Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.
Das habe ich oben bereits erläutert: Es gibt eine Schulpflicht, die Schüler kommen gezwungenermaßen in die Schule. Und weil die Schüler keine Möglichkeit haben, dem aus dem Weg zu gehen, kann die Schule nicht einfach hingehen und die persönlichen Freiheiten der Schüler weiter einschränken in dem Maße, in dem ein Unternehmen in seinem Laden oder ein Fußballclub in seinem Stadion das könnte. Im Allgemeinen haben Schüler das Recht ein Handy zu besitzen und zu benutzen. Wenn die Schule dieses Recht nun beschränken will, muss sie das legitimieren. Wenn man dann noch in der Recht auf persönliches Eigentum eingreift (was in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auch einen hohen Stellenwert besitzt) und ein Handy zeitweise einzieht, ist das nur in gut begründeten Fällen möglich und man gerät in eine Garantenpflicht hinsichtlich des Eigentumsschutzes.
Falls es jemand genau wissen will - es gibt diverse Rechtsforen im Netz, dort wird man wahrscheinlich noch qualifiziertere Antworten erhalten.
Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...
Darum gibt es bei uns von höherer Stelle auch die dringende Empfehlung auf dieses "Sammeln der Handys auf dem Lehrerpult" zu unterlassen. Stattdessen solle man sich auf den Verweis auf die Rechtslage "Kein Handy am Sitzplatz" beschränken und die genaue Umsetzung den Schülern überlassen. (Meistens lassen die das Handy einfach in der Tasche und legen diese dann vorne in den Raum, das machen sie dann aber auf eigenes Risiko.)