Warum denn? Ich empfinde das offen gestanden sehr entlastend, nicht nur in schriftlichen Korrekturen zu ersticken,
Das macht demnächst sowieso alles die KI.
Warum denn? Ich empfinde das offen gestanden sehr entlastend, nicht nur in schriftlichen Korrekturen zu ersticken,
Das macht demnächst sowieso alles die KI.
Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ihr macht das mit eurem "es ist eh alles schrecklich und hoffnungslos und wird nur noch schlimmer" ja auch:
Engagiert euch und macht es besser. Oder hört auf zu jammern.
Nochmal anders formuliert: wenn die SuS im zu Unterrichtsbeginn im Klassenraum sitzen, geht ihr da erstmal von einer 3 aus aus oder 4, die sich im Laufe der Stunde nach oben oder unten gehen kann?
Versteht ihr, was ich meine?
Ich kann keine Note geben, alleine dadurch, dass ein Schüler im Klassenraum sitzt. Damit ist der Schüler zunächst mal "nicht bewertbar". Im Laufe der Zeit müssen alle Beteiligten dafür sorgen, dass er bewertbar wird, vorzugsweise der Schüler, indem er sich aktiv beteiligt, wenn das nicht passiert ich, indem ich Leistungen einfordere.
Letzteres führt zu einer schlechteren Bewertung als ersteres.
Letzteres mache ich um so sparsamer, je älter der Schüler ist, in der Oberstufe gibt es ohne eigene aktive Beteiligung keine ausreichende Gesamtnote.
So lange ich einen Schüler noch nicht bewerten kann, schreibe ich mir auch nichts auf, wenn ich dann in zweiten oder dritten Bewertungsrunde bei einigen Schülern immer noch Lücken habe, weiß ich, dass ich mich um die gezielt kümmern muss.
Vor deinem Ansatz würde ich warnen, weil er bei Eltern und Schülern oft zu der völlig falschen Verkürzung führt "Wenn man da ist und nicht stört, kriegt man auf jeden Fall eine 4".
Das ist wirklich reine Spekulation. Alles, was die beiden Seiten bisher gemacht haben, ist Theaterdonner, daraus ab zu leiten, wie schwierig eine Einigung wirklich ist, ist kaum möglich.
Die persönliche Einschätzung aus Verbandskreisen ist nicht so pessimistisch, wie man das anhand der "Faktenlage" erwarten könnte.
Aus meiner Sicht hat hier auch niemand irgendwas kaputt geredet. Allen ist glaube ich bewusst, dass das Referendariat Möglichkeiten bietet die macht, die als Seminarleiter vorliegt, zu missbrauchen.
Diese theoretische Möglichkeit bietet das System Schule genau so.
Das System Referendariat dient unter anderem dazu, dafür zu sorgen, dass im System Schule Menschen landen, die das nicht machen, sondern sich verantwortungsvoll in ihrer Position verhalten.
Und tatsächlich gibt es in beiden Systemen aktuell eher den Druck auch Personen mit zweifelhafter Eignung im Zweifelsfall eher bestehen zu lassen.
Diese Dinge sind aber der reine Selbstzweck. Keine Ahnung, warum man nicht einfach so befördert wird, wie in den meisten anderen Jobs (auch im ÖD) auch.
Kannst du irgend ein aktuelles Beispiel nennen für eine automatische Beförderung?
Ich glaube in Bayern gibt es die Regelbeförderung noch, sonst nirgendwo, und in der Wirtschaft wird garantiert niemand automatisch befördert, da erfolgt das nur nicht auf Basis eines so ausführlichen Bewerbungsverfahrens sondern meist auf Basis der alltäglichen Arbeit und der dort erbrachten Leistung. Trotzdem wird nicht jeder "einfach so" befördert.
Okay ja, das stimmt wohl.
Es ging gerade nicht um Gewinner, sondern darum, welche Personengruppe welche Probleme hatte. Weiter oben schrieb ich zum Beispiel auch, dass es für viele Alleinstehende Probleme mit Dating oder Einsamkeit gab, jedenfalls alles andere als eine normale Zeit war. Die beiden Kolleg*innen versuchen aber seit mehreren Seiten zu erklären, wie geil die Zeit war und dass das daran liegt, dass sie entspannt bei voller Bezahlung im Homeoffice arbeiten konnten.
Bezug habe ich darauf genommen, das hast du wahrscheinlich überlesen:
Ich habe nichts überlesen, ich nehme die entsprechenden Beiträge nur nicht ernst und ignoriere sie daher.
