Vielleicht möchte der Friseur aber eine Modezeitschrift abonnieren, um neue Ideen für Frisuren und Stylings zu bekommen. Und der Koch kauft freiwillig teure Gewürze und Weine, weil er kochen und neue Rezepte liebt und ausprobieren will. Und der Bankkaufmann muss teure Anzüge tragen, weil das so erwartet wird.
Du hast ein falsches Verständnis davon was Angestellte in Jobs ihren AGs schulden und überträgst dieses falsche Verständnis auch auf uns Lehrer.
Nichts von dem oben genannten ist arbeitsrechtlich relevant. Du schreibst selber "der Friseur möchte neue Ideen" oder der Koch "liebt neue Rezepte". Mag alles sein, fällt aber unter Privatvergnügen. Und sollte es wirklich notwendig sein, dass der Koch/Friseur/Kampfmittelbeseitiger oder sonst wer sich beruflich weiterentwickelt, so ist es Aufgabe des AG dem in Form von Fortbildungen nachzukommen. Selbstverständlich im Rahmen der wöchentlichen Arbeits, nicht on top.
Das entbindet einen aber nicht von der Pflicht, vernünftigen Unterricht zu machen.
Definiere vernünftig. Wenn mein Dienstherr meint, dass ich Reagenzgläser spülen, mehrere Nachprüfungen für Schwänzer von FHR Klausuren erstellen, in Konferenzen darüber diskutieren soll in welcher Farbe die Tür zum Abstellraum gestrichen werden soll usw. bleibt irgendwann keine Zeit mehr zum Unterricht vorbereiten. Das ist dann aber nicht mein Problem.