Ich hab dir zwecks Anonymität ne PN geschrieben, kann hier allgemein aber ergänzen:
Diese Regelung mit den 6 Wochen vor und nach den Sommerferien (bzw. um die Dauer der jeweiligen Ferien) hat mich auch stark irritiert und ich hab mal bei den KuK nachgefragt: Nicht nur einer hat sich einen Anwalt genommen bei einer Ablehnung aus so einem Grund und spätestens da ist die BezReg immer eingeknickt, bei keinem kam es wohl zur Verhandlung. Sollte die Bez Reg sich also nach ausdrücklichem Hinweis, dass ihr Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist, immer noch quer stellen würde ich die 200€ für einen Anwalt investieren. Mehr als ein Brief wird da nicht nötig sein.
Wie soll sowas auch rechtlich haltbar sein? Bei 12 Wochen Ferien im Jahr wären das ja die 12 Wochen + 2*12 Wochen davor und danach = 36 Wochen, in denen man als Lehrkraft keine Elternzeit nehmen darf.. D.h. Ca. 70% der Zeit im Jahr ist die Elternzeit nicht möglich. Ernsthaft, wer macht solche Regelungen?