Beiträge von Moebius

    Mit 55 wird man in keinem Bundesland vorzeitig in Pension gehen können.

    Sabbatjahre darf man zumindest bei uns nicht am Ende der Dienstzeit zum Vorziehen der Pensionierung nehmen.

    Mit deinen Dienstzeiten glaube ich, dass du lediglich bei der Mindestversorgung landen würdest, wenn es dir gelingt über irgendeinen Weg (zB Dienstunfähigkeit) doch vorher in Pension zu gehen.

    Ich würde an deiner Stelle einen Pensionsrechner googeln,, die gibt es im Netz und auch wenn die Ergebnisse nicht sehr genau sind, hast du eine Größenordnung.

    Das eigentlich witzige daran ist, dass es eine solche Festlegung überhaupt nicht gibt ;) Die damalige "Bananenverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 2257/94) schrieb zwar Mindestlänge und -dicke von Bananen vor und teilte diese je nach Zustand (Beschädigungen u.ä.) in Güteklassen ein, der Krümmungsgrad wurde anders als häufig überspitzt dargestellt aber gerade nicht festgelegt....und gar nicht erst erwähnt.

    Aber du musst schon zugeben, dass es seitdem in Deutschland praktisch keine Bananenbauern mehr gibt.

    OK, vielleicht bin ich einfach zu naiv an der Stelle, aber inwieweit ist man als Lehrkraft korrumpierbar, nur weil man kostenlose Prüfexemplare annimmt? Ist da der Gedankengang, dass man als Schulen die Einführung und Bestellung von Lehrwerken davon abhängig machen könnte, ob es solche Freiexemplare gibt?

    Und die Aussage "Davon lasse ich mich nicht beeinflussen" ist für dich ein ausreichendes Kriterium um die Annahme von Geschenken für unbedenklich zu halten? Nur bei Lehrern oder auch bei Politikern oder andern Berufsgruppen?

    In Niedersachsen gibt es inzwischen klare dienstliche Anweisungen, dass keine Freiexemplare von Büchern von den Verlagen mehr angenommen werden dürfen. Man darf diese lediglich stellvertretend für die Fachgruppe / die Schule annehmen und nutzen, muss sie dann aber zB bei einem Schulwechsel wieder abgeben.

    Ich vermute mal, dieser Faktor ergibt sich, indem man hypothetische 47 Wochenarbeitsstunden (die sich unter Annahme der 12 Ferienwochen als "frei" für die übrige Zeit ergeben, um auf die normale Wochenarbeitszeit zu kommen) durch die Unterrichsverpflichtung von 27 Wochenstunden dividiert.

    Dabei blendet diese Rechnung die Tatsache aus, dass man in der Schule auch unteilbare Aufgaben hat, die sich nicht reduzieren, wenn ich Teilabgeordnet werde. Das ist ganz offensichtlich ein sehr schlechter Deal für die Bewerber, diejenigen, die sich trotzdem darauf einlassen, werden es vermutlich aus Karrieregründen tun.

    Ich möchte das ganz klar nicht, ich bin froh die Dinge, die nicht vor Schülern stattfinden, nach freier Zeiteinteilung in einem frei gewählten Umfeld erledigen zu können.

    Ich halte es auch für eine Pseudo-Diskussion, denn für jeden KuK, der das ernsthaft möchte, gibt es in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit reichlich platz. Teilweise sogar während der Unterrichtszeit. Bei der letzten Renovierung wurden bei uns im Lehrerzimmer 10 PC-Arbeitsplätze mit eingeplant, durchschnittlich ist etwa 0,1 davon besetzt, zu Hoch-Zeiten (Zeugniskonferenzmarathon) vielleicht mal 2.

    Äh? Nein.

    Es gibt Grenzen, wie viel erlaubt ist (z. B. die bekannten maximal 15 Prozent resp. 20 Seiten; für Werke geringen Umfangs, Schulbücher und Musikeditionen andere Werte).

    Und die Quellen müssen angegeben werden (sollte natürlich selbstverständlich sein).

    Sonst verletzt man durchaus auch dann Rechte, wenn man die Materialien nicht veröffentlicht.

    Siehe z. B. https://www.schulbuchkopie.de/

    Richtig, Grenzen die bei einzelnen Arbeitsblättern überhaupt keine Rolle spielen wie aus den von dir selbst zitierten Abschnitten hervor geht.

    Es ging um die Behauptung, dass Lehrkräfte regelmäßig im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Unterrichtsmaterialien selber herstellen, die veröffentlichungsfähige Werke darstellen. Das ist meiner Meinung nach bei den allermeisten KuK nicht der Fall.

    Irgendwie überrascht es mich immer wieder, welches Verständnis Lehrkräfte zu "ihren" Autorenrechten haben.

