Woher hast du die 20%?
Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.
D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe...
Ab 20% kann angenommen werden, dass der Beamte nicht mehr seine volle Arbeitskraft für den Dienstherrn aufwenden kann und das reicht für eine Untersagung. Das gilt meines Wissens in allen Bundesländern, wenn das bei dir besser durchgerutscht ist, hast du einfach Glück gehabt.