Beiträge von Moebius

    Man kann nicht dazu verpflichtet werden, sich ein Auto zu kaufen, genau so wenig allerdings dürfte man einen Anspruch darauf haben, die aktuell sehr kompfortable Situation beizubehalten. Grundsätzlich dürften die meisten Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Wie viel da zumutbar ist, hängt von der Einzelfallbetrachtung ab (Zahl / Alter der Kinder, Alter und Beschäftigungsdauer des Beschäftigten, eventuell vorhandene pflegebedürftige Eltern, etc.). So ganz grob würde ich aber mal davon ausgehen, dass ein Fahrtweg von bis zu einer Stunde pro Weg zumutbar ist.

    Ich persönlich bin ein Freund davon, berufliches und Privatleben relativ stark zu trennen. Ich schlage in der Klasse in der Regel keine Zeit damit tot, zu erzählen, was ich am Wochenende gemacht habe und meine Schüler wissen über mein Privatleben eher wenig, abgesehen von den Dingen, die der ein oder andere so mitbekommt, wenn er mich zufällig mal irgendwo trifft oder halt 3 Häuser weiter wohnt. Das was hier im Grundtenor geschrieben worden ist - privates ist privat und geht weder Dienstherr noch Eltern, Schüler oder Kollegen etwas an, so lange es sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt - halte ich grundsätzlich für richtig und wünschenswert.

    In der Realität ist es aber leider oft nicht so einfach. In einer liberalen Gesellschaft sind zum Glück viele Ding erlaubt, die aber trotzdem polarisieren. Grundsätzlich ist es auch legal in Filmen erotischer Natur mitzuspielen und diese unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes zu veröffentlichen. Trotzdem müsste sich eine Lehrein, die so etwas macht und bei der dies in der Schule bekannt wird, wohl damit abfinden, dass es mit der Trennung von Berunfs- und Privatleben dann vorbei wäre. Auch bei dem hier diskutierten Youtube-Beispiel wäre wohl davon auszugehen, dass das Ganze Thema in der Schule werden würde (die Jugendschutzmechanismen bei Onlinemedien sind da alles in allem wohl kein unüberwindbares Hindernis), wenn die Schüler es denn mitbekommen.
    Dabei geht es gar nicht so sehr um den dienstrechtlichen Aspekt, sondern eher darum, dass wir einen Beruf ausüben, bei dem wir bereits im Normalbetrieb häufig Konflikten und manchmal auch Angriffen ausgesetzt sind. Wer privat mit bestimmten Hobbys, Aktionen oder sonstwas in die Öffentlichkeit tritt, kann sich auch da dann manchmal mit Gegenwind konfrontiert sehen und wie weit das dann tatsächlich ungemütlich werden kann, hängt eben auch von Faktoren ab, die man nicht beeinflussen kann (zB dem Schulleiter).
    Ob man das möchte, kann letzlich nur jeder für sich selbst entscheiden, da es doch sehr starkt davon abhängt, wie gut man mit Konflikten umgehen kann.

    Die Klassenleitung legt die Schulleitung fest.
    Bist du sicher, dass du Lehrer bist?
    Die Fächerkombination "Geschichte und Sport" gibt es meines Wissens nach an der Grundschule nicht.
    Und ich finde auch die ganze Geschichte etwas zweifelhaft, zum Beispiel weil ein Schulpsychologe Schüler betreut, keine Konflikte zwischen Lehrern.

    Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
    Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.



    Wenn du in deinem Unterricht im Eifer des Gefechtes über ein Kabel stolperst und dadurch den OHP oder den Schullaptop beschädigst, zahlst du den also auch gerne selber?

    Ich würde mich an den Personalrat wenden. Der kann zumindest auf Gleichbehandlung achten. Vorschriften über Hohlstunden gibt es in den meisten Bundesländern nicht, aber Dienstvereinbarungen hierüber sind möglich, da kann man dann auch vereinbaren, wie damit umzugehen ist, wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist (Entlastungsstunden). Wir hatten auch jahrelang die gleichen Diskussionen, seitdem wir eine Dienstvereinbarung geschlossen haben, haben sich die Extremfälle, die vorher immer "stundenplantechnisch nicht ander möglich waren" deutlich reduziert.
    Problematisch sind vor allem bestimmte Fächerkombinationen, bei denen beide Fächer im Band liegen, sollte das der Fall sein, muss man in der Schule auch mal eine Diskussion darüber führen, ob man Klassen nicht anders zusammensetzen kann, so dass mehr Fächer im Klassenverband unterrichtet werden können. (Insbesondere die 2. Fremdsprache.)

