Aber Streiks per se als rechtswidrig zu bezeichnen nur weil die Auswirkungen sicherlich unschön wären, dass kann letztlich nur die Judikative; und das ist auch gut so.
Kein Mensch hat Streiks "per se" als rechtswidrig bezeichnet, nur die oben beschriebenen Ideen, wie man mit möglichst wenig Einsatz einen möglichst großen Schaden anrichten kann sind es, denn genau das verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Über die Idee, "wir streiken gezielt als Prüfungstagen", brauchen wir gar nicht zu diskutieren, die ist komplett unsinnig. Dem Arbeitgeber würde das überhaupt nicht schaden, das Streiken an Tagen der Abiturprüfung würde lediglich dazu führen, dass dann die zentralen Arbeiten nicht genutzt werden können und alle streikenden Lehrkräfte nach Rückkehr erst mal selber Klausuren für die Nachschreiber erstellen dürfen. Der Dienstherr würde sich kaputt lachen. Falls man "Wirkungsstreiks" im Schulbereich machen wollte, wäre es eher sinnvoll nur die unteren Jahrgänge zu bestreiken, da gehen die Eltern auf die Barrikaden, wenn ihnen die Betreuung wegbricht.
(Ich selber habe übrigens bereits einen "Streik" mit organisiert: die Aussetzung von Schulfahrten in Niedersachsen, als vor einigen Jahren die Unterrichtsverpflichtung erhöht werden sollte und ihr könnt mir glauben, dass das kein Spaziergang war, auch wenn es im juristischen Sinne kein richtiger Streik war.)
Ganz allgemein gehört zum Streikrecht übrigens auch immer das Aussperrungsrecht des Arbeitgebers. Wenn die Arbeitnehmer also einen Betrieb gezielt lahm legen, indem sie mit wenig Einsatz bei zentralen Beschäftigten die Produktion lahmlegen, dürfen die Arbeitgeber den Betrieb schließen und die Lohnfortzahlung einstellen.