Beiträge von Moebius

    Was passiert, wenn man am Ende des Schuljahres mehr Minus- als Plusstunden hat?
    Kommt vielleicht in der Grundschule weniger vor, aber bei Abschlussklassen, die bereits entlassen wurden, kann das schon sein.

    Nach Rechtslage müssten die Konten fortlaufend geführt werden, maximale dürften 40 Plus- oder Minusstunden erreicht werden, wenn das der Fall ist, wird die Zahl mit den Unterrichtsverpflichtungen verrechnet. Wenn also jemand bei -40 Stunden ist und in dem Halbjahr 25 Stunden gibt werden ihm nur 23 Stunden angerechnet und er muss im nächsten 2 mehr machen.
    Ich kenne aber (zum Glück) keine Schule, bei der das auch praktisch so gehandhabt wird, weil dass natürlich unendlich Konfliktpotential birgt, wenn jemand plötzlich mehr arbeiten soll, aufgrund einer Rechnung, die irgendwann vor drei Jahren mal begonnen hat und die jetzt keiner mehr überprüfen kann. In allen mir bekannten Fällen wird das so gehandhabt, dass die Stunden automatisch von Vertretungsplanprogramm mitgezählt werden, der Vertretungsplaner achtet dann darauf, dass Zusatzstunden so verteilt werden, dass die Kollegen am Schuljahresende ungefähr bei +/- 0 stehen und der Zähler wird dann zum nächsten Schuljahr resetet. Damit kann man einigermaßen arbeiten, der große Nachteil gegenüber anderen Bundesländern ist aber, dass es faktisch nicht möglich ist, anfallende Überstunden auch bezahlt zu bekommen.
    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet. (In anderen Bundesländern gibt es im gleichen Fall 5 Stunden, da es dort pro 4 Stunden Oberstufenunterricht eine Anrechnungsstunde gibt.)

    Von der Methode, die Vanesse vorschlägt, würde ich dringend abraten. Wenn die Kollegen selber Listen führen muss die auch jemand kontrollieren, was wieder zur jeder Menge Konflikten führen wird. Und es muss auch überlegt werden, wie man damit umgeht, wenn ein Kollege irgendwann mal bei +40 Stunden steht. Dann müsste er die Stunden nämlich bekommen, die Schulen haben diese Stunden aber nicht. Die Zählung gehört in die Hand des Vertetungfsplaners, der muss legilich beim Führen des Planes darauf achten hin und wieder das richtige Häkchen zu sezten.

    "Wenn ich meine Arbeitsleistung anbiete, muss ich bezahlt werden.". Schön wärs. Das es so einfach nicht ist, müssen Millionen von Beschäftigten in Berufen mit flexiblen Arbeitszeiten oder geteiltem Dienst täglich erfahren.

    Für Niedersachsen ist die oben beschriebene Regelung so üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. (Auch nach Rückfrage bei Bezirkspersonalrat nicht.) In kurzen Grundzügen:
    - Jede zusätzlich Vertretungsstunde zählt als Plusstunde
    - Jede Unterrichtsstunde, die nicht erteilt wird und bei der ich nicht anderweitig dienstlich beschäftigt bin, zählt als Minusstunde. (Beispiel: "Klasse auf Wandertag, meine Stunde fällt aus ohne dass ich anderweitig eingeplant werde" -> Minusstunde, "Stunde fällt aus, weil Bundesjugendspiele sind und ich stehe an der Sprunggrube und messe." -> keine Minusstunde)
    - Das Konstrukt der Plus- / Minusstunden bezieht sich ausschließlich auf die unterrichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Plusstunden für den Nachmittagseinsatz am Tag der offenen Tür oder ähnliches.

    Rechtsgrundlage dafür ist die Regelung mit den bis zu 4 Plusstunden pro Woche und insgesamt bis +40. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil arbeitnehmerfreundlichere Regelungen.

