Beiträge von Moebius

    Die Tarifparteien haben sich gestern nacht im wesentlichen auf den Vorschlag der Schlichter geeinigt.

    Nach Berechnung der Gewerkschaft entspricht die Erhöhung insgesamt 11% im Durchschnitt. Das wäre absolut in Ordnung. Zum Teil dürfte das aber auf die andere Bezügestruktur der Beschäftigten zurück zu führen sein. Ich würde bei mir auf gut 9% kommen. Schauen wir mal, was die Besoldungsrunde der Landesbeamten im Herbst bringt.

    Das Risiko medizinische Versorgung zu benötigen ist um ein Vielfaches höher.

    Das Risiko, einer Existenzbedrohung sieht aber schon anders aus. Wenn man ehrlich ist, könnte man (zumindest in unserer Einkommensklasse) die Krankenversicherung problemlos auf ein System umstellen, bei dem jeder 2000 € Eigenbeteiligung hat und gesamtgesellschaftlich würden wir damit vermutlich einiges sparen. Wichtig ist eine Krankenversicherung, wenn ich mit dramatischen Dingen im Krankenhaus lande und fünf- oder sechsstellige Beträge auf mich zukommen würden, wenn ich sie nicht hätte. Das Risiko ist in der Größenordnung einer Dienstunfähigkeit.

    Ganz nebenbei:

    Ein Burnout ist nicht die psychische Erkrankung, die zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit führt. In der Regel für der zu einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik, einer begleitenden Therapie und einem Wiedereinstieg nach einem Schulwechsel.

    Mit einem Burnout ist man vielleicht 6 Monate raus, aber nicht dDU.

    Psychische Erkrankungen, die zu einer dDU führen, sind komplex, in der Regel mit einem persönlichen Schicksalsschlag verbunden und treffen oft KuK, die sehr engagiert wirken und die sich lange Zeit keine Hilfe holen.

    Nein, ich meine es wirklich ernst.

    Ich wüsste gerne ein Beispiel, indem man als Lehrer Dienstunfähig ist, das Leben aber nicht quasi schon vorbei ist.

    Und nein, Burnout zählt nicht.

    Ich erspare mir das Raussuchen von Beispielen, wenn du schon präventiv mit dem klassischen "psychische Erkrankungen sind keine echten Erkrankungen" vorlegst, ist das keine Basis auf der ich mit dir diskutieren möchte. Das es von dem Feld der psychischen Erkrankungen abgesehen auch noch andere Beispiele gibt, ist dir selber auch klar, aber du bist hier in der männertypischen Schiene "mir passiert so was nicht und die, denen es passiert, sind alles Weicheier".

    Meine Aussagen beruhen auf 15 Jahren Arbeit im Personalrat, bei der ich auch mit betroffenen KuK zu tun hatte. Aus der Erfahrung würde ich jedem empfehlen, eine DUV zu haben, die zumindest die schlimmsten Folgen einer Dienstunfähigkeit abdeckt.

    Die Mindestversorgung beträgt etwa 1800 €, zu versteuern und minus 30% Krankenversicherung.

    Natürlich sind die Beiträge weg und bringen keine Rendite, so lange man die Versicherung nicht braucht. Das ist bei einer Krankenversicherung nicht anders.

    Gerade bei Beamten ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung im übrigen besondern wichtig: ein normaler Angestellter kann im Falle einer Berufsunfähigkeit möglicherweise eine Umschulung machen und in einem anderen Bereich weiter arbeiten, bei Beamten ist das nicht möglich - man müsste dafür die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und würde sämtliche Versorgungsansprüche verlieren.

    Wie weit man sich absichern möchte, muss jeder selber wissen. Ich persönlich habe eine Dienstunfähigkeit über 1000 € bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen und zahle ca. 60€ pro Monat. Ich habe mich nur soweit abgesichert, dass ich im Leistungsfall über die Runden kommen würde, mit Mindestversorgung und DU läge ich bei knapp 3000€. Natürlich kann man den Vertrag auch irgendwann kündigen, wenn man deutlich über die Mindestversorgung hinaus kommen würde, falls man das möchte.

    Wer sich allerdings einredet, er würde das Geld lieber anderweitig investieren, weil er da eine bessere Rendite hätte, hat das Prinzip einer Versicherung nicht verstanden.

    Angebote von verschiedenen Anbietern einholen, sollte selbstverständlich sein, vorher würde ich auch mal in die einschlägige Fachliteratur gucken ("Finanztest"), die bewerten solche Angebote regelmäßig. Wichtig ist, dass es sich um eine Versicherung ohne abstrakte Verweisungen handelt.

    Der ganze Artikel ist Comedy pur:

    Zitat

    Während des Hochladens der Aufgaben sei versehentlich eine Mail mit dem Zugangscode an die Schulen gegangen – der Upload war zu dem Zeitpunkt bereits bei 96 Prozent. So hätten dann gleichzeitig zahlreiche Schulen mit dem Herunterladen begonnen, während die Klausuraufgaben noch auf den Server hochgeladen worden seien.

