Beiträge von Moebius

    Nein, aber die Grafik macht auch keinerlei diesbezügliche Aussagen. Die Grafik gibt die Entwicklung des BIP-Wachstums wieder, nicht mehr und nicht weniger. Das aber völlig korrekt und ohne verfälschende Darstellungsticks. Du interpretierst Dinge in die Grafik hinein, die dort gar nicht stehen und beschwerst dich dann darüber, dass die Interpretation falsche Ergebnisse liefert.
    Das solche Grafiken oft falsch gelesen werden, ist sicher auch ein Problem, aber die Schuld dafür sollte man nicht im dargestellten Sachverhalt suchen, denn manche Dinge sind nun mal komplex und können nicht beliebig reduziert werden.

    Wiederspruch kann man immer einlegen, die Frage ist, ob es was nützt. Versetzungen sind bei Beamten grundsätzlich möglich, man hat auch keinen Anspruch, nach der Elternzeit wieder an die gleiche Schule zu kommen. Welche Gründe hättest Du denn, die gegen eine Versetzung sprechen?
    (Es sollten schon objektive und stichhaltige Gründe sein, dass es dir an der alten Schule gefällt und Du dich dort gut eingearbeitet hast, wird für den Dienstherr nicht relevant sein.)
    Ich würde mich als erstes mal an den Personalrat wenden.

    Du wirst erst mal als Angestellte eingestellt.
    Die weiteren Modalitäten gibt dann der Amtsarzt vor. In den Fällen die ich kannte, heißt das, dass ein weiterer Termin nach 1 1/2 Jahren vereinbart wurde und die Kandidaten ihr Gewicht in dieser Zeit reduzieren und halten mussten, ich meine auf einen Wert der etwa bei BMI 27 lag. Eine kurzfristige, massive Gewichtsabnahme und daraufhin sofortige Beamtung gab es nicht und war auch vom Arzt nicht gewünscht, da das Ziel ja nicht sein soll, dass diejenigen sich einmalig in möglichst kurzer Zeit runterhungern und nach der Verbeamtung wieder zunehmen, sondern dass die Bewerber ihre Ernährungs- und Lebensweise langfistig und nachhaltig so umstellen, dass das Gewischt dauerhaft niedriger und die Lehrer langfistig gesünder bleiben.


    Welche Konsequenzen können daraus resultieren?

    Diverse. Mal völlig ins blaue: Die Person muss sich anschließend zu 100% privat krankenversichern, Nachversicherung zur Rentenversicherung stellt sie deutlich schlechter als dies mit Pensionsansprüchen der Fall gewesen wäre, etc. ...
    Wenn Du es genauer wissen willst musst Du die Frage schon etwas spezifizieren.


    Kann diese Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Lehramt verbeamtet werden?

    Grundsätzlich schon. Auf jeden Fall in einem anderen Bundesland.


    Kommt es zu einer Sperre für das Einstellungsverfahren im jeweiligen Bundesland o.Ä.?

    Das kann durchaus sein, wird aber vermutlich vom Bundesland abhängen.

    Die Zahl der Klausuren pro Schuljahr ist verbindlich festgelegt. Bei uns sind das in der Kursstufe in P-Kursen 3. Man kann zwar entscheiden, ob man im 1. oder 2. Semester zwei Klausuren schreibt, aber keine von den 3 ins 3. Semester verschieben.
    Das Inhaltliche ist weniger das Problem. Zum einen, weil ein Semesterübergriff in der Oberstufe erlaubt ist, da dies ja in der Abi-Klausur auch stattfindet, zum anderen, weil man ja einfach in den ersten drei Wochen von Semester 3 noch weiter das Thema behandeln kann, dann war das Thema auch im 3. Semester dran und kann uneingeschränkt abgeprüft werden. (Direkt nach den Ferien eine Klausur zu schreiben, hielte ich aber in der Tat für problematisch.)

