Beiträge von Moebius


    Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.

    Das habe ich oben bereits erläutert: Es gibt eine Schulpflicht, die Schüler kommen gezwungenermaßen in die Schule. Und weil die Schüler keine Möglichkeit haben, dem aus dem Weg zu gehen, kann die Schule nicht einfach hingehen und die persönlichen Freiheiten der Schüler weiter einschränken in dem Maße, in dem ein Unternehmen in seinem Laden oder ein Fußballclub in seinem Stadion das könnte. Im Allgemeinen haben Schüler das Recht ein Handy zu besitzen und zu benutzen. Wenn die Schule dieses Recht nun beschränken will, muss sie das legitimieren. Wenn man dann noch in der Recht auf persönliches Eigentum eingreift (was in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auch einen hohen Stellenwert besitzt) und ein Handy zeitweise einzieht, ist das nur in gut begründeten Fällen möglich und man gerät in eine Garantenpflicht hinsichtlich des Eigentumsschutzes.
    Falls es jemand genau wissen will - es gibt diverse Rechtsforen im Netz, dort wird man wahrscheinlich noch qualifiziertere Antworten erhalten.

    Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...

    Darum gibt es bei uns von höherer Stelle auch die dringende Empfehlung auf dieses "Sammeln der Handys auf dem Lehrerpult" zu unterlassen. Stattdessen solle man sich auf den Verweis auf die Rechtslage "Kein Handy am Sitzplatz" beschränken und die genaue Umsetzung den Schülern überlassen. (Meistens lassen die das Handy einfach in der Tasche und legen diese dann vorne in den Raum, das machen sie dann aber auf eigenes Risiko.)

    Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.

    Genau so wie du es in Kauf nimmst, dass der Abschlepper dir den Lack zerkratzt und die Reifen ramponiert, wenn du deinen Wagen im Halteverbot abstellst? (Der muss übrigens auch haften.)
    Ich würde dringend empfehlen, einfach mal bei geeigneter Stelle (Rechtsabteilung der Behörde, Verbandsjurist) nachzufragen, bevor man sich die Rechtslage so zurechtreimt, das sie zu den eigenen Vorstellungen passt und man hinterher dumm aus der Wäsche guckt.


    Wenn jemand das Pult aufbricht, muss mit Sicherheit nicht der Lehrer haften, sondern der Aufbrecher.

    Der Straftäter haftet gegenüber der Schule, die Schule gegenüber dem Schüler. Die Schule muss dem Schüler also den Schaden ersetzen und kann dann den Dieb in Regress nehmen. Dafür muss sie ihn aber erst mal haben. (Gleiche Rechtslage wie bei eingesammelten Ketten im Sportunterricht oder Jacken, die voer der Tür hängen weil die Schulordnung das Aufhängen im Klassenraum untersagt.)

    Lustig.
    Bis das erste Handy mal nicht mehr funktioniert. In dem Moment, in dem die Schule die Abgabe von Wertgegenständen fordert, übernmimmt sie für den Abgabezeitraum auch die Verantwortung für die Aufbewahrung. Heißt also, dass ich (bzw der Träger), wenn ich das in einer Klasse mit 30 Schülern mache, die volle Verantwortung für Wertgegenstände im Wert von 10 000 - 15 000 € übernehme und auch dafür gerade stehen muss, wenn zB jemand in der Pause das Pult aufbricht und leerräumt.

    Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.

    Wissen sticht Glauben: http://www9.landtag-bw.de/wp14/drucksach…0/14_0261_d.pdf

    (Die Begründung ist auf andere Bundesländer übertragbar, so lange im Landesschulgesetz keine explizite Regelung zum Thema steht und das ist nur in Bayern der Fall. Und auch da kann das Mitführen eines ausgeschalteten Handys meines Wissens nach nicht verboten werden.)
    Ein Geschäft kann per Hausrecht relativ weitgehend Dinge verbieten oder Kunden ablehnen. In Deutschland herrscht aber Schulpficht, die Schüler können sich nicht aussuchen, ob sie zur Schule gehen oder nicht (und in vielen Fällen auch nicht zu welcher). Darum sind die Möglichkeiten von Schulen per "Hausrecht" Dinge einzuschränken oder zu verbieten stark begrenzt.


    Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.

    Und in wie fern hat die Frage, ob in der Hausordnung eine Regelung zum Handygebrauch steht irgendetwas damit zu tun, was der Lehrer mitbekommt oder nicht mitbekommt? Blauäugig sind in meinen Augen höchstens die Kollegen, die glauben, ein Handyverbot würde irgendwas an in den Köpfen der "Täter" ändern. Diese haben kein Problem damit, zB einen Mitschüler zu quälen oder sich strafbar(!) zu machen, aber wenn auf in der Schulordnung steht "du sollst dein Handy ausgeschaltet lassen" hält sie das auf einmal ab?

    Bevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.

