Beiträge von Moebius

    Eine eindeutige rechtliche Regelung dazu gibt es in Niedesachsen nicht, man muss sich auf die Übergeordnete rechtssprechung berufen. Eine Anrechnung der Stunden scheitert praktisch meistens daran, dass Schulen gar nicht so viele Stunden haben. Eine echte Präsänzstunde im Sinne einer Bereitschaft müsste rechtlich gesehen meines Wissens nach anteilig angerechnet werden, das erfüllen die Stunden, die man in der Schule als Präsenz versteht aber nicht zwingend. Eine einfache Springstunde, bei der du mal eine Vertretung bekommst, mal auch nicht und in der du auch grundsätzlich zum Bäcker nebenan gehen kannst, wenn du keine Vertretung hast, muss faktisch nicht angerechnet werden, egal wie man das nennt. Lediglich wenn du erst zur zweiten Stunde kommen müsstest, aber für die erste Stunde zur Vertretungsbereitschaft eingeteilt wirst und somit früher als regulär in der Schule sein musst, dann ist eine Anrechnung meines Wissens durchstzbar.

    Bei diesem Täuschungsumfang würde ich auch eine 6 für angemessen und durchsetzbar halten.

    Viel interessanter finde ich allerdings die Frage, wie es bei einer beaufsichtigten Arbeit überhaupt möglich sein kann, einen seitenlangen Text 1 zu 1 aus dem Netz zu übernehmen, selbst wenn der Schüler ein Internethandy dabei hatte, muss er ja das Ding immer noch eine halbe Stunde lang in der Hand gehabt oder im Sichtbereich liegen lassen haben.

    Edit: Finchen war schneller, ich lasse meine Frage aber trotzdem mal stehen.


    Ich wundere mich etwas, dass du dich überhaupt hier an der Diskussion beteiligst. Offensichtlich wirst du nie in meine Lage kommen und kannst sie nicht nachvollziehen, daher kannst du auch schlichtweg nicht einschätzen, was das bedeutet.

    Entschuldige, das war offensichtlich ein Missverständnis. Vielleicht schreibst du bei deiner nächsten Anfrage dazu, dass du lediglich Solidaritätsbekundungen Gleichgesinnter wünscht und nicht an kritischen Meinungen interessiert bist, damit das nicht noch mal passiert. Davon abgesehen ist "jeder der nicht selber schwanger werden kann das gar nicht verstehen und hier auch nicht mitreden" natürlich ein ziemlich billiges Totschalgargument und geht auch am Kern des Problems vorbei: wie gut oder schlecht ich deine Situation nachvollziehen kann (was ich durchaus kann) ist auf der Sachebene einfach völlig irrelevant für die Bewertung des Situation - du fühlst dich benachteiligt und ungerecht behandelt, eine echte Benachteiligung (gegen die man angehen könnte) liegt aber nicht vor (oder höchstens durch das Schicksal aber nicht durch den Arbeitgeber).

    Fakt ist aber, dass mir von verschiedenen Schulen gesagt wurde, sie könnten mich brauchen, bekommen aber keine weitere Stelle bezahlt.

    ... was auch völlig normal ist.
    Zum einen weil kein einigermaßen fähiger Schulleiter, auch bei einem Bewerber den er im Augenblick überhaupt nicht brauchen kann, einfach lachend den Hörer auflegt, sondern immer etwas in Richtung "würden ja gerne, können im Augenblick aber leider nicht" erzählen wird. Gibt ja auch keinen Grund da Brücken abzubrennen, es kann immer mal kurzfristig Situationen geben, in denen man jemanden dann doch brauchen kann.
    Zum anderen weil Einstellungspolitik in Behörden schon seit Jahrzehten Saisongeschäft ist, je nach Wahltermin und Kassenlage.

    Wäre es Bayern und die Geburt vor dem 2. Staatsexamen gewesen, wäre es auf jeden Fall anders. Da wäre man dann in einem fiktiven Prüfungsjahrgang.