    Lies doch den von dir verlinkten Beitrag einfach, das steht die Antwort drin:

    Zitat

    Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

    Möglich ist es also, verpflichtend nicht. Gilt natürlich nur für Bayern. In den meisten anderen Bundesländern sind die Regelungen für A14-Stellen sehr viel unverbindlicher, da sind die Schulleiter generell sehr frei darin, wie sie die Stellen ausstatten.
    Von einer A15-Stelle für Systembetreuung habe ich noch nie gehört, A15 ist die erweitere Schulleitung, da müssen zwangsläufig Leitungs- und Koordinatorenaufgaben den Schwerpunkt der Stelle ausmachen.

    Grüße,
    Moebius

    Absprachen sind auch in Niedersachsen grundsätzlich nicht zulässig. Ich wäre auch sehr vorsichtig, wenn es darum geht ein Thema auszuschließen, denn selbst wenn sich der Prüfer dann daran halten möchte gibt es keine Garantie, dass das der Fachprüfungsleiter auch macht und der darf in der Prüfung auch Fragen stellen.
    Meine Prüflinge dürfen gerne Wünsche äußern. Das darf man immer im Leben. Man sollte aber immer deutlich darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass Wünsche in Erfüllung gehen.

    Was passiert, wenn man am Ende des Schuljahres mehr Minus- als Plusstunden hat?
    Kommt vielleicht in der Grundschule weniger vor, aber bei Abschlussklassen, die bereits entlassen wurden, kann das schon sein.

    Nach Rechtslage müssten die Konten fortlaufend geführt werden, maximale dürften 40 Plus- oder Minusstunden erreicht werden, wenn das der Fall ist, wird die Zahl mit den Unterrichtsverpflichtungen verrechnet. Wenn also jemand bei -40 Stunden ist und in dem Halbjahr 25 Stunden gibt werden ihm nur 23 Stunden angerechnet und er muss im nächsten 2 mehr machen.
    Ich kenne aber (zum Glück) keine Schule, bei der das auch praktisch so gehandhabt wird, weil dass natürlich unendlich Konfliktpotential birgt, wenn jemand plötzlich mehr arbeiten soll, aufgrund einer Rechnung, die irgendwann vor drei Jahren mal begonnen hat und die jetzt keiner mehr überprüfen kann. In allen mir bekannten Fällen wird das so gehandhabt, dass die Stunden automatisch von Vertretungsplanprogramm mitgezählt werden, der Vertretungsplaner achtet dann darauf, dass Zusatzstunden so verteilt werden, dass die Kollegen am Schuljahresende ungefähr bei +/- 0 stehen und der Zähler wird dann zum nächsten Schuljahr resetet. Damit kann man einigermaßen arbeiten, der große Nachteil gegenüber anderen Bundesländern ist aber, dass es faktisch nicht möglich ist, anfallende Überstunden auch bezahlt zu bekommen.
    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet. (In anderen Bundesländern gibt es im gleichen Fall 5 Stunden, da es dort pro 4 Stunden Oberstufenunterricht eine Anrechnungsstunde gibt.)

    Von der Methode, die Vanesse vorschlägt, würde ich dringend abraten. Wenn die Kollegen selber Listen führen muss die auch jemand kontrollieren, was wieder zur jeder Menge Konflikten führen wird. Und es muss auch überlegt werden, wie man damit umgeht, wenn ein Kollege irgendwann mal bei +40 Stunden steht. Dann müsste er die Stunden nämlich bekommen, die Schulen haben diese Stunden aber nicht. Die Zählung gehört in die Hand des Vertetungfsplaners, der muss legilich beim Führen des Planes darauf achten hin und wieder das richtige Häkchen zu sezten.

    "Wenn ich meine Arbeitsleistung anbiete, muss ich bezahlt werden.". Schön wärs. Das es so einfach nicht ist, müssen Millionen von Beschäftigten in Berufen mit flexiblen Arbeitszeiten oder geteiltem Dienst täglich erfahren.

    Für Niedersachsen ist die oben beschriebene Regelung so üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. (Auch nach Rückfrage bei Bezirkspersonalrat nicht.) In kurzen Grundzügen:
    - Jede zusätzlich Vertretungsstunde zählt als Plusstunde
    - Jede Unterrichtsstunde, die nicht erteilt wird und bei der ich nicht anderweitig dienstlich beschäftigt bin, zählt als Minusstunde. (Beispiel: "Klasse auf Wandertag, meine Stunde fällt aus ohne dass ich anderweitig eingeplant werde" -> Minusstunde, "Stunde fällt aus, weil Bundesjugendspiele sind und ich stehe an der Sprunggrube und messe." -> keine Minusstunde)
    - Das Konstrukt der Plus- / Minusstunden bezieht sich ausschließlich auf die unterrichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Plusstunden für den Nachmittagseinsatz am Tag der offenen Tür oder ähnliches.

