Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.
Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.
NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))
Oha, das wusste ich nicht!Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)