    Der Verweis an eine andere Schulform dürfte nicht zulässig sein, der ein ein Gymnasium in einer anderen Stadt möglicherweise schon. In Niedersachsen gibt es dabei Regelungen über maximale zumutbare Wegstrecken. (Die möchte rot-grün gerade für Gymnasien anheben auf 75 Minuten für den einfachen Weg, um die Umwandlung von Schulen in Gesamtschulen zu erleichtern.)

    Die freie Schulwahl bezieht sich auf die Schulform, nicht auf die konkrete Schule. Wenn eine Schule voll ist, ist sie nun mal voll. Im Zweifelsfall an die Gemeinde wenden, die muss dann dafür Sorgen, dass ein Platz an der gewünschten Schulform zur Verfügung steht. Dass wird aber dann ein Platz an irgendeinem Gymnasium sein und nicht unbedingt an dem gewünschten.

    Die Korrekturproblematik ist doch nur ein Teilaspekt, bei dem Kollegen von anderen Schulformen wohl auch nur begrenzt mitreden können.
    Aber eine Sache würde ich doch nachdrücklich betonen:

    Wer langfristig auf um die 70 Stunden die Woche kommt und nicht Bundeskanzler oder Vorsitzender eines Dax-Konzernes ist, macht etwas falsch und zwar in jedem Beruf, auch als Lehrer, wo solche Diskussionen immer schnell ist einen "wer beutet sich selbst am meisten aus"-Wettbewerb ausarten. Ein solcher zeitlicher Aufwand ist weder notwendig noch gesund.

    Bei mir gibt es auch arbeitsreiche Wochen, gehäuft um die Abi-Korrekturzeit, aber selbst dann komme ich nicht auf 70 Stunden. Ich würde schätzen, dass ich im "Jahresmittel" mit Einberechnung normaler Urlaubszeiten auf 45 Stunden die Woche komme, das entspricht auch dem "wissenschaftlichen Stand" diverser Arbeitszeituntersuchungen, nach denen Lehrer auf 1800-1900 Arbeitsstunden im Jahr kommen (normaler Arbeitnehmer ca. 1700). Grundschullehrer im Mittel eher etwas weniger, dafür aber mit geringeren statistischen Schwankungen. Das jemand im 4. Berufsjahr an der Grundschule 70 Stunden pro Woche arbeitet ist also definitiv sehr ungewöhnlich und auch nicht notwendig. Ursachen dafür kann es viele geben. Möglicherweise ist die Kollegin einfach extrem perfektionistisch und ambitioniert und arbeitet so viel, weil sie das möchte. Dann muss man als Partner vielleicht mal ein Gespräch darüber führern, ob die Prioritäten noch die gleichen sind und gegebenenfalls die Konsequenzen daraus ziehen. Möglicherweise ist sie auch einfach perfektionistisch und hat das Gefühl, sie müsste so viel tun. Dann würde ich mal behaupten, dass sie ein echtes Problem hat und auf dem besten Weg in den Burnout ist.

    Das ist ja auch nicht vergleichbar. Es handelt sich um eine rein systeminterne Ausbildung, mit der man außerhalb von Waldorfschulen nichts anfangen kann, selbst andere Waldorfschulen müssen das nicht anerkennen, da Waldorfschulen meines Wissens nach keinen geschlossenen Verbund darstellen, sondern jeweils einzeln von Trägervereinen betrieben werden und die Bezeichnung "Waldorfschule" letztlich nicht viel mehr als ein allgemeines Beckentnis zu einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung darstellt. Waldorfschulen stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre Lehrer, verlagen teilweise auch ein ganz reguläres 2. Staatsexamen.

    Wenn man die Anweisung von AGs als disziplinierende Maßnahme betrachtet, um Kollegen "Kategorie Faulbär" zu bestrafen oder zu disziplinieren darf man sich aber anschließend nicht wundern, wenn die AGs nicht gerade zu einem Aushängeschild der Schule werden und die betroffenen Kollegen noch häufiger krank sind.

    Die Übernahme einer fachnahen AG wird der Schulleiter vermutlich tatsächlich anweisen können, sofern sie denn voll angerechnet wird.
    Nicht zwingen kann der Schulleiter einen dazu, es gut zu machen. Daher wird ein fähiger Schulleiter so eine AG, gerade wenn es um Außenwirkung geht, keinem Kollegen zwangsweise aufs Auge drücken, der sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt.