    Was wäre da anders? Tauchen in Bayern plötzlich vorher nicht vorhandene Stellen auf, wenn Frauen, die vorher Kinder bekommen haben welche suchen? Hier wird niemand benachteiligt, es gibt schlicht und ergreifend derzeit keine Stelle, auf die sich die TE bewerben kann. Die Tatsache, dass sie jetzt feststellt, dass die Situation vor einem Jahr günstiger gewesen wäre, ist ärgerlich, es hätte aber genau so giut andersrum sein können.
    Ich habe den Eindruck, hier setzen ein wenig die Mütter-Solidarisierungsreflexe ein, bevor der Sachverhalt überhaupt vollständig gelesen oder zu Ende gedacht wurde. Nochmal:

    Jemand schließt sein Ref ab und bewirbt sich erst mal nicht auf Stellen, weil das Kind sowieso schon anklopft. Nachdem das Kind 1 Jahr alt und betreuungstechnisch versorgt ist fängt die Mutter an, sich nach Stellen um zusehen und stellt fest, dass es derzeit keine gibt und sie wohl erst mal warten muss. Das ist alles. Dass das für die Betroffene nicht schön ist, ist klar und ein gewisser Frust auch verständlich. Aber wer meint

    würde es mich auch absolut ank...!!!

    oder

    Zitat von lenya

    ich fühle mich wirklich im Stich gelassen von meinem Bundesland

    , der möge doch bitte auch ausführen, was er sich denn als Alternative vorstellt. Lösen ließe sich das Problem der TE ja nur, wenn man so etwas wie eine gesetzliche Pflicht für die Bundesländer einführt, für jede Frau die mit bestandenem 2. StEx, die ein Kind bekommen hat, sofort eine wohnortnahe Stelle zu schaffen, wenn diese es wünscht. und zwar unabhängig von Fächerkombination, Schulform und Note.

    Naja, naja! Der BWLer ist allerdings jemand, der nach abgeschlossenem Hochschulstudium potentiell ein richtig dickes Gehalt verdienen kann.

    Auf die Gefahr hin, dass die Diskussion abdriftet:
    Der Durchschnittsverdienst von Diplom-Betriebswirten mit Uni Abschluss liegt etwa zwischen 50 000 € und 55 000 € pro Jahr. Wenn man die Lohnnebenkosten abzieht, liegt der durchschnittliche BWLler noch deutlich unterhalb des durchschnittlichen Gymnasiallehrers.

    Hallo,

    grundsätzlich habe ich absolut Verständnis dafür, dass deine Situation schwierig und sicher auch frustrierend ist. Nicht ganz soviel Verständnis kann ich allerdigs für diese Haltung


    Ich muss ganz ehrlich sagen, ich fühle mich wirklich im Stich gelassen von meinem Bundesland, in dem ich mir den Hintern aufgerissen habe, um so weit zu kommen.

    aufbringen. Du hast die Überschuss-Kombi schlechthin studiert, bei der alle Beteiligten seit 10 Jahren sagen, dass es problematisch mit Stellen wird. Das dich das Land trotzdem zu Ende ausgebildet hat, liegt an der Pflicht allen Absolventen mit 1. StEx einen Referendariatsplatz anzubeiten. Nicht du hast dem Bundesland einen gefallen getan, sondern umgekehrt. Spätestens nach dem 2. StEx werden aber nun mal nur noch die Stellen besetzt, die auch benötigt werden. Das du also nun nicht sofort eine Stelle bekommst ist kein Schicksalsschlag, sondern eine absehbare Konsequenz deiner Entscheidungen zur Fächer- und Schulformwahl.
    Kein BWLler käme auf die Idee nach Abschluss seines Studiums auf "die Wirtschaft" zu schimpfen, weil die ihm nicht umgehend eine passende Stelle vor seiner Haustür schafft, aber bei Lehreämtlern blitzt immer wieder die Haltung durch, dass Stellen nicht mach Bedarf und Qualifikation geschaffen und vergeben werden sollten, sondern quasi eine soziale Maßnahme sind, die möglichst großzügig unter den Bedürftigen verteilt werden sollten.

