Vorweg:
Jede Schulveranstaltung wird vom Schulleiter genehmigt, der trägt dann letztlich auch die Verantwortung. Das setzt aber natürlich voraus, dass man ihm gegenüber auch die Bedingungen, unter denen eine Veranstaltung stattfinden soll, klar (sprich: schriftlich und belegbar) kommuniziert. Wenn der das dann absegnet, ist es nicht mehr dein Problem.
Probleme, die ich hier sehe:
Wer bucht bei der Jugendherberge und ist der Herrbergsleitung klar, dass Nachts nur ältere Schüler als Begleitpersonen anwesend sein sollen? Ich glaube eher nicht, dass sich die Herberge unter diesen Bedingungen darauf einlässt und kann mir vorstellen, dass es auch Probleme gibt, wenn Nachts was passiert und die feststellen, dass sie keinen Lehrer auftreiben können.
Bei schulischen Veranstaltungen geht die Aufsichtspflicht auf die Schule über. Der Schülerrat ist ein Organ der Schule und wenn der zu einer Fahrt einlädt können und werden die Eltern minderjähriger Schüler davon ausgehen, dass die Schule der Aufsichtspflicht auch nachkommt.
Ich persönlich würde das als Schulleiter in der beschriebenen Konstellation auf keinen Fall genehmigen.
Und selbstverständlich werdet Ihr also Verbindungslehrer nicht so dumm sein, und die tatsächlichen Bedingungen der Veranstaltung der Schulleitung gegenüber zu verschleiern, denn dann seit ihr definitiv dran, wenn was passiert, und zwar nicht nur mit grober Fahrlässigkeit, sondern mit Vorsatz.