Wer in den Urlaub reist in ein Risikogebiet und sich dann dort eine Quarantäne einhandelt, kann dienstrechtlich Konsequenzen erwarten bis zur Entfernung aus dem Dienst.
Ich habe von standrechtlicher Erschießung gelesen.
Ganz ehrlich - hier wird manchmal ein Unsinn geschrieben ...
Es gibt in den Bundesländern Erlasse, die den Verlust von Bezügen im beschriebenen Fall ermöglichen, selbst davon ist meines Wissens nirgendwo gebrauch gemacht worden. Disziplinarrechtliche Konsequenzen setzen Dienstvergehen voraus, und das ist eine Reise ins Ausland nicht, auch wenn sie zu einer Quarantäne führt.
Viele hier haben sehr genaue Vorstellungen, wie sich alle anderen bitteschön verhalten sollten und meinen diese dann erziehen zu müssen, indem sie sich irgendwelche Regeln mit vermeintlich schlimmen Konsequenzen zusammenreimen.