschäftigung damit im Unterricht irgendwie die nötige Komplexität. Das Regelwerk scheint mir doch eher recht einfach gestrickt und schnell durchschaubar!

    Man kann ja aber auch ehrlich nicht noch verlangen, dass hörgeschädigte, gehörlose oder nichtsprechende Schüler neben englischer Schriftsprache noch British oder American Sign Language lernen, das wären ja dann 2 Fremdsprachen.

    Ich wusste ehrlich gesagt gar nicht, dass Gebärdensprache in verschiedenen Sprachen unterschiedlich ist. Liegt vielleicht daran, dass ich keine Ahnung habe, wie Gebärdensprache "strukturiert" ist.
    Jedenfalls habe ich mir beim Lesen des Threads eben die Frage gestellt, ob man nicht gerade deswegen British oder American Sign mitunterrichten müsste. Die gehörlosen bzw. nichtsprechenden Schüler können ja sonst nach der Schule mit der Fremdsprache nur etwas im schriftlichen Bereich anfangen.
    Mir fehlt allerdings aufgrund von extremer Ahnungslosigkeit auch jede Vorstellung dafür, wie aufwendig das wäre.

    Irgendwas mit Unterschrift des SL drunter. Darauf kommt's an.

    In der Praxis stelle ich mir das so vor, dass ich die ersten drei Vertretungsstunden einfach laut Vertretungsplan akzeptiere und bei der vierten Stunde dann beim Chef stehe und einen entsprechenden Wisch mit Unterschrift einfordere - sonst übernehme ich die Vertretungsstunde nicht. Klingt gar nicht so unpraktisch für den Alltag.

    Wenn es so wäre, wäre es schön. Es geht allerdings um die Wartung eine Fachraumes in dem ich unterrichte und er nicht. Das heißt also, die dumme bin ich (und könnte mich ggf. noch von der anderen Fachlehrerin dafür anmeckern lassen, dass nichts funktioniert).

    So einfach ist das aber. Was soll denn passieren, wenn du dem A14-Kollegen mitteilst, dass du die Wartung in Zukunft nicht mehr machen wirst?
    Im Zweifelsfall meldest du es der Schulleitung, wenn der Raum gewisse Grundstandards (evtl. sogar Sicherheitsstandards) nicht mehr erfüllt. Und wenn die anderen Fachlehrer dich anmeckern, dann weist du sie darauf hin, wer für die Wartung eigentlich verantwortlich ist. Dann können die sich direkt selbst auch noch deswegen an die Schulleitung wenden.

    Mir ist vor zwei Jahren eine Tätigkeit zugeflogen, die eigentlich in den Aufgabenbereich eines A15 Kollegen fällt. Auch da hat es tatsächlich Sinn gemacht, dass ich sie übernehme und nicht er. Ich habe der Schulleitung rückgemeldet, dass ich diese Aufgabe für das laufende Jahr übernehme, sie aber während der Arbeitszeit durchführen werden, also von bestimmten Sitzungen fernbleibe. Wenn ich sie im folgenden Schuljahr wieder übernehmen soll, muss ich dafür Entlastung bekommen. Seit letztem Jahr bekomme ich dafür 1,5 Entlastungsstunden. Aber wenn jemand nichts sagt, kann ihm nicht geholfen werden.

    /Aluhut/
    Weil der Dienstherr durch und durch böse ist und nur das Schlechteste für seine Bediensteten möchte!
    /Aluhut/

    Und bevor hier jetzt Empörung los geht: Ich bin für A13 für alle, dann aber auch mit 10 Semester vertieftem Studium für alle.

