Beiträge von Moebius

    Der Vorgang steht da schon konkreter drin, als es bisher bekannt war.

    Nach dem Artikel war der Auslöser die Entscheidung der Schulleiterin, den offenen Ganztag nicht in Kellerräumen stattfinden zu lassen. Dies hat zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, durch die der AWO Gelder entgangen sind. Diese hat dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Behörde getätigt, der Schuldezernent der Stadt hat nachgefasst und der Behörde mitgeteilt, dass man mit der Schulleiterin nicht mehr zusammenarbeiten möchte.

    Das ergibt für mich jetzt schon ein schlüssiges Gesamtbild, das mich zu dem oben genannten Schluss kommen lässt.

    Spekulationen, die Schulleiterin hätte sich noch etwas substantielles zu schulden kommen lassen, was die ganze Nummer rechtfertigen würde, sind genau das - Spekulationen, deren einzige Grundlage eigentlich darin besteht, dass der Vorgang an sich so eben nicht zu rechtfertigen ist.

    Und da die Zeitung offensichtlich im direkten Umfeld des Geschehens recherchiert hat, komme ich für mich jetzt mal zu dem Ergebnis, dass da nicht mehr war. Die Kollegin hat einfach nur ihren Job besonders engagiert gemacht und hat dafür die Quittung bekommen.

    Mal ne Verständnisfrage: Wieso hat NRW schon die Abiturklausuren für Physik und Informatik? Die sind bei uns in Niedersachsen erst im Mai dran. Oder macht NRW ein eigenes Zentralabitur? :gruebel:

    À+

    Aktuell gibt es länderübergreifende Aufgaben in Mathe, Deutsch und Englisch, diese Klausuren müssen deutschlandweit am gleichen Tage geschrieben werden. In den anderen Fächern kommt das noch, in Physik zB ab 2025.

    Was mich interessiert:

    Wieso werden in NRW Biologie, Physik und Chemie an einem Tag geschrieben, können die SuS dann nur eines der drei Fächer auf erhöhtem Niveau wählen?

    Übrigens prophezeite ich an dieser Stelle bereits die nächste Katastrophe:

    Die Abiturklausuren sich an vielen Schulen angekommen und fertig gedruckt, eine mittlere dreistellige Anzahl an Personen hatte sie bereits in der Hand.

    Nie und nimmer bleiben die bis Freitag vertraulich und unter Verschluss, spätestens Donnerstag tauchen die irgendwo im Netz auf.

    Ich finds eigentlich ganz schön, von der niedersächsischen Grenze aus zugucken zu können, wen man nicht selbst in den Arsch gekniffen ist, ist es ganz unterhaltsam.

    Tatsächlich grenzt es für mich an ein Wunder, dass es bei den Abiklausuren noch nie einen großflächigen breach gab, bei dem die Klausuren am Abend vorher im Netz zirkuliert sind. Kleinere Vorfälle dieser Art gab es schon, wenn ich mich richtig erinnere, aber nur mit einigen wenigen Personen.

    Aus Niedersachsen, aber mit Sicherheit übertragbar:

    Nur wenige Seiteneinsteiger sind spät Berufene, die wirklich Lehrer werden wollen. Viele sind in ihrem ursprünglichen Beruf nicht erfolgreich, oft aus Gründen, die auch in ihnen selber liegen. Es ist ein Konstruktionsfehler des Seiteneinstiegs-Systems, dass es nicht nur aber in großen Teilen eigentlich ungeeignete Kandidaten anzieht. (Und das sehen wir oft genug auch bei "Hallo, ich denke über den Seiteneinstieg nach"-Anfragen in diesem Forum.)

    Ich hatte in meinem Berufsleben mit 4 Seiteneinsteigern so engen Kontakt, dass ich mir zutraue ihre Eignung beurteilen zu können. Einer ist hervorragend und seit 20 Jahren zufrieden im Beruf. Eine hat die Anforderungen einigermaßen gepackt, aber nach 2 Jahren hingeschmissen, weil ihr die Belastung für das verdiente Geld zu groß war (mehr als halbe Stundenzahl schaffte sie nicht), zwei waren eine Katastrophe bis hin zur Selbst- und Fremdgefährdung, die waren kaum in der Lage pünktlich mit den SuS am Klassenraum zu erscheinen.

    Ganz grob würde ich behaupten, dass man diese Quote auf die Gesamtgruppe hochrechnen kann.

