Mir kommt es reichlich komisch vor, dass die eine Institution öffentlichen Rechts, nämlich die Schule, in der Lage sein soll eine andere Institution öffentlichen Rechts, nämlich die Bundeswehr, auszusperren. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll dies möglich sein?
Ganz grundsätzlich gilt überall das Hausrecht, die Bundeswehr kann genau so wenig einfach so in eine Schule kommen, wie die Schule einfach so mal einen Tag mit allen Klassen zum Spielen auf den Truppenübungsplatz gehen kann.
Es ist auch nicht so, dass die Bundeswehr sich irgendwo aufdrängt, die Veranstaltungen sind Angebote, die die Schulen im Rahmen der Berufsorientierung anbieten können, aber ich wüsste nicht, dass die Bundeswehr sich schon mal irgendwo eingeklagt hätte, wie sie nicht willkommen gewesen wäre. Das hat aber alles mit der Ausgangsfrage wenig zu tun.