    Bewirb dich auf Vertretungsstellen, Arbeite bei Nachchilfeinstituten, sei örtlich flexibel und bleib am Ball, dann steigen die Chancen in absehbarer Zeit eine Stelle zu bekommen.

    Nur so macht das Klassenlehrerprinzip an Grundschulen doch Sinn!

    Macht es das denn in dieser Form überhaupt?
    Grundsätzlich gibt es sicher gute Argumente dafür, dass der Klassenlehrer jeden Tag in seiner Klasse präsent ist, aber ich habe schon das Gefühl, dass das Prinzip in den Grundschulen in den letzten Jahren völlig übersteigert wird und das eher zu Lasten der Schüler geht. Vor allem in zwei Punkten:
    1. Vorbereitung auf die weiterführende Schule - die Schüler werden bis Ende Klasse 4 daran gewöhnt sich sehr auf eine einzelne Bezugsperson zu verlassen und Anfang Klasse 5 kommt dann der Bruch mit 8 bis 10 unterschiedlichen Fachlehrern (was sich an einer weiterführenden Schule kaum vermeiden lässt). Das ist aber das kleinere Problem, die meisten Schüler kommen relativ schnell ganz gut damit klar, gravierender ist in meinen Augen.
    2. Das Klassenlehrerprinzip ist an vielen Grundschulen inzwischen wichtiger als die fachliche Qualifikation des Lehrers. Das merke ich insbesondere in Mathe ganz massiv (in Niedersachsen müssen GHRler nur eines der Langfächer studieren), Anfang Klasse 4 habe ich immer wieder Schüler in der Klasse, die Verfahren und Schreibweisen eingetrichtert bekommen haben, die zweifelhaft, bis hin zu mathematisch falsch sind, offensichtlich, weil dem Lehrer da selber das mathematische Verständnis und der Blick auf eine verünftige fachliche Basis für die folgenden Schuljahre gefehlt hat.
    In den Kurzfächern mag das gehen (in Physik zB habe ich kein Problem damit, dass den Sachkundeunterricht vorher jemand gemacht hat, der kein technisches Verständnis hatte, da fange ich eh von Null an). Aber in den Langfächern sollte zumindest in Klasse 3 und 4 die fachliche Qualifikation wichtiger sein als die Stunde 14 bis 17 auch noch beim Klassenlehrer zu haben.

    Notfalls benötigt man eine Bescheinigung der Ärztin darüber, dass die Behandlung medizinisch notwendig und nicht außerhalb der Unterrichtszeit möglich ist.
    Eventuell können die Stunden ja verlegt werden.

    In Niedersachsen entscheidet der Schulleiter alleine über die Verteilung von Anrechnungsstunden.
    Stunden für die Betreuung von Referendaren sind unüblich, weil es die Rolle des Mentors in der Ausbildung in Niedersachsen offiziell gar nicht gibt. Der Referendar begleitet normalerweise quartalsweise verschiedene Lehrer (was auch gewollt ist, da er verschiedene Unterrichtsstile kennenlernen soll). Die jeweiligen Ausbildungslehrer haben dann auch nicht so weit reichende Pflichten, zum Beispiel ist der Referendar für seinen eigenverantwortlichen Unterricht auch wirklich alleine verantwortlich, die Seminarausbilder besuchen den zwar regelmäßig, aber nicht unbedingt ein Lehrer der Schule.

    Ich vermute, es geht eher um Teilzeitbeschäftigung und der Schulleiter will nun die Stundenzahl raufsetzen.
    Geht es um Teilzeit nach §61? Wenn ein bereits bewilligter Antrag für dieses Jahr vorliegt, würde ich mal abwarten, wie der Schulleiter das Raufsetzen begründet. Ich wüsste keine Rechtsgrundlage, nach der ein einmal bewilligter Antrag rückwirkend geändert werden könnte.
    Geht es um Teilzeit nach §62? Dann dürfte der Schulleiter überhaupt keine Chance haben, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch.

