Beiträge von Moebius

    Moebius aber in diesem Fall war doch die Stelle ausgeschrieben und er wurde ordnungsgemäß auf diese Stelle gesetzt.

    Nein, war sie nicht:

    Ende 23 wird die Schulleitungsstelle ausgeschrieben und Peter bewirbt sich. Vermerk in der Ausschreibung: "Zunächst nur Übertragung der Funktion (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"

    Allerdings halte ich die ganze Darstellung für sehr merkwürdig, da Funktionen nicht ausgeschrieben werden, Funktionen werden übertragen, ausgeschrieben werden Ämter. Der Sachverhalt ist für mich ausgesprochen wirr und enthält Aspekte, die definitiv rechtlich fragwürdig bis unmöglich sind, für mich ist aber unklar, ob das an der Darstellung des TE liegt oder daran, dass irgendjemand in der Behörde Lust auf ein juristisches Abenteuer hatte. Daher will ich da gar nicht im Detail einsteigen. Der Gedanke, dass man dadurch, dass man Schulleiter ist, irgendwann auch Anspruch darauf hat, wie ein Schulleiter bezahlt zu werden, ist aber definitiv falsch.

    Nun, es ist sicher nicht rechtens, dass jemand die Arbeit einer Schulleitung macht und nicht danach besoldet wird.

    Doch, natürlich kann das rechtens sein.

    Amt und Funktion sind bei Beamten zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge. Bezahlung richtet sich nach dem Amt, die Aufgaben, die man zu erledigen hat, nach der Funktion. Es gibt keinen rechtlich zwingenden Zusammenhang zwischen beidem und es ist Gang und Gäbe, dass jemand jahrelang die Aufgaben einer bestimmten Funktion erledigt und dann bei Ausschreibung der Stelle auf einmal den kürzeren zieht und das damit verbundene Amt ein anderer Bewerber erhält. Ich habe sogar Fälle erlebt, bei denen die unterlegenen Bewerber die eigentlich mit dem Amt ausgeschriebenen Funkionen danach weiter ausgeübt haben und die erfolgreichen Bewerber stattdessen dann andere Aufgaben erhalten haben. Alleine durch Ausübung einer bestimmten Aufgabe erwirbt man keinen Anspruch auf irgendein Amt und die damit verbundene Bezahlung. Grundsätzlich anders ist das bei Zulagen, die an bestimmte Aufgaben gekoppelt sind.

    Du wirst lachen: Es gibt durchaus Kollegen, die sowohl Lehrer als auch Volljuristen sind und demnach ohne weiteres Rechtsberatung nach RBerG anbieten als auch hier schreiben dürfen. Ob der von dir angesprochene User zu dieser Gruppe gehört, bleibt natürlich offen.

    Da der Betreiber dieser Webseite das aber nicht überprüfen kann und er durch die Bereitstellung dieser Plattform in eine Haftungssituation kommen kann, muss er das trotzdem unterbinden. Und eigentlich sollte auch klar sein, dass jeder Beitrag hier erst mal eine Privatmeinung und keine Rechtsberatung darstellt, selbst wenn sie von einem Juristen kommt.

    Ich würd auch nicht an jeder Schule arbeiten wollen und können, an einzelnen Gesamtschulen in NRW sind die Zustände wirklich schwierig. Und natürlich ist da oft ein hoher Anteil schlecht integrierter Jugendlicher mit Migrationshintergrund und mangelnde Ausstattung der Schulen mit Personal, Mitteln und Handwerkszeug für diese Schülerschaft ein Teil des Problems, über das man durchaus sachlich diskutieren kann und muss. In diesem Thread werde ich das nicht machen, weil, so wie der Eingangspost formuliert ist, bei mir die "Ragebait-Alarmglocke" klingelt.

    Kurzes Update zum aktuellen Stand:

    In dem Zusammenhang stellt sich für uns auch die Frage, inwiefern sich die Mitgliedschaft bzw. der Beitrag bei der GEW wirklich lohnt..

    Rechtschutz heißt nicht, dass die Rechtslage zum Wunschkonzert wird. Du hast gratis eine rechtliche Beratung bekommen mit einer Auskunft, die meiner Auffassung nach auch juristisch korrekt ist.