    Rechtsgrundlage dafür ist die Regelung mit den bis zu 4 Plusstunden pro Woche und insgesamt bis +40. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil arbeitnehmerfreundlichere Regelungen.

    Der Verweis an eine andere Schulform dürfte nicht zulässig sein, der ein ein Gymnasium in einer anderen Stadt möglicherweise schon. In Niedersachsen gibt es dabei Regelungen über maximale zumutbare Wegstrecken. (Die möchte rot-grün gerade für Gymnasien anheben auf 75 Minuten für den einfachen Weg, um die Umwandlung von Schulen in Gesamtschulen zu erleichtern.)

    Die freie Schulwahl bezieht sich auf die Schulform, nicht auf die konkrete Schule. Wenn eine Schule voll ist, ist sie nun mal voll. Im Zweifelsfall an die Gemeinde wenden, die muss dann dafür Sorgen, dass ein Platz an der gewünschten Schulform zur Verfügung steht. Dass wird aber dann ein Platz an irgendeinem Gymnasium sein und nicht unbedingt an dem gewünschten.

    Die Korrekturproblematik ist doch nur ein Teilaspekt, bei dem Kollegen von anderen Schulformen wohl auch nur begrenzt mitreden können.
    Aber eine Sache würde ich doch nachdrücklich betonen:

    Wer langfristig auf um die 70 Stunden die Woche kommt und nicht Bundeskanzler oder Vorsitzender eines Dax-Konzernes ist, macht etwas falsch und zwar in jedem Beruf, auch als Lehrer, wo solche Diskussionen immer schnell ist einen "wer beutet sich selbst am meisten aus"-Wettbewerb ausarten. Ein solcher zeitlicher Aufwand ist weder notwendig noch gesund.

    Bei mir gibt es auch arbeitsreiche Wochen, gehäuft um die Abi-Korrekturzeit, aber selbst dann komme ich nicht auf 70 Stunden. Ich würde schätzen, dass ich im "Jahresmittel" mit Einberechnung normaler Urlaubszeiten auf 45 Stunden die Woche komme, das entspricht auch dem "wissenschaftlichen Stand" diverser Arbeitszeituntersuchungen, nach denen Lehrer auf 1800-1900 Arbeitsstunden im Jahr kommen (normaler Arbeitnehmer ca. 1700). Grundschullehrer im Mittel eher etwas weniger, dafür aber mit geringeren statistischen Schwankungen. Das jemand im 4. Berufsjahr an der Grundschule 70 Stunden pro Woche arbeitet ist also definitiv sehr ungewöhnlich und auch nicht notwendig. Ursachen dafür kann es viele geben. Möglicherweise ist die Kollegin einfach extrem perfektionistisch und ambitioniert und arbeitet so viel, weil sie das möchte. Dann muss man als Partner vielleicht mal ein Gespräch darüber führern, ob die Prioritäten noch die gleichen sind und gegebenenfalls die Konsequenzen daraus ziehen. Möglicherweise ist sie auch einfach perfektionistisch und hat das Gefühl, sie müsste so viel tun. Dann würde ich mal behaupten, dass sie ein echtes Problem hat und auf dem besten Weg in den Burnout ist.

    Das ist ja auch nicht vergleichbar. Es handelt sich um eine rein systeminterne Ausbildung, mit der man außerhalb von Waldorfschulen nichts anfangen kann, selbst andere Waldorfschulen müssen das nicht anerkennen, da Waldorfschulen meines Wissens nach keinen geschlossenen Verbund darstellen, sondern jeweils einzeln von Trägervereinen betrieben werden und die Bezeichnung "Waldorfschule" letztlich nicht viel mehr als ein allgemeines Beckentnis zu einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung darstellt. Waldorfschulen stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre Lehrer, verlagen teilweise auch ein ganz reguläres 2. Staatsexamen.

    Wenn man die Anweisung von AGs als disziplinierende Maßnahme betrachtet, um Kollegen "Kategorie Faulbär" zu bestrafen oder zu disziplinieren darf man sich aber anschließend nicht wundern, wenn die AGs nicht gerade zu einem Aushängeschild der Schule werden und die betroffenen Kollegen noch häufiger krank sind.

    Die Übernahme einer fachnahen AG wird der Schulleiter vermutlich tatsächlich anweisen können, sofern sie denn voll angerechnet wird.
    Nicht zwingen kann der Schulleiter einen dazu, es gut zu machen. Daher wird ein fähiger Schulleiter so eine AG, gerade wenn es um Außenwirkung geht, keinem Kollegen zwangsweise aufs Auge drücken, der sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt.

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