Beiträge von Kapa

    Vorfälle konkret dokumentieren. Äußerungen dieser Art ganz offen und direkt verbal untersagen wenn sie außerhalb eines Vieraugengespräch stattfinden, mit dem Hinweis darauf, das du das als unprofessionell ansiehst.
    Wenn möglich und für dich zumutbar: klärendes Gespräch, offiziell vereinbart (Mail mit gesprächswunsch und Benennung des Inhaltes), mit dem Verbreiter des Namens vereinbaren und dabei klare Kante zeigen das diese Äußerung für sich kein Spaß ist und du darauf hinweist das dies aus professioneller Zusammenarbeit zu unterlassen ist.

    Wenn genug Vorfälle vorliegen und/oder keine Besserung eintritt: Lehrerrat/Personalrat hinzuziehen und Termin mit der Schulleitung zur Klärung vereinbaren. Das ganze dann auch als Protokoll festhalten.

    Erstmal kannst du Personen durch eine REA nicht wieder zu Leben erwecken, das ist Hollywood Humbug.

    Nochmal das schreibe ich aber auch schon oben. Eine Rea beginnen und nicht hinkriegen (nicht strafbar) ist etwas anderes als nicht mit einer Rea beginnen, obwohl es drauf haben müsste (strafbar).

    Aber nur strafbar wenn du geistig in dem Moment dazu in der Lage bist. Wenn du in irgend einer Form nachweisen kannst, das du zum Zeitpunkt nicht dazu in der Lage warst kann das zu Straffreiheit führen.


    Ich hab in meinem Leben leider schon einige Leute notfallmedizinisch versorgen müssen, unter anderem auch 4x mit Einleitung von Reanimation.
    Die erste davon bei einem 6 jährigen Kind (hat es nicht geschafft, ab und an träum ich noch davon und es ist mittlerweile 20 Jahre her) bis zum Eintreffen des Notarztes (20 ‘Minuten können echt lange sein). Neben mir stand damals eine Sportlehrerin die einfach nur im Schock dastand. Es war ihre Nichte.
    Selbst bei Unfällen die nicht tödlich enden, hab ich es mehrfach erlebt das Leute einfach in dem Moment so unter Schock standen das gar nichts mehr hingehauen hat.

    Es geht nicht um die Frage, was für dich ok ist, sondern wie die rechtliche Situation.

    Also erstmal ist die entscheidende Frage, ob die Zeit zur freien Verfügung auf der Klassenfahrt bei Volljährigen "unter schulischer Verantwortung" fällt.
    Dass es im Rahmen des eigentlichen Programmes nicht erlaubt ist, sind wir uns glaube alle einig.

    Und wenn Du danach fragst, wäre es natürlich super, wenn er uns dafür auch die Rechtsquelle oder Urteile nennen könnte. Wie heißt es so schön, 3 Juristen 4 Meinungen.

    Es reicht übrigens, wenn Du deine Antwort dann in einer normalen Schriftgröße schreibst. Danke.

    Bei mir wurde die Schrift in normaler Größe angezeigt.

    Und ja die schulische Verantwortung greift auch klar bei volljährigen Schülern im Bereich „Freizeitteil der schulfahrt“.

    Und zwar greift hier allgemeingültig bereits:

    GG Art. 7 → Schulaufsicht gilt auch auf Klassenfahrten

    hinzu kommt dienstrechtlich: Lehrkräfte dürfen keine Gefährdung der Fürsorgepflicht riskieren

    Ich hab jetzt mal aus Spaß bei meinem Bekannten in der Rechtsstelle nachgefragt (er ist Jurist). Seine Antwort ist da eindeutig:


    Volljährigkeit ändert nichts daran, dass Klassenfahrten schulische Veranstaltungen mit klar geregelter Verantwortung und eingeschränkter individueller Freiheit sind.

    Alkohol, Mietwagen oder ähnliche „Eigeninitiativen“ sind rechtlich nicht zulässig, solange die Fahrt unter schulischer Verantwortung steht.