    Die euch jetzt vorgeschlagene Lösung entspricht fast Eurem ursprünglichen Wunsch, mit einer Abweichung von zwei Wochen. Wobei euch auch dafür direkt eine Lösung vorgeschlagen wurde. Daher finde ich es jetzt hier fast ein bisschen vermessen, den Empörten und Enttäuschen zu geben.

    Warum kannst du eigentlich nicht für die problematischen 14 Tage die Kinderbetreuung mit übernehmen für die gerade mal 8 Stunden pro Woche?

    Das stimmt nicht. Nicht einmal in diesem Zeitraum bis 2030.

    Es gibt mehrere Länder, die in mehreren Jahren um etwa 10-14 Tage springen.

    Und ich weiß absolut sicher, dass im letzten Festlegungszeitraum größere Sprünge für NDS waren.

    Ja, in der Vergangenheit gab es größere Sprünge, da hast du natürlich recht, in den zukünftig schon festgelegten Zeiten ist das für Niedersachsen nicht der Fall und es wäre bei dem aktuellen System auch nicht notwendig, es geht ohne.

    Das Geblubber von irgendwelchen Verbänden mit Einzelinteressen gibt es auch immer, in der Summe gleichen sich die Kräfte, die in unterschiedliche Richtungen ziehen, meiner Meinung nach aus und es wird vermutlich bei der aktuellen Regelung bleiben. Und das halte ich persönlich auch für sinnvoll.

    Berlin und Brandenburg springen nach vorne, MV und RLP auch, die Gruppe um RLP macht den Anfang, NDS und NRW kommen vom Anfang und rutschen nach hinten. Die Sprünge werden notwendig sein, wenn sich in manchen Jahren nicht alle BL treffen wollen. Sprünge von 4 Wochen hatten wir im letzten Festlegungs-Zeitraum, das macht noch mehr Unruhe.

    Man springt nicht von ganz vorne nach ganz hinten oder umgekehrt, die Bundesländer wandern in Schritten von 3-7 Tagen nach vorne und dann zurück. Bei im Durchschnitt 39,5 Wochen pro Schuljahr ist ein langes Schuljahr im schlimmsten Fall 41 Wochen und ein kurzes mindestens 38 Wochen, selbst das ist aber schon die Ausnahme. Es rotieren aktuell 14 Bundesländer über einen Anfangszeitraum von 5 Wochen, das ist problemlos ohne große Sprünge lösbar.

    Die drei Tage vor Schulbeginn ist bei uns schon relativ volles Programm, das ist gefühlt schon anders, wenn das die Vorwoche ist und nicht Montag bis Mittwoch. Auch die neuen 5er werden dann am Freitag mit einer Feier aufgenommen, für Familie ist der Tag oft günstiger, als wenn das an einem Dienstag stattfindet. Aber natürlich ist das nichts grundsätzliches, eher Dinge, an die man sich halt gewöhnt hat.

    Ein Großteil der Präferenzen beruht hier auf subjektiver Erinnerung daran, wie gut oder schlecht das Wetter zu bestimmten Anlässen mal war, die daraus abgeleitete Verallgemeinerung hält aber einer genaueren Überprüfung nicht stand:

    https://www.wetter.de/klima/europa/deutschland-c49.html

    - der Anteil an Sonnenschein und Wolken ist ist von Mai bis August im statistischen Mittel praktisch identisch.

    - auch die Niederschlagsmenge weicht in den Monaten nur Minimal ab, dabei ist sie im Juli sogar am höchsten.

    - Juni, Juli und August unterscheiden sich auch in den Durchschnittstemperaturen nur gering, erst im September fällt diese deutlich ab.

    Vieles, was das Wetter betrifft, ist schlicht und ergreifend Zufall.

    Ich finde es schon gut, dass sich die Ferien im Wesentlichen an den wichtigen Hochfesten des Kirchenjahres orientieren.

    Tun sie doch gar nicht, andersrum wird ein Schuh daraus:

    Alle Gesellschaften in der nördlichen Hemisphäre, unabhängig davon, ob christlich geprägt oder nicht, haben Feiertage und Ferien um die Wintersonnenwende ("die Tage werden wieder länger"), und Einsetzen des Frühjahres ("wir haben den Winter überlebt"). Die kirchlichen Feiertage wurden passend zu diesen aus vorchristlichen Zeiten bereits existierenden Feiern gelegt und nicht umgekehrt.

