Beiträge von WillG

    Nunja, aber der Abteilungsleiter wird auch dabei sein und was anderes ist der Schulleiter ja auch nicht, er entscheidet eben viel auch nicht, sondern führt nur Anweisungen aus und deshalb sehe ich das nicht so verbissen, denn wir hatten eben auch Schulleiter dabei, die klar die Missstände aufgezeigt haben und eben dabei unterstützt haben nicht alles hinzunehmen!

    Es ist halt ein Unterschied, ob die PV an der Schule vom örtlichen PR durchgeführt und u.a. über Entscheidungen des Schulleiters spricht, oder ob es sich - wie ja wohl bei euch - um eine PV des gesamten Schulamtbezirks handelt, wo es eben auch um Dinge geht, die mehr als eine Schule betreffen und wo dann der SL eben auch nur Betroffener ist und nicht Entscheidungsträger. Das sollte man schon differenzieren, sonst wird die Diskussion albern.


    Letztlich ist der Schulpersonalrat für das Kollegium zuständig, zu dem auch die SL gehört.

    Kommt darauf an. Es gibt durchaus Personalvertretungsgesetze, in denen der SL explizit aus dem Verantwortungsbereich des PR ausgenommen ist; als Dienststellenleiter ist er dann das Gegenüber.

    Genau, er ordnet damit einfach Überstunden an, und solange du Teilzeit arbeitest geht das eben bis zur Aufstockung auf Vollzeit erstmal problemlos, nur die Behörde sieht das natürlich nicht so gerne.

    Da bin ich jetzt arbeitsrechtlich nicht fit genug, um das wirklich beurteilen zu können, aber kann der Dienstherr das wirklich mit einer gewissen Regelmäßigkeit machen, dass er Teilzeitkräften, die ja oft mit Sachgrund reduziert haben (Vereinbarkeit Familie und Beruf) ständig zu Überstunden bis zur Vollzeit zwingt? Ich meine, selbst wenn das langfristig absehbar ist, bspw. im Abi und im Primarbereich bei Zeugnissen etc.?
    Vor allem bei Angestellten?

    dann hätte im Abi doch niemand seine Klausuren pünktlich korrigiert

    Tja, dann wäre das wohl so. Das wäre aber dann nicht dein Problem oder meins, sondern das Problem des Dienstherren. Dann muss er sich etwas einfallen lassen, bspw. dass die Korrektur von zentral gestellten Arbeiten auch gut extern zentral gesteuert passieren kann.
    Sicherlich kann er auch in solchen Phasen mal Überstunden anordnen und bezahlen, aber das geht auch nicht unbegrenzt.

    Es ist eine Ex. Keine Schulaufgabe/Klassenarbeit oder Klausur.
    Ich würde hier einfach die Ex nicht werten, sondern in der nächsten Stunde die Es nochmal schreiben mit der Aufgabenstellung, wie sie nach der Änderung gedacht war.
    Dann kann sich keiner beschweren, dass er benachteiligt wurde - eher im Gegenteil. Und wenn die Ex besser ausfällt als dem Leistungsstand angemessen, mein Gott, dann hat halt jeder eine einzelne mündliche Note, die etwas zu gut ist. Damit wird wohl kaum das Gesamtergebnis zum Zeugnis hin verfälscht. Im Zweifelsfall musst du halt noch eine Ex schreiben, irgendwann.

    Hier schreibt doch ein Schüler ...

    Kann mir nicht vorstellen, dass ein Schüler das BayEUG kennt.

    Ich habe die deutsche Grammatik erst verstanden, nachdem ich Lateinunterricht hatte. Ich bin froh, dass ich Latein als zweite Fremdsprache hatte. Deutschlehrer wäre ich ohne Latein, glaube ich, nicht geworden. Ich hatte aber auch eine wirklich tolle Lehrerin als Lateinanfänger

    Das sagen ja viele. Meiner Meinung nach stimmt das wahrscheinlich auch, aber eher deshalb:


    Latein in Deutschland bringt aber unglaublich viel, weil man einfach viel zu wenig Sprach- und Grammatikuntericht macht.