    Ich persönlich bin gegen ein Handyverbot, ich halte es schlicht für überflüssig. Die Benutzung von Handys im Unterricht kann ich auch so unterbinden, da brauche ich ein extra Verbot in der Schulordnung genau so wenig, wie ein Verbot im Unterricht die neuste Modezeitschrift zu lesen. Auch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd. Ansonsten habe ich persönlich nichts dagegen, wenn ein Schüler sich in einer Pause oder Freistunde mal alleine irgendwo hinsetzen, Musik hören und seine Ruhe haben will.

    In Niedersachsen kriegen die Schulen die Prüfungsaufgaben nach Abschluss auf CD, allerdings mit dem strikten Verbot der digitalen Weiterverbreitung über den Kreis der Fachlehrer hinaus. Nicht mal im geschlossenen Intranet dürfen die Datein digital zur Verfügung gestellt werden. Niedersachsen verkauft die Publikationsrechte an Verlage, wer sie also nicht von Kollegen (Fachgruppenleiter) bekommen kann, muss auf eine der Veröffentlichungen zurückgreifen.

    ".....allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass die Aufsichtführende Lehrkraft 10 Minuten vor U-Beginn auf dem Schulgelände anwesend sein muss. .."

    Ausgehen kann man von vielem, eine gesetzliche Grundlage ist das aber nicht. Zudem ist "auf dem Schulgelände anwesend sein" (da kann ich auch Kopieren, Kaffeetrinken, etc.) etwas ganz anderes als ein Vorziehen des Unterrichtsbeginns.


    Damit bezahlen die Gymnasiallehrer ihre Besoldungserhöhung praktisch über die Arbeitszeitverlängerung selbst.

    Schön wärs - Durch die Arbeitszeiterhöhung sinkt der "Stundenlohn" um 4,3%, die Bezügeerhöhung im nächsten Jahr ist deutlich geringer. Es war eigentlich schon an der diesjährigen Einstellungsrunde zu erkennen: wir haben ca. 4 Stellen abgegeben, aber nur 1 neue bekommen. Da war eigentlich schon klar, dass da eine Arbeitszeiterhöhrung vorbereitet wird. "Auf dem Papier" stehen die Gymnasiallehrer in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch nicht besonders schlecht da, daher ist es natürlich leicht für die neue Landesregierung, das zu rechtfertigen (zumal der Landesrechnungshof ja seit Jahren für Einsparungen im Bildungsbereich trommelt). Man muss aber dagegen rechnen, dass andere Rahmenbedingungen (Zahl der Arbeiten, Entlastungen für andere Tätigkeiten, etc) deutlich schlechter sind als in Nachbarbundesländern. Ich persönlich könnte mit der Stunde Mehrarbeit durchaus leben, wenn die dadurch erwirtschafteten Stunden komplett in die Schule gingen und als Anrechnung für die ganzen Zusatztätigkeiten zur Verfügung ständen, die in den letzten Jahren iin die Schulen gekommen sind (nächster großer Spaß: Inklusion für umsonst) und jetzt so nebenbei erledigt werden. Aber damit ist wohl kaum zu rechnen, schließlich geht es darum Geld zu sparen (und wohl bei dieser Landesregierung auch darum die Bedingungen an den Gymnasien im Vergleich zu den Gesamtschulen zu verschlechtern).
    Bleibt noch die vage Hoffnung, dass die 1-Stimmen-Mehrheit unserer Landesregierung nicht hält.

    Die wenigsten Privaschulen in Deutschland sind gewinnorientierte Unternehmen. Die allermeisten sind in kirchlicher Trägerschaft, bei den übrigen gibt es oft Trägervereine. Den meisten Privatschulen, die ich so kenne, würde ich bescheinigen, dass sie auf vergleichbarem Niveau wie staatliche Schulen arbeiten, aber eben auch mit vergleichbaren Bedingunen und Mitteln.
    Die Institute, die ein Geschäftsmodell daraus machen sich um schwierige Fälle besonders wohl situierter Eltern zu kümmern, gibt es aber natürlich auch.

    Das ist weder üblich noch zulässig. Die Note setzt letztlich der Prüfungsausschussvorsitzende fest. Falls der FPL anderer Meinung ist als 1. und 2. Prüfer, dann muss er ein entsprechendes Gutachten schreiben und den Fall dem PAV zur Entscheidung vorlegen. Was sagt denn der PAV dazu?
    Ein bischen spät kommt das Ganze allerdings schon, schließlich sind die Abiturienten in Niedersachsen seit einer Woche entlassen.

    Sind die anderen betroffenen Schüler überhaupt schon strafmündig? Falls nein, werden sie von der Anzeige auch nichts mitbekommen, da die Polizei nicht ermittelt, wenn die Möglichkeit einer strafrechtlichen Relevanz überhaupt nicht gegeben ist.