    Das betrifft wohl alle Schulformen und auch Praktikumsbereiche, bei denen eigentlich ein gewisses Interesse und Engagement zu erwarten wäre, zB Lehramtspraktikanten. Derzeit ist zB mal wieder eine Praktikumsphase und wir haben 20(!) Lehramtspraktikanten gleichzeitig im Haus, mit sehr unterschiedlichem Engagement. Auffällig ist für mich, dass zumindest in meinen Fachbereichen praktisch überhaupt keine Qualitätssicherung durch die Uni stattfindet, einen Betreuer habe ich überhaupt noch nicht gesehen, Besuch in Stunden die die Praktikanten halten, finden nicht statt (obwohl in der Uni irgendwer für "Praktikumsbetreuung" Stunden erhält und bezahlt wird).

    Was ich dagegen mache? Gar nichts.
    Interessierte Praktikanten betreue ich gerne und unterstütze sie auch, soweit mir das möglich ist. Wenn aber jemand einfach nur seine Zeit absitzen möchte und nach dem Klingeln noch vor den Schülern als erster den Unterrichtsraum verlässt, ist das nicht mein Problem. Ich habe genug damit zu tun, die Qualität meiner eigenen Arbeit sicher zu stellen und wo ich Ressourcen frei habe, investiere ich die lieber in Dinge, die meinen Schülern zu gute kommen. Ich bescheinige natürlich keine Teilnahme, wenn diese nicht stattgefunden hat und wenn ein Praktikant bei mir stört, mit dem Handy spielt oder sich anderweitig nicht an die Spielregeln hältt, teile ich ihm mit, dass er sich für die nächsten Stunden bitte eine andere Lerngruppe sucht. Alles was darüber hinaus geht, ist das Problem der Institution, die das Praktikum fordert (und sich vermutlich für ihre praxisnahe Ausbildung auf die Schulter klopft) und wenn die sich nicht darum kümmert, scheint es wohl nicht so wichtig zu sein.

    Wenn der Personalrat der Schule ratlos ist, würde ich mich an den übergeordneten Personalrat wenden (wie auch immer der in BW heißt) oder an den Verband, so fern man Mitglied ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Maßnahmen für mich in Ordnung, so fern es bisher Probleme gegeben hat, die diese rechtfertigen. In der Summer ist aber natürlich die Arbeitszeitverordnung zu beachten, der Schulleiter kann dich nicht so mit Pflichten zuschütten, dass dies im Rahmen der normalen Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigen ist. Und das wäre sicher der Fall, wenn erwartet wird, dass jetzt jede Stunde von 25 pro Woche so geplant und verschriftlicht wird, wie im Referendariat.

    Von außen sind die Maßnahmen schwer zu beurteilen. Es mag sein, dass es bei dir tatsächlich erhebliche Probleme gibt, die eine Bewährung bereits deutlich in Frage stellen, dazu passt das Vorgehen des Schulleiters dann. Andererseits kann es grundsätzlich natürlich sein, dass er aus anderen Gründen nicht glücklich mit dir ist und jetzt versucht, dich so mit Pflichten und Zusatzkontrollen zuzuschütten, dass du zwangsläufig scheitern musst. In beiden Fällen ist die Situation aber ernst. Auf jeden Fall würde ich mir Unterstützung von außen besorgen, da die Folgen für dich ja existenziell sein können.

    Selbst auf der Schulhomepage haben eine ganze Reihe Schüler geschrieben, dass ihnen das Ganze als verpflichtende Schulveranstaltung verkauft wurde. Ich war nicht dabei, aber ich schieße mal ins blaue: offiziell wird die Demo vermutlich nicht verpflichtend gewesen sein, aber wahrscheinlich ist der ein oder andere besonders wohlmeinende Kollege in seiner Klasse über das Ziel hinausgeschossen.