    Mit anderen Worten: Dass Schüler erst durch den Lateinunterricht Grammatik verstehen, ist eher ein Mangel im Deutschunterricht als eine Leistung des Lateinunterrichts.

    Wenn jemand meint ein Konzept machen zu müssen, weil er keinen zusammenhängenden Text verfassen kann, dann muß er eben die Zeit in ein Konzept investieren.

    Krasse Einstellung. Als jemand, der sich durch Studium und Beruf seit 25 Jahren intensiv mit dem Verfassen und der Rezeption von Texten befasst hat, mache ich mich auch (kurze, stichpunktartige) Konzepte, wenn ich Texte verfassen muss, die für mich wichtig und/oder anspruchsvoll sind. Das ist aus meiner (durchaus professionellen) Sicht integraler Bestandteil des Schreibprozesses.
    Das jetzt jungen Menschen mit deutlich weniger Schreiberfahrung aufgrund einer solch schnodderigen Argumentation faktisch zu verweigern, finde ich krass.

    Ergänzung:
    Ich meine das übrigens überhaupt nicht als Vorwurf. Jede Familie muss für sich das passende Modell finden. Ich finde es nur auffällig.
    Ich bin auch jetzt in einem Alter, in dem die ersten Scheidungen im Freundeskreis kommen und langjährige Familien mit Kindern und Eigentum sich trennen. Ich würde mir manchmal wünschen, ein paar Jahre zurück zu gehen und vor allem FreundINNEN im engen Freundeskreis raten zu können, für ihren Lebensunterhalt und ihre Altervorsorge nicht zu sehr auf den Gatten angewiesen zu sein - egal, wie glücklich und harmonisch die Beziehung gerade ist.

    Es verwundert mich immer wieder, wenn Kolleginnen an den Schulen, an denen ich bislang war, und auch hier im Forum gelegentlich als Argument dafür, dass sie diese Aufsicht oder jene Konferenz nicht wahrnehmen können, anführen, dass sie sich um die Kinder kümmern müssen. Oder dass Kolleginnen grundsätzlich diejenigen sind, die bei Krankheit des Kindes nicht arbeiten gehen. Der Mann könne aufgrund seiner Arbeit auf keinen Fall einspringen, da ist er unabkömmlich. Das klingt für mich immer ein wenig so, als hätte der Mann einen "echten" Job - im Gegensatz zum Lehrerjob.
    Wenn man das mal anspricht, kommt in der Regel ein Argument, das dem hier sehr ähnelt:

    In der freien Wirtschaft ist es mitunter nicht ganz einfach, gerade am Wohnort einen Job zu finden. Es ist auch nicht gern gesehen, da mit Teilzeit zu kommen, während es bei LuL selbstverständlich ist. Als Lehrer kann man auch mal Schreibtischarbeit aufs Wochenende oder in die Abendstunden verschieben bzw. in die unterrichtsfreie Zeit. Das geht bei anderen Berufen nur, wenn man ein Homeoffice hat oder selbstständig ist.


    Das klingt auch erstmal sehr plausibel - allerdings müsste das ja zur Konsequenz haben, dass bei Ehepaaren, bei denen ER der Lehrer ist und SIE einen Job in der freien Wirtschaft hat, er Stunden reduziert und bei Krankheit des Kindes zuhause bleibt etc. Das erscheint mir aber nicht flächendeckend der Fall zu sein. Aber das sind nur meine individuellen und hoch subjektiven Beobachtungen.

    und es gab auch kein Schmierpapier.

    Finde ich wiederum krass. Ich verwende viel Unterrichtszeit darauf, den Schülern beizubringen, nicht direkt loszuschreiben, sondern erstmal - auf einem Schmierblatt! - ein Konzept zu entwickeln und ihre Ausarbeitung zu strukturieren. Wenn dann in der Prüfung dafür keine Materialien parat sind, ist das ein echtes Problem.
    Es ist übrigens auch meine Erfahrung, dass die sehr guten Schüler beinahe ausnahmlos vorher ein Konzept entwickeln. Andersherum (= Konzept führt automatisch zu sehr guter Leistung) gilt das leider nicht unbedingt.