    Ganz nebenbei: wir hatten in Niedersachsen so ziemlich das längste Schuljahr aller Zeiten, wie man da nicht fertig werden kannn, erschließt sich mir nicht. Ein Problem habt Ihr dann aber definitiv, denn das nächste Schuljahr ist 5(!) Wochen kürzer, da wirst Du schon Probleme bekommen, die Arbeiten und Klausuren unterzubringen und zu korrigieren, die Du regulär schreiben musst, auch ohne was von diesem Jahr noch zusätzlich dahin zu verschieben.

    Wieso soll denn der Besuch stattfinden?
    Das die Eltern damit ihre eigenen Absichten verfolgen, mag wohl sein, aber normalerweise geben sich Sonderschulen nicht einfach so dafür her, ohne Anlass den Unterricht in fremden Schulen zu besuchen, nur weil den Eltern einfällt, sie könnten die Lehrerin vielleicht für ihre Zwecke vor den Karren spannen.
    Ist ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt?
    Wird der Schüler in irgendeiner Form von der Sonderschule betreut?
    Oder gibt es da vielleicht private Kontakte zwischen der Sonderschullehrerin und den Eltern, so dass diese sich freiwillig einspannen lässt.
    Ich würde auf jeden Fall vorher klären, was denn Anlass und Ziel dieses Besuches sein sollen.

    Geprüft werden sollen mein Umgang mit dem Kind und "noch
    andere Dinge"

    Was heißt denn "geprüft werden"? Du bist fertig ausgebildete Lehrerin und musst deine Kompetenz nicht mehr prüfen lassen, nur weil irgendwelche Eltern meinen, du gingest nicht angemessen mit ihrem Nachwuchs um. Und schon gar nicht von jemandem, der nicht dein Dienstvorgesetzter ist. Hier würde ich noch mal deutlich bei deiner Schulleitung nachhaken. Wenn die Schulleitung das wirklich als Überprüfung deiner Arbeit sieht, würde ich auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Schulleitung auch persönlich anwesend ist.

    Unbelassen davon würde ich mir nicht zu viele Gedanken darüber machen, ob die Eltern damit vielleicht die Note anfechten wollen, denn wenn die Eltern keinen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben, können sie sich auch nicht darüber beschweren, dass keiner stattgefunden hat. (Unabhängig davon, ob dieser bei den vorliegenden Diagnosen überhaupt möglich gewesen wäre.)

    Wenn dich das ganze zu sehr belastet, ließe sich die ganze Nummer auch mit einem einfachen Mittel aus der welt schaffen, da ja offenbar nur noch ein Termin in Frage kommt: krank melden. (Was ja in Anbetracht deiner geschilderten Situation auch durchaus angemessen wäre.)

    Ich glaube bei einem drei Monate alten Gepard, muss sich selbst die durchschnittliche Ratte keine Sorgen machen, die dürfte etwa die gleiche Größe haben.
    Die größte Gefahr besteht vermutlich darin, dass jemand drauf tritt.

    Schüler gehen bei mir grundsätzlich nur einzeln. Man kann auch von einem älternen Schüler erwarten, dass er sich seine Pausen so organisiert, dass er in der Stunde nicht laufen muss. Wenn es mal passiert, ok (wobei es mir in 8 Jahren Schuldienst bisher noch nie passiert ist, dass ich in der Stunde musste, aber kann ja noch kommen). Wenn es ständig passiert, würde ich das sicher nicht hinnehmen.
    Verbieten ist in der tat problematisch. Bei Schülern, die hartnäckig auf wiederholte Toilettengänge bestehen, hat man meiner Meinung nach zwei realistische Möglichkeiten:
    1. Anruf bei den Eltern und der Hinweis, dass der Nachwuchs offensichtlich ein medizinisches Problem hat, inclusive eines ausführlichen Beratungsgespräches über Behandlungsoptionen. Man kann den Eltern ja mal einen Besuch beim Urologen nahelegen.
    2. Wenn das nicht Hilft (und insbesondere bei Schülern, die dabei auchnoch stören), dem Schüler sagen, dass man keine weiteren Toilettengänge mehr wünscht, wenn er trotzdem geht, weil es nicht mehr anders geht, hat er anschließend nicht mehr in den Unterricht zurück zu gehen, sondern im Sekretariat auf das Stundenende zu warten, damit die Klasse zumindest nicht zweimal gestört wird.