Ärzte und Polizisten (mwd) mussten im Dienst erscheinen, während ihre Kinder nicht betreut wurden. Das war für diese Personengruppen durchaus ein Problem. So generell hatten es kinderlose Lehrer in Deutschland wohl mit am besten weltweit, das kann man wahrscheinlich festhalten.
Es gibt jede Menge Personen, die ganz objektiv "Gewinner" der Pandemie waren, wie in jeder Kreise haben auch dort einige Menschen viel Geld verdient. Lehrer gehören ganz sicher nicht dazu. Und jemandem seine Kinderlosigkeit als Privileg vor zu halten, finde ich ziemlich daneben, du hättest dich selbst jederzeit dafür entscheiden können, hast das aber aus guten Gründen nicht. Und du weißt nicht, welche Hintergründe die Kinderlosigkeit bei deinem Gegenüber hat.
Wärst du verbeamteter Polizist und dein Partner Arzt und hättet zwei kleine Kinder zu betreuen, sähe deine heile 2020 Welt wohl etwas anders aus...
Bei all den Menschen, die es 2020 schwer hatten, wäre mir jetzt nicht das Paar mit einem fünfstelligem Monatseinkommen als erstes Beispiel für besonders notwendiges Mitgefühl eingefallen. Polizisten gehörten sogar zu den "Gewinnern" der Pandemie, in fast allen Bereichen sind Straftaten sehr deutlich zurück gegangen.
Wieso? Der Unterrichtsbesuch ist doch nicht anders. Ja der Rest im Gutachten sind vielleicht anders, das macht ja die SL.
Erst mal für Niedersachsen:
Das Verfahren ist von Anfang an ganz anders, bei der Probezeit gibt es lediglich zwei einfache Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, es ist nur ein Kurzentwurf ein zu reichen und es wird nur über "bewährt" oder "nicht bewährt" entschieden, es gibt keine Rangstufe der Beurteilung.
Bei einer Bewerbung ist ein vollständiger Entwurf ein zu reichen, der im Wesentlichen dem bei der Examenslehrprobe entspricht, bei uns ist immer der Fachberater dabei, der Entwurf und Stunde bewertet, am Ende des Verfahrens steht eine differenzierte Eignungsbeurteilung mit Rangstufe.
Das mag im Detail in anderen Bundesländern unterschiedlich sein, daher nun das allgemeine, juristische Argument:
So lange es nur einen Bewerber gibt und der die Stelle auch bekommen soll, ist eh relativ egal, was man macht, es wird ja wohl kaum vor Gericht gehen (daher wundert mich das Gegenbeispiel oben nicht).
Sobald aber eine Auswahlentscheidung ansteht, muss diese gerichtsfest sein und ein ganz entscheidendes Kriterium hierzu ist immer die Vergleichbarkeit des Verfahrens (Gerichte entscheiden fast immer anhand formaler Kriterien). Wenn ein Bewerber ein vollständiges Verfahren ablegen muss, ist es eine juristische Steilvorlage für eine Konkurrentenklage, wenn beim anderen Bewerber Verfahrensbestandteile aus ganz anderen Beurteilungen aus der Vergangenheit mit verwertet werden.
Nein, das ist ein völlig anders Kaliber.
Das kreativ sein übernimmt doch die KI 😂
Per Definition nicht, das Ergebnis der KI-Ausgabe ist immer der "Durchschnitt" aus den trainierten Daten.
Das Problem dürfte zunächst sein, dass KI aus juristischen Gründen bei der Korrektur keine eigenen "Entscheidungen" fällen darf. Bewerten muss der Lehrer, die KI darf nur assistieren. Das setzt den Einsatzmöglichkeiten recht deutliche Grenzen.
Ich kenne nur Classtime als praktisch nutzbares Tool, das ist ehrlicherweise nicht wirklich KI, hat aber den Vorteil, dass es funktioniert.
Vllt. übernimmt die AI auch nächste Woche die Routinearbeit des Korrigierens für dich, damit du mehr Freiräume für kreative Arbeit und Innovation bzw. Klassendiskussionen und Unterstützung von SuS gewinnst?
ich bin nicht kreativ, diskutiert wird bei mir nicht, bei mir gibts nur Mathe und Physik.
Mit "KI korrigieren" geht schon, hab ich auch schon vereinzelt gemacht.
McKinsey sieht auf jeden Fall schon Potenzial, Lehrer zu entlasten äh zu ersetzen
Wir das zeitnah geschehen?
Ich habe hier nämlich noch ein paar Stapel Klassenarbeiten, damit würde ich natürlich nicht mehr anfangen, wenn ich in der nächsten Woche eh gefeuert werde.