    Es gibt ja Leute, die noch 2 Stunden nach dem passenden Bild für das Arbeitsblatt suchen (nur so, hat keine Funktion, ist aber schön). Und manch korrigieren jede Klausur 3 Mal. Da kann man ja schlecht sagen, dass denen die komplette Zeit auch als Arbeitszeit angerechnet wird.

    Warum eigentlich nicht? In jedem Job gibt es sicherlich Menschen, die effizienter und weniger effizient arbeiten - alles innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeit. Warum soll das bei Lehrern nicht gehen?
    Wenn ich - als einziger Kollege - ständig mit der Arbeitszeit nicht hinkomme, dann kann das ein Zeichen für ineffiziente Arbeitsweise sein und der Dienstherr muss damit umgehen - im Zweifelsfall mit geeigneten Sanktionen, die evtl. für das Beamtenrecht erst noch eingeführt werden müssen.
    Wenn hingegen flächendeckend und langfristig Sprachenlehrer oder NaWi-Lehrer oder Sportlehrer oder welche Gruppe auch immer nicht mit der vorgegebenen Arbeitszeit zurecht kommen, dann muss wohl etwas am Aufgabenprofil geändert werden.

    Ich kenne zum Beispiel einen Fall, wo sich ein Kollegium per Konferenzbeschluss der Kulanzmöglichkeit bei der Freistellungs-/Teilzeitregelung beraubt hat und erst hinterher feststellte, dass die vorherige Handhabung deutlich zu ihrem Vorteil war gegenüber dem neuen Beschluss.

    Das kann tatsächlich passieren. Andererseits sind Beschlüsse ja nicht in Stein gehauen und können durch einen neuen Antrag auch wieder geändert werden.

    Laut §68(3) Satz 1 des Schulgesetzes in NRW kann die Lehrerkonferenz über Grundsätze des Vertretungsplans entscheiden. Hier würde ich mal ansetzen und einen Antrag stellen, dass nur Stunden vertreten werden, die aus einem guten Grund ausfallen. Alleine schon die Tatsache, dass das so dermaßen offensichtlich ist und keines Antrags benötigen sollte, dürfte hier eine für den Konrektor sehr unangenehme Diskussion eröffnen.

    Aufsicht in dem Verhältnis das dem Verhältnis zwischen tatsächlichen Stunden (im Stundenplan) und vollem Deputat entspricht. Ausnahme evtl. bei Deputatsstunden, die für innerschulische Aufgaben gewährt werden.
    Also, wenn ich von 24 Stunden insg. 18 Stunden unterrichte, dann mache ich 75% der Aufsichten einer Vollzeitkraft. Das gilt auch, wenn ich 14 Stunden unterrichte und zwei Deputatsstunden für die Chemiesammlung bekomme oder so.
    Ansonsten ist es ja egal, warum ich weniger Stunden habe. Wenn ich mit halber Stelle ans Studienseminar abgeordnet bin, dann muss ich 50% der Dienstpflichten am Studienseminar und 50% der Dienstpflichten an der Schule erledigen. Also 50% der Aufsichten.

    Halte ich für logisch.

    Wir haben leider kein solches Konzept, aber das wäre meine Vorschlag, wenn wir eins erarbeiten würden.

    Der eigentlich relevante Tipp kam schon in der dritten Antwort:

    schau mal in eure Konferenzordnung, ob ihr über Grundsätze abstimmen könnt

    Die Gesamtkonferenz hat häufig genau das Recht, solche Grundsätze festzulegen. Die Schulleitung muss sich dann daran halten. Das würde ich zuerst überprüfen und dann ggf. einen entsprechenden Antrag stellen.
    Alle eigenen Erfahrungsberichte sind ja doch nur anekdotisch.

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