    Wobei: dass man Toilettengänge nicht verbietet, ist grundsätzlich sicher Richtig, dass man ein "Recht auf Toilettengang" aber darüber hinaus auch noch schriftlich in der Schulordnung verankert, ist mir unverständlich, das grenzt ja schon an Aufforderung.

    Und wenn man als Obasler ohne irgendwas für 9 Monate auf Schüler losgelassen wird, teilweise schriftliche Prüfungen entwirft und auch korrigiert, wird man ja wohl auch in der Lage sein mündliche Prüfungen abzunehmen.
    ...
    An der Uni kann auch Hinz und Kunz mündliche Prüfungen abnehmen. Also entweder haben wir unser Fach studiert und wissen worum es geht oder nicht. Diese elende Dokumentengläubigkeit in Deutschland nervt.

    Womit dann auch bewiesen wäre, dass es gut ist, dass im Abi oder Fachabi nicht jeder Hinz und Kunz die mündliche (oder schriftliche) Prüfung abnehmen (und damit einem Schüler den weiteren Lebensweg verbauen) kann. Auch reguläre Referendare dürfen keine Abiprüfungen abnehmen.
    (Ganz nebenbei: das ist keine Bevormundung, sondern dient - neben dem Schutz der Schüler - auch dem Schutz der Referendare, die aus gutem Grund erst mal mit weniger zentralen Prüfungsaufgaben anfangen und nicht direkt an das Steuer des Jumbojets müssen.)

    Alle OBASler pauschal für solche Prüfungen einzusetzen ist aber bestimmt keine begründete Ausnahme.
    Eine begründete Ausnahme läge für mich vor, wenn derjenige auf andere Art einen unzweifelhaften Nachweis über seine fachliche Qualifikation vorweisen kann, so wäre es sicher begründbar einen Seiteneinsteiger mit Mathe / Physik, der aus der Uni kommt und in ein Physik bereits einen Doktorgrad erworben hat, in diesem Fach als Prüfer einzusetzen.

    Unabhängig davon hat Nele natürlich Recht, zu vertreten hat das nicht Sissy, sondern der Prüfungsvorsitzende. Mit dem Hinweis auf das Problem hat sie Ihre Pflicht getan (und ja, es gibt tatsächlich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflich zu Remonstrieren, wenn man eine dienstliche Anweisung erhält, die augenscheinlich gegen Recht und Gesetz verstößt). Mein Unverständnis bezog sich auf nicht darauf, sondern auf die Unbedarftheit, mit der hier auf eine juristische Frage zum nicht ganz unwesentlichen Prüfungsrecht geantwortet wird nach dem Motto "Mach doch einfach, stell dich nicht so an, ist doch eigentlich egal was im Gesetz steht, wird schon irgendwie gehen."


    Klar könnte man darauf bestehen, dass die Stadt eine Kolonne engagiert, ...

    Nein, könnte man nicht. Die Stadt ist zwar in der Pflicht, die Schule auszustatten, dass heißt aber nicht, dass sie alles bezahlen muss, was die Lehrer für pädagogisch sinnvoll halten.
    Natürlich müssen Lehrer keine Tische schleppen, wenn sie das nicht freiwillig machen. Man muss sich nur im Klaren sein, dass die Stadt sich nicht bereit erklären wird die kompletten Möbel der Schule ein mal pro Jahr umzuräumen, sie wird stattdessen darauf verweisen, dass die Räume adäquat ausgestattet sind und, falls die Schüler einer Klasse ihren Möbeln entwachsen sind, halt die Schüler den Klassenraum wechseln müssen. (Was letztlich auch nicht unzumutbar ist.)

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