    Dann habe ich es schon einmal der Spur nach geahnt. Weiter nördlicher muss ich passen. Ich habe vor allem die Fotos mit den bunten Häusern behalten zur Erinnerung. ;)

    Cinque Terre ist aber auch eine wunderbar schöne Ecke. Vor Corona war ich mindestens einmal im Jahr dort für eine Tageswanderung oder zwei. 😊

    Es geht hier doch gar nicht ums schaffen. Man interpretiert hier mehr rein als es wirklich ist. Aber ich belasse es nun dabei, weil es nur irgendwelche Belehrungen dabei rum kommen und Realität einfach damit ignoriert wird. Oder gehen nur noch Klassenfahrten zu Klöstern auf einsamen Inseln.

    Die Realität meiner Schüler sieht so aus:

    Jeden Abend nach Schulschluss am Busbahnhof das „wohlverdiente“ Bier und dann oft noch eins und noch eins. Am Wochenende dann auf dem dorffest der richtig gute Schnaps, selbstverständlich mit Einverständnis der Eltern oder auch mal ohne aber vom Dorf toleriert. Gehört halt dazu, oft auch schon ab 14 und früher.

    Ich hab in der Oberstufe leider teilweise 18+jährige die bereits jetzt ein ernstes Alkoholproblem haben weil sie eigentlich nicht mehr ohne Suff können.

    Nur weil eine Sucht gesellschaftlich „anerkannt“ oder weniger Beachtung findet, heißt das nicht das es nicht scheiße ist.
    Ich hab in der Familie 3 Menschen aufgrund von Alkoholismus verloren….da hat man auch schon weggesehen drum herum weil gehört ja irgendwie dazu. Daher: wer es nicht schafft eine Woche ohne auszuhalten hat ein Problem mit Alkohol.

    Ist halt alles ziemliche Korinthenkackerei.

    Bei meiner Abschlussfahrt waren die meisten 18, ich 17, und wir waren mit Lehrkräften in der Salsa Bar und im Biergarten und natürlich wurde da auch was getrunken. In Maßen halt. Hat (richtigerweise) kein Hahn nach gekräht und ich sinniere gerade, ob unsere Gesellschaft auch deswegen so ätzend und psychisch krank geworden ist, weil hier ständig nur noch alles durchreglementiert und unnötig Stress um Nichtigkeiten gemacht wird.

    Joar und damit haben die Kollegen dann ein Problem sobald etwas passiert.

    Vergangenes Jahr war eine Freundin von mir mit drei Kollegen und zwei Oberstufenkursen im Ausland. Eine Schülerin musste aufgrund von Alkoholkonsum in Kombination mit Strand reanimiert werden. Bei der Aufklärung kam raus das zwei der mitfahrenden Kollegen ebenfalls besoffen waren (ist ja durchaus Usus das man als kollege abends was trinkt, kenn ich jedenfalls von den Fahrten wo ich bei war so) und mit einigen der Schüler vorher in ner Kneipe waren und es zu literweise Bier und Cocktails kam.
    Die beiden Kollegen sind wenn mich nicht alles täuscht ganz knapp am knast vorbeigehuscht.

    Muss wirklich erst was passieren das man das Hirn anschaltet und mal eine Woche und Alkohol auskommt? Nochmal ganz klar: wer das nicht schafft, hat ein Suchtproblem. .

    Meiner Meinung nach muss man die erwachsenen Schüler*innen auch mal lassen, wenn das Risiko nicht so groß ist. Die sollten doch ne schöne Klassenfahrt haben. Und wenn es zu wild wird, dann kann man auch nachträglich Sachen einschränken. Ich wünsche euch viel Spaß.😊

    Wer schätzt das Risiko ein bei Schülern die im Fremden Land mit einem Leihwagen fahren wollen? Wenn die erst mal einen Wagen haben und besoffen durch die Gegend Gondeln oder aus Versehen einen Schaden (oder sogar Personenschaden) verursacht haben, kannst du da nachträglich nichts mehr einschränken. Das Kind ist dann im Brunnen und kommt nicht mehr raus.

    Wer es, und da schließe ich Lehrkräfte mit ein, als Erwachsener nicht schafft mal eine Woche ohne Alkohol auszukommen, hat ein ganz anderes Problem ob es rechtlich iO ist.

    Mein Beileid.

    Leider Gottes kenn ich Studien- bzw berufsbedingt auch noch zwei AfDöer und drei extremer Linke Politiker auf Landes- und Bundesebene. Um

    Deren Bekanntschaft tu ich mrinselbwt mehr Leid 😅

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