TE ist angestellt bei einem privaten Arbeitgeber, dieser hat ihm im Arbeitsvertrag Leistungen zugesagt, die denen einer beamtenrechtlichen Versorgung entsprechen. Irgend ein Dienst- oder Rechtsverhältnis zwischen dem TE und dem Land ist, soweit ich das sehen kann, nicht gegeben.
Wenn dem so ist, gibt es auch keinerlei Pflichten des Landes den TE gegenüber, ich würde davon ausgehen, zur Schließung der Schule fristgerecht gekündigt zu werden.
Ich würde mich, an deiner Stelle, schnellstmöglich an deinen Arbeitgeber werden, der ist der Einzige, der dir eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, was genau auf dich zu kommt.