Nur mal theoretisch: in welchem Verhältnis stehen Dienstanweisung und Verordnung zueinander? Der Anweisung ist zunächst Folge zu leisten, oder?
Meines Wissens ist die Hierarchie in den meisten Bundesländern so (- in Bayern sind die Bezeichnungen und Hierarchiebenene zum Teil anders):
Gesetz (kommt vom Landtag)
Verordnung
Erlass (kommen beide aus dem Ministerium)
Verfügung (kommt vom Schulamt)
Dienstvereinbarung / Konferenzbeschluss
Dienstanweisung (alles schulintern)
Die jeweils unteren Stufen können Regelungen, die weiter oben festgelegt wurden, zwar konkretisieren, dürfen ihnen aber niemals widersprechen. Wenn die Verordnung bswp. sagt, dass eine gewisse Anzahl von Klassenarbeiten geschrieben werden muss, dann kann die Fachkonferenz beschließen, wie diese inhaltlich zu gestalten sind, aber sie können nicht beschließen, dass mehr oder weniger Arbeiten geschrieben werden. Eine Dienstanweisung des Schulleiters kann dich nicht dazu zwingen, mehr Stunden zu arbeiten als per Dienstordnung vorgeschrieben, aber er kann dich anweisen, in welchen Fächern und Klassen du sie zu unterrichten hast und wann diese Stunden zeitlich liegen (= Stundenplan).
Wenn eine Anweisung dich nun dazu zwingen würde, das Gesetz zu brechen, musst du als Beamter remonstrieren. Wenn du das nicht tust, hältst du beamtenrechtlich selbst den Kopf hin. Eine Remonstration geht zunächst über den Dienstweg, also an den, der dich konkret anweist, etwas zu tun - in der Regel der Schulleiter, der dich z.B. nächste Woche trotz Virus in die Schule bestellt. Wenn er seine Anweisung aufrecht erhält, musst du ein weiteres Mal bei der übergeordneten Behörde remonstrieren, also beim Schulamt oder so. Wird die Weisung aufrecht erhalten, musst du sie ausführen, bist aber nicht für die Konsequenzen verantwortlich. In der Regel hat eine Remonstration auch keine aufschiebende Wirkung, d.h., du müsstest trotzdem erstmal der Anweisung nachkommen, bis du etwas anderes hörst. Im Falle der Schulöffnungen wäre das dann ein Fall für eine Anzeige nach §15 Arbeitsschutzgesetz.
Soweit mein Rechtsverständnis. Ich lasse mich aber gern korrigieren.