    Gut, wenn die Vorgänge wirklich so stimmen, wie sie in dem Artikel beschrieben werden, kann man das Ganze eigentlich wirklich nur als Skandal bezeichnen. das gilt ganz sicher für das Verhalten von AWO, Bildungsdezernet und Bürgermeister, aber auch für die Behörde, die eine Kollegin, die sachlich absolut richtig und engagiert gehandelt hat, hier einfach abschießt um Außenstehenden einen Gefallen zu tun.

    Sorry, aber das ist jetzt Populismus, wir hatten jahrelang eine Inflation unter 2%, und die langjährige Inflation lag unter dem Euro nicht höher als unter der DM. Und der sprunghafte Anstieg im letzten Jahr ist kriegsbedingt und kommt aktuell auch deutlich zurück. Man kann darüber diskutieren, wie wirksam Erhöhung von Leitzinsen in diesem Fall überhaupt waren, da die Ursachen nicht in der Binnenkonjunktur lagen.

    Ich persönlich habe die Petition auch nicht unterschrieben, weil ich tatsächlich nicht weiß, ob man der Kollegin damit einen Gefallen tut.

    Man kann nur eines immer wieder betonen: es ist existentiell wichtig für Betroffene in solchen oder ähnlichen Situationen sich qualifizierte Unterstützung zu holen - Personalrat, Rechtsberatung des Verbandes, Fachanwalt (in dieser Reihenfolge) - und sich vor allem nicht in Gesprächen überrumpeln zu lassen. Kein Gespräch alleine führen, auf neue Vorwürfe oder "Angebote" niemals spontan antworten sondern immer nur nach sorgfältiger Beratung.

    Auch die Kollegin darf sich nicht detailliert öffentlich zu dem Verfahren äußern, auch sie ist an die üblichen, beamtenrechlichen Einschränkungen gebunden.

    Hier verhält sie sich derzeit absolut korrekt.

    Und Petitionen über Gesetzesänderungen nutzen ihr aktuell nichts.

    Nein, darf sie meines Erachtens nicht, oder zumindest nur sehr begrenzt.

    Jetzt ist der Drops kommunikativ gelutscht, die Fehler sind vorher passiert.

    Konkretes wird man nicht hören. Wenn die Kollegin sich wirklich etwas substantielles zu schulden hätte lassen kommen, hätte sie immer noch ein Recht auf Datenschutz, so ein Fall wird dann nicht in der Öffentlichkeit verhandelt.

    Letztlich kann man sich nur ein Bild machen, mit den von außen nachvollziehbaren Informationen. Und da bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Behörde einen anderen Verfahrensweg gegangen wäre, wenn sie substantielle Vorwürfe gegen die Kollegin hätte oder wenn es wirklich darum gehen würde, ein objektives Problem an der anderen Schule zu lösen.

    Man kann eine Schulleitung problemlos anweisen eine zweite Schule mit zu leiten, das ist auch der gängige Weg, dazu ist keine Abordnung nötig. Und aus dem Grund, den ich oben beschrieben habe, wäre eine Abordnung auch ein sehr schlecht geeigneter Weg zur Lösung dieses Problems.

    Man kann jemanden ja erst mal Abordnen.

    Wenn er denn ein halbes Jahr an der neuen Schule ist, kann man ihn fragen, ob er nicht einer freiwilligen Versetzung zustimmen möchte.

    Wenn er dann ablehnt, kann man ihn noch mal nachdrücklich fragen.

    Man kann ihm erklären, dass er vielleicht nicht mehr zu seinen Vorstellungen an seine alte Schule zurück kann, da ist doch inzwischen eine andere Lösung gefunden und eigentlich gar kein Platz mehr für ihn.

    Und so weiter. Man braucht als Betroffener in solchen Fällen wirklich ein dickes Fell.

    Und letztlich ist auch eine dauerhafte Versetzung beamtenrechtlich möglich, nachdem man selber die Voraussetzungen dafür geschaffen hat: Man ordnet die Schulleitung ab, verteilt die Aufgaben der Schulleitung an der alten Schule an andere KuK und setzt eine kommissarische Schulleitung ein, dann versetzt man die alte Schulleitung anschließend dauerhaft mit der Begründung, sie würde als Schulleitung an der alten Schule nicht mehr gebraucht.

    Dafür dass du nicht vorverurteilen möchtest spekulierst du allerdings selber relativ viel über die möglichen Hintergründe. Ich kann nicht erkennen, wo die Kollegin mit dem Kopf durch die Wand wollte oder ähnliches.

    Stimmt. Ich vertraue drauf ... bis es handfeste Beweise gibt.

    Das Problem ist: die Behörde hat selber einen Weg gewählt, bei dem sie nix beweisen muss.