    Die Anführungszeichen sind völlig überflüssig, die Autorenrechte sind die des Autors. Und aus einem Arbeitsblatt eine Veröffentlichung zu machen, ist eben noch mal etwas anderes als etwas zusammen zu klöppeln, das ich ein mal in der 8c benutze oder Links auf einer Webseite zu sammeln.

    Die Seiten, bei denen man einfach nur Arbeitsbätter einstellt, sind auch keine ernsthafte Vermarktung, dabei bekommt man ein paar € zusammen.

    90% der KuK schreiben in ihrem ganzen Berufsleben nie etwas zusammen, was veröffentlichungsfähig wäre, schon alleine weil man von der Idee bis zur letzten Grafik dann ja alles selber machen muss, weil man keine fremden Rechte verletzen darf.

    Auch wenn du Arbeitsblätter herstellst, um sie in der 8c zu verwenden, bleiben die Autorenrechte bei dir und du kannst damit hinterher machen, was du willst, auch die Sachen veröffentlichen.

    Das Erstellen von Arbeitsblättern gehört nicht zu den Dienstpflichten einer Lehrkraft, es ist noch nie jemand dienstrechtlich abgemahnt worden, weil er seit 6 Monaten kein Arbeitsblatt mehr erstellt hat.

    Anders sieht es höchstens aus, wenn du in einer Kommission eingesetzt wirst mit dem expliziten Auftrag, ein bestimmtes Material für deinen Arbeitgeber zu erstellen, etwa zentrale Abiturklausuren. Da liegen die Rechte dann beim Dienstherrn, das passiert dir aber auch nur dann, wenn du ein Amt bekleidest, bei dem so etwas dazu gehört.

    Der Kern ist, dass die zulässig Arbeitszeit in der Nebenbeschäftigung nicht überschritten werden darf.

    ich hatte Jahrelang eine Genehmigung für eine Autorentätigkeit und es hat nie jemand irgendwas nachgefragt, weder wie viel Honorare ich erhalten habe, noch wann, was und in welcher Zeiträumen genau ich eigentlich geschrieben habe.

    Aber bei 1,6 Mio € Wert kann er dies nicht und so wird das Haus versteigert und das Geld aufgeteilt. Und schon wieder ist ein Einheimischer nicht mehr auf der Insel sondern wohnt auf dem Festland."

    Mal abgesehen davon, dass Erblasser durchaus Vorkehrungen für solche Fälle treffen und eine vernünftige Regelung für das Erbe finden können, wenn sie wollen, dass das Haus in der Familie bleibt, hält sich mein Mitleid auch im übrigen Fall in Grenzen. Es handelt sich nämlich immer noch um jemanden, der ein Haus im Wert von 1,6 Mio vererbt bekommen hat.

    Das äquivalent zu steuervergünstigten Situation der Landwirtschaft wäre, hier zu fordern, dass Hauserben auf Sylt nicht nur von der Erbschaftssteuer ausgenommen werden, sondern auch nicht finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, um Miterben aus zu zahlen. Das fordert hoffentlich niemand.

    Irgendwo kommt das Geld her.

    Landwirte sind nicht pauschal Geringverdiener, auch nicht im Durchschnitt. Es gehen seit Tagen verschiedene Zahlen für die durchschnittlichen jährlichen Gewinne eines selbständigen Landwirts durch die Presse, die, je nach Quelle, zwischen 70k und 100k pro Jahr liegen, also unter Arzt aber definitiv über Lehrer.

    Das mag nicht für alle gelten, Landwirte sind selbständig, da schwanken die Gewinne sehr stark, aber dann muss man Subventionen vielleicht einfach zielgerichteter an diejenigen Verteilen, die es benötigen oder für diejenigen, die besonders förderwürdige Konzepte fahren.

    Das so genannte "Höfesterben" ist auch dadurch entstanden, das Preise für Ackerland in den letzten Jahren extrem gestiegen sind. Meine Familie hat vor ein paar Jahren einen Acker von ca. 1 ha geerbt und war völlig perplex, als sie im Verkauf dafür 50 000 € erhalten hat. Ein Durchschnittslandwirt mit 40 ha ist in der Situation, dass er seinen Boden auch für 2 Mio € verkaufen und dann bequem in Rente gehen kann, gerade wenn es keinen Nachfolger gibt, ist das eine attraktive Situation und das läuft dann plötzlich unter "wir haben den Betrieb aufgegeben".

    ..., die Verdienstobergrenze liegt bei 2400€ im Jahr.

    Das ist falsch, es gibt keine Verdienstobergrenze für Veröffentlichungen als Autor.

    Die immer wieder kolportierte Verdienstobergrenze bezieht sich auf beauftragte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.

    (Es gibt eine Reihe an KuK, die recht erfolgreiche Bücher geschrieben haben, natürlich dürfen die die Autorenhonorare behalten, Beamte sind keine Leibeigene.)

Werbung