    Diese Überlegung ist schon etwas seltsam. Ich habe schon meine Zweifel, dass man sich tatsächlich aussuchen kann, ob man etwas glaubt. Schlimmer noch ist allerdings die intellektuelle Bauernschläue dahinter; andererseits bin ich mir bei Pascal manchmal nicht sicher, ob da nicht eher scharfzüngige Ironie hinter dem hervorblitzt, was er an der Oberfläche zu sagen scheint... Das Hauptproblem ist allerdings, dass die Wette von einer fehlerhaften Prämisse ausgeht, die Überlegung geht davon aus, das es nur eine einzige Religion gibt, die Entscheidung, ob Glauben oder nicht, also eine reine Entscheidung zwischen "ja" und "nein" sei. Nun gibt und gab es leider unzählige Religionen in der Menschheitsgeschichte, viele von ihnen mit Absolutheitsanspruch. Was macht der gläubige Christ, wenn er plötzlich Charon gegenübersteht und keine Münzen dabei hat? Was der Buddhist, wenn er in Walhalla von der Ziege Heidrun essen soll? Letztlich läuft die Pascalsche Wette auf eine reine Lotterie hinaus, bei der es kein Gewinnsystem gibt - egal, ob man einer Religion oder dem Unglauben anhängt, wenn man nicht Glück hat, hat man in die Scheiße gegriffen. :)

    Zitate raten:
    "Mormonen ... Mormonen wäre die richtige Antwort gewesen."

    Stünde ich dem Big Daddy in the Sky gegenüber, hätte ich allerdings auch einiges zu fragen, was aber mehr in die Richtung ginge, warum der liebe Gott die Wohlhabenden dieser Welt so schamlos gegenüber den Armen bevorzugt, warum er eigentlich nichts gegen Hunger und Seuchen tut, wie es sein kann, dass so viele blutige Morde, Folter und Massaker in seinem Namen verübt werden. Kurz, ich würde darauf hoffen, zum ersten Mal im Leben mal eine Apologetik des Theodizee-Vorwurfs zu hören, der keine Beleidigung des Verstandes ist.

    Sollte es ihn tatsächlich geben, dann wird er diese Fragen vermutlich so häufig hören, dass es inzwischen bei Eintritt einen Flyer zu dem Thema gibt.


    Das sehe ich anders: Wenn ich mir der Nicht-Erkennbarkeit Gottes bewusst bin und überdies auch über die Wahrnehmung Gottes in meinem eigenen Leben unsicher bin, heißt das nicht unbedingt, dass ich zum Schluss gelangen muss, dass es keinen Gott gibt.

    Der Agnostiker ist sich aber nicht über die Wahrnehmung Gottes unsicher, er lehnt die Frage nach Gott grundsätzlich ab.
    Der Theist beantwortet die Frage nach der Existenz Gottes mit "ja", der Atheist mit "nein", der Agnostiker gar nicht, da er die Frage für genau so sinnlos hält wie die Frage nach dem Geschmack der Farbe blau. Zumindest gilt das für den "harte Agnostiker". Und da sich organisierte Religion nun mal im Wesentlichen mit der Frage nach Gott beschäftigt, sei es nun im wörtlichen, übertragenen oder sonst irgendeinem Sinne, lässt sich das schwer unter einen Hut bringen.

    So gibt es agnostische Christen, die sagen dann, sie wissen nicht ob Gott existiert, aber sie glauben an ihn bzw. seine Existenz.
    Es gibt agnostische Atheisten, die sagen, sie wissen nicht ob Gott existiert und glauben nicht an ihn bzw. an seine Existenz.

