Beiträge von Frechdachs

    Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

    Ich habe es so verstanden, dass es hier um ein Gespräch mit der Direktion gehen soll.

    Für ein normales Elterngespräch ist es Unsinn, da gebe ich dir recht und würde auch so reagieren, wie du beschreibst.

    Ich unterrichte schon immer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in unseren Regelklassen. Zudem habe ich in meiner Klasse 17 Nationalitäten. Meine Schule ist zudem eine Brennpunktschule in einem Bezirk mit sehr hoher Kriminalität.

    Ich habe mich dafür entschieden und gehe jeden Tag mit Spaß hin. Aber von meiner Gewerkschaft fordere ich, dass sie meine Interessen vertritt und nicht die Interessen meiner besonderen Kinder. Dafür gibt es andere Stellen, Institutionen usw. Meine Gewerkschaft muss für mich Arbeitsbedingungen "erstreiten", dass ich auch als Mensch und Lehrerin diese Bedingungen auch erfüllen kann und nicht dabei Schaden nehme (psychisch, körperlich,...) usw. Bin aber auch selbst in meiner Gewerkschaft aktiv (in Österreich).

    Zur GEW: in Deutschland war ich auch in der GEW und ich empfand die GEW nicht als Gewerkschaft, die für die Interessen ihrer Mitglieder eintritt.

    HÜ ist die Überprüfung, dass das das Kind die Hausaufgabe "Lernen" (die es immer gibt) gemacht hat.
    Das das Kind (ich nehme mein Fach) die Übungen mit dem Lückentext nicht gemacht hat, wo ein in der letzten Stunde (maximal 2 Unterrichtsstunden rückwärts!) eingeführtes Verb wieder umgewälzt wurde, ist irrelevant.
    Die HÜ ist das, was es JETZT auf meinem jetzt ausgeteilten Zettel in den Lücken hinschreibt.
    DAS darf ich bewerten. Nicht das, was (vielleicht) zuhause geschrieben wurde, auch nicht, OB es gemacht wurde.

    So mein Verständnis und meine Erinnerung aus RLP-Zeit.

    So habe ich es auch in Erinnerung (bin ursprünglich aus RLP).

    Wenn ich mir als Schülerin im Stoff sicher war, habe ich Hausaufgaben nicht gemacht und mir die guten Noten in diesen HÜs geholt. Fand ich gar nicht schlecht. Sie waren zwar unangekündigt, aber oft gab es Hinweise von Lehrern oder wir erkannten einen bestimmten Rhythmus.

    Du wirfst hier im Thread ausgehend von einer höflich geäußerten Frage (die man natürlich kontrovers diskutieren kann) dem Threadersteller vollkommen an den Haaren herbeigezogen vor, dass er ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung habe; stellst deine Wünsche ("ich möchte", "will jeder") mit dem mMn in jener FDGO festgeschriebenem Recht auf freie Religionsausübung gleich; und beschwerst dich jetzt, dass ich übergriffig sei? Wow.

    Blödsinn: Bitte nachvollziehen, auf welche Beiträge ich geantwortet habe.

    Interessant finde ich hier aber den Zusatz, dass die "individuelle Situation" der SuS zu berücksichtigen sei und "zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Fernbleiben pädagogisch vertretbar ist". In Österreich wird daher keine Erlaubnis erteilt, wenn an dem jeweiligen Tag schon Klausuren u. ä. festgelegt wurden, während es bspw. hier in NDS explizit heißt, dass bei der "Planung der Termine der Klassenarbeiten bzw. Klausuren die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen" sind.

    In unserem Jahrgangsteam legen wir auf diese Tage keine Tests usw. Diese Termine sind ja bekannt. Das ist aber nicht selbstverständlich. Andere legen extra solche Termine auf diese Tage.

    Wenn die rechtlichen Bedingungen in Österreich andere sind, ist das Ausgangsproblem und die entsprechende Vorgehensweise in der Schule scheinbar doch staatenspezifisch. Und in Deutschland bekommt man für religiöse Feiertage frei. Da ist es für die Frage und das Thema irrelevant, wie es in Österreich ist.

    Das wurde aber erst später im Thread deutlich. Sogar erst nach meinen Beiträgen.

    Hier geht es aber offensichtlich um Deutschland.

    § 43 Absatz 3 Schulgesetz NRW sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ich vermute, dass dies auch ableitbar ist aus dem GG Art. 4?

    Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.

    Vielleicht liegt es bei uns daran, dass in keiner Klasse eine Nation überwiegt, es ist immer bunt gemischt. Also z.B. 4 aus Marokko oder Tunesien, 4 aus Russland, 3 aus der Türkei (teilweise Kurden oder Atamäer), 3 aus Rumänien usw. Der Vorteil einer Gruppe kann in einer anderen Gruppe schnell zum Nachteil werden.

    Aber wie geschrieben, ich habe bisher keinen Unterschied bemerkt. (Und gerade diese Vielfalt sowohl im Kollegium als auch bei unseren Schülern gefällt mir.)

    Bei uns auch. Das Kollegium und auch die Schüler sind sehr gemischt.

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