    Es handelt sich auch nach Aussagen auf der Schulhomepage um eine "Demonstration", die Aktion hat ja auch nicht in der Schule, sondern außerhalb, in der Öffentlichkeit, stattgefunden. Und auch, dass es für Schüler eine verpflichtende Veranstaltung war, scheint ja wohl mehr oder weniger Konsens zu sein. So etwas geht nicht.
    Bei uns gab es auch eine Schweigeminute in der Schule, das finde ich angemessen.

    Mal abgesehen vom rechtlichen Aspekt, entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, eine Demonstration für die Meinungsfreiheit abzuhalten und dann die Teilnehmer zwangszuverpflichten.

    Das Problem ist nicht, dass der TE eine Leitungsfunktion ausüber möchte, sondern dass er den Eindruck erweckt die Stationen dazwischen nur als notwendiges Übel in Kauf zu nehmen aber nicht wirklich gerne ausüben zu wollen.

    Und da sollte ihm schon klar sein, dass die realistische Chance besteht, dass es mit den Leitungsaufgaben eben nicht klappt und er am Ende doch sein Berufsleben als normaler Lehrer bestreiten wird, wenn er das nur unwillig macht, können das lange 25 Jahre werden.

    Wenn der Gedanke daran dem TE Bauchschmerzen verursacht (wa er sich nur selber beantworten kann), würde ich doch - gerade bei der Fächerkombination - eher den Weg in die freie Wirtschaft empfehlen.

    Im Übrigen sind die Zeiten vorbei, in denen Lehrer, die es mit dem Unterrichten nicht mehr so hatten oder haben wollten, schnell auf einen Verwaltungsposten verschoben wurden, ein Großteil dieser Stellen sind in den letzten Jahren abgebaut und die Aufgaben in die Schulen verteilt worden. Außerdem ist auch in der "mittleren Führungsebene" die Hauptaufgabe heute immer noch Unterricht. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung kriegen bei uns gerade mal 5 Anrechnungsstunden, ein stellvertretener Schulleiter muss auch noch mehr als 50% unterrichten. Grundvoraussetzung für solche Ämter ist daher inzwischen, dass man sein Basishandwerk sicher beherrscht und seinen Unterricht im Griff hat, sonst ist das zeitlich gar nicht zu schaffen.

    Im übrigen würde ich schon sagen, dass es nicht einfach ist, noch eine Leitungsfunktion zu erreichen, wenn man erst mit knapp 40 einsteigt. Es ist in den meisten Schulen übrlich, dass man bestimmte Funktionen und Zusatzaufgaben erst ein paar Jahre übernehmen muss, bis dann daraus eine entsprechende Stelle wird, und bis zur Schulleitung sind es nun mal in der Regel 4-5 "Karrierestationen" die man durchlaufen muss, zumindest in Gymnasialbereich. Und mit 57 wird kaum noch einer Schulleiter (schon weil man sich das in dem Alter nicht mehr antut).
    Einzelfälle gibt es sicher, aber es dürfte doch deutlich schwieriger sein, als wenn man mit 26 einsteigt.

    Grundsätzlich halte ich die Regelungen für Geschenke für richtig (und daran ändert auch nichts, dass es in anderen Bereichen - Abgeordnete - Regelungen gibt, die ich für falsch halte). Ein Abschiedsgeschenk von einer Klasse im Wert von 200 € anzunehmen, finde ich unangemessen. Es ist auch irrelevant, dass die betroffenen Schüler keinen direkten Vorteil mehr davon haben können, das Annahmeverbot bezieht sich generell auf Geschenke, bei denen ein Zusammenhang zur dienstlichen Tätigkeit besteht.

    Was man von der Höhe des Strafbefehls (völlig überzogen) oder dem Verhalten des Vaters (kleinkarriert) hält, steht auf einem anderen Blatt, aber eben weil man damit rechnen muss, dass es immer auch Menschen gibt, die nach einer Gelegenheit suchen, einem nachträglich noch mal an den Karren zu fahren, gehört Kenntnis und Einhalten der Rechtslage gerade in diesem Punkt zum Handwerkszeug eines Lehrers.

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