    Bei 96%! Fast hatten sie es!

    Vor meinem inneren Auge sehe ich aufgeregte Ministeriumsmitarbeiter zu lustiger Musik durch die Gänge laufen und auf Bananenschalen ausrutschen.

    Weil es so lustig ist:

    Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat in einer Sondersitzung des Schulausschusses des Düsseldorfer Landtags die wahrscheinliche Ursache für die Technikpanne beim Herunterladen der Abiturklausuren dargelegt.

    Bei einem Update des Download-Servers des Dienstleisters vor knapp einem Jahr seien Einstellungen vorgenommen worden, die dazu geführt hätten, dass das System eine hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe beim Zentralabitur nicht mehr habe bewältigen können, sagte Feller.

    Da hat man auch wieder mal zeitlich einfach zu knapp kalkuliert.

    Statt 20 Klausuren von einem unbekannten Kollegen bekomme ich nun 20 Klausuren eines Kollegen meiner Schule.... Ich sehe nicht, wo das substantielle Entlastung sein soll.

    Die Zweitkorrektur kann auch schon mal an einer Schule landen, zu der man 45 Minuten fährt, was man dann diverse male machen kann, bis alles erledigt ist. Abgesehen davon funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Kollegen, den ich seit 10 Jahren kenne in der Regel einfacher und unaufwändiger. Zumal bei der Zusammenstellung der Prüfungskommissionen im Haus darauf geachtet werden kann, dass man nicht unbedingt zwei Kollegen zusammen steckt, die sich letzte Woche in der Konferenz erst geprügelt haben.

    wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

    Von Lehrkräften erstellte Abiturklausuren für Nachschreiber müssen bei uns vom Landesfachberater begutachtet und genehmigt werden, in NRW wird es wohl ein ähnliches Verfahren geben. Ich glaube nicht, dass solche Klausuren dort ungeprüft von einer einzelnen Lehrkraft erstellt werden.

    Davon steht in der bisherigen Berichterstattung aber nichts. Die ist bisher sehr einseitig und das habe ich in anderen Fällen, wo die Lage nicht eindeutig war, eigentlich immer anders erlebt.

    Und nochmal: wenn die Schulleiterin sich irgendein Fehlverhalten vorwerfen lassen muss, dass kann und sollte man das ahnden. Das hat die Behörde bisher nicht gemacht und scheinbar auch nicht vor, es gibt also auch keinen Anlass zu Spekulationen über die Art des Fehlverhaltens.

    Man kann auch sagen, es hat keine Ganztagsbetreuung stattgefunden, weil Stadt und AWO sich nicht rechtzeitig um geeignete Räume gekümmert haben.

    Zumindest scheinen die Eltern nicht verärgert über die Schulleiterin wegen des Ganztagesbetriebs zu sein.

    Weder AWO noch Stadt dürften auf rein sachlicher Ebene Einfluss auf die Versetzung einer Schulleitung haben, für die personelle Ausstattung der Schulen und den Einsatz der Beschäftigten ist alleine das Land zuständig.

    Absurderweise sind bei uns für die Abiturklausur sogar 20%-25% AFB 3 vorgesehen.

    Aber machen wir uns nichts vor, letztlich ist der Spielraum, wo ich welchen AFB dran schreibe, sowieso recht groß und ich kann auch sehr schwierige AFB 1 Aufgaben konzipieren (indem ich einfach die Rechnung sehr kompliziert mache) und recht einfache AFB 3 Aufgaben (indem die selbständige Erkenntnis ziemlich offensichtlich ist).

    Man kann eine Datei heutzutage schon so verschlüsseln, dass sie mit normalen Mitteln nicht zu knacken ist, den Vorschlag halte ich für durchaus vernünftig. Es muss ja nicht 3 Wochen im Voraus sein, 3 Tage reichen ja.

    Ich verstehe den sachlichen Ablauf noch nicht, weil ich so gut wie keine Social Media nutze und die Beiträge der Kollegin nicht kenne. Die AWO hätte für den Ganztag Geld bekommen und das ist verfallen, weil die Schulleiterin irgendwas nicht beantragt hat. Richtig?

    Nein, wenn ich es richtig verstanden habe: die AWO wollte das Ganztagsprogramm tragen, die Stadt hat der AWO dafür zwei Kellerräume bereit gestellt und die AWO wollte dort mit dem Angebot starten. Die Schulleiterin hat das abgelehnt und gesagt, dass die Räume zur dauerhaften Betreuung von Kindern nicht geeignet sind. Da hat den Start der Ganztagsbetreuung verzögert. Die Mittel vom Land für die Betreuung sind daher nicht so schnell gezahlt worden, wie AWO und Stadt das wohl gerne gehabt hätten, das Land zahlt natürlich erst, wenn das Angebot (in dafür geeigneten Räumen) tatsächlich stattfindet.

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