Das entscheidende Kriterium bei einer Krankenkasse sollte der Preis sein. Am Ende des Tages zahlen die alle das, was sie müssen und was man vertraglisch festgelegt hat, verschenken tut keine Kasse irgendwas, was über den jährlichen Kalender hinaus geht. Die Unterschiede in den jährlichen Beiträgen können schnell Richtung vierstellig gehen, davon kann ich mir eine menge Kalender kaufen (und notfalls auch mal die ein oder andere Wahlleistung, die mein Vertrag vielleicht nicht abdeckt).
Beiträge von Moebius
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Was benutzt ihr als Schulserver?
Da gibt es ggf. Module oder Erweiterungen die auch die Lehrmittelverwaltung abdecken. Dann würde ich möglichst in diesem System bleiben, weil die Verbindung erhebliche Vorteile bietet. (Bereits existierende Schülerdaten können genutzt werden, Schüler können ihre entliehenen Lermittel selber online sehen, etc.) -
Auf welcher Rechtsgrundlage?
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Für die Möglichkeit "Neue Konferenz auf Antrag" hätte ich gerne eine Quelle im Schulgesetz.
Meiner Meinung nach gibt es diese Möglichkeit nicht. -
Beschlüsse der Versetzungskonferenz können natürlich fehlerhaft sein, dann ist schlimmstenfalls eine neue Konferenz notwendig um einen rechtsgültigen Beschluss herbei zu führen. Aufgehoben wird dabei aber nichts, weil der Beschluss ja gar nicht rechtsgültig war. Ist ein Beschluss nicht fehlerhaft, gibt es meiner Meinung nach keine Möglichkeit, ihn anschließend wieder zurück zu nehmen.
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Nein, da würde ich nciht von ausgehen. Theoretisch bekommt man zwar das Gehalt für September am 31. August, die Bezügestelle arbeitet aber nicht so schnell. Stell dich darauf ein, dass du erst in der ersten Oktoberhälfte eine Abschlagszahlung bekommst und dann ab Ende des zweiten Monats die regulären Bezüge mit Nachzahlung der noch offenen.
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Die korrekte Formulierung wäre:
Unter solchen Bedingungen kann man leider keine Fahrt machen. -
Gegenfrage:
Warum lässt man sich auf eine Fahrt unter diesen Bedingungen überhaupt ein? -
Das ganze ist eine private Veranstaltung, dafür stellt man keinen Antrag auf Dienstreise und ähnliches, sonst kommt man doch nur wieder in irgendwelche Verantwortlichkeiten, die man nicht haben möchte. Es steht Eltern frei, in der Freizeit der Kinder Aktivitäten zu planen, wie es Ihnen beliebt, von mir aus auch mit anderen Kindern der Klassengemeinschaft und von mir aus auch mit Übernachtung. Genau das passiert hier.
Du hast dabei als Lehrer keine Verantwortung und keinen verplichtenden Anteil. Wenn du eingeladen bist, steht es dir frei, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen oder auch nicht oder auch zu kommen und zu gehen, wann er dir passt. Entscheidend ist nur, dass dies auch allen Eltern klar ist und vor allem, dass du durch dein Halndeln nicht den Eindruck erweckst, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Wenn du selbst da irgendwelche "Dienstreisen" beantragst oder das Ganze von der Schulleitung genehmigen lässt, wäre das in meinen Augen eher kontraproduktiv , in dem Moment ist es dann nämlich eine Schulveranstaltung und du hast die Aufsichtspflich für die vollständige Dauer an der Backe.
Also: nichts genehmigen, keine eigenen Elternbriefe schreiben und darauf achten, dass die Elternvertreter in der Einladung an die anderen Eltern klar darauf hinweisen, dass es sich um eine Aktion der Eltern und nicht der Schule handelt. -
Ok, die Diskussion ist offensichtlich sinnlos.
Halten wir mal fest, dass du es mit 8 Beiträgen geschafft hast, dass dich so ziemlich alle Beteiligten hier für ungeeignet halten.