Wie die formalen Zuständigkeiten für einzelne Verfahren in NRW sind, kann ich nicht sagen, kann sein, dass BEM da beim BezirksPR liegt. Formal ist der Personalrat (und damit auch der Lehrerrat) aber auch für den Bereich Gesundheitsfürsorge ganz allgemein zuständig, damit dürfte es grundsätzlich zulässig sein, ihn über so ein Verfahren zu informieren. Dass die Personen hier innerhalb des Verfahrens eine falsche Rolle eingenommen haben (auch unabhängig von ihrer Zuständigkeit), bleibt unbenommen, bringt dich aber nicht wirklich weiter.
Wie gesagt: werde dir darüber klar, was du erreichen willst und kannst. Ziel sollten auf dich selbst und deine zukünftige Berufsausübung gerichtet sein.
Hier kann niemand wissen, ob das Schulamt dem zustimmt und für eine Einschätzung, was rechtlich überhaupt möglich und sinnvoll ist, ist das Bundesland notwendig.
Grundsätzlich sind Abordnungen ohne Zustimmung nur für kürzere Zeiträume möglich, während Abordnungen mit Zustimmung unbegrenzt gehen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man einer Abordnung formal zustimmt, auch wenn man für einen begrenzten Zeitraum damit leben kann.
Nachtrag nach kurzer Recherche:
ich glaube tatsächlich, dass du eine falsche Vorstellung vom Lehrerrat hast, er scheint jeder anderen Personalvertretung gleichgestellt zu sein.
Für die Beteiligung des Lehrerrats in personalvertretungs- rechtlichen Angelegenheiten gelten nach § 69 Abs. 4 SchulG die §§ 62 bis 77 LPVG entsprechend.
Dann darf er auch über ein BEM-Verfahren informiert werden.
Ich glaube, dass dich dir Suche nach einem möglichen Datenschutzverstoß nicht weiter bringt.
Ok, diese Info an "normale" KuK weiter zu geben dürfte ein Verstoß gegen den Datenschutz sein.
(Allerdings kein folgenschwerer, denn die Einleitung eines BEM-Verfahrens ist ein formaler Akt, der automatisch nach einer gewissen Anzahl an Fehltagen erfolgt, jeder Kollege kann es sich ausrechnen, welcher andere Kollege ein BEM-Verfahren bekommt.)
Erreichen möchte ich, dass das Fehlverhalten aufgedeckt wird bzw.
Ich würde aber davor warnen mit dieser Haltung weitere Schritte ein zu leiten. Dein Ärger ist grundsätzlich verständlich, aber nur ein "Aufdecken von Fehlverhalten" bringt dir erst mal gar nichts, außer dass du dich im Kollegium möglicherweise weiter isolierst.
Ernsthafte diszipilarrechliche Konsequenzen sehe ich für den Schulleiter eher nicht, er wird lediglich die Ansage von der Behörde bekommen, vergleichbares in Zukunft zu unterlassen. Die drei Kollegen sind nicht die Verursacher des Datenschutzverstoßes und haben gar nichts zu erwarten.
Von daher solltest du dir vorher gründlich überlegen, welches Ziel du wirklich verfolgen willst und das sollte etwas sein, was dich persönlich weiter bringt. Wenn du zum Beispiel von der Schule weg möchtest, kann es sinnvoll sein, die Problematik im Rahmen eines beschädigten Vertrauensverhältnisses zu der Schulleitung an zu führen.
Willst du weiter an der Schule bleiben wäre mein ernst gemeinter Rat: sprich mit den drei Kollegen und äußere ruhig deine Enttäuschung darüber, dass diese sich an dem ganzen Vorgang beteiligen, aber verkneif dir Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Spielchen, die dir selber keinerlei Vorteil bringen sondern möglicherweise nur deine Stellung an der Schule und im Kollegium weiter verschlechtern.
Nein.
Der Lehrrerrat (bei uns Personalrat) ist im BEM-Verfahren beteiligt und wird von Amtes wegen über jedes Verfahren informiert, die Weitergabe so einer Information ist also dienstlich notwendig und kann keinen Datenschutz-Verstoß darstellen.
Sie sind dort allerdings als Interessenvertretung des betroffenen Kollegen beteiligt, im Rahmen des Verfahrens einen Bericht über diesen Kollegen zu schreiben, hätten die angesprochenen Kollegen ablehnen müssen, das ist nicht ihre Aufgabe. Das nützt dir allerdings wenig, bei allem verständlichen Ärger würde ich mir an deiner Stelle zunächst mal überlegen, was du erreichen möchtest.
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