Beiträge von Moebius

    PS: Eine normale, schwache Sehleistung kann meines Erachtens nicht zu einer Ablehnung beim Amtsarzt führen, dazu müsste eine Erkrankung vorliegen, bei der ein verschlechternder Verlauf anzunehmen ist, so dass angenommen werden muss, dass du aufgrund deiner Sehkraft irgendwann nicht mehr dienstfähig sein wirst.

    Vermute, wir reden aneinander vorbei.

    Auch im Flugmodus kann ich die App öffnen und im digitalen Klassenbuch alle bis dahin gespeicherten Daten der SuS aufrufen. Name, Vorname etc.

    Das kannst du nur, wenn die App kurz vorher geöffnet war und die Daten noch im Arbeitsspeicher sind, das ist aber keine lokale Speicherung personenbezogener Daten. Schieß die App einmal ab und starte neu, dann siehst du im Flugmodus nicht mal deinen Stundenplan. (Man merkt auch, dass die App bewusst so programmiert ist, was durchaus manchmal lästig ist, wenn man darin arbeitet, zwischen Wochen und Klassen hin und her springt und die Verbindung mal hakt.)

    Und wie gesagt, meine Auskunft kommt von der Datenschutzbeauftragten, ausdrücklich: die App ist unbedenklich, da keine lokale Speicherung personenbezogener Daten.

    Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

    Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

    Ich stelle mir erst mal gar nichts vor. Wichtig ist, dass man überhaupt erst mal auf nicht akzeptables Verhalten reagiert, statt immer nur die gleichen "Ganz schlimm, aber was soll man machen, bringt ja alles nichts"-Diskussionen im Lehrerzimmer führt. Und das geht ja schon auf der untersten Stufe los, als Klassenlehrer muss ich die am lautesten jammernden KuK quasi zwingen, wenigstens man eine Nachricht an die Eltern zu schicken, wenn X im Unterricht wieder nur Mist gemacht hat. Schon das ist vielen zu viel Aufwand.

    Ja, von oben fehlt ganz viel Unterstützung und Ressourcen, aber die Wurzeln der Probleme sind oft hausgemacht.

    Sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist, kann man mit der Handy-App fast alles das machen, was man mit dem Webinterface auch machen kann. Den ganzen personenbezogenen Funktionsumfang. Inklusive Speicherung von Klassenbucheinträgen, Abwesenheiten etc.

    Ergo: Auf dem Privathandy verboten, sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist. Zumindest in S-H.

    Verboten ist nicht mit einem privaten Gerät dienstliche Tätigkeiten durchzuführen sondern die Speicherung personenbezogener Daten und die erfolgt nicht. Gleiches gilt für das Webinterface über den Browser. Nur weil du in der App Schülerdaten siehst, werden sie noch nicht auf dem Gerät gespeichert oder verarbeitet, beides erfolgt ausschließlich auf dem Server. (Was man auch zB merkt, wenn man versucht Hausarbeiten zu speichern, wenn man kurz mal kein wlan mit den iPad hat, das klappt dann nämlich nicht.)

    Das ist wieder einmal ein Beitrag unter dem Motto "Ich hab eine Meinung, nerv mich nicht mit Fakten."

    Die schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt, da Besitz und Erwerb von Waffen und Munition grundsätzlich jedem unbescholtenen Bürger gestattet wird, sofern das Gesetz dazu keine besonderen Bestimmungen enthält.

    Und auch in den USA kann nicht jeder "Proll eine halbautomatische Waffe shoppen", es gibt sehr unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten und die, mit den strengeren Regelungen sind nicht unbedingt die, mit dem kleineren Problem.

    Aber klar, der Täter von Essen hätte den Mordversuch sicher nicht begangen, wenn er auf dem Weg dahin eine Messerverbotszone passiert hätte und dort eine Ordnungswidrigkeit wegen des Mitführen eines Messers riskiert hätte.

    Deine Antwort geht komplett an meinem Beitrag vorbei. Du hast geschrieben, dass die hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen zu Amokläufen führt, ich habe begründet, dass das falsch ist. Zu Messern habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Zu denen gilt aber ähnliches - die Verfügbarkeit verschlimmert das Ergebnis, ist aber nicht die Ursache.

    Je mehr Schusswaffen in Privatbesitz sind, desto mehr Amokläufe und Todesopfer gibt es.

    Diese Vereinfachung ist offensichtlich falsch. In den USA gibt es viele solche Taten bei einer hohen Verbreitung von Schusswaffen, in der Schweiz und skandinavischen Ländern gibt es bei einer fast identisch hohen Verbreitung fast gar keine.

    Die Verfügbarkeit von Schusswaffen erleichtert es Täten solche Taten zu begehen und macht sie folgenschwerer, sie löst solche Taten aber nicht aus.

    Der Klassenteiler ist in Niedersachsen bei 30, das heißt aber nicht, dass die Klassen bei Überschreitung zwingend geteilt werden müssen sondern lediglich, dass man das darf. Manchmal können sie gar nicht geteilt werden, zB weil ein Gymnasium bereits die maximale Anzahl Klassen hat.

    Es wird oft kommuniziert, dass die Klassenteiler um bis zu 10% überschritten werden dürfen, aber auch diese Grenze ist meines Wissens nach nirgendwo schriftlich fixiert. Letztlich darf man lediglich weitere Neuaufnahmen ablehnen, wenn alle Klassen im Jahrgang bereits bei 30 SuS sind, Wiederholer muss man trotzdem unterbringen.

    Es ist meiner Erfahrung nach sinnlos, wenn du auf den Tisch klopfst - anders sieht es aber aus, wenn das die Eltern machen. Die müssen sich bei solchen Klassengrößen massiv beschweren, dann passiert meistens irgendwann was. So lange die Eltern das Schlucken hast du keine realistischen Chancen etwas zu ändern.

    Klassische Physik liefert prinzipiell keinen echten Zufall, nur möglicherweise etwas, was mit menschlichem Ermessen nicht von echtem Zufall zu unterscheiden ist.

    (Gilt aber nicht nur für den Digitalbereich, auch der Wurf eines Würfels oder einer Kugel in den Roulettkessel ist ja kein echter Zufall.)

    Quantencomputer sind ein grundsätzlicher Gamechanger bei der Verwendung von Passwörtern (die damit entschlüsselt werden können) und der Generierung echter Zufallszahlen (dafür werden sie bereits verwendet, weil ein einziges qubit dafür im Prinzip reicht, so weit ist man längst). Sie sind nicht "schneller" als klassische CPUs, sondern arbeiten grundsätzlich anders. Ich kenne Leute aus der Branche, aktuell wird immer noch überlegt, was sie mit einer Quantenunit im Produkt für Endkunden überhaupt anfangen sollen, der use-case ist für diese Zielgruppe völlig unklar.

    Man kann doch sofort austreten und zahlt das Streikgeld zurück. Ich sehe immer noch keine Unfairness.

    Würdest du es auch angemessen finden, dass du beim Wechsel der Krankenkasse alle Behandlungskosten, die die abgebende Kasse im letzten Jahr übernommen hat, erstatten musst? Ist genau die gleiche Situation.

    Es macht Sinn, dass es Karenzzeiten gibt, wenn man irgendwo eintritt, so dass man nicht nur eintreten kann um direkt Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das man beim Austritt bereits erhaltene und über Beiträge erworbene Leistungen der Vergangenheit zurückzahlen muss, ist reine Schikane.


    PS: Und das sage ich als jemand, der hier schon häufiger dafür geworben hat, dass jede Lehrkraft Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Verband sein sollte, der ihre Interessen vertritt.

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