    Mir ist es, ehrlich gesagt, völlig schnurz, wie lange die einen oder die anderen studieren. Zu meiner Zeit hat die Regelstudienzeit sowieso keinen interessiert und ich kenne GS-Lehrer, die 16 Semester studiert haben, und Gymnasiallehrer, die nach 8 Semestern fertig waren. So what?
    Meiner Ansicht nach machen wir alle den gleichen Job - und das sage ich als jemand, der mit Deutsch/Englisch die vermutlich stärkste Korrekturbelastung am Gymnasium hat und jedes Jahr ca. 70-80% seines Stundendeputats in der Oberstufe hat. Ich schreibe jedes Jahr auf meinen Wunschzettel, dass ich bitte, bitte keine 5. Klasse möchte, weil ich den Kontakt zu den ganz kleinen und den Kontakt zu den Eltern in dieser Jahrgangsstufe unfassbar anstrengend finde. Vor diesem Hintergrund ist es absolut absurd, dass ich auf der gleichen Gehaltsstufe wie eine GS-Schulleiter bin (A14), nur weil ich mir 10-12 Jahre im Lehrerzimmer den Hintern platt gesesssen habe. Noch absurder ist es, dass ich in ein paar Jahren für meinen billigen Job als Deutsch Fachbetreuer mit A15 eine Stufe über der Gehaltsstufe eines GS-Schulleiters sein werde.
    Sorry, aber jeder, der darin mehr als veralteten Ständedünkel sieht, ist vielleicht zu egozentrisch auf seinen eigenen Vorteil bedacht.

    Mein Kollege alleine könnte die Konferenz nicht halten, weil man erst noch eine kleine Fortbildung hat, wie man in der Beratung agiert und auch solche Konferenzen aufzieht.

    Na ja, aber auch das ist nur bedingt dein Problem.
    Entweder, du musst aufgrund deiner bisherigen Arbeit die Konferenz abhalten, dann machst du das halt und er muss sehen, ob er seine Arbeit danach auch dann machen kann, wenn er nicht teilnimmt.
    Oder er müsste sie eigentlich halten, kann das aber nicht tun, weil er die FoBi nicht abgehalten hat, dann ist es auch sein Problem, wenn er dein Hilfsangebot nicht annnimmt.
    In beiden Fällen ist deine Entscheidung, wie du weitermachst, von ihm völlig unabhängig.

    Und, sorry, aber was du glaubst, womit er vielleicht "durchkommt" oder was er sich vielleicht "herausnimmt", spielt eigentlich überhaupt keine Rolle.

    Das scheint bei uns anders zu sein.

    Die Regelung dazu findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes. Ich kann es nur gebetmühlenartig wiederholen: Es lohnt sich, sich mal eine Stunde Zeit zu nehmen und das Gesetz von §1 bis Ende durchzulesen. Man erfährt unwahrscheinlich viel über die Rechte, die man als Einzelner hat bzw. die Rechte der einzelnen Konferenzen. Das ist zum Teil erstaunlich. Und da man ja den einzelnen Paragraphen recht schnell anmerkt, ob sie relevant sind oder nicht und man die weniger relevanten dann nur überfliegt, dauert es wirklich keine ganze Stunde.

    Vor dem Urlaub wär für viele halt schön gewesen.

    /Aluhut/
    Als Verschwörungstheoretiker könnte man natürlich jetzt die Sichtweiese verbreiten, dass es genau deshalb offenbar nicht gemacht wurde!
    /Aluhut/

    Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, dass das dein Problem ist.
    Du wolltest ihm den Einstieg erleichtern, er hat andere Prioritäten und damit bist du raus. Wenn es noch zu deiner Aufgabe gehört, diese Konferenz durchzuziehen, dann mach das, egal ob er da ist oder nicht. Wenn nicht, informiere deinen Stufenleiter, dass du nicht teilnehmen möchtest und frage ihn, ob er den Termin absagen möchte.
    Alles andere kann dir dann eigentlich egal sein.

    Ich verstehe nicht, warum du mit A14 keine Entlastung mehr bekommst. Arbeitest du jetzt schneller oder hat der Tag mehr Stunden. Alle tun immer so, als ob höhere Einstufung die Mehrbelastung ausgleicht.

    Die Argumentation ist laut BVWG so:


    Beim Vergleich mit den - nicht zusätzlich mit Funktionsaufgaben betrauten - Studienräten (Besoldungsgruppe A 13 LBesO) sei zu beachten, dass die bereits zu Oberstudienräten beförderten Lehrkräfte besonders leistungsstark seien.
    Der Dienstherr könne grundsätzlich erwarten, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung von diesen leistungsstarken Beamten durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigt werde.

    (BVerwG 2 C 16.14 vom 16. Juli 2015)

    Ob das in der Realität immer so ist, will ich nicht beurteilen.

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