Beiträge von Moebius

    Es kommt nicht auf die Gründe an und es geht auch nicht um mich.

    Es geht darum, Alternativen außerhalb des Lehrerberufes zu zeigen, die man mit dem Abschluss "Bachelor" (Bayern, Grundschullehramt), hat.


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    Ein Lehramts-Bachelor bereitet auf den Lehrerberuf vor, andere berufliche Optionen lassen sich da so direkt erst mal nicht ableiten, schon gar nicht im Primarbereich, bei dem das Studium besonders pädagogik-lastig ist und die Fachausbildung kaum Tiefe hat. Andere Optionen für Abbrecher ergeben sich höchstens aus den persönlichen Gegebenheiten (vorangegangene Ausbildungen, besondere Kompetenzen, Lebenssituation). Da wirst hier kaum eine qualifizierte Antwort bekommen, wenn du dazu nichts genaueres schreiben möchtest.

    Bezüglich der Schwangerschaft muss man bei der Bewerbung nichts angeben, ich würde aber von vornherein mit offenen Karten spielen. Wenn die Bewerbungsfrist bis Ende Februar läuft, wir das eigentliche Verfahren erst nach Ostern stattfinden, du dürftest da dann also irgendwo zwischen der 30. und 40. Woche sein, da wird es schwierig mit dem Verbergen. Ausschließen darf man dich von der Bewerbung natürlich aufgrund einer Schwangerschaft nicht.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beamtenverhältnisses sind klar und transparent im Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Niemand wird gegen seinen Willen festgehalten, es ist jederzeit möglich "zu kündigen", also seine Entlassung aus dem Dienst zu beantragen. Das ist je nach Lebensalter eine durchaus realistische Alternative, wenn man sich im neuen Bundesland dann einfach neu bewirbt.
    Was aber halt nicht geht, ist alle Vorteile des Beamtenstatus haben zu wollen,nicht jedoch die Nachteile.

    Das Bewerbungsverfahren im "neuen" Bundesland ist unabhängig von der Freigabe des alten, umgekehrt ist das Freigabeverfahren im alten Bundesland unabhängig von einem eventuellen Erfolg im Bewerbungsverfahren des neuen Bundeslandes.
    Eine Freigabe erzwingen kann man auf diesem Wege auf jeden Fall nicht. Nach meiner Erfahrung erfolgen Freigaben nahezu nie nach dem ersten Antrag, ich würde also nicht davon ausgehen, dass man nach einer erfolgreichen Bewerbung die Stelle auch antreten kann.

    Das gute ist, dass es "den Tag der Prüfung" im 1. Stex doch garnicht mehr gibt.

    Den gab es auch früher nicht. Bei mir setzte sich die Examensnote aus 8 Bestandteilen zusammen - 2 Klausuren und 5 mündlichen Prüfungen an 7 verschiedenen Tagen und einer Examensarbeit. Einen schlechten Tag kann man haben, auch zwei, aber - abgesehen von ganz extremen Fällen - deswegen fällt man nicht durch das Examen.

    In den meisten Fällen erreicht jemand, der durchgängig vollzeit arbeitet, den vollen Pensionsanspruch als Beamter. Die Verbeamtungsgrenzen liegen in den meisten Bundesländern so, dass man mindestens etwa 30 Jahre im aktiven Dienst ist, mit den Anrechnungszeiten ist man dann in der Regel schon bis auf 3 oder 4 Jahre an den 40 Jahren dran, die man braucht.

    Eine Pension bekommt man als Beamter im Ruhestand, wer aus dem Beamtenstatus ausscheidet kann schon allein aus diesem Grund keine Pension mehr bekommen. Beim Ausscheiden wird man in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
    Wenn Rentenansprüche, zB aus einer vor dem Beamtenverhältnis liegenden Tätigkeit, bestehen, so werden diese im Ruhestand auf die Pension angerechnet, die Pension sinkt also um den Betrag, den man aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Es ist also gar nicht im Interesse des Beschäftigten, vermischte Ansprüche an beide Systeme zu haben.

    Wie kann bei Erhöhung des Unterrichtsumfangs der Stundenbedarf sinken?

    Weil die Stunden in den einzelnen Schuljahren zunächst mal sinken, in den meisten Jahrgängen von 34 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden. Erst in dem Schuljahr, in dem einmalig kein Jahrgang Abitur macht und keine Schüler die Schule verlassen, steigt der Bedarf auf ein mal stark.


    heißt das, dass die Schulleiter zusehen werden, ja niemanden einzustellen (also auch keine Hilfskräfte), um nicht versorgt zu sein, um so niemanden abgeben zu müssen?


    Genau das heißt ist. Die Zielvorgabe für Gymnasien liegt in Niedersachsen derzeit bei 97 % Unterrichtsversorgung, regulär sind die meiste Gymnasien bei 100 % bis 105 %. Wenn jetzt ein Kollege ausfällt, übernimmt ein anderer das und der Schulleiter ist froh, näher an die 97% zu kommen und somit weniger abordnen zu müssen.

    In diesem Sinne nochmal die Frage: Gibt es ein Verena-Äquivalen?

    Es gibt Listen mit Kräften, die für Vertretung zu Verfügung stehen. Die werden in den jeweiligen Landesschulbehörden geführt, ich würde also einfach mal in der Regionalabteilung anrufen, die für dich in Frage kommt.

    An Gymnasien halte ich das derzeit für aussichtslos. Durch den Rückumstieg auf G9 sinkt derzeit an den Gymnasien der Stundenbedarf (bis 2020, danach steigt er schlagartig). Da derzeit die Gymnasien in Niedersachsen in großem Umfang an andere Schulformen abordnen müssen, ist jeder Schulleiter froh, wenn er seinen Versorgungsgrad drücke kann. Ausfälle werden da mit Hauskräften gedeckt. Bei anderen Schulformen sieht es deutlich anders aus.

    Die Stunde an sich dürfte nicht anrechenbar sein, weil sie den Charakter einer Konferenz hat. Allerdings muss er ja irgendwie ins "Medienteam" gekommen sein, da Aufgaben haben und dafür dann auch eine Anrechnung bekommen. Falls das nicht der Fall ist, würde ich schon fragen, wieso er für so etwas eingeteilt wird.

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