Mag sein, dass wir uns alle irren, aber du solltest zumindest mitnehmen, dass du mit einem vergleichbaren Auftreten im Vorstellungsgespräch / Quereinstieg / Referendariat vermutlich bei einigen Personen dort ähnliche Reaktionen auslösen wirst und da hätte es dann direkte negative Konsequenzen für dich.Ansonsten ist inhaltich wohl das Wesentliche gesagt:
Im Berufsschulbereicht gibt es eventuell Möglichkeiten, in anderen Schulformen eher nicht.
(Auch in Niedersachsen nicht, dort sind zwar die formalen Voraussetzungen etwas weicher, trotzdem wird man mit damit in der Regel nicht zugelassen - es gibt hier so etwas wie ein Bewerbungsgespräch für den Quereinstieg und da werden 2 von 3 Bewerbern abgelehnt.) -
Nicht ausgeschlossen aber unwahrscheinlich - wenn die Bewerbungsfrist am 25. endet, werden die Kandidaten normalerweise am 26. eingeladen, die Gespräche dürften dann diese Woche laufen.
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In Niedersachsen läuft die Zustimmung bei Abordnungen über den Bezirkspersonalrat. Die fragen zwar in der Regel bei den Personalräten der Schule nach, die haben aber letztlich keine Entscheidungskompetenz.
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Du hast meine Frage nicht beantwortet:
Schreibst du die Förderpläne für das kommende Jahr, wenn du die Schüler abgibst?
Davon habe ich zumindest noch nicht gehört und es macht in meinen Augen auch wenig Sinn. -
Und rein von der Logik her, wer sollte die Förderpläne schreiben, wenn nicht diejenige, die die Schüler unterrichtet hat und kennt?
Du erstellst also auch am Ende von Klasse 4 Förderpläne für die Kollegen der weiterführenden Schulen, die deine Schüler übernehmen?
Ich habe noch nie gehört, dass ein abgebender Klassenlehrer noch Förderpläne für das nächste Schuljahr schreibt. -
das kann doch kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein. Ich kann Lizzy nur raten, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen , ggf. Lösungsvorschläge mit dem LR zu präsentieren oder es ggf. zu einem Konferenzthema zu machen.
Herzlich
Doch, das war absolut ernst gemeint.
Bin ich übrigens der einzige, der es merkwürdig findet, dass sich hier ein User neu anmeldet nur um in einem einzigen Thread, in dem es um ein ziemlich abwegiges Verhalten der Schulleitung geht, einer Fragenden zu raten, sie solle blos tun, was die Schulleitung sagt? -
Die Anweisung mag grundsätzlich rechtmäßig sein. Sie muss aber mit dem normalen, sonstigem anfallendem Arbeitsaufwand verträglich sein. Die Schulleitung kann dich nicht anweisen die nächsten 3 Wochen 80 Stunden die Woche oder die kompletten Ferien durchzuarbeiten. Wenn die Arbeit in der normalen Zeit nicht zu schaffen ist, wäre grundsätzlich das Instrument der Überlastungsanzeige geeignet. Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.
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Nein, wenn die Schule überversorgt ist, gibt es ggf. Abordnungen.
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Ich würde auf keinen Fall etwas hinter seinem Rücken machen, sonderrn alles im Gespräch mit ihm lösen.Ich würde mir auf keinen Fall einreden, dass ich qualifiziert wäre, so ein Problem selber zu lösen. Selbstverletzendes Verhalten kann eine schwerwiegende Erkrankung sein und wohlmeinende Hilfsbereitschaft ersetzt keine therapeutische Ausbildung. Gerade bei psychischen Erkrankungen würde ich mir immer Unterstützung von jemandem holen, der mindestens eine Ausbildung als Beratungslehrer hat und auf gar keinen Fall in die "Das bleibt aber unter uns, weil wir so ein supergutes Verhältnis haben"-Falle laufen.
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Eine feste Grenze gibt es meines Wissens nach in Niedersachsen nicht, das ist eine Einzelfallentscheidung, die der Amtsarzt trifft.
35 halte ich allerdings für zu hoch gegriffen (das sind ca. 115 kg bei 1,80 m), ich kenne drei Fälle, die erst nicht verbeamtet wurden und ein Jahr als Angestelle abnehmen mussten, bis dann der Verbeamtung zugestimmt wurde, die werden alle so bei gut 30 gelegen haben.
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