    Mal ganz nebenbei: Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist für sich genommen gar kein Straftatbestand- Strafrechtlich relevant wird es höchstens dann, wenn die Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung oder fahrlässigen Körperverletzung überschritten wird, und da muss schon einiges passieren. Wenn man also zur Polizei geht und jemanden wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" anzeigt, wird die in der Regel gar nicht tätig werden, sondern auf den zivilrechtlichen Weg verweisen, auf dem gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. In Frage würde höchstens noch eine Dienstpflichtverletzung kommen, dafür ist aber ebenfalls nicht die Polizei zuständig sondern der Dienstherr.

    Diese Argumentation ist nicht nur überzogen, sie wird von jedem Verwaltungsrichter oder wahlweise der vorgesetzten Behörde zerpflückt und der resultierende Beschluss einkassiert werden. Ein Fehlverhalten der Eltern - das hier nicht mal vorliegt, denn einen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen, ist grundsätzlich erst mal jedermans gutes Recht - kann niemals zu einem Ausschluss des Kindes führen. Der Versuch würde (möglicherweise auch zu Recht) als Vesuch die Eltern unter Druck zu setzen gewertet werden und könnte durchaus zu weiteren Problemen führen.

    Was man machen kann, ist sich in Zukunft besonders abzusichern, also Elterngespräche nur noch mit Zeugen zu führen, darauf zu achten sich im Zweifelsfall zu allem eine schriftliche Einverständniserklärung dewr Eltern zu holen, etc.


    Da ich in meinem Ref gesehen habe, dass an einem Gymnasium durchaus 40% der Lehrer A14-Stellen belegen, ...

    Ich weiß nicht, wie dieser Eindruck entstanden ist, aber unsere Schule hat bei ca. 100 Lehrkräften (um die 80 Vollzeitstellen) ca. 15 A14 und 5 A15 Stellen. Es kann zwar sein, dass noch einige weitere Kollegen entsprechende Dienstposten haben, diese hängen dann aber nicht an der Schule sondern sind für externe Funktionen ausgeschrieben (zB Fachleiter im Studienseminar) und die Chancen bei der Bewerbung darauf hängen auch nicht von der Arbeit an einer bestimmten Schule oder Schulform ab. Der Schlüssel für Gesamtschulen ist meines Wissens nach ziemlich der gleiche.


    könnt ihr mir ein paar Gründe nennen, die von Kassel akzeptiert werden.
    Meine eigenen Gründe möchte ich nicht hier posten.

    Was immer man als Grund anführt (zB pflegebedürftigen Elternteil pflegen, etc.) wird man durch entsprechende Nachweise belegen müssen. In den blauen Dunst zu diskutieren, was bei anderen geklappt hat, dürte ziemlich sinnlos sein, wenn die Voraussetzungen bei einem selber nicht erfüllt sind.


    Die TE schreibt doch, die Schule wurde evakuiert, nicht der Unterricht fällt aus oder sie ist geschlossen!

    Also gehen wir nicht einfach von etwas aus, sondern nehmen die gegebenen Informationen der TE ;)

    Evakuiert wird normalerweise bei akutem Hochwasser, wenn die Schule bereits "voll läuft". Mein Vorstellungshorizont reicht einfach nicht so weit, dass es Schulleiter gibt, die auch in diesem Fall noch anordnen, dass die Lehrer in der Schule zu bleiben haben ("Die Kapelle spielt bis zum Untergang"). Wenn man hingegen in die regionalen Medien schaut, stehen da überwiegend Varianten der Art "Schulen wurden vorsorglich Montag Mittag geschlossen und bleiben bis Mittwoch zu, stellen aber eine Notbetreuung bereit." Fall letzteres hier eher zutreffen sollte, wäre natürlich auch klar, dass die Lehrer weiter in der Schule bleiben müssten und das wäre auch zumutbar (wir hatten den Fall vor 3 Jahren selber).
    Da die Fragestellerin sich aber seit gestern nicht mehr gemeldet hat, könnte es natürlich tatsächlich sein, dass ersteres der Fall war und masseurin derzeit versucht auf irgend einem Grundschuldach mit abgewickelten Klopapierrollen "Hilfe, bitte rettet uns" zu schreiben

    Ob der Standpunkt des Schulleiters nachvollziehbar ist, hängt doch sehr von den Details ab, die im Ausgangspost nicht genannt werden. Ist der Katastrophenalarm für die Region ausgerufen (was die meisten hier ja vorauszusetzen scheinen) oder wurde nur Unterrichtsausfall für die Schulen beschlossen? Ist die Schule selber vom Hochwasser bedroht oder liegt die sie völlig sicher auf einem Berg und der Schulausfall wurde nur aus Gründen der Schülerbeförderung oder anderer Dinge beschlossen? Ist die Schule und die umliegende Ortschaft wirklich evakuiert oder wurde lediglich der Unterricht beendet?

    Natürlich wäre es abwegig von Lehrern zu verlangen in die Schule zu kommen, wenn diese in einem evakuierten Gebiet mit Katastrophenalarm liegt und schon halb unter Wasser steht. Umgekehrt wäre es absolut zumutbar, wenn der Schulausfall nur aufgrund des Busverkehrs beschlossen wurde und die Schule selber völlig ungefährdet ist.

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