Beiträge von Moebius

    Die Beamtenbesoldung ist kein Geheimnis:
    http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

    In der letzten Stufe beträgt der Unterschied zwischen A14 und A15 im brutto grob 10 %, vorher weniger, auch netto ist der Unterschied geringer. Alle anderen Abweichungen sind auf Kinderzuschläge und ähnliches zurückzuführen, die mit der Besoldungsstufe nichts zu tun haben. Der Arbeitszuwachs ist bei den meisten A15 Stellen nach meinem subjektiven Empfinden größer als 10 %.

    Du bewirbst dich für eine Stelle, das ist der völlig falsche Ort um vermeintliche oder tatsächliche Fehler der Schulleitung zu thematisieren.
    (Nicht nur weil es unklug ist, sondern weil es dort auch tatsächlich überhaupt nichts verloren hat.)


    Ist das nun fahrlässig? Wenn das für Fahrlässigkeit noch nicht reicht, dann müsste der Schüler sich ja irgendwie noch "falscher" verhalten haben, damit man von Fahrlässigkeit sprechen kann. Der Schüler hätte sich z. B. zum Jacke Anziehen auf die Gitarre setzen können. Ist das dann aber nicht schon so doof, dass man dem Schüler Vorsatz unterstellen müsste?

    Fahrlässig wäre in meinen Augen, wenn der Schüler einen schweren Gegenstand quer durch die Klasse geworfen oder mit einem Mitschüler einen Wettlauf im Klassenraum veranstaltet hätte. "Jacke anziehen" ist nun mal ein normaler Vorgang im Klassenraum, die Gitarre hätte entsprechend gesichert werden müssen, gerade da das ganze ja offensichtlich passiert ist, als alle Schüler den Klassenraum verlassen haben. Das ist aber für einen Leien schwer zu entscheiden. Faustregel: Fahrlässig ist immer, wenn dabei gegen eine vorangegangene Sicherheitsbelehrung oder die Schulordnung verstoßen wurde.

    Zitat

    Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.

    Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?

    Ja, ganau das heißt es, es sei denn sie lassen die Geräte vom Gewerbeaufsichtsamt durchtesten.
    (Bei Elektrogeräten im Schuleinsatz muss alle 2 Jahre die Sicherheit geprüft werden, insbesondere die Erde muss auf maximalen Schutzwiderstand durchgetestet werden. Das erkennt man zumindest bei uns daran, dass dann diese Runden aufkleber mit Jahreszahl an allen Netzkabeln sind. Wenn man seine Sachen dauerhaft in der Schule liegen lässt, kann es aber passieren, dass man Glück hat und das irgendwann einfach mit gemacht wird, wenn der Prüfer mal wieder eine runde durch die Schule macht.)

    Grüße,
    Moebius

    Im normalen schulischen Alltag sind Schüler über den Schulträger versichert. Dieser hat aber wiederum keine Versicherung gegen Sachschäden sondern finanziert notwendige Ersatzanschaffungen über die normale Sachmittelausstattung der Schule mit (Was in der Praxis bedeutet, dass die Schulen so etwas über ihre regulären Mittelzuweisungen mit zu erledigen haben, so lange nicht ein Großgerät kaputt geht, welches den Etatrahmen sprengt). Das ist eben doch was ganz anderes , als wenn du die Vase deines Nachbarn zerdepperst, denn den besuchst du freiwillig, während die Schüler die Schule nun mal schulpflichtbedingt besuchen müssen.
    Ich war jahrelang Sammlungsleiter und habe den Fall mehr als einmal gehabt - erst bei eindeutiger Fahrlässigkeit müssen Schüler zahlen, bei Beschädigungen, die trotz Wahrung einer normalen allgemeinen Sorgfallt im Schulalltag mit 30 Schülern nun mal vorkommen können, nicht. Fahrlässigkeit kann ich in der (allerdings spärlichen) Fallbeschreibung nicht erkennen.

    Und der Schulleiter muss auch keine "ausdrückliche Anweisung" geben. Es genügt seine Kenntnis und seine stillschweigende Duldung (der Jurist nennt so etwas konkludentes Verhalten).

    Wenn man diese Kenntnis denn nachweisen kann...
    Die Verwendung eigener Gerätschaften im Unterricht auf "wenn der Schulleiter nichts sagt, ist es schon in Ordnung" zu reduzieren, ist etwas zu simpel. Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.