    Agnostizismus ist komplexer. Ich persönlich würde mich als Agnostiker betrachten, für mich heißt das, dass die Existens eines göttlichen Seins per Definition außerhalb der meschlichen Auffassungsfähigkeit liegt und die Frage nach Gott somit grundsätzlich sinnlos da unentscheidbar ist. Somit würde ich mich keinesfalls als Theist, aber auch nicht unbedingt als Atheist einordnen wollen.
    Jegliche Form von Agnostizismus ist auf jeden Fall nur sehr schwer bis gar nicht vereinbar mit "organisiertem" Glauben in Form von Kirche und Religion.


    ich unterrichte an einer christlichen, staatlich anerkannten Privatschule. Und ich verwehre mich aufs Strengste dagegen, was hier quasi als "christlicher Lehrplan" dargestellt wird.
    Längst nicht jede christliche Schule unterrichtet nach solchen verquasten Ansichten. Nur damit hier kein falscher Eindruck ensteht! :ohh:

    Gar keine Privatschule in Deutschland unterrichtet nach einem "christlichen Lehrplan", das ist absoluter Unsinn. Ich habe auch zwei Jahre an einer Privatschule in kirchlicher Trägerschaft gearbeitet und selbstverständlich wird dort die Evolutionstheorie genau so unterrichtet, wie überall sonst auch. Die Freiheit der Privatschulen (die keine besonders große ist) bezieht sich auf pädagogische Konzepte und personelle Details, nicht jedoch auf Inhalte. EPAs und Kerncurricula gelten für Privatschulen ohne Einschränkungen, die Schüler schreiben am Ende das gleiche Zentralabitur. Begrenzte Ausnahmen sind lediglich im Rahmen von Schulversuchen möglich, wenn es um wissenschaftlich begleitete Forschung geht, da wäre mir aber kein einziger Schulversuch bekannt, der in einer Schule in kirchlicher Trägerschaft stattfinden würde.
    Ich möchte aber stark bezweifeln, dass der TE sich schon jemals mit dem KC Englisch oder Geschichte auseinandergesetzt hat.

    Ich habe nicht das Bedürfnis mit dir über Religion oder Inhalte der Bibel zu diskutieren. Zum einen, weil ich grundsätzlich kein Interesse an dem Thema habe, zum anderen aber auch, weil es wohl sinnlos sein dürfte - du bist offensichtlich darin geschult, zumindest verfällst du sehr schnell in die üblichen Antwortmonologe, die man von der "Wir würden gerne mit ihnen über ein gutes Buch reden"-Fraktion so kennt. Letztlich ging es ja auch um eine andere Frage. Und da bleibt festzuhalten, dass hinter den abmlidernden und ausfühlich umschreibenden textlichen Ausschweifungen doch Grundhaltungen bei dir vorliegen, die mit deiner späteren beruflichen Tätigkeit in meinen Augen unvereinbar sind:
    - Die Frau ist dem Mann untergeordnet
    - Die Evolution ist eine Ideologie
    - Die Ehe in einer heterosexuelle Beziehung ist die einzig anzustrebende Lebensweise, Homosexualität ist annormal
    Ich glaube nicht, dass du im deutschen Schulsystem gut aufgehoben bist. Du kannst uns oder dir selbst tausendmal versuchen einreden, dass du im Unterricht deine persönlichen Überzeugungen hinter dem Bildungsauftrag zurückstellen wirst - das wird nicht funktionieren, fachlich übergeordnete Themen, die diese drei Punkte berühren, sind heute in allen Unterrichtsfächern viel zu präsent. Formulierungsfragen beim Amtseid dürften da noch das geringst Problem sein, das dir im Referendariat begegnet.

    Aber wenn jemand schon in so einer Situation seine persönlichen religiösen Gefühle nicht hinten anstellen kann, kann man möglicherweise befürchten, dass er in wirklich kritschen Situationen erst recht Schwierigkeiten damit hat. Jemand, der mit dem Argument er lege die Bibel vollständig wortwörtlich aus, den Diensteid verweigert, wird möglicherweise auch ein Problem haben, wenn das Englisch-Curriculum zB auf einmal von ihm verlangt in Klasse 10 die Entwicklung der Homosexuellenbewegung in Amerika unter der Prämisse "Erziehung zur Toleranz" zu unterrichten. (Womit ich nicht unterstellen möchte, dass das bei dir so wäre.)

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