    Hätte man ein Disziplinarverfahren gewählt, hätte die Behörde ihre Karten auf den Tisch legen müssen und die Kollegin hätte sich verteidigen können.

    Hier wird der Weg einer Abordnung gewählt, für die es für mich keine sachlogische Erklärung geben kann. Spekulationen, dass die Schulleitung an der Zielschule nicht besetzt werden kann, halte ich als Begründung für abwegig, in solchen Fällen wird schlimmstenfalls die Leitung einer benachbarten Schule mit einer Doppelleitung beauftragt aber keine Schulleitung mitten im Schuljahr "abgeordnet". Zumal der Vorgang die Situation ja verschlimmern würde - durch die Abordnung bleibt der Dienstposten in der Ausgangsschule ja weiter belegt, man kann also nicht mal dort neu ausschreiben.

    Für mich bleibt hier nur eine Erklärung:

    Das Instrument der Abordnung, das vorgesehen ist um dringenden Unterrichtsbedarf zu decken, wird hier rechtsmissbräuchlich als Disziplinierungsinstument verwendet um zu vermeiden, dass man auf die eigentlich vorgesehenen Disziplinierungsinstrumete angewiesen ist, weil sich die Betroffene dagegen vermutlich erfolgreich verteidigen könnte.

    Lag das Angebot der Arbeitgeber nicht schon bei 8% für 24 oder 27 Monate?

    Da ist der Schlichterspruch ja sogar ein Rückschritt.

    Warum nicht einfach mal unbefristet streiken bzw. nicht sagen wann man damit wieder aufhört und Streiks erst mit 1 Minute Vorwarnzeit ankündigen?

    Von den Franzosen kann man lernen, wie man richtig streikt.

    Rein überschlägig wären es etwas mehr als 8%, für mich wäre es aber auch enttäuschend.

    Allerdings kann ich auch das Gehaltsgefüge von Bundes- und Kommunalbeamten nicht genau einschätzen, kann sein, dass die 200 € Sockel da mehr sind.

    Und wie gesagt: um uns geht es noch nicht. Und bei den Landesbeamten ist der Arbeitskräftemangel noch deutlich größer.

    Rein gefühlsmäßig würde ich bei auch erwarten, dass die Gewerkschaft das Angebot nicht annimmt und uns Streiks bevor stehen. Ich würde es mir persönlich schon deshalb wünschen, weil die Notwendigkeit einer starken gewerkschaftlichen Vertretung den Beschäftigten dringend wieder stärker bewusst werden muss.

    *Devils Advocat raushol*

    Dann frage ich mich wirklich, was passiert ist, dass ein entsprechender Schritt aus Sicht des Schulträgers / der BezReg notwendig war ...

    Mein grundsätzliches demokratisches und juristisches Verständnis verbietet es mir, wenn jemand auf die Fresse kriegt, zu reagieren mit "Hmm, was hat der wohl getan um das zu verdienen". Es ist Aufgabe desjenigen, der das ganze betreibt, sicher zu stellen, dass der Vorgang rechtmäßig, angemessen und in seiner Wirkung nicht schädlich ist.

    (Mir ist bewusst, dass du in deiner Rolle als Schulleitung hier bei der Argumentation in diesem Thread in einer schwierigen Sandwich-Position bist, meine Rolle als langjähriger Personalrat ist da deutlich eindeutiger und leichter.)

    Im übrigen teile ich die Einschätzungen hier - in der Behörde wird oft sehr eindimensional in behördlichen Entscheidungsstrukturen gedacht. Alles was daneben läuft wird oft gar nicht wahrgenommen. Das betrifft die öffentliche Wirkung, aber auch was die allgemeine arbeitsrechtliche Einordnung des eigenen Handelns angeht habe ich wirklich schon Dinge erlebt, die für mich grundlegenden Anforderungen an die Professionalität des eigenen Handelns nicht gerecht werden.

    Auf jeden Fall dürften die Verantwortlichen kaum bedacht haben, welchen Schaden ein derartiger Vorgang anrichtet, wenn er in der Öffentlichkeit stattfindet. Zehntausende Lehrer lesen diese Artikel und dein Großteil von denen wird zum gleichen Schluss kommen, wie die meisten Leser hier im Forum:

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist im Ernstfall keinen Pfifferling wert, wenn es hart auf hart kommt muss man schon dankbar sein, wenn er einem kein Messer in den Rücken rammt.

    Der Schaden, der durch die Wahrnehmung dieses Vorgangs angerichtet wird, übersteigt die möglichen innenschulischen Probleme, die durch ihn vielleicht, vielleicht auch nicht, gelöst werden sollen, definitiv um ein Vielfaches.

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