    Völlig egal ist im Übrigen die Frage der Haftpflicht. Entweder der Schüler ist schadensersatzpflichtig (denn wird diesen Schaden möglicherweise die Haftpflicht übernehmen) oder er ist es nicht, das ist völlig unabhängig davon, ob die Eltern eine entsprechende Haftpflicht abgeschlossen haben (die ja auch nicht Pflicht ist).

    Das Unterrichtsmaterialien auch im Rahmen der normalen Nutzung mal kaputt gehen, kann passieren und das müssen Schüler genau so wenige aus eigener Tasche bezahlen, wie Lehrer, dem schließlich auch einmal etwas herunter fallen kann. So lange der Schüler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, und das ist bei der vorliegenden Beschreibung nicht der Fall, wird er gar nichts zahlen müssen, auch seine Versicherung nicht (die machen das aber manchmal bei Kleinbeträgen trotzdem, weil die genaue Prüfung teurer wäre).
    Schäden werden normalerweise aus dem Schuletat getragen, indem die beschädigten Geräten daraus ersetzt werden. Falls ein Lehrer private Gerätschaften mit in die Schule nimmt und die im diestlichen Gerbrauch beschädigt werden, kann dies ebenfalls von der Schule ersetzt werden, dies setzt allerdings voraus, dass eine ausdrückliche Anweisung deines Schulleiters dafür vorlag. Falls du die Gitarre ohne Anweisung deines Schulleiters mitgebracht hast, war das dein Privatvergnügen und das Land NRW dankt dir ganz herzlich für deinen Einsatz. Was dich sicher über die Tatsache hinwegtrösten wird, dass du auf den Kosten in diesem Fall sitzen bleibts.

    Als allererstes würde ich mal jemanden finden, der euch ein paar Millionen € als grundlegenden Kapitalstock zur Verfügung stellt, damit man Gebäude anmieten und ausstatten und Lehrpersonal anstellen kann.

    Der Erlass lässt sich aber auch durch Einsammeln von Hausarbeiten und andere Dinge erfüllen. Einen Verstoß dagegen konkret nachzuweisen, wird schwierig.

    Einige erprobte Ideen sind:
    - direkt bei der Abstimmung der Ttagesordnung einige neue Punkte vorschlagen (Fahrtenkonzept, Eveluationskonzept, Förderkonzept, ...)
    - bei jeder Abstimmung aufstehen und laut auf geheime Wahl bestehen
    - den Konferenzleiter auf die Kollegen hinweisen, die nebenbei korrigieren oder mit ihrem iPad spielen
    - kurz vor Ende unter dem Punkt "Verschiedenes" melden und fragen, ob man nicht noch mal die Gelegenheit nutzen könnte um grundsätzlich über das Schulprogramm zu sprechen

    Die Arbeit durch Abordnung ist unproblematisch, vorausgesetzt natürlich man findet und erhält eine passende Stelle.
    Wenn man einfach nur reduziert und sich selbst was suchen möchte, geht das nicht so ohne weiteres. Auch bei Stundenreduzierung bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen in Bezug auf Nebenbeschäftigungen bestehen (Genehmigungspflicht, zeitliche Einschränkungen). Eine Stundenreduzierung wird auch nur bei stichhaltiger Begründung genehmigt (wenn nicht ein Anspruch zB wegen Kindern besteht) und der Wunsch, dass man noch woanders arbeiten möchte, ist kein Genehmigungsgrund.

    In NRW weden in den "Kurzfächern" in der Mittelstufe keine benoteten Klassenarbeiten geschrieben. Der Lehrer kann Kurztest schreiben, eventuell kann die Fachkonferenz auch Regelungen dazu treffen.

    Mal nebenbei. wieso planst du so etwas, weil die Schüler dich danach fragen, entscheidend ist doch, was im Fahrtenkonzept eurer Schule vorgesehen ist. Eine Auslandsfahrt in der 10 finde ich auch eher ungewöhnlich, vor allem an einem niedersächsischen Gymnasium in der aktuellen Diskussionslage (die ich jetzt hier nicht breittreten möchte, aber ich denke die meisten niedersächsischen Lehrkräfte wissen wovon ich rede).

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