    Interessenshalber: was gibt es für rationale Gründe, teuer ausgebildete, hochqualifizierte, arbeitswillige Lehrkräfte in einer Zeit deutlichen Lehrermangels lieber zu pensionieren, als gemeinsam zu überlegen, wo eine Weiterbeschäftigung möglich ist? Ich kann das wirklich überhaupt nicht nachvollziehen.

    Diesem Einwand liegt die Fehlannahme zu Grunde, dass behördliche Betscheidungen vernunftbasiert sind. Entscheidungen werden dort ausschließlich auf Basis der sturen Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen getroffen, auch wenn das zu einem Ergebnisführt, bei dem man sich an den Kopf fassen möchte . Im Grunde ist das ein Bereich, der direkt komplett an eine KI übergeben werden könnte, weil der menschliche Faktor sowieso schon jetzt keine Rolle spielt und das offensichtlich auch nicht gewünscht ist. Einziges Problem: die vorhandenen Faxgeräte sind nicht KI-fähig.

    Ausschluss aus einer einzelnen Unterrichtsstunde ist schulrechtlich eine Erziehungsmaßnahme, die die einzelne Lehrkraft jederzeit treffen kann, selbst wenn es keine Regelung in der Schulordnung dazu gibt. Unberührt davon bleibt ggf. eine Aufsichtspflicht.

    Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.

    Kein SuS und kein LuL hat auf dem Schulgelände zu rauchen (oder beim Arzt oder im Flugzeug, ...). Zwingende Gründe dafür gibt es nicht. Es gibt keinen medizinischen Wirkstoff, der ausschließlich durch durch Rauchen zu sich genommen werden kann. Ende der Geschichte.

    Du kannst Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht verbieten, in der Schule Medikamente zu nehmen, die ärztlich verschrieben sind.

    Das ist in Scheinproblem. Kein Schüler nimmt Canabis in der Schule in einer medikamentösen Form und natürlich kann und muss man SuS das Rauchen von Canabis in der Schule weiterhin verbieten, auch wenn er eine Verschreibung hat. Nur weil ich es verschrieben bekommen habe, heißt das noch lange nicht, dass ich im Flugzeug, beim Arzt oder sonstwo anfangen kann, Marihuana zu rauchen.

    Noch ma: hier wird ein Problem herbeigeredet, wo keines existiert.

    Nochmal: warum sollte ich mir irgendwelche Atteste ansehen?

    In der Schule wird selbstverständlich nicht konsumiert, in der Schule hat der Schüler auch in einer schul- und prüfungsfähigen Verfassung zu sein. Konsum in der Schule ist selbstverständlich zu unterbinden, wenn er doch stattfindet, kann die Verschreibung eine Rolle bei möglichen Ordnungsmaßnahmen spielen, das kann der Schüler dann gerne mit der Schulleitung verhandeln, nicht mit mir. Schüler, die sich im Unterricht verhalten, als ständen sie in einer den Unterricht störenden Weise unter Substanzeinfluss, verlassen den Unterricht, da ist mir dann auch egal, aus welchem Grund und ob überhaupt sie bekifft sind. In den letzten 10 Jahren ist das bei mir einmal vorgekommen.

    Dein Fall ist unglaublich komplex, schon alleine weil deine Ansprüche im Falle einer vorzeitigen Pensionierung ganz anders sind, wenn die Ursache nachweislich auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, das muss aber alles unterwegs rechtssicher begleitet werden. Ich würde mir wirkliche jeden Schritt vom Rechtsanwalt abnehmen lassen. Die Falle liegt darin, dass du auf bestimmte Dinge emotional reagierst und dann das Gefühl hast, auf irgend eine Email oder ein Schrieben direkt reagieren zu müssen, weil darin irgendetwas steht, was dich ärgert und das du keinen Tag so stehen lassen möchtest. Das musst du dir verkneifen, mit einer unbedachten Mail kannst du viel Schaden für dich selber anrichten. Teile dem Dienstherren am besten mit, dass du den Vorgang an den Rechtsanwalt abgegeben hast und alle weiteren diesbezüglichen Schreiben direkt an ihn zu richten sind und halt dich dann unbedingt auch selber daran.

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